Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

Damit haben wir alle Wahlgänge erläutert. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf insgesamt sechs Stimmzettel. Sie können auf den Stimmzetteln zu den Tagesordnungspunkten 56, 59, 60, 62 und 63 jeweils einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Befinden sich auf einem Stimmzettel mehrere oder keine Kreuze oder ist das Votum nicht eindeutig feststellbar, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten.

Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 61 haben Sie zwei Stimmen. Sie können sowohl hinter dem

Namen der vorgeschlagenen Vertrauenspersonen als auch hinter dem Namen des vorgeschlagenen Vertreters entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint der Fall zu sein. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

(Vizepräsidentin Marx)

Vereinbarungsgemäß kommen wir während der Auszählung zum Tagesordnungspunkt 64,

Fragestunde

den ich hiermit aufrufe. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kemmerich mit der Drucksache 7/5642.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Ausbau erneuerbarer Energien in Thüringen

Im Freistaat Thüringen soll der gesamte Stromverbrauch im Land bis 2040 aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Dafür müsste jedes Jahr allein eine Neuinstallation von 150 Megawatt Windstrom-Leistung stattfinden. Die Energie- und Klimawende ist ein Jahrhundertprojekt. Es geht um nicht weniger als die Bewahrung der Lebensgrundlagen und die Gewährleistung einer grundlastfähigen Versorgung der Thüringer Bevölkerung und der Wirtschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die installierten Stromerzeugungskapazitäten in Thüringen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Erzeugungsformen, den Energieträgern und der Höhe der tatsächlichen Einspeisungsquote der Sektoren?

2. Wie hoch war der Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix und welche Extremwerte – Minimal- und Maximaleinspeisung an erneuerbaren Energien – traten in Relation zum tatsächlichen Stromverbrauch hierbei auf?

3. Über welchen Zeitraum könnte der Strombedarf aus welchen derzeit in Thüringen vorhandenen Speicherkapazitäten gedeckt werden?

4. Welche Maßnahmen und Investitionen sind in den Ausbau von Windkraft- und in entsprechende Speicheranlagen im Freistaat geplant, damit eine grundlastfähige Versorgung der Thüringer Bevölkerung und der Wirtschaft gewährleistet werden kann, vor allem unter Berücksichtigung eines stetig zunehmenden Stromverbrauchs?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und

Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung erhebt keine eigenen Daten über die in Thüringen installierten Stromerzeugungskapazitäten. Auskunft darüber gibt das bei der Bundesnetzagentur geführte, öffentlich zugängliche Marktstammdatenregister, in dem vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen anzumelden und zu registrieren sind. Dem Register lassen sich unter anderem Angaben zur Leistung und zum Energieträger der zu registrierenden Anlagen entnehmen. Die Internetseite ist www.marktstammdatenregister.de.

Nach dem Marktstammdatenregister sind in Thüringen, Stand 28.06.2022, 52.403 Stromerzeugungsanlagen in Betrieb. Die Tabelle zu den eingespeisten Stromerzeugungsmengen reiche ich Ihnen schriftlich nach.

Zu Frage 2: Der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung lag im Jahr 2020 in Deutschland bei 61,6 Prozent. Ein nur auf Thüringen bezogener Lastgang für den Strombedarf und für die erneuerbare Erzeugung liegt der Landesregierung nicht vor.

Zu Frage 3: Eine solche Auswertung kann nicht vorgenommen werden, weil – wie bereits ausgeführt – ein rein auf Thüringen bezogener Stromlastgang nicht vorliegt. Eine derartige Betrachtung ist aber auch insofern obsolet, als Thüringen nicht als Insel mit eigenem abgeschlossenem Netz zu betrachten ist, sondern in ein nationales bzw. transeuropäisches Verbundnetz integriert ist.

Zu Frage 4: Die Landesregierung schafft unter Berücksichtigung der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben die Voraussetzungen für die Umstellung unserer Energieversorgung auf regenerative Energien. Ausbaumaßnahmen oder Investitionen plant sie aber grundsätzlich nicht, sondern setzt auf eine technologieoffene und marktorientierte Entwicklung. Wie ein möglicher Transformationspfad für das Energiesystem in Thüringen aussehen kann, hat eine Untersuchung des Instituts für Regenerative Energietechnik an der Hochschule Nordhausen gezeigt, die im November 2021 unter dem Titel „So geht’s“ veröffentlicht wurde und auf Webseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz heruntergeladen werden kann.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Kemmerich, bitte.

(Vizepräsidentin Marx)

Vielen Dank. Die Frage 3 haben Sie in meinen Augen nicht ganz folgerichtig beantwortet. Ich weiß, Thüringen hat die Integrationslösung und ist keine Insel, das ist alles richtig, aber wir haben ja Speicherkapazitäten, zum Beispiel durch die Talsperren. Der Speicherbedarf in Sekunden, Minuten, meinetwegen auch Stunden, ist ja bekannt. Der sollte auch der Thüringer Landesregierung vorliegen und den hätte ich gerne gewusst. Ich habe auch bewusst in Frage 4 nach den Speicherkapazitäten gefragt, denn wir reden über 2,2 Prozent Windkraftflächenziel, aber dies muss ja eine Speicherung nach sich ziehen, sonst haben wir in den Windflautezeiten keine Leistung aus den Windkraftanlagen, wie es häufig vorkommt. Deshalb muss ich den Speicherausbau entsprechend mitdenken. Gibt es dazu Überlegungen der Landesregierung?

Was konkrete Speicherkapazitäten betrifft, kann ich gerne noch mal nachfragen. Es ist ja so, dass – wie gesagt – Thüringen sich ja nicht allein über den Strombedarf deckt, sondern an das bundesweite Netz angeschlossen ist, insofern natürlich im Bedarfsfall auch aus dem Netz heraus einfach Stromkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht so, dass der gesamte Strombedarf in Thüringen zwingend aus Thüringer Erzeugungskapazitäten gedeckt werden muss. Insofern können Übergangsphasen, wenn eine Windflaute ist, auch aus dem Stromnetz heraus gedeckt werden.

Gibt es noch weitere Fragen? Herr Kemmerich, Fragen – keine Diskussionsbeiträge.

Nein. Die Speicherkapazitäten, der Ausbau.

Die Speicherkapazität – sobald ich die Daten habe, liefern wir die gerne noch nach, aber es wird sich vermutlich, da es ja verschiedene Speichermöglichkeiten gibt, beispielsweise auch über Elektromobilität, über bidirektionale Einbindung, nicht konkret genau beziffern lassen.

Zu einer weiteren Nachfrage gebe ich Frau Abgeordneter Dr. Bergner das Wort.

Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage: Sie haben das Ziel ausgegeben, dass Thüringen sich autark mit Energie versorgt. Wie wollen Sie das verfolgen, wenn Sie keine Daten dazu erheben und nichts messen?

Das Ziel ist bilanzielle Energieautarkie. Das bedeutet, dass in Thüringen genauso viel Strom bilanziell oder energiebilanziell erzeugt werden soll, wie auch hier verbraucht wird. Das heißt aber nicht, dass wir vom bundesweiten oder europäischen Stromnetz abgekoppelt sind, sondern im Bedarfsfall natürlich auf das bundesweite Netz zugreifen.

Na gut, aber wie wollen Sie das bewerten, wenn Sie nichts messen, wenn Sie keine Daten erheben, wie wir sehen?

Es war ja die Frage sozusagen nach dem Stromlastgang, und diese Daten liegen der Landesregierung nicht vor, weil die Daten tatsächlich nur den Netzbetreibern vorliegen und die wiederum nicht thüringenspezifisch vorliegen, weil die Netzbetreiber natürlich über Thüringen hinaus ein Netz betreiben.

Das Nachfragerecht ist immer auf zwei Fragen des Fragestellers aus dem Rund beschränkt und die waren jetzt gestellt. Damit gibt es kein weiteres Nachfragerecht mehr bei dieser Frage.

Wir kommen zur zweiten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Anja Müller mit der Drucksache 7/5721.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Müllgebühren bei privater Aufnahme ukrainischer Geflüchteter

Derzeit wird im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags eine Petition unter anderem zum Sachverhalt einer Erhöhung der Müllgebühren nach privater Aufnahme ukrainischer Geflüchteter behandelt. Hierüber berichtete beispielsweise schon der Mitteldeutsche Rundfunk. Die Petenten legten dar, dass von ihnen ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für Privatpersonen, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, gestellt worden sei.

Bisher hätten die Petenten noch keine Information hinsichtlich der Bearbeitung der Anträge erhalten. Allerdings hätten sie ein Schreiben erhalten, wonach sie höhere Müllgebühren zahlen sollen, obwohl die aufgenommene Flüchtlingsfamilie nur wenige Wochen bei ihnen wohne bzw. gewohnt habe.

Unabhängig von der Petition haben sich weitere Personen an mich als Abgeordnete gewandt und ähnliche Sachverhalte geschildert. Auch in diesen Fällen seien unverzüglich Müllgebühren erhöht und teilweise Mülltonnen ausgetauscht worden, was weitere Kosten verursacht habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Familien oder Einzelpersonen haben in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung privat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen?

2. Können diese Familien und Einzelpersonen finanzielle Unterstützung für die private Aufnahme beantragen und wenn ja, seit wann kann die Unterstützung bis zu welcher Höhe beantragt werden und wie viele Anträge sind bereits eingegangen?

3. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden bei wie vielen Familien oder Einzelpersonen aufgrund der Aufnahme der Geflüchteten die Müllgebühren erhöht und die Mülltonnen ausgetauscht?