Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

Zu Frage 3: Mit der Linie 292 liegt bereits eine Alternative vor. Ein Rufbuszubringer zur Linie 280 bindet zusätzliche Kosten durch Fahrzeug und Personal.

Zu Frage 4: Schöten ist ein Ortsteil der Stadt Apolda im Kreis Weimarer Land. Die Linien 280 und 292 fallen in die Aufgabenträgerschaft dieses Landkreises. Wenn die benachbarte kreisfreie Stadt Jena über eine Haltestelle im Kreis Weimarer Land befinden möchte, ist dies nach Ansicht der Landesregierung nur im Einvernehmen zwischen Jena und dem Weimarer Land möglich.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Es hat die Staatssekretärin Frau Dr. Schöning geantwortet. Dann geht es jetzt weiter mit der achten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/5765.

Danke, Frau Präsidentin.

Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und mögliche Auswirkung auf die Vogelwelt

Mit der Begründung, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und

zu beschleunigen, wurde im Bundestag die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der regierungstragenden Fraktionen mit Stimmen dieser Fraktionen beschlossen. Diese oben genannte Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen und die Arbeit der Genehmigungsbehörden auch in Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vogelarten sollten – bezogen auf ihre jeweiligen Brutplätze – nach Auffassung der Landesregierung größere Abstände zu Windkraftanlagen haben als im Gesetz genannt und welche Vogelarten sollten mit jeweils welchem Abstand ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen – bezogen auf das Gesetz – ergänzt werden?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass im Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Vogelarten wie Schwarzstorch, Kranich oder Rohrdommel keine Erwähnung hinsichtlich des jeweiligen Abstands ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen im Nah- und Prüfbereich finden, diese Arten im „Helgoländer Papier“ der Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten aber mit Mindestabständen geführt werden?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass im Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für Vogelarten wie Weißstorch und Wespenbussard ein kürzerer Wert hinsichtlich des jeweiligen Abstands ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen im Nah- und Prüfbereich aufgeführt wird, diese Arten aber im „Helgoländer Papier“ der Vogelschutzwarten mit größeren Mindestabständen geführt werden?

4. Sieht die Landesregierung Konflikte bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem Artenschutz, wenn ja, welche und jeweils warum und, wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die positive Bestandsentwicklung der windenergiesensiblen Vogelarten deutlich macht, dass die Thüringer Naturschutzverwaltung adäquate Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt hat, die auch zukünftig zur Anwendung kommen können. Insbesondere die in Thüringen auf Basis fundierter Erfassungsdaten ermittelten Dichtezentren der windenergiesensiblen Arten können erheblich zur positiven Bestandsentwicklung dieser Vogelarten beitragen. Die außerordentliche Dringlichkeit, mit der es geboten ist, unsere Energieversorgung auf sichere und vor allem eigenständige Füße zu stellen, verbietet es, zum jetzigen Zeitpunkt lange Diskussionen über Landesspezifika zu führen. Es gilt vielmehr, den neuen bundesgesetzlichen Rahmen schnellstmöglich zu nutzen und dabei sicherzustellen, dass unsere Naturschutzfachbehörde diesen Prozess sehr intensiv begleitet. Dabei gilt es auch, den ehrenamtlichen Naturschutz und weitere gesellschaftliche Akteure mitzunehmen.

Zu Frage 2: Die Rohrdommel spielt aufgrund ihres seltenen Auftretens in Thüringen mit acht bis zehn Brutpaaren in der Planungs- und Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen in Thüringen eine sehr untergeordnete Rolle. Beim Schwarzstorch ist davon auszugehen, dass die bestehenden Schutzinstrumente, die seine Lebensräume auch weiterhin sichern, die positive Bestandsentwicklung des Schwarzstorchs gewährleisten werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zusätzlich vom Bund zu implementierenden Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Vogelarten. Dieses neu geschaffene Instrument des Bundes zum Schutz und zur Entwicklung der Bestände gilt es in Thüringen zu nutzen und damit die bislang erreichten Erfolge beim Schwarzstorch auch für die Zukunft abzusichern.

Zu Frage 3: Die Abstimmungen zum „Helgoländer Papier“ haben viele Jahre gedauert und auch dann verblieben noch unterschiedliche Auffassungen zwischen den vielen Beteiligten. Mit einer verbindlichen Regelung des Bundes wird nun ein neuer Weg beschritten, der es wert ist, gegangen, statt zerredet zu werden. Es ist jetzt schnelles Handeln gefordert und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass wir in Thüringen die Entwicklung der Vogelbestände weiterhin genau im Blick behalten und die auf Landesebene vorhandenen Instrumente weiterhin so erfolgreich einsetzen wie bisher.

Zu Frage 4: Mit dem Entwurf zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schlägt der Bund einen neuen Weg ein. Die vom Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz neu implemen

tierten Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Arten und der Aktionsplan für natürlichen Klimaschutz mit seiner überragenden Finanzausstattung von 4 Milliarden Euro wird den Ländern beispielsweise neue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen, um die Bestände windenergiesensibler Vogelarten zu verbessern. Diese kann nun jedes Land konkret bezogen auf die Landesspezifika nutzen, um den Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Frau Hoffmann.

Vielen Dank erst mal für die Antworten. Meine erste Nachfrage ist: Wie hat sich das Land im Bundesrat zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verhalten?

Und meine zweite Frage ist: Wie würde sich denn die Aufhebung des Windkraftverbots im Wald auf Vogelarten wie den Schwarzstorch oder den Uhu auswirken?

Zum Stimmverhalten im Bundesrat: Wir haben der Gesetzesänderung zugestimmt.

Und zur Aufhebung des Verbots von Windkraftanlagen im Wald: Mit den Dichtezentren und den bisherigen Instrumenten zum Schutz der entsprechenden Arten, insbesondere des Schwarzstorchs, haben wir nach unserer Auffassung ausreichende Instrumente, um die Population des Schwarzstorchs in Thüringen zu sichern, und werden damit gewährleisten können, dass die Population nicht wirklich dauerhaft negativ beeinträchtigt wird.

Gibt es weitere Nachfragen von anderen Kollegen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Frage abgeschlossen. Dann kommen wir zur neunten Frage von heute. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bilay mit der Drucksache 7/5777.

Schutzausrüstung bei der Thüringer Polizei

Der Thüringer Landtag hat in den Haushaltsjahren 2015 bis 2022 Mittel bereitgestellt, um die Eigensicherung der rund 6.000 Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑beamten zu erhöhen, darunter auch moderne Schutzwesten und Helme sowie an

(Staatssekretär Dr. Vogel)

dere Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände. Die Landesregierung hatte diese Ausgabenermächtigungen umgesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem finanziellen Umfang insgesamt wurde in den einzelnen Haushaltsjahren 2015 bis 2021 Schutzausrüstung für Beamtinnen und Beamte der Polizei beschafft?

2. In welchem finanziellen Umfang insgesamt wurde bisher im laufenden Haushaltsjahr 2022 Schutzausrüstung für Beamtinnen und Beamte der Polizei beschafft bzw. in welchem finanziellen Umfang stehen diese jeweiligen Beschaffungen für das Haushaltsjahr 2022 noch aus?

3. In welchem finanziellen Umfang wurden in den einzelnen Haushaltsjahren 2015 bis 2021 Mittel im Einzelnen für die Beschaffung von Schlagstöcken, Reiz- und Betäubungsstoffen, Dienstwaffen sämtlicher Art sowie deren Munition verausgabt?

4. In welchem finanziellen Umfang wurden bisher im laufenden Haushaltsjahr 2022 Mittel im Einzelnen für die Beschaffung von Schlagstöcken, Reizund Betäubungsstoffen, Dienstwaffen sämtlicher Art sowie deren Munition verausgabt bzw. in welchem finanziellen Umfang stehen diese jeweiligen Beschaffungen für das Haushaltsjahr 2022 noch aus?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Insgesamt wurden in den Haushaltsjahren 2015 bis 2021 in der Thüringer Polizei finanzielle Mittel für Schutzausrüstung in Höhe von 21.880.776,77 Euro aufgewandt. Dies beinhaltet unter anderem Ausgaben für die Beschaffung von Waffen und Munition, Helmen und Maskenkombinationen, Körperschutzausstattung, Schutzschilde, Dienst- und Schutzkleidung, Arbeitsschutz- und Einmalhandschuhe sowie Einwegoveralls und Einwegmasken im Zuge der Coronapandemie sowohl im Landeskriminalamt Thüringen als auch der Landespolizeidirektion.

Zu Frage 2: Bislang belaufen sich die Gesamtausgaben für Schutzausrüstung in der Thüringer Po

lizei im Haushaltsjahr 2022 auf 245.536,24 Euro. Ein Großteil der Beschaffungsvorhaben im Bereich Schutzausrüstung steht jedoch noch aus, sodass der Mittelabfluss für das letzte Drittel des Haushaltsjahres 2022 geplant ist und Teile der Haushaltstitel bereits vorgebunden sind.

Zu Frage 3: In den Haushaltsjahren 2015 bis 2021 wurden Mittel für Waffen, Ausrüstung und Munition im finanziellen Umfang von insgesamt 8.056.722,41 Euro verausgabt.

Zu Frage 4: Bislang belaufen sich die Ausgaben für Waffen, Ausrüstung und Munition der Thüringer Polizei im Haushaltsjahr 2022 auf 290.967,39 Euro. Ein Großteil der Beschaffung steht noch aus, sodass die hierfür benötigten Haushaltsmittel im letzten Drittel des Haushaltsjahres abfließen werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann ist der nächste Fragesteller Herr Abgeordneter Walk mit der Drucksache 7/5778.

Danke, Frau Präsidentin.

Cyberangriffe im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts

In seinem Sicherheitshinweis vom 4. März 2022 warnte das Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt vor einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen. Es sei möglich, dass sich Cyber-Sabotageakte nicht nur gegen Unternehmen in den Sektoren der kritischen Infrastruktur, sondern auch gegen den politischen Raum sowie gegen militärische Einrichtungen richten. Russische Dienste verfügten demnach über entsprechende Fähigkeiten und Tools, die genannten Bereiche erheblich und nachhaltig zu sabotieren. Cyberangriffe des Akteurs „GHOSTWRITER“ gegen deutsche Abgeordnete würden belegen, dass es im Vorfeld des eigentlichen Angriffs Vorbereitungshandlungen gab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle von Cyberangriffen auf Unternehmen wurden seit Beginn des Russland-UkraineKonflikts in Thüringen angezeigt – bitte gliedern nach Unternehmen der kritischen und nicht kritischen Infrastruktur –?