3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Verkehrswacht e. V. zur Fortführung der schulischen Radfahrerziehung mit der verbindlichen Aufnahme des Radfahrtrainings in den Lehrplan der Sekundarstufe I?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, erneut Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
tische Teil der Radfahrausbildung in den vierten Klassen leider nur eingeschränkt oder gar nicht erfolgen. Im Schuljahr 2019/2020 konnten coronabedingt ca. 8.000 Schülerinnen und Schüler nicht die volle Radfahrausbildung in der gewohnten Weise absolvieren. Im Schuljahr 2020/2021 betraf dies ca. 7.500 Schülerinnen und Schüler. An manchen Schulen fand die Radfahrausbildung statt, da sie beispielsweise zu Zeiten niedriger Inzidenzwerte durchgeführt werden konnte.
Frage 2: Einige Orts- und Kreisverkehrswachten haben bereits in den vergangenen Sommerferien Ferienkurse zur Verkehrserziehung angeboten. Diese Angebote wurden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht fortgeführt und ausgebaut. Entsprechende Nachholangebote für Schülerinnen und Schüler der jetzigen fünften und sechsten Klassen wurden auf den Weg gebracht. Die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen wurden über den konkreten Ablauf sowie über die Kontaktmöglichkeiten mit den Orts- und Kreisverkehrswachten informiert. Konkrete Daten zur Teilnehmendenzahl liegen dem TMBJS sowie der AG zum Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ nicht vor und konnten in der für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung gestellten Frist nicht abgefragt werden.
Frage 3: Für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung wird ein fächerübergreifender Ansatz verfolgt. Dieser eröffnet viele Möglichkeiten der Projektarbeit an Thüringer Schulen. Dabei können die Fähigkeiten und Interessen der Schüler aller Altersstufen und Schularten berücksichtigt und ihr Verhalten über den Unterricht hinaus beeinflusst werden. In den Lehrplänen sind verkehrserzieherische Themen unter anderem im Fach Heimat- und Sachkunde ausgewiesen. Da Verkehr und Mobilität ein zentraler Lebensbereich ist, der jeden nachhaltig tangiert, berücksichtigen auch die weiterentwickelten Lehrpläne dies. Alle Kooperationspartner sind bestrebt, durch zusätzliche Angebote die Auswirkungen der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Verkehrserziehung so gering wie möglich zu halten bzw. zu kompensieren. Weiterhin bleibt zu berücksichtigen, dass Schule und Polizei nicht alleine zum sicheren Radfahren hinführen können. Auf die Unterstützung der Eltern kann dabei nicht verzichtet werden. Das Beobachten der Kinder beim Radfahren, das Sprechen über Probleme, das Hinweisen auf Fehler, das Gutes-Vorbild-sein bleiben in ihrer Verantwortung.
Herzlichen Dank für die Beantwortung. Könnten Sie mir die Zahlen für die Frage 2, wenn Sie Ihnen dann vorliegen, noch zur Verfügung stellen? Aber erst, wenn sie vorliegen.
Da würde ich Sie bitten, eine Kleine Anfrage zu stellen, weil das in der Frist sozusagen sonst nicht ermittelt werden könnte. Wenn Sie diesen Weg wählen könnten. Danke schön.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kellner, in der Drucksache 7/5853.
Im Jahr 2021 fanden insgesamt 1.182 Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte statt, davon tätliche Angriffe 311 – 84 mehr im Vergleich zu 2020. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 war somit eine Steigerung von 124 Angriffen – das sind 11,7 Prozent mehr – zu verzeichnen.
1. An welchen Tatörtlichkeiten fanden wie viele der tätlichen Angriffe im oben genannten Zeitraum statt – gegliedert nach: Wohnungen, Betriebs-, Arbeitsund Geschäftsräumen, öffentlich zugänglichen Plätzen, Straßen und Wegen sowie in befriedetem Besitztum –?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kellner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich bei Frage 1 zunächst darauf hinweisen möchte, dass ich im Folgenden nur die Delikte aus dem Jahr 2021 darstellen kann.
Für die für das Berichtsjahr 2021 zum PKS-Deliktschlüssel „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ registrierten 311 Straftaten wurden insgesamt 50 unterschiedliche Tatörtlichkeiten erfasst. Für eine bessere Übersichtlichkeit habe ich diese Tatörtlichkeiten in Gruppen zusammenfassen lassen. Wenn es als erforderlich angesehen wird, kann ich gern die detaillierte Aufstellung in Schriftform nachreichen.
Die genannten Delikte schlüsseln sich für die gebildeten Gruppen wie folgt auf: Straßen, Plätze, Örtlichkeiten mit Bezug zum Straßenverkehr: 127 Delikte; Wohngebäude: 87 Delikte; öffentliche Gebäude, Amtsgebäude: 38 Delikte; sonstige öffentliche Örtlichkeiten: 27 Delikte; Fahrzeuge: 18 Delikte; sonstige Tatörtlichkeiten: 14 Delikte.
Die Antwort zu Frage 2: Das Aufkommen an Delikten, bei denen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte als Opfer von Straftaten erfasst werden mussten, stieg im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr erneut an. Insbesondere nahmen, wie bereits vom Fragesteller festgestellt, auch die tätlichen Angriffe zu. Mit Blick auf die verschiedenen Tatörtlichkeiten ist ersichtlich, dass fast zwei Drittel, das heißt 61,7 Prozent der Delikte, im öffentlichen Raum – also auf Straßen, in Amtsgebäuden und Geschäften sowie anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden – begangen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt mit 28 Fällen in Wohnräumen.
Insgesamt ist in Betrachtung der zurückliegenden Jahre eine unvermindert hohe bzw. im Vergleich zum vergangenen Jahr eine erhöhte Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte festzustellen. Dies verurteilt die Landesregierung ausdrücklich, wie sie im Übrigen Gewalt und Straftaten jeder Art verurteilt. Sie organisiert und initiiert die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz vor Kriminalität zu gewährleisten. Dazu wirkt sie auf eine konsequente repressive Verfolgung von Straftaten sowie effektive Maßnahmen zur Kriminalprävention hin.
Gibt es Nachfragen? Herr Kellner? Nein. Okay, auch nicht aus der Runde. Dann geht es weiter mit der Frage des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/5866.
Aufnahme und Betreuung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an Thüringer Kindergärten und Schulen 2022/2023
Infolge des seit 24. Februar 2022 andauernden Kriegs in der Ukraine sind bereits mehr als 20.000 ukrainische Flüchtlinge in Thüringen angekommen. Ein nicht unerheblicher Anteil davon sind Kinder und Jugendliche, die nach den Sommerferien in die Thüringer Bildungseinrichtungen, die Kindergärten und Schulen, aufzunehmen sind.
1. Wie hoch ist die prognostizierte Anzahl der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Schulamtsregionen, die in Kindergärten und Schulen für das Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 aufgenommen werden?
2. Mit welchem Mehrbedarf an Kindergarten- und Klassenräumen sowie Lehrkräften, Erziehern und sonstigem Personal ist für die adäquate Betreuung und Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Schulamtsregionen im Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 zu rechnen?
3. Wie viele Lehrkräfte, Erzieher und sonstiges Personal wurden zur Betreuung und Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen für das Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 bereits zusätzlich (gegebenenfalls befristet) eingestellt?
4. Wie gestalten sich die aktuellen Planungen der Landesregierung, die dafür notwendigen räumlichen, sächlichen und personellen Kapazitäten zur Deckung des Mehrbedarfs für die Betreuung bzw. Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen im Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 zu realisieren?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird monatlich eine Auswertung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt übermittelten Daten zur Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Thüringen auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vorgenommen. Hierdurch erfolgt ein Monitoring verschiedener Aspekte wie die Entwicklung der Zahlen im Segment der Kinder im kitafähigen Alter, der Abgleich mit den Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen. Aktuell sind 1.980 Kinder im Kindergartenalter aus der Ukraine zu verzeichnen. Die Zahl 1.980 stellt die höchste derzeit anzunehmende Zahl von Kindern für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege dar. Unbekannt ist, wie viele dieser Kinder tatsächlich das Angebot für Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen werden. Ich kann gern den Abgeordneten eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellen und würde diese mit Ihrem Einverständnis zu Protokoll geben und nicht verlesen.
In den Schulen ist ein stetiger Zulauf von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine zu verzeichnen. Seit Juni 2022 wird eine Erhebung der Anträge auf Aufnahme in den Schulämtern vorgenommen. In der Schule sind bis zur 27. Kalenderwoche 2.531 aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche angekommen. Die Schulen im Raum Mittelund Ostthüringen sind gut ausgelastet, während in anderen Bereichen noch freie Kapazitäten verfügbar sind. Wie in allen Ländern gibt es auch in Thüringen eine unbekannte Anzahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die bisher nicht für einen Schulbesuch angemeldet worden sind. Reliable Prognosen dazu, wie viele ukrainische Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Thüringen beschult werden müssen, sind nicht möglich, da der Zuzug von Menschen aus der Ukraine zunächst ohne eine Registrierung möglich war. Es verfügen auch nicht alle betreffenden Personen über eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung und eine Schulanmeldung konnte somit noch nicht erfolgen.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt geht von ca. 4.000 zurzeit in Thüringen wohnenden Personen im Schulalter aus, sodass weitere ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler mit Einsetzen der Schulpflicht nach drei Monaten bzw. zu Beginn des neuen Schuljahres hinzukommen können. Inzwischen reisen jedoch auch Personen/Familien in die Ukraine
Zu Frage 2: Es wird hier auf Frage 1 verwiesen. Da keine belastbaren Daten vorliegen, ist die Angabe eines konkreten Mehrbedarfs nicht möglich.
Zu Frage 3: Im Kindergartenbereich gibt es aktuell keine Grundlage für eine gesonderte Erfassung dieser Fachkräfte. Die Daten hierzu liegen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport demnach nicht vor. Für die Betreuung und Beschulung von ukrainischen Schülern und Schülerinnen wurden den staatlichen Schulämtern durch das TMBJS 100 befristete Einstellungsmöglichkeiten für ukrainische Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Die Einstellungsmöglichkeiten wurden ausgeschrieben. Die Besetzungsverfahren sind aktuell noch nicht abgeschlossen, daher sind derzeit noch keine Aussagen über die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren möglich.
Zu Frage 4: Im schulischen Bereich befinden sich die diesbezüglichen Planungen in der Abstimmung und werden in einem ressortübergreifenden Gremium koordiniert. Im Kindergartenbereich wird seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aufgrund der vorliegenden Daten aktuell kein Anlass für flächendeckende vorbeugende Maßnahmen gesehen. Die Schaffung von ausreichenden Kapazitäten an den Einrichtungen wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, möchte ich eine Übersicht zur Auslastung in den Einrichtungen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten gleich zu Protokoll geben.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe zwei Nachfragen: Sie haben ausgeführt, dass nach den Überlegungen des Landesverwaltungsamts – so habe ich es verstanden – ungefähr 4.000 Schülerinnen und Schüler 2022 zum Schuljahresbeginn – also in sechs Wochen – in unseren Schulen sein könnten. Das ist also fast eine Verdoppelung jetzt über die Ferien hinweg. Deswegen die Nachfrage: Was tut die Landesregierung, um gerade die personellen Belastungen, die dann passieren, in den Schulamtsbereichen, die Sie genannt haben, aufzufangen, oder gehen wir jetzt im Grunde blind in
Und die zweite Frage ist: Die GEW hat diese Woche eine Pressemeldung herausgegeben und hat die Landesregierung aufgefordert, endlich Willkommensklassen für die Schülerinnen und Schüler einzurichten. Was sagen Sie zu dieser Forderung der GEW?
Was das Erste angeht: Wir sind nicht nur wöchentlich, sondern fast im Zweitagesrhythmus in Gesprächen – nicht nur mit den Schulträgern, sondern auch mit den Schulämtern – über die Sicherstellung der Versorgung der noch unbekannten Zahl von Schülerinnen und Schülern zu Beginn des neuen Schuljahres. Wir haben unter anderem Gespräche mit den Schulträgern geführt, um bestimmte Erweiterungsbauten – nutzbare Bauten – noch weiter einbeziehen zu können. Was das Personal angeht, so werden auf Mitarbeit der Bundesagentur für Arbeit jetzt die ermittelten Lehrkräfte sozusagen in zwei Veranstaltungen eingeführt und informiert, um zum neuen Schuljahr dann die Arbeit in Thüringen aufnehmen zu können. Es geht jetzt hier konkret um 41 schon benannte Personen, die hier zusätzlich zu den schon laufenden Einstellungsverfahren kommen werden.