Was das Erste angeht: Wir sind nicht nur wöchentlich, sondern fast im Zweitagesrhythmus in Gesprächen – nicht nur mit den Schulträgern, sondern auch mit den Schulämtern – über die Sicherstellung der Versorgung der noch unbekannten Zahl von Schülerinnen und Schülern zu Beginn des neuen Schuljahres. Wir haben unter anderem Gespräche mit den Schulträgern geführt, um bestimmte Erweiterungsbauten – nutzbare Bauten – noch weiter einbeziehen zu können. Was das Personal angeht, so werden auf Mitarbeit der Bundesagentur für Arbeit jetzt die ermittelten Lehrkräfte sozusagen in zwei Veranstaltungen eingeführt und informiert, um zum neuen Schuljahr dann die Arbeit in Thüringen aufnehmen zu können. Es geht jetzt hier konkret um 41 schon benannte Personen, die hier zusätzlich zu den schon laufenden Einstellungsverfahren kommen werden.
Was die Forderung nach Willkommensklassen angeht, so hat die Kultusministerkonferenz sich mehrfach positioniert, dass man eine getrennte Beschulung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern nicht anstrebt, dass selbstverständlich eine teilweise besondere Beschulung, was Sprachunterricht angeht, innerhalb eines integrierten Unterrichts möglich ist und auch stattfinden wird. Im Übrigen würde allerdings die Einrichtung von besonderen Willkommensklassen das Grundproblem nicht lösen, dass wir mehr Raum und mehr Lehrkräfte brauchen. Wir plädieren aber nach wie vor dafür, eine integrierte Form anzustreben, zumal noch in vielen Schulen auch Spielräume in den Schulklassen existieren.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist der Abgeordnete Thrum, in der Drucksache 7/5867.
Dem neu sanierten Kindergarten „Werraspatzen“ in Hildburghausen droht die Schließung. Wie der Bürgermeister der Stadt Hildburghausen gegenüber Medienvertretern berichtet, bemängelt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor allem das pädagogische Konzept des Kindergartens. Von der Schließung wären über 100 Kinder betroffen. Außerdem werde gegen mehrere Erzieherinnen wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung ermittelt.
1. Welche Mängel liegen dem pädagogischen Konzept des Kindergartens „Werraspatzen“ aus Sicht des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vor?
2. Welche Gründe liegen für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor, dem Kindergarten „Werraspatzen“ in Hildburghausen die erneute Betriebserlaubnis zu versagen?
3. Sind die Anhörungen der im Verdacht auf Kindeswohlgefährdung stehenden Erzieherinnen abgeschlossen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Schlussfolgerungen und, wenn nein, wann wird dies der Fall sein?
4. Für den Fall, dass der Kindergarten „Werraspatzen“ zum 30. August 2022 geschlossen wird, wie ist geplant, die über 100 Kindergartenkinder auf die anderen Kindergärten zu verteilen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, erneut Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Danke schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Gemäß § 45 Abs. 3 SGB VIII hat der Träger der Einrichtung zur Prüfung der Voraussetzungen mit dem Antrag auf Betriebserlaubniserteilung die Konzeption der Einrichtung vorzulegen. Die pädagogische Konzeption muss über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung in Bezug auf den Betrieb der Einrichtung Auskunft geben. Weiterhin muss nach der SGBVIII-Novelle von 2021 zur Betriebserlaubnis ein Kinderschutzkonzept vorliegen. Die Kinderschutzkonzeption muss Maßnahmen zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern beschreiben, zum Schutz vor Gewalt als auch verletzendem Verhal
ten. Sie muss geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleisten.
Am 10. März 2022, zur Vorbereitung der örtlichen Prüfung, wurde eine pädagogische Konzeption vorgelegt, die erhebliche Mängel aufwies. Ein Kinderschutzkonzept konnte gar nicht vorgelegt werden. Seitens der Aufsicht des TMBJS wurde deutlich gemacht, dass diese zum Betriebserlaubnisverfahren am 10. Mai 2022 zwingend und in der vom SGB VIII geforderten Qualität vorliegen müsse, aber auch hier wurde wiederum eine pädagogische Konzeption vorgelegt, die mangelhaft war. Seit 2018 gibt es den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, welcher nicht in der pädagogischen Konzeption berücksichtigt wurde, obwohl gemäß § 7 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre Grundlage der pädagogischen Arbeit aller Einrichtungen ist. Die Kinderschutzkonzeption war jetzt in der Konzeption zwar enthalten, aber nur mit Überschriften ausgestattet, nicht mit Inhalten. Die Raumkonzeption wurde am 10. März 2022 angemahnt, liegt aber weiterhin nicht vor. Die Beschreibung der Nutzung des Kinderrestaurants fehlt gänzlich. Die Leitung der Kindertageseinrichtung hat zur örtlichen Prüfung am 10. Mai 2022 zum wiederholten Mal die Gelegenheit der Nachbesserung bekommen. Der erste Termin war der 30. Juni 2022. Mit Rücksicht auf den krankheitsbedingten Ausfall der Kitaleitung wurde inzwischen für das Wirksamwerden der auflösenden Bedingungen die Frist zur Vorlage auf den 30. August 2022 verlängert.
Frage 2: Die Betriebserlaubnis wurde noch nie versagt, da die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die auflösenden Bedingungen – siehe Frage 1 – nicht fristgemäß erfüllt werden.
Frage 3: Die Anhörungen zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind abgeschlossen. Im Ergebnis wird den Fachkräften vonseiten des Trägers eine professionelle Begleitung zur Seite gestellt. Diese unterstützt auch bei der Erstellung der Kinderschutzkonzeption. Auf dieser Basis kann weiteres Verletzungsverhalten von Erziehern nach Möglichkeit ausgeschlossen werden, da insbesondere Schlüsselsituationen mit Überforderung und Hilflosigkeit der Nährboden für verletzendes Verhalten gegenüber Kindern war. Für die zurzeit angemeldeten Kinder in der Stadt Hildburghausen stehen ausreichend Plätze in anderen Einrichtungen ab dem 31. August 2022 zur Verfügung. Entlastung ergibt sich dadurch, dass die künftigen Schulanfänger nicht mehr in den Einrichtungen sind.
Ich weise noch darauf hin, dass nicht die Schließung der Einrichtung das Ziel ist, sondern eine qualitativ gute pädagogische Arbeit auf der Grundlage der Konzeption, deren Basis der Thüringer Bildungsplan ist. Zum Wohl der Kinder sollten die pädagogischen Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, ihre Professionalität zu zeigen, wie es das SGB VIII und das Thüringer Kindergartengesetz fordern.
Gibt es Nachfragen? Herr Thrum? Das sehe ich nicht, auch nicht aus dem Haus. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Güngör, in der Drucksache 7/5870.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSU Jena berichten, dass neu eingestellten Beschäftigten die Gehälter bzw. Löhne nicht ordnungsgemäß ausgezahlt werden, da es sowohl im Personaldezernat der Universität als auch im Finanzministerium gravierende Personalprobleme gebe.
1. Wie viele Beschäftigte der FSU haben ihr Gehalt bzw. ihren Lohn in diesem Jahr bisher nicht rechtzeitig erhalten – bitte auflisten nach den jeweiligen Statusgruppen –?
3. Ist der Landesregierung bekannt, dass Personalprobleme im Personaldezernat der FSU vorhanden sind und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll langfristig Abhilfe geschaffen werden?
4. Ist der Landesregierung bekannt, dass Personalprobleme im Finanzministerium vorhanden sind, die im Zusammenhang mit der Auszahlung der Gehälter und Löhne der Beschäftigten der FSU stehen und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll langfristig Abhilfe geschaffen werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Eine exakte Ermittlung der Anzahl der Personen, die ihr Gehalt oder ihren Lohn bislang in diesem Jahr verspätet ausgezahlt bekommen, ist aufgrund fehlender technischer Auswertungsmöglichkeiten leider nicht möglich.
An den Hochschulen, insbesondere der FriedrichSchiller-Universität Jena als größte staatliche Hochschule des Landes, kommt es zum jeweiligen Semesterbeginn am 1. April und am 1. Oktober zu einer stark erhöhten Anzahl von kurzfristig zu bearbeitenden Einstellungen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der studentischen und wissenschaftlich Beschäftigten. So wurden hier zum Beispiel allein für April zu den festen Stichtagen 1. und 15. April knapp 800 Verträge geschlossen. Zum Semesterbeginn im Frühjahr dieses Jahres ist es leider aufgrund personeller Engpässe in der Personalverwaltung der FSU Jena zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Neueinstellungen gekommen. Dies geht sowohl auf unbesetzte Stellen als auch auf Krankheitsfälle zurück. Die FSU Jena hat sich jedoch bemüht, das Entgelt zumindest im darauffolgenden Monat zur Auszahlung zu bringen. Laut aktueller Auskunft der FSU Jena konnte der Bearbeitungsrückstand vom Frühjahr inzwischen aufgearbeitet werden.
Dennoch kann es immer wieder zu Fällen von Verzögerungen bei der Zahlung des Entgelts kommen, die zumeist aufgrund von sehr kurzfristig vorgenommen Einstellungen entstehen. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass teilweise Verträge mit variablen Stundenzahlen geschlossen wurden, bei denen die Entgeltauszahlung erst im darauffolgenden Monat nach erfolgter Stundenmeldung erfolgen kann. Zudem gibt es immer wieder auch Fälle, bei denen die Beschäftigten selbst die für die Einstellung benötigten Unterlagen nicht vollständig oder rechtzeitig vorlegen.
Die Fragen 2 und 3 möchte ich gern zusammen beantworten: Derzeit sind in der Personalverwaltung der FSU Jena zehn Stellen zu besetzen. Die offenen Stellen sind insbesondere im Bereich der Tarifbeschäftigten einschließlich Assistenten und hier vor allem bei den Arbeitsbereichen Drittmittelbeschäftigte und Assistenten sowie nicht wissenschaftliche Beschäftigte angesiedelt. Von den zehn zu besetzenden Stellen sind mittlerweile sieben Verfahren abgeschlossen. Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgte auf einer Stelle zum 1. Juni; in den
folgenden Monaten bis zum 1. Dezember werden weitere Beschäftigte ihre Tätigkeit aufnehmen. Drei Verfahren sind noch offen und sollen zeitnah abgeschlossen werden.
Zu Frage 4: Die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge erfolgt durch das Landesamt für Finanzen, Abteilung Bezüge. Das Landesamt für Finanzen teilte auf Anfrage mit, dass derzeit keine Fälle der FSU Jena bekannt sind, in denen die Gehaltszahlung aus vom Landesamt für Finanzen verursachten Gründen nicht termingerecht erfolgt sei. Im Übrigen erfolge dort keine gesonderte terminliche Erfassung über den Eingang und die Bearbeitung von Neueinstellungsanzeigen, aus der entsprechende Rückschlüsse gezogen werden können.
Ich danke Ihnen für die Beantwortung. Ich habe zwei Nachfragen: Bei 1. habe ich Sie so verstanden, dass eine Auswertung aufgrund technischer Gegebenheiten nicht möglich ist. Wird sich hier darum bemüht, eine technische Lösung zu schaffen, oder wie wird damit umgegangen?
Die zweite Rückfrage: Sie hatten von einigen Fällen gesprochen, in denen es an nicht vorhandenen Unterlagen seitens der Beschäftigten lag, dass die Verträge nicht angemessen erstellt werden konnten oder die Auszahlungen nicht stattgefunden haben. In wie vielen Fällen war das denn so?
Weitere Fragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage – das wird dann wohl auch die letzte sein –, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henkel, in der Drucksache 7/5877.
Dem Fragesteller liegen Informationen vor, dass es Ende Juni und Anfang Juli 2022 zu zwei weiteren möglichen Wolfsrissen im Thüringer Teil der Rhön gekommen ist. Dabei handelt es sich um ein getötetes Kalb bei Kaltenwestheim und den Verlust von
neun Tieren eines Damwildgeheges bei Diedorf. Um diese Verdachtsfälle zu verifizieren, entnahmen jeweils benachrichtigte Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs bzw. des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Proben zu labortechnischen Untersuchungen. Ein weiterer Vorfall vom April 2022 in Kaltenwestheim – da ging es um drei getötete Damtiere – wurde zwischenzeitlich offiziell als Wolfsriss bestätigt. Bei allen drei genannten Fällen wurde jeweils von den geschädigten Personen auf eigene Rechnung zusätzlich eine unabhängige Gutachterin beauftragt, die ebenfalls Proben zur labortechnischen Untersuchung entnahm.
1. Wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass neben der Beprobung durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs von den Geschädigten in den genannten Fällen eine unabhängige Gutachterin zur Probenentnahme beauftragt wurde?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs auf die im Veterinärbereich übliche Entnahme einer Rückstellprobe, also einer B-Probe, verzichtet wird und, wenn ja, warum?