2. Entspricht es den Tatsachen, dass durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs auf die im Veterinärbereich übliche Entnahme einer Rückstellprobe, also einer B-Probe, verzichtet wird und, wenn ja, warum?
3. Wie viele Schadensmeldungen über mögliche Wolfsrisse ergingen an das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs seit seinem Bestehen und wie fiel jeweils die labortechnische Untersuchung aus – bitte in Jahresscheiben seit Bestehen des Kompetenzzentrums und aufgeschlüsselt nach den Rissursachen „Wolf“, „Hund“, „Wolfshybride“ und „ungeklärt“ angeben –?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Fehleinschätzungen in der Diagnostik vor bzw. wie sicher ist eine Unterscheidung mithilfe labortechnischer Untersuchung zwischen Wolf und Wolfshybride bzw. zwischen Hund und Wolfshybride möglich?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
weder der staatlichen Rissbegutachtung noch den Genetikanalysen des Senckenberg-Instituts vertraut werden kann. Dies hat bei den Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern in der Thüringer Rhön dazu geführt, dass einzelne Nutztierhalter/‑innen sogenannte Rissbegleiter/‑innen ergänzend zu den Rissgutachter/‑innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs zu Schadensfällen hinzuziehen. Diese Rissbegleiter/‑innen führen auf Wunsch der Geschädigten nach der Begutachtung durch die Rissgutachter/‑innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs eine weitere Begutachtung der geschädigten Tiere durch. Alle Nutztierhalter/‑innen sind darüber informiert, dass für die Entschädigung nur das amtliche Begutachtungsergebnis der Rissgutachter/‑innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs ausschlaggebend ist. Es steht aber selbstverständlich allen Tierhalterinnen und Tierhaltern frei, weitere Untersuchungen zu veranlassen.
Zu Frage 2: Die Probennahme im Rahmen der amtlichen Schadensbegutachtung erfolgt gemäß dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Ziel ist die Bestimmung des Schadenverursachers. Aus diesem Grund sind insbesondere Speichelproben relevant. Daher werden nach Möglichkeit mehrere Proben an Bissstellen, wenn vorhanden, insbesondere an der Stelle des vermuteten Tötungsbisses genommen. Sind diese nicht vorhanden, werden Proben von Fraßstellen genommen, wobei damit gegebenenfalls nur Nachnutzer eines Risses nachgewiesen werden können. Es können aber auch Fälle auftreten, bei denen keine Genetikproben genommen werden, da von vornherein feststeht, beispielsweise aufgrund des Zeitraums, der zwischen dem Tod des Tieres und der Begutachtung liegt, dass kein Ergebnis erzielt werden kann. Bei jeder Schadensbegutachtung werden also so viele Proben genommen, wie es nach Einschätzung der Rissgutachter/‑innen sachgerecht ist. In der Regel werden bei den Schadensfällen mehrere Proben genommen. Alle genommenen Proben werden vom Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs zur Auswertung an das Labor im Fachgebiet Naturschutzgenetik am Senckenberg-Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen, gesandt, um umgehend ein vollständiges Ergebnis zu haben. Dieses Labor ist das von Bund und Ländern bestätigte Referenzlabor für genetische Untersuchungen an Wolf und Luchs in Deutschland. Würde die Auswertung eines Teils der Proben zurückgestellt – dies könnte das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs beim SenckenbergInstitut veranlassen –, würde sich lediglich die Ergebnisauswertung deutlich in die Länge ziehen, was nicht im Sinne der Betroffenen wäre. Durch die sachgerechte Festlegung der Anzahl von Proben, die genommen werden, wird einerseits dem Kos
tenaspekt Rechnung getragen und andererseits sichergestellt, dass die Geschädigten schnellstmöglich die Untersuchungsergebnisse erfahren.
Zu Frage 3: Die Tabelle, würde ich vorschlagen, stelle ich Ihnen schriftlich zur Verfügung. Ich kann sie aber auch vortragen.
Die Gesamtmeldungen beinhalten auch andere Genetikergebnisse wie zum Beispiel Fuchs oder Meldungen, bei denen aufgrund der Umstände keine genetische Beprobung durchgeführt wurde. Diese sind ebenfalls in der Tabelle aufgeführt, die Ihnen auch schriftlich zur Verfügung gestellt wird. Da das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs am 20.04.2020 gegründet wurde, umfasst die Aufschlüsselung für 2020 nur einen Teil des Jahres.
Zu Frage 4: Die Basis für das sogenannte genetische Wolfsmonitoring bilden Mikrosatellitenuntersuchungen auf Basis der Kern-DNA, die einen individuell einzigartigen genetischen Fingerabdruck ergeben und Rückschlüsse auf Individuenzahlen, Verwandtschaften und das Vorkommen von Hybriden der ersten Hybridgeneration F1 erlauben. Um auch weiter zurückliegende Hybridisierungsereignisse detektieren zu können, verwendet das Senckenberg-Forschungsinstitut Frankfurt, Standort Gelnhausen, einen weitergehenden Ansatz. Dieser basiert auf der Analyse von zahlreichen über das komplette Genom verteilten Punktmutationen, sogenannte Snipes, an denen sich Wölfe unabhängig ihrer geografischen Herkunft sicher von Haushunden unterscheiden lassen. Die Methode basiert auf den Daten großer genomweiter Studien, die in den letzten Jahren von international führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt wurden. Anhand der Methode lassen sich Hybridisierungsereignisse mindestens bis in die dritte Hybridgeneration – das ist die zweite Rückkreuzungsgeneration – sicher nachweisen. Es liegen der Landesregierung daher keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass die verwendete Diagnostik zu Fehleinschätzungen führt. Der entscheidende Punkt für den Umfang der Genanalyseergebnisse ist die Qualität des Probenmaterials. Der Analyseerfolg hängt vor allem von einer zeitnah durchgeführten professionellen Beprobung ab, da die dafür benötigten Speichelreste am Tierkadaver durch Regen, Sonne und Nachnutzer schnell zersetzt werden können. Wenn die Rahmenbedingungen für die Entnahme qualitativ hochwertiger Proben gegeben sind, ist labortechnisch eine sichere Unterscheidung von Wolf/Hund und Wolf-Hund-Hybriden möglich.
Ich habe eine Nachfrage zu der Frage 2. Da habe ich gefragt, inwieweit die Thematik der Rückstellung der B-Proben bewertet wird. Da war die Antwort noch nicht konkret genug. Ich würde jetzt wirklich darum bitten, eine Aussage zu bekommen, wann B-Proben zurückgestellt werden. Sie haben gesagt, bei der Anzahl der Proben wird unterschiedlich verfahren, die pro gerissenem Tier genommen werden. Da wäre es natürlich hilfreich, wenn wir eine Aufschlüsselung hätten, wie viele Proben bei welchem Tier in den letzten Jahren genommen wurden, um einfach hier ein Stück weit mehr Klarheit zu bekommen. Vermutlich können Sie das jetzt nicht ad hoc machen, es wäre aber gut, wenn wir dazu die Listen bekämen.
Die Aufschlüsselung zur Zahl der Proben der letzten Jahre können wir noch mal nachliefern. Vom Grundsatz her: Es werden so lange Proben analysiert, bis ein Nachweis möglich ist oder eben kein Nachweis möglich ist. Also im Zweifelsfall, wenn jetzt Proben genommen werden, wenn ein Wolfsnachweis erfolgt ist, kann die weitere Analyse unterbleiben. Wenn der Wolfsnachweis nicht erfolgt ist, werden so lange Analysen durchgeführt, wie Probenmaterial vorhanden ist.
Die Frage, die draußen gestellt wird, ist ja, warum wird nur eine Probe entnommen, warum gibt es keine Rückstellprobe. Sie haben gesagt, das ist unterschiedlich und es gibt Situationen, wo auch mehrere Proben entnommen werden. Hier wäre eine Aufschlüsselung, wie viele Proben bei welchem Tier in den letzten Jahren genommen wurden, hilfreich.
Vielen Dank für das Zulassen der Nachfrage. Welche anderen Labore haben denn den Standard, den es braucht, wie Senckenberg, also wo könnte man Proben auch noch hinschicken?
Ich kann das jetzt auswendig nicht sagen. Grundsätzlich ist es wahrscheinlich jedem Genlabor theoretisch möglich, entsprechend DNA-FingerprintAnalysen durchzuführen. Aber das SenckenbergInstitut ist das vom Bund und den Ländern anerkannte Kompetenzzentrum zum Thema „Wolf“ und insofern als Kompetenzzentrum auch definiert für die Analyse der Proben.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich wollte Ihnen jetzt vorschlagen, dass wir auf die Lüftungspause verzichten, weil wir hier mit so wenigen Menschen gesessen haben, sodass ich denke, das wäre entbehrlich. Gibt es Einwände dagegen? Das sehe ich nicht.
Dann rufe ich jetzt erneut die Tagesordnungspunkte 56, 60, 62 und 63 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 17 Jastimmen, 56 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftrag- ten für den Datenschutz ge- mäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzge- setzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen und 38 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds des Kura- toriums der Stiftung für Tech- nologie, Innovation und For- schung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 -
Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 4, gültige Stimmen 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte.
Überlebenschancen von Früh- geborenen und kranken Neu- geborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilch- banken sichern Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2559 -
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5855 -
dazu: Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern und Spendenbereitschaft fördern Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5859 - korrigierte Fassung -
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuhörerinnen, ich trage vor die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zum Antrag der damaligen Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2559 „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern“.
Durch Beschluss des Thüringer Landtags in der 58. Sitzung am 23. September 2021 wurde der Antrag in den oben genannten Ausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat in seinen Sitzungen am 14. Oktober 2021, in der 37. Sitzung am 21. Oktober 2021, in der 41. Sitzung am 9. Dezember 2021, in der 44. Sitzung am 27. Januar 2022 sowie in der 48. Sitzung am 28. April 2022 und in der 50. Sitzung am 7. Juli 2022 diesen Antrag beraten und es gab den Wunsch nach einer schriftlichen Anhörung.
Es wurden 35 Anzuhörende eingeladen. Davon haben 17 von einer schriftlichen Stellungnahme zu dem oben genannten Antrag Gebrauch gemacht.