Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Möller. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Blechschmidt.

Danke. Herr Präsident, meine Damen und Herren, um es noch mal deutlich zu sagen, die Einführung eines Vizepräsidenten ist keine Thüringer Extrawurst, sondern eine Angleichung an Organisationsstrukturen, wie sie schon in anderen Verfassungsgerichten anderer Bundesländer gang und gäbe sind. Dass der Verfassungsgerichtshof zur Sicherung seiner kontinuierlichen und reibungsfreien Organisations- und Arbeitsabläufe eine Stellvertreterfunktion für den Fall der Verhinderung des Präsidenten braucht, muss man sicherlich nicht weiter begründen. Derzeit wird dies im Verfassungsgerichtshofgesetz über den Rückgriff auf die Regelung des § 20 des Deutschen Richtergesetzes geregelt. Damit ist für die Stellvertretung immer die Richterin bzw. der Richter vorgesehen, der im jeweilig konkreten Vertretungsfall das dienstälteste berufsrichterliche Mitglied des Gerichts ist.

Zukünftig, meine Damen und Herren, soll es nun für solche Vertretungsfälle eine feste Funktion geben, für die per Wahl durch den Thüringer Landtag eine Person bestimmt wird. Damit wird in die Vertretungsregelung mehr personelle Kontinuität gebracht, als sie in der bisherigen Regelung vorhanden war. Die Neuregelung erhöht durch die funktionsbezogene Wahl durch den Landtag auch das demokratische Legitimationsniveau der Ausübung dieser Verhinderungsvertretung, denn – und das sei an dieser Stelle noch mal ausdrücklich betont – auch die Neuregelung beinhaltet nur eine Verhinderungsvertretung. Es findet zwischen den Präsiden

tenfunktionen und den Vizepräsidentenfunktionen gar keine weitere Aufgabenteilung im laufenden Betrieb statt. Die Stellvertreterregelung bleibt also in ihrem funktionalen und inhaltlichen Grundmodell unverändert.

Wie der Begründungstext des Vier-Fraktionen-Gesetzentwurfs recht ausführlich belegt, haben sich die einreichenden Fraktionen mit der Vorgabe des Artikels 79 der Thüringer Verfassung beschäftigt und sind zu der Einschätzung gekommen, dass für die Einführung der Vizepräsidentenfunktion keine Verfassungsänderung notwendig ist. Nach der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs entstand aber eine in einigen Zusammenhängen bezogene Diskussion, die dies zumindest argumentativ infrage stellte. Nach der Devise „sicher ist sicher“ hat Rot-Rot-Grün dann doch noch einen ergänzenden Verfassungsänderungsgesetzentwurf vorgelegt. In einer intensiven klärenden Debatte in und vor der Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist die Ausschussmehrheit auch nach Ansicht der Linken nun zu einem politisch wie rechtlich sachgerechten Ergebnis gekommen. Dank eines von Herrn Schard und von der CDU vorgelegten Änderungsantrags, nun Teil der Beschlussempfehlung, wird noch einmal verstärkt die Konstruktion der Stellvertreterregelung als reine Stellvertretung im Verhinderungsfall herausgearbeitet. Im Vorfeld der Ausschussdebatte war somit die vorliegende Verfassungsänderung, wie im Plenum scheinbar dann natürlich zu sehen, nicht mehr gegeben und Rot-Rot-Grün hat den Gesetzentwurf unter der damit verbundenen Devise „sicher ist sicher“ zurückgezogen bzw. – wie gesagt – im Ausschuss am vergangenen Freitag den verfassungsändernden Gesetzentwurf zurückgezogen.

Meine Damen und Herren, damit soll ausreichend nachvollziehbar sein, warum die Fraktion Die Linke nach erneuter intensiver Debatte und Überlegung erstens die Zurückziehung der Verfassungsänderung noch einmal hier deutlich formuliert hat und zweitens dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen kann und wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

(Abg. Möller)

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz. Herr Blechschmidt, Sie haben ja eine zentrale Frage angesprochen und Sie haben uns noch nicht überzeugt. Die Diskussionen im Ausschuss und auch der nun vorgelegte Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung sind aus unserer Sicht nicht ausreichend, denn unsere Thüringer Verfassung benennt ja für die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich nur einen Präsidenten und dann eben weitere Mitglieder. Ein Vizepräsident ist da also gar nicht vorgesehen und die bisherige Stellvertreterregelung war ja nur innerorganisatorisch und damit unproblematisch. Jetzt soll der Vizepräsident aber gewählt werden. Ein gewählter Vizepräsident ist aber keine gerichtsinterne Organisationsfrage mehr, sondern müsste sich auch in der Verfassung wiederfinden. Das tut es bis heute nicht. Deswegen werden wir uns dazu enthalten und ich wünsche Ihnen allen eine angenehme Sommerpause.

Vielen Dank, Herr Kollege Montag.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Beifall bei der Gruppe der FDP, jetzt steht es im Protokoll!)

Weil Sie das ansprechen, die beiden Kollegen, um die es geht, sind zu einem dienstlichen Termin unterwegs.

Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich verzichte!)

Sie verzichtet. Dann habe ich als Nächstes die Wortmeldung des Kollegen Schard von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja gut, dass wir mit so einer rein sachlichen Debatte vielleicht den heutigen Tag, das Plenum, beenden und vielleicht auch in die Sommerpause gehen.

(Beifall CDU)

Das ist insofern erst mal gewissensberuhigend. Was mich natürlich nicht beruhigt, Herr Blechschmidt, ist, dass ich Ihnen in den Sachthemen zumindest recht geben muss an dieser Stelle. Mal gucken, wie lange ich das in dem Sommer mit vor mir hertrage

(Beifall CDU)

und die Erholungsphase dementsprechend kurz sein wird.

Aber nichtsdestotrotz handelt es sich um ein sehr ernstes Thema. Der Verfassungsgerichtshof ist eine sehr, sehr wichtige Institution in unserem Bundesland, in unserem Freistaat Thüringen. Das wissen wir alle. Auch das, was der Kollege Blechschmidt gesagt hat, ist natürlich alles nicht neu in Thüringen, für Thüringen. Andere Bundesländer – die meisten – haben einen Vizepräsidenten und auch wir hatten in der Vergangenheit immer einen Abwesenheitsvertreter. Der hatte bloß keine besondere Bezeichnung. Das holen wir jetzt nach und stärken dabei die Position des Landtags, weil der Landtag – und das ist auch schon vorgebracht worden – jetzt den Vizepräsidenten wählt und damit bestimmt. Das führt aber nicht dazu, Herr Kollege Montag, dass hier tatsächlich ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet werden müssen, weil der Vizepräsident am Ende auch überhaupt keine andere Stellung hat, als er sie früher als Abwesenheitsvertreter ohne Namen schlichtweg auch hatte. Insofern kann man diesem Antrag natürlich guten Gewissens zustimmen, insbesondere nachdem auch der Antrag meiner Fraktion noch mal klargestellt hat, dass es sich nur um einen Abwesenheitsvertreter handelt, der lediglich dann auf den Plan kommt, wenn der Präsident nicht da ist, nicht im Hause ist oder nicht fungieren kann.

Ich möchte eines vorwegschicken, weil wir die Diskussion – sehr geehrte Kollegen von der AfD-Fraktion – auch schon in der ersten Lesung hatten. Da ist vorgeworfen worden, es geht wieder um personelle Mauschelei etc. Nein, wir hatten schon einen Abwesenheitsvertreter, der hatte bloß keine Bezeichnung – da wiederhole ich mich –, und es gibt auch überhaupt keine Mehrkosten. Insofern ist diese Debatte unbegründet, unberechtigt. Ich gebe Ihnen allen an dieser Stelle vielleicht auch noch mal mit, diesem Vorschlag zuzustimmen, damit wir tatsächlich an dieser Stelle ein gut aufgestelltes Haus haben und natürlich auch einen Landtag haben, der an dieser wichtigen Institution organisatorisch mitgewirkt hat. Herzlichen Dank.

Ihnen allen einen guten Sommer und wir sehen uns dann im Herbst oder nach dem Sommer in diesem Rund wieder. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Für das Protokoll gebe ich nur noch mal auch mit zur Erwähnung, weil ich das vorhin bei der Eröffnung des Tagesord

nungspunkts in der Überraschung etwas kurz verfasst habe: Es handelt sich um die zweite Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5039, dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/5868. Der Tagesordnungspunkt 1 a war zurückgezogen, sodass wir das auch noch mal sauber im Protokoll stehen haben.

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine vorliegen. Ich schaue noch mal. Dann ist das so. Ich gucke in Richtung der Landesregierung, ich sehe auch keine Wortmeldung.

Dann kommen wir zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/5868. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Gruppe der BfTh. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP. Der guten Form halber: Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen gibt es keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5039 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Gruppe der BfTh. Gegenstimmen? Das sind die 11 Stimmen der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist dafür? Jawohl, das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Gruppe der BfTh. Danke schön. Die Gegenstimmen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfDFraktion. Enthaltungen? Erwartungsgemäß keine. Und damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zu den Worten, die ich vorhin ergreifen wollte. Wir

sind also vor der parlamentarischen Sommerpause, was natürlich nicht heißt, dass die ganze Zeit ohne Arbeit verlaufen sollte. Aber, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch der Landtagsverwaltung für die gute Arbeit, die sie in der ersten Jahreshälfte geleistet hat, einen herzlichen Dank in Ihrer aller Namen auszusprechen, und ich möchte Ihnen allen eine sehr schöne Sommerpause und gute Erholung wünschen und freue mich darauf, danach wieder in eine möglichst sachliche Streitkultur einsteigen zu können. Danke schön. Kommen Sie gut nach Hause.

(Beifall im Hause)

Ende: 18.33 Uhr