Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5789 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Staatssekretär Schubert, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das E-Government-Gesetz Thüringen, das erste, was es gab, ist am 10. Mai 2018 in Kraft getreten. Seitdem ist viel passiert. Viele Dinge, die dort drinstehen, sind von der Landesregierung umgesetzt worden, zum Beispiel der § 3. Dort haben wir den informationstechnischen Dienst eingeführt. In Kooperation mit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach haben wir seit 2021/2022 einen dualen Studiengang aufgesetzt, wo Verwaltungsinformatiker ausgebildet werden. Gleiches haben wir mit der Hochschule Schmalkalden-Meiningen mit dem Bachelorstudiengang erst ins Leben gerufen. Dort werden Verwaltungsinformatiker, E-Government-Studenten ausgebildet, die dann in der Landesverwaltung und auch in der Kommunalverwaltung dringend gebraucht werden, denn das sind die Verwaltungsleute von morgen, die wir brauchen. Das sind keine Programmierer, sondern das sind Verwaltungsinformatiker, die sowohl die Verwaltung verstehen als auch das Thema „Digitalisierung und IT“.

Wir haben auch die freie Software massiv ausgebaut, also weg von proprietärer Software – das ist in § 4 geregelt, ich nenne hier nur die Telearbeitsplätze auf Linux-Basis, 1.500 Plätze haben wir da eingerichtet. Wir haben gerade in der letzten Woche im Kabinett beschlossen, auch die Standardsoftware für die Arbeitsplätze zu prüfen, ob wir dort weg von Microsoftprodukten kommen, hin zu freier Software. Das werden wir jetzt angehen. Das ist ein ganz schwieriges Thema, aber wir stellen uns dem Thema. Das Intranet des Freistaats ist in frei

(Abg. Tischner)

er Software etabliert worden. Die Datenaustauschplattform, die immer mehr genutzt wird, ist freie Software. Und das TLRZ hat über 150 Anwendungen Open Source in ihrem Portfolio, unter anderem bei der Sicherheitsarchitektur, also auch da haben wir uns massiv auf den Weg gemacht.

Weitere Verpflichtungen wie in § 5, dass ein E-Government-Portal zu eröffnen ist, sind umgesetzt. Wir haben das Servicekonto nach § 7 E-Government-Gesetz umgesetzt, E-Paymentverfahren ist auch erwähnt gewesen, das haben wir umgesetzt und die elektronische Rechnung, da waren wir – in § 14 ist das geregelt – das erste Bundesland, das den elektronischen Rechnungsumfang schon umgesetzt hat, im Jahr 2019. Das sind alles Dinge, die bisher im Gesetz standen und die erfüllt sind, sodass die jetzt auch nicht mehr in der Form mit Fristsetzung gebraucht werden.

Allerdings haben sich natürlich in vier Jahren Dinge ergeben, die wir jetzt gern ändern möchten. Deswegen bitten wir Sie auch um Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen und dann um entsprechende Beschlussverfahren, was dann hier im Landtag stattfinden soll. Da geht es zum einen um das Thema des Schriftformerfordernisses. Da ist die Möglichkeit, ich muss nichts in Schriftform, also mit Unterschrift einreichen, allerdings ist in den meisten Fällen der elektronische Personalausweis erforderlich, wozu man ein Lesegerät oder ein lesefähiges Handy mit NFC-Zwischenstelle braucht. Um da ein Stück wegzukommen, wollen wir erreichen, dass man bei vielen Anträgen das überhaupt nicht mehr braucht, dass da einfach die Anmeldung mit einem Servicekonto ausreicht. Für was braucht man, wenn man jetzt einen Baumfällantrag stellt oder eine Parkkarte verlängern will, denn so ein hohes Niveau wie Personalausweis? Da wollen wir rangehen, dass man dort wesentlich leichter seine Anträge abgeben kann und es nicht eines Personalausweises dazu bedarf. Das wollen wir regeln.

Des Weiteren wollen wir regeln, wie die Bekanntgabe des Verwaltungsakts erfolgen kann. Das ist nämlich gar nicht so einfach wie gedacht. Also heute wird ja noch größtenteils schriftlich, wie bei der Steuer, ein Bescheid geschickt. Da muss es aber eben auch den entsprechenden Empfänger erreichen und muss für den auch zugänglich sein. Bei einer elektronischen Übersendung wollen wir dann gern regeln, dass dann, wenn das zugestellt ist in das Postfach, nach einer bestimmten Tageszahl die Zustellung erfolgt ist. Wenn man das nämlich nicht abruft, kann hinterher behauptet werden, das nie erhalten zu haben. Deswegen muss das sauber und ordentlich geregelt werden, weil es hier um Verwaltungsverfahren geht, die rechtssicher sein

müssen. Deswegen die Verordnungsermächtigung für das elektronische Postfach.

Eine dritte wesentliche Änderung ist, dass wir die kommunale Förderung, die wir in den letzten Jahren durchgeführt haben, weiter durchführen wollen; die würde sonst Ende 2022 auslaufen. Wir hatten damals vor allen Dingen gedacht, dass wir dort die OZG-Umsetzung fördern wollen. Das ist jetzt von den Kommunen nicht in der Weise abgerufen worden. Die Mittel sind größtenteils für andere EGovernment-Anwendungen eingesetzt worden. Wir haben zum Beispiel Rechenzentren in Schmalkalden-Meiningen, in Sömmerda und Greiz gefördert, wohin die Kommunen migriert sind und wo ein wesentlicher Beitrag zur IT-Sicherheit erfolgt ist. Wir wollen aber auch weiter die OZG-Umsetzung fördern, deswegen haben wir im nächsten Landeshaushalt auch dafür wieder Mittel eingesetzt, weil das wichtig ist. Vielleicht kann ich mal auf ein paar Dinge eingehen, die jetzt immer so in der Diskussion sind. Da wurde letztens nach unserem E-Government-Kongress von der CDU behauptet, es gebe überhaupt gar keinen Vergleich, wie wir zu den anderen Bundesländern stehen. Herr Bühl, da gibt es vom Bundesinnenministerium ein Dashboard OZG-Umsetzung. Da können Sie mal reingucken, da ist von allen Bundesländern aufgeführt, wo die stehen bei der OZG-Umsetzung. Bei den landeseinheitlichen Lösungen stehen wir auf Platz 1 aller Bundesländer.

(Beifall DIE LINKE)

Dann als Nächstes, dass es gar kein Konzept gebe, wie wir OZG in den Kommunen umsetzen wollen. Da gibt es eines. Wir sind das einzige Bundesland, das alles bezahlt. Wir bezahlen alle EfA-Leistungen – also ein Land entwickelt für alle die Leistungen, die dann online zur Verfügung stehen. In den anderen Ländern gibt es da Riesenstreit, wie die Finanzierung von den Ländern auf die Kommunen umgelegt werden soll, so viele Nutzer das am Ende gemacht haben, so viel Geld muss dann bezahlt werden. Wir haben gesagt, dass funktioniert alles nicht, wir bezahlen das. Wir bezahlen das dann zu 100 Prozent an das Land, das die EfALeistungen zur Verfügung stellt. Wir zahlen auch unser Antragsmanagementsystem, wo Leistungen da sind, die wir selbst entwickelt haben. Damit entstehen den Kommunen dort überhaupt gar keine Kosten, weder beim Antragssystem noch bei den anderen Basisdiensten. Die stellen wir alle kostenfrei zur Verfügung. Dazu kommt noch das Förderprogramm, das jetzt verlängert werden soll, sodass wir da, denke ich mal, als Thüringen gut aufgestellt sind. Da, denke ich, gibt es kaum etwas, das man noch besser machen kann.

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Wir müssen eben jetzt – so wie alle Länder – gucken, dass wir mit OZG 2.0, was der Bund gerade jetzt erarbeitet, in den nächsten Jahren endlich das schaffen, was eigentlich Deutschland noch von anderen Ländern in Europa unterscheidet, dass wir bei der Digitalisierung gegenüber den Bürgern und Unternehmen stückweise vorankommen.

Jetzt noch mal etwas an Herrn Kemmerich, weil er gerade da ist. Er hatte sich kürzlich darüber aufgeregt, dass er eine Große Anfrage ausgedruckt bekommen hat. Da wäre meine Empfehlung, sich darum zu bemühen, dass der Landtag den Zugang eröffnet. Der Landtag muss nämlich den elektronischen Zugang eröffnen, dass die Landesregierung Dokumente elektronisch übersenden kann.

So müssen wir zum Beispiel den Haushaltsplan, der kostet mehrere 10.000 Euro, immer extra in einer Druckerei ausdrucken und dem Landtag zuleiten. Wir haben es schon ein paar Mal versucht, dass wir das in elektronischer Form machen können, das geht nicht und wird vielleicht auch immer so bleiben, weil jeder gern mit dem Bleistift bei der Erarbeitung auch das vor sich haben will. Das kann man sicher auch weiterhin so machen, aber wir würden gern alle Dokumente der Landesregierung dem Landtag elektronisch zuleiten.

Es gibt da erste Gespräche, aber uns wäre wirklich daran gelegen, dass wir da auch seitens des Landtags mal in gute Gespräche kommen, damit wir diesen Papierverkehr wirklich mal einstellen können, wie wir im Finanzministerium, wo bis auf die E-Mails, die in Finanzämtern noch ausgedruckt werden müssen, weil das Bundesfinanzministerium noch nicht festgelegt hat, dass die elektronische Akte die führende Akte ist. Vielleicht können Sie da auch mal was tun, aber darauf bekommen Sie demnächst eine Antwort von uns.

Es wäre uns sehr gelegen, wenn wir da weiterhin Papier reduzieren und einfach die Geschwindigkeit erhöhen können. Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte zu dem E-Government-Gesetz im entsprechenden Ausschuss. Es gibt ja die Idee, einen eigenen Ausschuss zu machen, habe ich gehört. Das wäre auch ganz gut, wenn wir das machen könnten, weil der HuFA jetzt sehr belastet ist mit vielen anderen Dingen, die dort anliegen. Am Ende muss der Landtag selbst entscheiden, ob er das gern will, wir würden das sehr begrüßen. Ich freue mich auf eine interessante Debatte zum E-Government-Gesetz und bedanke mich fürs Zuhören. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kowalleck für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal herzlichen Dank an den Staatssekretär für den Überblick. Sie haben ja auch im Gesetzentwurf dargelegt, dass mit dem vorliegenden Änderungsgesetz die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung unterstützt werden soll, und haben jetzt auch an dieser Stelle noch mal den Änderungsbedarf dargelegt, Thema „Schriftformerfordernis und elektronische Bekanntgabe“.

Hinsichtlich der Kosten haben Sie schon angemerkt, dass die Kommunen auch in den letzten Jahren für ihre Vorhaben unterstützt wurden und dass auch im kommenden Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden sollen. In der Vorlage steht auch, dass pro Jahr zugunsten der Kommunen Zuwendungen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro erfolgen sollen. Uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Kommunen weiterhin unterstützt werden. Da gibt es unterschiedliche Bedarfe, die Mittel werden unterschiedlich abgerufen. Das ist mit Sicherheit ein Thema für unseren Haushaltsund Finanzausschuss. Ich beantrage hiermit noch mal formal die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielleicht besteht die Möglichkeit, eine Liste entsprechend vorzubereiten, welche Kommunen schon Unterstützungsleistungen bekommen bzw. wo noch Bedarfe vorliegen, damit wir eine Übersicht dazu haben. Für uns ist es auch wichtig, dass wir hinsichtlich der finanziellen Ausstattungen eine Übersicht bekommen. Von daher ist es in dem Haushalts- und Finanzausschuss gut aufgehoben. Ich denke, das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Ob wir da einen extra Ausschuss brauchen, stelle ich hiermit infrage. Aufgrund der Thematik des Einzelplans 16 haben wir in den vergangenen Jahren gesehen, dass das dort gut aufgehoben ist. Ich hatte ja hier heute Morgen die Berichterstattung des Landesrechnungshofs erwähnt. Hier sehen wir immer wieder, dass das gerade auch in den Jahresberichten eine Rolle spielt, die Digitalisierung der Verwaltung und die Bedarfe, die da noch bestehen.

Wir haben uns als CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder Gedanken gemacht und Vorschläge eingebracht. Sie haben unsere Wortmeldungen hierzu erwähnt. Wichtig ist, dass wir sehen, wo auf Landesebene noch Baustellen bestehen. Die elektronische Akte haben Sie angesprochen. Da hätten wir uns durchaus vorstellen können, dass da mit einem höheren Tempo vor

(Staatssekretär Dr. Schubert)

angegangen wird. Es gibt halt in der Praxis unterschiedliche Herangehensweisen.

Das Thema „Grundsteuer“ haben wir an der Stelle angesprochen. Da werden wir im Laufe des Sommers und Herbstes sehen, wie da die Rückmeldungen sind und wo Defizite bestehen.

Unser Grundanliegen ist, dass wir auf jeden Fall die Digitalisierung in unserem Land weiter voranbringen. Der Staatssekretär hat das an der Stelle auch noch mal dargelegt, dass es durchaus positive Beispiele gibt, aber eben auch noch weitere Baustellen. Die müssen wir analysieren. Da müssen wir sehen, wo wir da weiter unterstützen können. Da sind wir als CDU-Fraktion auch ein Partner und wollen unser Land weiter voranbringen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum E-Government bildet eine Gesprächsgrundlage.

Unser Anliegen ist, dass wir die einzelnen Punkte detailliert im Ausschuss besprechen. Sie haben hier schon mal verschiedene Dinge angesprochen. Ich denke, das werden wir im Haushalts- und Finanzausschuss vertiefen, das ist unser Anliegen. Da haben Sie uns als CDU-Fraktion durchaus als Partner und als Ideengeber an der Seite. Ich freue mich auf die Beratung und weitere Vorschläge und wir werden uns da auch entsprechend einbringen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält das Wort Herr Abgeordneter Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung erleben vielleicht einige der Kolleginnen und Kollegen eine Art Déjà-vu. Das Thema der digitalen Alternativen zum Schriftformerfordernis haben wir bereits im April 2021 hier im Haus diskutiert, damals in Form eines Antrags der FDP. Wir hatten damals auf den Bericht des Finanzministeriums zum Schriftformerfordernis aus dem Januar 2019 und die Möglichkeiten des Verwaltungsverfahrensgesetzes verwiesen. Letzteres ist eigentlich der Königsweg, um Alternativen zum Schriftformerfordernis festzuschreiben. Eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes würde rechtssicher die Anforderungen und Möglichkeiten der Schriftformalternativen festlegen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Novellierung

ist definitiv auch der langwierigere Weg. Eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes zieht automatisch eine Synchronisationsschleife mit den anderen Bundesländern mit sich. Das Resultat würde erst nach langer Verhandlungsphase vorliegen. Der vorliegende Entwurf etabliert eine Art Experimentierklausel, mit der Behörden andere Alternativen zum Schriftformerfordernis zulassen können, als die, die das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz aufführt. Wir erkennen durchaus an, dass diese Idee eine unkomplizierte, schnelle Lösung zu schaffen vermag. Inwieweit die Behörden und Kommunen diesen Spielraum jedoch nutzen werden und sich hier rechtssicher aufgestellt sehen, wage ich allerdings erst einmal zu bezweifeln.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Gesetzesfristen werden immer dann gestrichen, wenn die dort formulierten Aufgaben erfüllt sind. Das sollten wir im vorliegenden Fall auch noch einmal genau prüfen. Wir wollen den Gesetzentwurf daher im Haushalts- und Finanzausschuss weiterdiskutieren und empfehlen entsprechend die Überweisung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Wir treten jetzt in die Lüftungspause bis 11.17 Uhr ein. Danach erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Und der Haushaltsausschuss trifft sich!)

Der Haushalts- und Finanzausschuss trifft sich – Herr Emde, wo? Im Raum F 202.

Wir können die Sitzung wieder eröffnen. Anstatt des Herrn Kemmerich redet jetzt Herr Montag für die Gruppe der FDP. Bitte schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich hoffe ja immer, lieber Herr Schubert, dass Sie dem auch mal Folge leisten, wenn ich hier Inhalte vortrage. Aber jetzt klappt es bestimmt, da bin ich mir sicher. – Das war ein Scherz, liebe Frau Astrid Rothe-Beinlich.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, total lustig!)

Das obliegt ja nicht nur Ihnen, das zu bewerten, ob das lustig ist oder nicht.

(Abg. Kowalleck)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wir haben alle gelacht hier!)

(Zwischenruf aus dem Hause: Die CDU vor allen Dingen!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der anwesenden Fraktionen und Gruppen,

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es gibt nur eine Gruppe!)

OZG bzw. E-Government-Gesetz-Vorlage, Herr Schubert, da freuen wir uns natürlich. „Digitalisierung“ – das wissen Sie ja – ist ein Herzensthema der FDP. Hin und wieder dürften Sie sich vielleicht auch durch unsere Arbeit angespornt gefühlt haben, da doch mal einen Zahn zuzulegen. Gut, dass jetzt was vorgelegt wird. Aber ich habe das am Mittwoch schon mal im Rahmen einer Aktuellen Stunde gesagt, ich habe das auch gestern schon mal gesagt, es ist nur leider wieder mal ein bisschen spät und ein bisschen knapp. Denn wenn wir allein mal das OZG nehmen, das sollte eigentlich zum 31.12.2022 dann schon wirksam werden, respektive eben auch ausgerollt werden. Das ist bisher leider noch nicht so wirklich der Fall. Es ist natürlich auch eine komplexe Fragestellung – da ist überhaupt kein Dissens dabei –, das über Europa, über den Bund, über das Land und auch auf die Kommunen dort mitzunehmen. Das ist tatsächlich eine Herausforderung, der sich alle politischen Verantwortungsebenen zu stellen haben. Wir müssen aber auch da schauen, dass es tatsächlich besser und schneller geht. Ich glaube, das gelingt uns, indem wir dann beispielsweise die kommunalen Belange eben stärker adressieren, dass man in diesem komplexen Prozess, weil man nicht wirklich weit gekommen ist, eine Priorisierung bei der Umsetzung von OZG-Leistungen vornimmt, dass man das über 2022 hinaus auch finanziell sicherstellt, und dass man die Transparenz erhöht mit einer klaren Darstellung, welche Umsetzungsprojekte finalisiert sind und zu welchen Konditionen dann auch eine Weiter- und Nachnutzung anderer möglich ist.