Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

OZG bzw. E-Government-Gesetz-Vorlage, Herr Schubert, da freuen wir uns natürlich. „Digitalisierung“ – das wissen Sie ja – ist ein Herzensthema der FDP. Hin und wieder dürften Sie sich vielleicht auch durch unsere Arbeit angespornt gefühlt haben, da doch mal einen Zahn zuzulegen. Gut, dass jetzt was vorgelegt wird. Aber ich habe das am Mittwoch schon mal im Rahmen einer Aktuellen Stunde gesagt, ich habe das auch gestern schon mal gesagt, es ist nur leider wieder mal ein bisschen spät und ein bisschen knapp. Denn wenn wir allein mal das OZG nehmen, das sollte eigentlich zum 31.12.2022 dann schon wirksam werden, respektive eben auch ausgerollt werden. Das ist bisher leider noch nicht so wirklich der Fall. Es ist natürlich auch eine komplexe Fragestellung – da ist überhaupt kein Dissens dabei –, das über Europa, über den Bund, über das Land und auch auf die Kommunen dort mitzunehmen. Das ist tatsächlich eine Herausforderung, der sich alle politischen Verantwortungsebenen zu stellen haben. Wir müssen aber auch da schauen, dass es tatsächlich besser und schneller geht. Ich glaube, das gelingt uns, indem wir dann beispielsweise die kommunalen Belange eben stärker adressieren, dass man in diesem komplexen Prozess, weil man nicht wirklich weit gekommen ist, eine Priorisierung bei der Umsetzung von OZG-Leistungen vornimmt, dass man das über 2022 hinaus auch finanziell sicherstellt, und dass man die Transparenz erhöht mit einer klaren Darstellung, welche Umsetzungsprojekte finalisiert sind und zu welchen Konditionen dann auch eine Weiter- und Nachnutzung anderer möglich ist.

Vielleicht macht es Sinn, ein OZG in die Fläche zu bringen und zu den Kommunen zu bringen, ich sage mal, in Form eines OZG light, denn das ist es faktisch auch, denn von den 249 OZG-Umsetzungsprojekten sind überhaupt nur 168 für alle nutzungsfähig. Ich glaube, darauf sollte man sich konzentrieren. Bei mehr als 90 Prozent aller Verfahren ist es bisher nicht möglich, das auch auszurollen.

Ich glaube, wir brauchen tatsächlich auch ein intelligentes neues Fristenmodell, damit mit dem Ablauf der bisherigen OZG-Umsetzungsfrist kein Stillstand

eintritt. Inhaltlich sollte der Regelungsbedarf im Bereich „Nachnutzung und Vergaberecht“ once only und digital first sowie im Verwaltungsverfahren geprüft werden.

Insofern freuen wir uns auf die weitere Debatte. Sie haben uns da vielleicht als manchmal etwas nervig empfundenen Partner an Ihrer Seite, aber so verstehen wir Opposition: mit eigenen Ideen, mit Nachfragen und Dranbleiben, auch Ihnen eine Unterstützung dabei zu sein, tatsächlich unser Land besser zu machen, denn das ist Ihre Aufgabe und da bleiben wir natürlich kritisch konstruktiv mit dabei. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Weltzien von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die man bald namentlich einzeln begrüßen könnte, so viel Zeit wäre da. Damit wird auch klar, das C in CDU steht schon mal nicht für Computer. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor allen Dingen auf der Tribüne und im Livestream – auch das ist überschaubar –, um eine einfache elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie für elektronische und medienbruchfreie Kommunikation zum Bearbeitungsprozess in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, ist im Mai 2018 das Thüringer E-Government-Gesetz in Kraft getreten, und nun besteht bei einigen Punkten Veränderungsbedarf, die vor allem auf der Wirkungsebene digitale Prozesse vereinfachen und voranbringen sollen. Viele Bürger/‑innen und Unternehmen sollen Möglichkeiten der elektronischen Schriftformersetzung nutzen, die bisher jedoch noch kaum Verbreitung gefunden haben. Formulierungsänderungen sollen also hier Abhilfe schaffen, um weitere Formen, vor allen Dingen bei der Authentifizierung zuzulassen, die möglicherweise praktikabler sind. So entsteht auf der einen Seite Rechtssicherheit und auf der anderen Seite aber eben auch eine deutliche Beschleunigung in der Durchsetzung der digitalen Angebote in der Breite. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es eine Klarstellung zur Frage der digitalen Zustellung braucht, jedoch wird sich eine Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach erfolgter Bereitstellung eines Verwaltungsaktes in seiner Wirksamkeit beweisen müssen, ist aber der richtige Weg.

(Abg. Montag)

Wir haben gehört, die Förderung kommunaler Vorhaben für einheitliches E-Government und auch ITInfrastrukturinitiativen haben sich bewährt. Wir wissen aber alle, dass es hier Verlässlichkeit braucht, und dass es vor allen Dingen weiterhin finanzielle Unterstützung braucht, so wie hier auch vorgesehen. Wie wir von Dr. Schubert gehört haben, ist genau das bisher unsere Stärke, denn als direkte Repräsentanten einer erlebbaren Verwaltungsdigitalisierung stehen die Thüringer Kommunen in der ersten Reihe und verdienen jede leistbare Unterstützung.

In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage wird klar, dass die OZG-Umsetzung gerade im föderalen Kontext nach dem EVA-Prinzip bisher weit hinter den Erwartungen geblieben ist. Der niedrige Stand an verfügbaren EVA-Leistungen im FIT-Store ist wirklich nicht zuträglich, wenn wir in der Bevölkerung für Akzeptanz in der Digitalisierung werben.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich meine Redezeit nutzen, um Politik und Verwaltung dafür zu sensibilisieren, dass Bürger/‑innen-Orientierung und eben nicht Angebotsorientierung in den Vordergrund zu stellen ist. Als Land werden wir daran gemessen werden, wie gut wir Bürger/‑innen an die Hand nehmen und neue Prozesse begleiten, verständlich erklären und niemanden zurücklassen.

Evaluation lautet hier das Stichwort, um die Bedürfnisse besser zu erkennen. Und es gilt eben auch, die Lebensrealität der Thüringer/‑innen zu treffen und die Verwaltung bei diesen Prozessen, so gut es geht, auf allen Ebenen und mit entsprechenden Mitteln und Maßnahmen zu unterstützen.

Zu guter Letzt: Um der sprunghaft gestiegenen Dynamik und Bedeutung der Digitalisierung als absolutes Querschnittsthema Rechnung zu tragen, unterstütze ich persönlich ausdrücklich die Schaffung eines Digitalausschusses. Für eine schnellere und vor allem auch verantwortungsvoll gestaltete Digitalisierung mit Mehrwert müssen auch die politischen Strukturen adäquat aufgestellt sein.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratung zur ersten Änderung des E-Government-Gesetzes in den zuständigen Fachausschüssen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Nächster Redner ist jetzt Herr Mühlmann. Okay, er zieht zurück. Dann Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, Zuschauer am Livestream, die Digitalisierung, die wir uns alle vehement wünschen und bei der wir seit Jahren tatsächlich manchmal nur in kleinen Schritten vorankommen in der Gesellschaft, hier speziell der Verwaltungsakte in den Behörden, ist seit geraumer oder seit langer Zeit in aller Munde. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt dafür notwendige Anpassungen im Thüringer E-Government-Gesetz vor.

Immer mehr Verwaltungsleistungen sollen und müssen elektronisch angeboten werden. Das haben wir schon gehört. Dem steht in einigen Fällen noch das Schriftformerfordernis im Weg und die nur wenig verbreiteten elektronischen Schriftformersetzungen gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Gesetzentwurf will an dieser Stelle mit einer Experimentierklausel zusätzliche Möglichkeiten zunächst befristet bis zum Jahr 2026 eröffnen.

Ebenso wird die rechtlich verbindliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten in elektronischer Form erleichtert. Der Entwurf sieht eine Bekanntgabefiktion in Anlehnung an das Online-Zugangsgesetz vor. Liegt das Einverständnis seitens der Nutzerinnen und Nutzer vor, darf die Behörde eine Bekanntgabe unter Einhaltung entsprechender Fristen elektronisch übermitteln. Wie gesagt, das Verfahren kann nur bei gegenseitigem Einverständnis zustande kommen. Ziel dieser Anpassung ist, dass das neue elektronische Verwaltungsverfahren niederschwellig und somit benutzerfreundlicher genutzt werden könnte oder kann.

Zusätzlich entfallen die mittlerweile überholten Bereitstellungszeiträume für die Landesförderung von Digitalisierungsmaßnahmen der Kommunen. Der Hintergrund ist einfach. Das bisherige Gesetz sieht eine Befristung bis maximal 2022 vor. Der Wegfall dieser Regelung soll sicherstellen, dass auch über das laufende Haushaltsjahr hinaus IT-Förderungen für die Kommunen über den Haushalt unproblematisch möglich sind. Insgesamt also ein technischer, ein eher technischer, aber notwendiger Gesetzentwurf, der die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltungen weiter verbessern dürfte. Alles Weitere dürfte sich in der Diskussion im Ausschuss ergeben. Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Haushalt- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Abg. Weltzien)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt nicht mehr vor. Möchte die Landesregierung das Wort nehmen? Das ist nicht der Fall.

Dann ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Weitere Ausschüsse sind mir nicht zugerufen worden. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dieser Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehe, alle anwesenden Fraktionen und die Gruppe der FDP. Stimmt jemand dagegen? Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir diese Überweisung so beschlossen und damit endet auch die Behandlung des Tagesordnungspunkts 14.

Es geht weiter mit dem Tagesordnungspunkt 15 in den Teilen

a) Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1193 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5854 -

b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5797 - Neufassung -

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 15 a. Bitte, Frau Eger.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Fraktion der CDU, Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren

aus der Coronakrise ernstnehmen – Drucksache 7/1193 –, wurde im Landtag am 23. April 2021 beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Es geht in dem Antrag neben einer Berichterstattung durch das zuständige Ministerium auch um verschiedene Maßnahmen: den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen zu stärken, die Facharztausbildung und die Tätigkeit des Amtsarztes bzw. der Amtsärztin attraktiver zu gestalten sowie dafür Sorge zu tragen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst auskömmlich finanziert wird. Der vorliegende Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in vier Sitzungen erörtert und diskutiert, nämlich in seiner 27., 28., 32. und 50. Sitzung. Eine umfangreiche mündliche Anhörung zum Antrag fand in der 34. Sitzung des Ausschusses am 16. September 2021 mit 19 Anzuhörenden statt. Zudem wurden zehn schriftliche Stellungnahmen abgegeben.

Ich möchte mich im Namen der Ausschussmitglieder bei allen Anzuhörenden bedanken, die den Antrag bewertet haben. Die eine oder andere Anregung bzw. Forderung von Anzuhörenden haben auch dazu geführt, dass Änderungen zum Antrag vorgeschlagen und in den Ausschusssitzungen diskutiert wurden. In der 50. Sitzung des Ausschusses am 7. Juli wurde der Antrag abschließend beraten und Änderungen durch die Koalitionsfraktionen vorgetragen und eingereicht. Mit diesen Änderungen, die in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 7/5854 aufgenommen wurden, wurde der Antrag angenommen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Wird noch einmal das Wort zur Begründung zu dem Antrag zum Tagesordnungspunkt 15 b gewünscht?

(Zuruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Nein!)

Das ist nicht der Fall, dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten und erteile zunächst dem Herrn Abgeordneten Zippel für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Coronapandemie sind doch einige Berufsgruppen in den Fokus gerückt, die unter Höchstbelastung und oft auch unter Gefahr für die eigene Gesundheit die Stellung gehalten haben, in erster Linie natürlich die Pflegekräfte sowie die Ärztinnen und Ärzte, aber auch

(Abg. Merz)

die Helden des Alltags, wie zum Beispiel Verkäuferinnen in den Supermärkten, die wortwörtlich den Laden am Laufen gehalten haben.

(Beifall CDU)

Ihnen allen – vielen Dank – gebührt unser Dank und unser Respekt.

Eine Berufsgruppe, die in der öffentlichen Wahrnehmung meines Erachtens etwas zu kurz gekommen ist, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das, obwohl sie beim Kampf gegen Corona an der vordersten Front standen, wenn Sie das martialische Bild entschuldigen. Die wichtige Aufgabe der Kontaktnachverfolgung von Infizierten, aber auch die Beratung der Betroffenen waren und sind wichtige Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Trotzdem wird dies in der Öffentlichkeit oft als Selbstverständlichkeit hingenommen. Deshalb noch einmal an dieser Stelle ganz ausdrücklich: Herzlichen Dank an alle Amtsärztinnen und Amtsärzte, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes, der Gesundheitsämter und Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

(Beifall CDU)

Durch Ihre Arbeit haben Sie eine stärkere Ausbreitung des Virus verhindert und Leben gerettet.

Zur Wahrheit gehört aber auch, so couragiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch agiert haben: Die Pandemie hat die Schwachstellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgezeigt. Defizite in der Personalsituation und in der technischen Ausstattung der Gesundheitsämter, die schon lange vor der Pandemie bestanden haben, sind uns jetzt auf die Füße gefallen. Mehrere Gesundheitsämter, auch teils über Jahre ohne Amtsarzt besetzt, mussten nun Aufgaben übernehmen, die sie teilweise an die Leistungsgrenze geführt haben. Es wurden Aufgaben von Verwaltungsmitarbeitern übernommen.

Die unzureichende technische Ausstattung – Stichwort: Faxgeräte – ist bekannt. Deshalb: Wir müssen zügig und entschlossen Abhilfe schaffen, um den Schutz der Bevölkerung aufrechterhalten zu können – für diese, aber auch alle zukünftigen Herausforderungen. Meine Fraktion hat deshalb einen Antrag vorgelegt, der die wichtigsten Baustellen und Lösungsansätze benennt. Wenn Sie auf den Antrag schauen – nein, das ist kein Druckfehler –, der Antrag stammt tatsächlich aus dem Juli 2020. Fast genau zwei Jahre hat der Antrag gebraucht, um wieder ins Plenum zurückzufinden. Nach zwei Jahren hat Rot-Rot-Grün die Dringlichkeit des Themas erkannt und nun dankenswerterweise auch

Druck auf die eigene Regierung gemacht. Auch dafür herzlichen Dank!

(Beifall CDU)

Nicht nur, dass Rot-Rot-Grün auch gleich einen eigenen Antrag vorgelegt hat, um von der Landesregierung ein ÖGD-Gesetz für Thüringen einzufordern – das ist sicherlich ein wichtiger Schritt; wie Sie alle wissen, ist Thüringen das einzige Bundesland, welches bis zum heutigen Tag kein eigenes Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat, seit 1990 war dies bisher nur eine entsprechende Verordnung –, in dem Antrag von Rot-Rot-Grün wird zudem erläutert, was ein ÖGD-Gesetz beinhalten sollte. Es liegen nun also zwei Anträge vor, die sich in der Hinsicht doch gut ergänzen. Ich sage: Gut, dass wir uns einigen konnten und dass wir nun endlich auf dem Weg zu einem modernen ÖGDGesetz für Thüringen sind.