Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

Nicht nur, dass Rot-Rot-Grün auch gleich einen eigenen Antrag vorgelegt hat, um von der Landesregierung ein ÖGD-Gesetz für Thüringen einzufordern – das ist sicherlich ein wichtiger Schritt; wie Sie alle wissen, ist Thüringen das einzige Bundesland, welches bis zum heutigen Tag kein eigenes Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat, seit 1990 war dies bisher nur eine entsprechende Verordnung –, in dem Antrag von Rot-Rot-Grün wird zudem erläutert, was ein ÖGD-Gesetz beinhalten sollte. Es liegen nun also zwei Anträge vor, die sich in der Hinsicht doch gut ergänzen. Ich sage: Gut, dass wir uns einigen konnten und dass wir nun endlich auf dem Weg zu einem modernen ÖGDGesetz für Thüringen sind.

Uns als CDU-Fraktion sind, neben dem ÖGD-Gesetz als künftigen Rahmen, vor allem drei Dinge wichtig, die ich hier noch einmal ausführen möchte: Das ist erstens die Frage der Facharztausbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Um im ÖGD als Arzt tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Facharztausbildung nach dem Medizinstudium. Hier soll die Landesregierung prüfen, wie in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Jena eine solche Facharztausbildung ins Leben gerufen werden kann bzw. ob eine Delegation an ein kommunales MVZ möglich ist.

Der zweite Punkt ist die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gab es in der Pandemie notgedrungen Fortschritte, aber die Modernisierung muss weiter vorangetrieben werden.

(Beifall CDU)

Der dritte Punkt ist die Finanzierung sowohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch des ÖGD an sich. Hier geht es darum, die Zulagenzahlungen für die im Öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zu erhalten und gegebenenfalls auch zu erhöhen. Es geht um eine Prüfung, ob eine Besoldung der ÖGD-Ärzte unter Umständen auch aus dem Landeshaushalt zielführend sein könnte. Und es geht darum, den Landkreisen und kreisfreien Städten das nötige Geld zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Gesundheitsämter auch finanzieren können.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes haben in der Pandemie ihren Mann und ihre Frau gestanden. Sie haben einen entscheidenden Beitrag geleistet, Infektionen zu verhindern und das

Virus einzudämmen. Sie haben ihren Job gemacht, bis an die Belastungsgrenze und auch oft weit darüber hinaus. Machen wir also nun heute unseren Job und schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für einen modernen und leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ich hoffe, dass wir spätestens – und ich betone extra „spätestens“ – in einem Jahr genau an dieser Stelle über das Thüringer ÖGD-Gesetz debattieren können. In diesem Sinne werbe ich um Zustimmung zu beiden Anträgen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Frau Abgeordnete Dr. Klisch von der SPD-Fraktion.

Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe Zuschauer! Ja, mein Vorredner sagte es gerade schon: Wir haben in den letzten zwei Jahren gesehen, dass es eben neben dem stationären und dem ambulanten Sektor eine ganz wichtige dritte Säule, so nennen wir sie, im Gesundheitswesen gibt, nämlich den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Man muss ehrlicherweise sagen, der Öffentliche Gesundheitsdienst ist im letzten Jahrzehnt bzw. in den ersten Jahrzehnten, die wir wiedervereint sind, oft stiefmütterlich behandelt worden, er ist vernachlässigt worden und wir haben die Auswirkungen in den letzten zwei Jahren erlebt. Die Mitarbeiter mussten nicht nur über ihre Belastungsgrenze hinausgehen, Herr Zippel, sondern sie hatten in der Tat manchmal ganz, ganz schwierige Verhältnisse, denn es gab zu wenig Mitarbeiter, es gab zu wenig Ärzte, es mangelte am Anfang an der Hardund Software. All das wurde natürlich schnellstmöglich zu korrigieren versucht, aber es war eine sehr harte Zeit. Deswegen ist es natürlich absolut legitim, hier auch immer wieder danke zu sagen. Aber es ist auch nicht nur legitim, danke zu sagen, sondern wir sollten genau diese Zeiten der letzten Jahre zur Verpflichtung nehmen, aus unseren Fehlern, die wir ja lange Zeit begangen haben, zu lernen. Aus Fehlern zu lernen bedeutet, dass Politiker auch handeln sollten und deswegen sollte uns gerade die Modernisierung und die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein wirkliches Herzensanliegen sein.

Wenn man vom Öffentlichen Gesundheitsdienst spricht – Sie haben es ja gesagt, wir haben in unserem Antrag auch noch mal zu erläutern versucht, worum es eigentlich geht. Die meisten Menschen

haben ja eigentlich selten Kontakt zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor der Coronapandemie war das vielleicht mal, weil man ein Gesundheitszeugnis brauchte oder weil es die Schuleingangsuntersuchung der Kinder war. Es gab eigentlich kaum Kontakt. Mit Corona kamen dann die Infektionsnachverfolgung, der Infektionsschutz in den Mittelpunkt, das kennen wir alle. Und auch wenn wir das Gefühl haben, die Coronapandemie könnte jetzt langsam abebben – das wissen wir alle nicht ganz so genau –, aber in jedem Fall ist es spätestens jetzt an der Zeit, von diesem akuten Krisenmodus in einen professionellen Dauerbetrieb zu wechseln und das wirklich professionell. Deshalb wollen wir als SPD dem Applaus, den wir ja zahlreich in Worte fassen konnten, auch Taten folgen lassen und wollen mit diesem Antrag, den wir heute auf den Tisch gelegt haben als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen und letztendlich auf Initiative der SPD, ein modernes Gesundheitsdienstgesetz in Auftrag geben. Wir hoffen, dass die Landesregierung, das Gesundheitsministerium dieses Jahr bis zum nächsten Sommer effektiv nutzen kann, um uns dann in einem Jahr dieses vorzulegen, sodass wir dann endlich auch ein Gesetz – mein Vorredner sagte es gerade, nach 30 Jahren – für Thüringen haben. Wir wollen aber, dass dieses Gesetz nicht nur moderne Strukturen beschreibt, dass es mehr Transparenz beschreibt, dass es mehr Netzwerkstrukturen beschreibt und damit auch zu mehr Effizienz führt. Wir wollen auch, dass das neue Gesundheitsdienstgesetz letztendlich zukunftsorientiert ist und auch erweitert wird. Uns geht es darum, dass gerade der Aspekt der Gesundheitsprävention ein Aspekt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird, er ist es schon, aber wir möchten ihn mehr in den Fokus rücken. Wir wollen zum Beispiel, dass umweltbedingte, sozialbedingte und geschlechterbezogene Ungleichheiten und Gesundheitschancen auch in unserem Land in Thüringen abgebaut werden. Das ist ein komplizierter Satz, den habe ich jetzt auch abgelesen, aber eigentlich ist der Inhalt ganz einfach, denn wenn es zum Beispiel um sozialbedingte Ungleichheiten geht, dann kann man das ganz kurz zusammenfassen. Wir wissen mittlerweile aufgrund von statistischen Erhebungen, aufgrund von Gesundheitsuntersuchungen, dass auch in unserem Land Gesundheit immer noch eine Frage des Geldbeutels bzw. des sozialen Status ist. Um es ganz einfach zu sagen: Arme Menschen erkranken häufiger, erkranken schwerer und sie versterben früher als wohlhabende Menschen. Das ist für uns als SPD so nicht hinnehmbar und wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, wie man dem entgegentreten kann. Da ist der Öffentliche Gesundheitsdienst unserer Meinung nach ein ganz aktiver Impulsgeber und das soll er eben insbesondere in den nächsten

(Abg. Zippel)

Jahren auch werden. Umweltbedingt – ich glaube, das kann man vielleicht spätestens nächste Woche, wenn die heißen Tage wiederkommen, am ehesten noch persönlich gut nachvollziehen, denn der Klimawandel macht auch vor unserem kleinen Bundesland keinen Halt und auch hier in den Thüringer Gefilden haben immer mehr Menschen Probleme in den heißen Zeiten und Gesundheitsprobleme und müssen dann auch Krankenhäuser oder Ärzte aufsuchen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat der Bund in den letzten Monaten mit sehr vielen Millionen Euro dafür gesorgt, dass die Thüringer Gesundheitsämter viele dringend benötigte Fachkräfte jetzt auch einstellen konnten. Das war schon eine der Gegenmaßnahmen, die ich erwähnt hatte. Damit haben wir auch auf jeden Fall eine wichtige Grundlage für die Krisenfestigkeit des ÖGD gelegt. Aber wir glauben, es braucht noch weitere Schritte. Und deshalb, weil wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter effektiv stärken wollen, ihn gerade auch für alle weiteren Herausforderungen gut absichern und zukunftsfest machen wollen, bitten wir in jedem Fall um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken“, wofür wir auch Danke sagen wollen. Ich bitte Sie natürlich auch insbesondere um Zustimmung zu unserem Antrag für ein neues ÖGD-Gesetz für Thüringen. Denn damit gehen wir unserer Meinung nach den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem zeitgemäßen und eben auch längst überfälligen Gesetz. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lauerwald von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, seit der Coronapandemie ist der Öffentliche Gesundheitsdienst in aller Munde. Vorher hat den ÖGD als dritte Säule im Gesundheitswesen jahrzehntelang kaum jemanden interessiert. Es hat niemanden interessiert, dass der ÖGD kaputtgespart wurde. Es hat niemanden interessiert, dass es dem ÖGD an einer auskömmlichen technischen Ausstattung fehlte. Das modernste Telekommunikationsgerät war der Fax-Apparat. Es hat niemanden interessiert, dass der ÖGD personell völlig

unterbesetzt war, dass der Nachwuchs fehlte und dass die Kollegen völlig unterbezahlt waren. Warum schafft es Thüringen seit Jahrzehnten nicht – wie alle anderen Bundesländer auch –, Aufgaben und Befugnisse des ÖGD auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen?

Seit Jahren liefert dieses Gesundheitsministerium nicht. Daher starteten wir als AfD-Fraktion im November 2020 unsere Initiative „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen“, Drucksache 7/2054. Unser Gesetzesantrag wurde im Plenum von den Altparteien aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Wie zu erwarten, haben die Thüringer Bürger auch weiterhin dank Ihnen allen, werte Damen und Herren, der scheindemokratischen Parteien auch heute noch kein ÖGD-Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was soll das denn?)

Für den Begriff „scheindemokratisch“ erteile ich Ihnen eine Rüge!

Vor diesem Hintergrund ist erneut festzustellen, dass Initiativen unserer AfD-Fraktion von den Altparteien letztlich doch aufgegriffen werden. Die Regierungsfraktionen fordern in Ihrem Antrag, bis Mitte 2023 ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erarbeiten. – Prima. AfD wirkt.

In Ihrem Antrag stellen Sie unter I.2. fest, dass das Personal der ÖGD-Behörden und der unteren Gesundheitsbehörden eine stärkere Ausbreitung des Coronavirus verhindert hat. Das mag in gewissem Sinne zutreffen. Hierbei blenden Sie aber völlig die Gesundheitskompetenz der Bürger aus, welche auch ohne politische Gängelei wie in jeder Influenzasaison ihre Gesundheit gut zu schützen wussten.

(Beifall AfD)

Ihre Begriffsschöpfungen in I.1. „transnationale Infektionen“ klingt schlau, wird aber den aufgeklärten Bürger wenig beeindrucken. Seit über zwei Jahren sind die Gesundheitsämter im Coronadauereinsatz und es zeigte sich schmerzhaft, was die Altparteien jahrzehntelang versäumt und stiefmütterlich behandelt haben – Dauerüberlastung durch quantitative und qualitative Aufgabenerweiterung, notfallmäßige Unterstützung mit nicht geschulten Quereinsteigern aus den Verwaltungen, Defizite in der Erfassung der Daten und Kontrolle der an Corona Erkrankten, verspätetes Reagieren auf Infektionssituationen, sprich Quarantäne teils sinnlos, weil diese ver

(Abg. Dr. Klisch)

spätet angeordnet wurde, sowie oftmals chaotische Zustände.

Die sonstigen vielfältigen Aufgaben des ÖGD konnten nicht ausreichend wahrgenommen werden. Das ist aber nicht den Mitarbeitern des ÖGD anzulasten, sondern den politischen Verursachern. Zu guter Letzt haben die Gesundheitsämter auch noch den Schlamassel der realitätsfernen einrichtungsbezogenen Impfpflicht auszubaden. Die Entscheidungen werden im Bundesgesundheitsministerium getroffen. Die Landesgesundheitsministerien halten sich fein raus. Die Arbeitgeber werden verpflichtet zu melden. Die unangenehme Entscheidung, welcher Pfleger, Physiotherapeut, Logopäde, Arzt und viele andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihren Arbeitsplatz verlieren, wird auf die Mitarbeiter im Gesundheitsamt elegant abgewälzt. Erst wurden die Gesundheitsfachberufe in der Coronapandemie bejubelt, jetzt werden sie zur Genspritze erpresst. Wer momentan unabkömmlich ist, darf noch bleiben, wer nicht, der fliegt. Mit Gesundheitsschutz der Patienten hat diese Selektion somit rein gar nichts mehr zu tun.

(Beifall AfD)

Diese Willkür und Ungerechtigkeit erzeugt Verzweiflung, Existenzangst, aber auch zunehmend Wut und Protest der Betroffenen gegen die Gesetzgeber. Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Menschen ihren Protest auf die Straße tragen.

Ein weiterer Widerspruch ist, dass mittlerweile die Gentherapierten zahlreicher erkranken und eine Coronaerkrankung häufiger weitertragen als die Impfstofffreien. Auf der Strecke bleiben in jedem Fall die Patienten und Pflegebedürftigen durch diesen politisch verursachten Aderlass im Gesundheitswesen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht ein politisch genehmes Urteil fällte, müssen doch die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern Maßnahmen durchsetzen, die immer mehr an der Realität vorbeigehen und sie in Gewissensnöte bringen. Es bleibt zu hoffen, dass der fromme Wunsch im CDU‑Antrag, den ÖGD zu stärken, irgendwann Früchte trägt, auch wenn dies momentan kaum vorstellbar ist. Sicher bin ich mir, dass die Lehren aus der Coronakrise ernstgenommen und eines Tages aufgearbeitet werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Nächster Redner ist Abgeordneter Plötner von der Fraktion Die Linke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Anwesende, werte Zuhörende, werte Zuschauende! Herr Dr. Lauerwald, nicht das Bundesgesundheitsministerium hat über die einrichtungsbezogene Impflicht entschieden. Das war der Deutsche Bundestag, das war ein demokratischer Akt und eine demokratische Entscheidung. Es geht eben nicht um Genspritzen, sondern um wirksame Impfstoffe, die vor schweren Verläufen mit COVID-19 schützen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn Sie das hier diskreditieren, dann sind Sie auch Mitverursacher von schweren Krankheiten und Krankheitsverläufen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst, über den wir uns heute hier verständigen, ist durch die Coronapandemie – wir haben das jetzt schon mehrfach gehört – in den Fokus aller Menschen geraten. Es gab, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, öfter kein zufriedenstellendes Empfinden, was die Arbeit der Gesundheitsämter angeht. Aber wir dürfen Thüringen dabei nicht isoliert betrachten, sondern landauf, landab gab es das Problem von nicht erreichbaren Behörden oder sehr spät bis gar nicht versendeten Quarantänebescheiden usw. usf. Dies lag schlicht an der zu bearbeitenden Menge an Aufgaben. Wenn es 100 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden gibt, müssen Sie dann dementsprechend auch Kontaktnachverfolgung betreiben. Wenn Sie in der Phase des exponentiellen Wachstums sind, haben Sie am nächsten Tag noch mal mehr als 100 Infektionen und dementsprechend mehr Kontakte. Das ist irgendwann nicht mehr leistbar.

Dennoch haben die Mitarbeitenden mit Unterstützung aus anderen Fachdiensten, von der Bundeswehr oder mit Freiwilligen versucht, die für den Gesundheitsschutz erforderlichen Aufgaben zu lösen. Auch wenn sie aufgrund der Fülle an Aufgaben nicht alles bewältigen konnten, so haben sie auch dazu beigetragen, eine noch stärkere Coronaausbreitung zu verhindern. Dafür gilt auch unser Dank und unsere Anerkennung.

Ein greifbarer Dank wäre ein modernes Gesetz für den Gesundheitsdienst. Ja, Thüringen hat bisher kein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir hatten es jetzt auch schon gehört. Aber selbstverständlich sind die Rechtsgrundlagen geschaffen worden, um alle Aufgaben im erforderlichen Maß zu erfüllen. Es ist dennoch richtig, dass wir uns heute hier im Landtag auf den Weg machen, die Landesregierung zu bitten, ein modernes

(Abg. Dr. Lauerwald)

Gesundheitsdienstgesetz zu entwerfen, was wir dann innerhalb der laufenden Legislatur beschließen können.

Es ist aus vielerlei Gründen wichtig, dass wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken. Dies ist auch eine Lehre der Coronapandemie. Wenn wir an die Zukunft denken, dann müssen wir erwarten, dass der menschengemachte Klimawandel die Gesundheit massiv gefährdet und die Vorbeugung von Krankheiten eine immer größere Rolle einnehmen muss. Wenn wir an die Fluchtbewegungen denken und sie uns anschauen – wegen dem Klimawandel, aber auch wegen solch verbrecherischer Angriffskriege wie dem Russlands gegen die Ukraine – brauchen in deren Folge mehr Menschen auch in Thüringen eine gute Gesundheitsversorgung. Deswegen ist ein Gesetz für den modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig, um sich an den vordergründigen Bedarfen der Bevölkerungsgesundheit zu orientieren. Dies bedeutet eben, die Menschen auch in ihrer Vielfalt im Blick zu haben und mit Blick auf Respekt und Würde des einzelnen Menschen zu handeln.

Nicht nur die Vielfältigkeit muss in den Blick genommen werden, sondern auch die gesundheitliche Chancengleichheit. Dafür braucht es neben einem starken Gesundheitsdienst auch weitere Anstrengungen, denn Armut macht krank und Gesundheit kostet leider viel zu häufig Geld. Allein der Anspruch, so weit wie möglich gesundheitliche Chancengleichheit zu schaffen, ist ein wichtiges Ziel eines modernen Gesundheitsdienstes.

Ein weiterer Punkt, der auch sehr zentral für meine Fraktion Die Linke ist, ist, dass die Gesundheitsämter frei von kommerziellen Interessen sein müssen. Das einzige Interesse muss das des Gemeinwohls sein. Dazu gehört, dass die Gesundheitsämter bürgernah, vernetzt und partnerschaftlich mit vielen Akteurinnen und Akteuren zusammenarbeiten. Dabei muss sich der Gesundheitsdienst auf die Gesundheit als einen umfassenden körperlichen, auch den seelischen und sozialen Bereich betreffenden Zustand konzentrieren und dementsprechend eine gesundheitsförderliche, soziale und auch ökologische Lebenswelt als Zielstellung haben. Die Basis dessen muss durch die immer aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse gegeben werden.

Ein wichtiger Aspekt, was noch grundsätzlich sinnvoll ist: Es muss transparent für alle Beteiligten sein, was in den Gesundheitsämtern geschieht und warum. So kann auch Vertrauen wiedergewonnen werden. Dies kann auch dadurch gewonnen werden, verstärkte Beratung anzubieten, verständliche Informationen für die Menschen zu geben. Dieses

bringen wir auch mit dem heutigen Antrag der regierungstragenden Koalition auf den Weg.

Werte Anwesende, die Gesundheitsförderung und Vorbeugung vor Erkrankungen mit niedrigschwelligen Angeboten und durch eine aufsuchende Gesundheitshilfe ist das Gebot eines modernen Gesundheitsdienstes. Wir kennen die angespannte Situation bei Pflegekräften und im medizinischen Bereich allgemein, was die Personalsituation angeht. Eine gute Prävention, die Menschen länger bei Gesundheit hält, die Bedarfe für die medizinische und pflegerische Versorgung kleiner hält, die ist wichtiger denn je. Daher ist auch die Einbeziehung der Landesgesundheitskonferenz sehr sinnvoll, da hier eine hohe Expertise für den Bereich der Krankheitsvermeidung vorhanden ist. Wir alle sind durch die Coronapandemie mit einem guten Wissen ausgestattet, was ein guter Gesundheitsschutz bedeutet. Aber es braucht die Koordination und Unterstützung, wenn es um Hygiene und den Infektionsschutz geht und auch bei umweltbezogenem Gesundheitsschutz und für ein funktionierendes Krisenmanagement. Weiterhin braucht es eine klare Kommunikation, Moderation sowie Anwaltschaft und Politikberatung, die Qualitätssicherung, um gesundheitliche Chancengleichheit, wie ich sie vorhin eben skizziert habe, und die bestmögliche Gesundheit für alle zu ermöglichen. Auch dafür legt heute unser Antrag die Grundlagen.

Werte Zuhörende, ich muss noch einmal kurz darauf zurückkommen, was die Pandemie uns auch gelehrt hat, und zwar, dass auch die Gesundheitsämter durchaus unterschiedlich Aufgaben angegangen sind und es da durchaus Veränderungsbedarfe gibt. Deswegen ist eine zentrale Frage des rot-rotgrünen Antrags, wie im Zuge der Erarbeitung des Gesundheitsdienstgesetzes die bisher im Thüringer Landesverwaltungsamt und im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angesiedelte Fachaufsicht über den Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammengeführt werden kann, und zwar mit den Zielen einer landesweiten Koordinierung der unteren Gesundheitsbehörden, der fachlichen Beratung der unteren Gesundheitsbehörden, die Vermittlung von Best-Practice-Beispielen, also wo es am besten läuft, davon lernt man und versucht, das bestmöglich dann auch so umzusetzen, oder die Sicherstellung der Interoperabilität der technischen Systeme, sprich, dass die Gesundheitsämter einfach auch sauber und ordentlich miteinander kommunizieren können und der Datenaustausch problemlos funktioniert. Und zu guter Letzt natürlich auch noch die Zusammenarbeit mit dem Bereich der Lehre und der Hochschule und der Forschung, um auch gute Konzepte für eine Gesundheitsbildung an den Schulen weiterzuentwickeln. Die wich

tige Einbettung des Gesundheitsdienstes in die Dialogwerkstatt „Zukunft. Gesundheit. Thüringen. 2030.“ wird die medizinische Versorgung – auch hier, davon bin ich überzeugt – in Thüringen in Gänze stärken.