Mit der Vorlage 7/3895 hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unsere Anregung, dem Landtag Bericht zu erstatten, wurde in den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses berücksichtigt. Der Berichterstatter hat das ja auch hier noch mal zusammenfassend dargelegt.
In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellung zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2019 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. An dieser Stelle möchte ich daher noch mal auf die ausgewählten Einzelergebnisse der Prüfungstätigkeit eingehen. Wie ich sagte, hatten wir hier auch eine entsprechende Beschlussempfehlung eingebracht.
Zum Thema „IT-Support“ des Landes führt der Rechnungshof aus, dass digitales Arbeiten in der Verwaltung eine sehr zuverlässige Informationstechnik bedingt. Damit die IT-gestützten Abläufe stets funktionieren, müssten die Anwender bestmöglich unterstützt und ein reibungsloser IT-Betrieb sichergestellt werden. Dies sei Aufgabe des IT-Supports. 40 Prozent der vorhandenen IT-Personalkapazitäten werden für diesen genutzt. Dies entspricht einer jährlichen Personalausgabe von rund 16 Millionen Euro.
Bei der Organisation des IT-Supports habe der Rechnungshof deutliche Mängel festgestellt – deshalb auch unsere Beschlussempfehlung, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die erheblichen Mängel bei der Organisation des IT-Supports in der Landesverwaltung zu beheben und dazu bis Mitte des Jahres 2023 im Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten. Weiterhin wird die Landesregierung gebeten, der personellen Unterbeset
zung des IT-Bereichs entgegenzuwirken. Wir haben gerade dieses Thema „Informationstechnologie“ regelmäßig hier im Hohen Hause und werden heute auch noch mal im Lauf der Plenardebatte darauf eingehen. Uns war es als CDU-Fraktion insbesondere wichtig, hier auch noch mal ein Augenmerk darauf zu legen.
Dann hatten wir das Thema „Maßnahmen zur Integrationsförderung“. Der Rechnungshof prüfte seit 2019 Maßnahmen der Integrationsförderung. In der regionalen Verteilung der Zuwendungen bestand ein großes Ungleichgewicht, so der Rechnungshof. Die Projekte wiesen zum Teil nur einen geringen sachlichen Bezug zur Integration auf. Der Rechnungshof hat Zweifel daran, dass die Wirksamkeit der Förderprogramme hier flächendeckend greift. Hierzu gibt es die Beschlussempfehlung, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die Bagatellgrenze für die Förderung kommunaler Gebietskörperschaften einzuhalten. Auch hier sind diese Themen der Integrationsförderung immer wieder Punkte, die für uns wichtig sind und auf die wir auch insbesondere ein Augenmerk legen. Es gab ja auch die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“, eine Projektförderung entfiel auf diese Diversitätsstudie. Beabsichtigt war eine Befragung von möglichst allen Landesmitarbeiterinnen und -mitarbeitern vor dem Hintergrund der Entwicklung einer Diversity-Strategie für den Thüringer Landesdienst, die auch den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes umfasst. Für den Aufbau der Prozessarchitektur und den Entwurf eines Fragebogens bewilligte die Staatskanzlei in den Jahren 2018 und 2019 Fördergelder von mehr als 300.000 Euro. Nach Medienberichten im Frühjahr 2019 mit öffentlicher Kritik an der geplanten Befragung entschied sich dann die Staatskanzlei, das Projekt zurückzustellen und zunächst nicht weiterzuverfolgen. Die schließlich ohne Ergebnis abgebrochene Studie verursachte letztendlich Ausgaben von über 220.000 Euro. Hier haben wir als Haushalts- und Finanzausschuss die Bemerkung des Rechnungshofs zustimmend zur Kenntnis genommen und werden auch gerade bei der Entwicklung und Begleitung neuer Studien unser Augenmerk darauf legen, dass hier sparsam mit Steuergeldern umgegangen wird.
Seit 2019 förderte das Land die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen. Die damit verbundenen Aufgaben der Zielerreichungs- und Erfolgskontrolle nimmt dabei das Thüringer Sozialministerium nicht wahr, so der Rechnungshof. Hier gab es von uns als Haushalts- und Finanzausschuss nach der Diskussion im Ausschuss die Empfehlung, dass die Landesregierung gebeten wird, die Fördermaßnahmen nach
der Richtlinie zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum einer systematischen Erfolgskontrolle zu unterziehen und über die Ergebnisse daraus im Gesundheitsausschuss bis zum Jahresende 2022 Bericht zu erstatten.
Dies von unserer Stelle als eine Auswahl von verschiedenen Punkten, weitere Themen hatte ja der Berichterstatter schon angegeben. Ich denke, wir werden im Laufe der Diskussion auch das eine oder andere Thema noch mal beleuchten. An dieser Stelle gilt ein herzlicher Dank vonseiten der CDU-Fraktion der Präsidentin und dem gesamten Team des Rechnungshofs für den Bericht und die damit verbundenen Bemerkungen und Hinweise. Ein ebenso großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung für ihre Unterstützung. Die CDU-Fraktion empfiehlt die Entlastung des Landesrechnungshofs und die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2019. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch eine gute Beratung an dieser Stelle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, auch ich begrüße Frau Butzke als Rechnungshofpräsidentin, die ja sozusagen noch frisch im Amt ist und zwischenzeitlich den ersten eigenen Jahresbericht vorgelegt hat, wie wir schon gehört haben. Darüber dürfen wir dann im nächsten Jahr im Detail debattieren. Der heute zur Diskussion stehende Rechnungshofbericht für das Jahr 2019 ist sozusagen noch aus der Feder von Dr. Dette und soll hier diskutiert werden.
Mit dem Haushaltsjahr 2019 blicken wir ein letztes Mal in die Zeit vor der Coronapandemie. Der Bericht bestätigt einen ausgeglichenen Haushalt, der ohne Kreditaufnahme auskommt. Einnahmen und Ausgaben waren ordnungsgemäß belegt, schwerwiegende Verstöße wurden nicht festgestellt. Gleichzeitig wurde die Einnahmenerwartung bei Steuern um 430 Millionen übertroffen, der Schuldenstand wurde leicht gesenkt und der Rücklage konnten zusätzliche Mittel zugeführt werden. Letzteres hat sich als Glücksfall für die 2020 einsetzende Pandemie herausgestellt. Zu den Steuereinnahmen vermerkt der Rechnungshof zudem in seinem Bericht, dass sie 2019 stärker als die bereinigten Ausgaben gewachsen und bereits das zehn
te Jahr in Folge angestiegen sind. Entsprechende Auswirkungen auf die Haushaltsvolumen dürften also nicht ausgeschlossen sein. Die Investitionsausgaben lagen mit 1,43 Milliarden Euro über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig hat beispielsweise das günstige Zinsumfeld in dieser Zeit zu Einsparungen von 62,4 Millionen Euro geführt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Kollege Hande in seiner Berichterstattung deutlich gemacht hat, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss intensiv zum Bericht beraten. In den allgemeinen Betrachtungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung gibt es jedes Jahr öffentlich im Sommer nun eben die feine Kritik an den Dingen, die aus Sicht des Rechnungshofs nicht so gut gelaufen sind. Die kann man wahlweise teilen, muss man aber nicht immer. Beispielhaft möchte ich drei Punkte herausgreifen.
Da wäre erstens die Organisation des IT-Supports in der Landesverwaltung, die aus Sicht des Rechnungshofs als deutlich verbesserungswürdig eingeschätzt wird. Bereits im Rechnungshofbericht des vergangenen Jahres wurde dieser Aspekt aufgegriffen. In ihren Stellungnahmen haben die betreffenden Ressorts den Ausführungen des Rechnungshofs in weiten Teilen beigepflichtet und darüber hinaus organisatorische, wirtschaftliche und personelle Hemmschwellen hervorgehoben. Die im Bericht geforderte Behebung der Mängel beim ITSupport sowie die Beseitigung personeller Engpässe sind aus unserer Sicht eine logische und richtige Forderung des Rechnungshofs.
Zweitens die Kritik an der mangelnden Übersicht bei der Förderung des Schul- und Sporthallenbaus staatlicher Schulträger – eine unzweifelhaft notwendige Förderung des Landes in Richtung der Kommunen als staatliche Schulträger, aber im Kern eben eine freiwillige Leistung des Freistaats. Die tatsächlichen Bau- und Sanierungsbedarfe der Schulen und Sporthallen sind nur durch die jeweiligen Kommunen vor Ort im Detail zu benennen, ganz nach dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung: Die Kommunen wissen am besten, was sie vor Ort brauchen. Seitens des Bauministeriums wurde darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits Umfragen durchgeführt wurden, um den mittelfristigen Investitionsbedarf zu ermitteln. Der Rücklauf seitens der Kommunen war jedoch leider unvollständig, hat aber zumindest einen ersten Überblick erbracht. Zusätzlich wurden Schulbauplanungsausschüsse ins Leben gerufen, um die Investitionsbedarfe zu konkretisieren. Den Vorwurf, das Land würde sich keinen ausreichenden Überblick über die Notwendigkeiten bei den
Als dritten Punkt noch einmal etwas Positives: die angemahnten Defizite in der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Hier soll aus Rudolstädter Sicht zusätzliche Verstärkung durch IT-Spezialisten erfolgen vor dem Hintergrund, dass Umsatzsteuerbetrug effektiver bekämpft werden muss und soll – eine Forderung, der wir uns sehr gern anschließen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt erfreuen sich die sachlichen Prüfungen und Berichte des Rechnungshofs erst in den vergangenen Tagen wieder einer besonderen Beliebtheit. Das Schöne daran ist, dass die zahlreichen Stellungnahmen mindestens genauso viel Interpretation im jeweiligen Umfeld ermöglichen. Für jeden ist somit immer etwas dabei.
Entbehrlich wäre aus meiner Sicht aber die in den finanzwirtschaftlichen Empfehlungen des Berichts für das Jahr 2019 vorgenommene Interpretation des Rechnungshofs, der Mittelfristige Finanzplan 2020 bis 2024 würde implizit eine Neuverschuldung entgegen der rechtlichen Regelungen der Schuldenbremse enthalten. Hier hat das Thüringer Finanzministerium zu Recht deutlich widersprochen. Im Gegenzug ist es richtig, dass mit dem am Montag dieser Woche vorgestellten Rechnungshofbericht 2022 auch der Landtag in den Empfehlungen direkt angesprochen wird. Die deutlich hervorgehobene Kritik an der Globalen Minderausgabe und der damit verbundenen Teilaufgabe des Königsrechts des Parlaments kann sich nur an uns als Haushaltsgesetzgeber richten. Denn es ist letztendlich dieser Landtag, der mit seinen Entscheidungen die Ausgabengestaltung übernimmt. Insbesondere die letzten beiden Haushalte waren sehr viel stärker durch das parlamentarische Verfahren beeinflusst. Es wäre daher angebracht, wenn sich Fraktionen – und bei der Globalen Minderausgabe sollte sich eine speziell angesprochen fühlen – auch rückblickend mehr zu ihrer Verantwortung bei der Haushaltsgestaltung bekennen. Denn nichts ist schlimmer als die temporäre Amnesie, die gern einsetzt, wenn es um die Kritik bei der Ausgabenentwicklung geht, die man gemeinsam in zuvor beschlossenen Haushalten selber mitgezeichnet hat.
Ich denke, bei allen unterschiedlichen Sichtweisen der demokratischen Fraktionen macht die Beschlussempfehlung deutlich, dass der Haushaltsund Finanzausschuss willens und in der Lage ist, eine gemeinsame Empfehlung zur Entlastung zu beschließen.
seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die kritische Begleitung der Arbeit der Verwaltung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für die engagierte und gute Arbeit und natürlich auch unseren Referentinnen in der Fraktion. Und ich danke Frau Taubert und dem Finanzministerium für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre.
Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Sie haben jetzt schon einiges zum Haushalt 2019 gehört, deswegen will ich heute auch mal noch ein paar andere Punkte ansprechen, die wir so jetzt noch nicht von meinen Vorrednern gehört haben.
Es geht hier ja wieder um die Entlastung der Landesregierung. Wenn man sich mal die Haushaltsrechnung 2019 ansieht mit einem Überschuss entsprechend in Folge, der abgeschlossen worden ist, dann denkt man sich: Das muss ja was ganz Tolles, was ganz Gutes sein. Aber das ist eben nicht wie bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen etwas sehr Gutes. Warum genau, darauf gehe ich noch ein. Man muss die präsentierten Zahlen einmal genauer betrachten.
Hier hat uns die Regierung einen Haushaltsplanentwurf hingelegt, der 430 Millionen Euro mehr vereinnahmte Steuern ausweist als eingeplant. Wir haben es gerade von meiner Vorrednerin gehört: Zum Glück, weil die Coronapandemie da schon grüßen lassen hat. Wie gesagt, 430 Millionen mehr Einnahmen, aber auch 450 Millionen mehr Ausgaben – Reste, die man vor sich hergeschoben hat. Die allgemeine Rücklage von 1,517 Milliarden ist dann angewachsen auf 1,849 Milliarden. In dieser allgemeinen Rücklage – auch „Haushaltsrücklage“ genannt – sind im Übrigen jetzt – noch einmal zwei Coronajahre später – 1,55 Milliarden Euro enthalten. Wenn Sie, liebe Pressevertreter, die Thüringer
Bürger in den Monaten der letzten Haushaltsverhandlungen für 2022 einfach in Ihren Medien lesen lassen und sie glauben lassen, dass der Freistaat Thüringen für den Haushalt 2022 seine allgemeine Rücklage auf null fährt, dann wurde den Thüringer Bürgern nur die halbe Wahrheit gesagt und damit eben auch falsch informiert.
Natürlich kenne ich Ihre Quellen genauso gut wie Sie, allerdings ist die Frage – das hat meine Fraktion entsprechend immer wieder in ihren Pressemitteilungen verdeutlicht –, warum man den Bürgern eine derart falsche Transparenz der haushalterischen Lage Thüringens verschafft.
Für alle, die das gerade Gesagte nachlesen wollen: Sie finden es in dem Bericht auf Seite 59, Band 1 der Haushaltsrechnung 2019. Auf der gleichen Seite der Haushaltsrechnung 2019 befindet sich auch die Übersicht der übrigen Rücklagen, die der Kernhaushalt in den letzten Jahren eingebaut bekommen hat. Deren Summe beträgt zum 31.12.2019 1,454 Milliarden Euro, inklusive allgemeine Rücklage sind das dann somit 3,3 Milliarden Euro. Rücklagen sind finanzielle Reserven, die man natürlich auch braucht, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann. Sie dienen unter anderem der Sicherstellung der Liquidität. Bei 3,3 Milliarden Euro sollten Sie einfach mal die bisherigen Armutsgesänge einstellen, liebe Regierung. Wir haben in 2019 nicht ein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Ich weiß, Frau Taubert, Sie machen da einen guten Job, weil es ja auch viele andere Ministerien gibt, die noch mehr Ausgaben fordern. Da muss man schon ein bisschen haushalten.
Ich greife von den Rücklagen exemplarisch mal eine heraus, um Ihnen zu verdeutlichen, was das Anwachsen von Rücklagen bedeutet, wo dem Bürger Geld abgenommen wird, nämlich Steuergeld, zur vermeintlichen Aufgabenerfüllung. Doch passiert nichts anderes als eine Anhäufung und eben nicht die Abarbeitung der Aufgaben. Dadurch sind noch Negativzinsen fällig geworden, beispielsweise bei Rücklage aus der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte – nur mal als Beispiel. Wir suchen hier alle unisono nach Entlastungen für die Thüringer Unternehmen, aber das sind allenfalls Lippenbekenntnisse, denn dies ist ein konkretes Beispiel, wo man handeln könnte, wenn man wollte. So liegen eben in dieser Rücklage 2019 3,6 Millionen Euro mehr, mehr als noch 2018, nämlich in Summe 27,3 Millionen Euro. Schon zwei Jahre später – am 31.12.2021 – sind es schon mal 36,8 Millionen Euro.
Wenn Sie dem Thüringer Unternehmer zur vermeintlich guten Zweckerfüllung Geld über die Ausgleichsabgabe abnehmen, welche aber von den
Integrationsämtern nicht zielgerichtet verausgabt wird, dann muss bei solchen Summen einmal darüber gesprochen werden: Was ist da wohl falsch? Diese Rücklage zeigt, dass das Problem in Thüringen hauptsächlich nicht nur die Geldmenge ist, sondern eben eine Regierung, die die Interessen der eigenen Bürger aus dem Auge verloren hat, meine Damen und Herren.
Diese Landesregierung lässt sich von den hart arbeitenden Bürgern zwar auskömmlich mit Geld und Abgaben ausstatten, setzt dann aber nur die Projekte um, die in ihr rot-rot-grünes, verblendetes Ideologiebild passen. Wer hier im Landtag von einer One-in-one-out-Klausel tönt, um die Unternehmen zu entlasten, ist gut beraten, auch hier endlich mal tätig zu werden. Da könnten Sie mit der Aussetzung der Erhebung dieser Landesabgabe anfangen, da bliebe das Geld wenigstens bei den Betrieben, bei denen, die es direkt selber gut und sinnvoll verwenden können.
Wie eingangs erwähnt, schließt die Haushaltsrechnung 2019 mit Ausgabenresten in Höhe von 450,1 Millionen Euro ab, die nach 2020 übertragen wurden. Die in das Jahr 2019 übertragenen Ausgabenreste betrugen damals 514,5 Millionen Euro. Vergleicht man diese Zahlen mit denen aus dem meiner Sicht noch gesunden Jahr 2015, in dem die nicht verausgabten Mittel noch rund 220 Millionen Euro betrugen, ist diese Entwicklung keinesfalls positiv.
Auf den Seiten 105 bis 111 der Haushaltsrechnung 2019 ist eine Analyse möglich, in welchen Funktionen offensichtlich die meisten Ausgaben nicht getätigt wurden, das heißt, schlichtweg vor sich hergeschoben wurden oder, besser gesagt, wo das Versagen der Regierung offenkundig wird.
Die hohen Ausgabenreste, die seit Jahren vor allem im investiven Bereich auftreten, sind ein Hinweis auf eine oft nicht sachgerechte Mittelverwendung und Mittelveranschlagung bei der Haushaltsausgabenaufstellung. Der Rechnungshof fordert, dass nur solche Ausgaben veranschlagt werden, die der Höhe nach und auch tatsächlich für den voraussehenden Zweck benötigt werden und auch voraussichtlich verausgabt werden können. Dies erfordert, dass zum Beispiel Fördermaßnahmen rechtzeitig konzeptioniert und auch bedarfsgerecht gestaltet werden. In Niedrigzinszeiten, zumal man noch ausreichend flüssige Mittel hat, gilt es unbedingt, weitblickend zu investieren. Das ist nicht passiert. Versäumtes lässt sich in diesem Falle auch nicht nachholen und schon gar nicht zu den Preisen von 2019, denn hier ist einiges geschehen.
Nach vorsichtigen Schätzungen des Rechnungshofs ist allein für den Bereich der Erhaltung der Landesstraßen und der Brücken in den letzten sechs Jahren ein Investitionsstau von rund 64 Millionen Euro entstanden. Zudem weist der Landesstraßenbedarfsplan 2030 einen Nachholbedarf für das Beseitigen von Funktionseinschränkungen von 186 Millionen Euro aus. Es gibt aber auch Haushaltspositionen, bei denen liegen gebliebene Mittel auch durch verspätete Verausgabung nicht wiedergutzumachen sind. Hier wären zum Beispiel die 132 Millionen Euro Personalkosten in 2019 genannt, die trotz Budgetierung eben nicht ausgegeben wurden. Da fragt man sich, warum. Warum wurden diese Stellen nicht besetzt? Die Stellen wurden nicht besetzt, weil versäumt wurde, diese auszuschreiben, obwohl sie sich im Stellen-Soll und im Bedarf fanden. Das Personal, das Sie 2019 verschlissen haben, weil es für nicht eingestellte Kollegen mitarbeiten musste, hat spätestens in Ihrem Coronamaßnahmenjahr 2020/2021 den sogenannten Rest bekommen.
Der öffentliche Dienst im Freistaat – und damit meine ich nicht die Ministerien, sondern die Stellen in den Behörden, die den direkten Kundenkontakt an der Basis haben und händeringend nach Nachwuchs rufen – gilt als so unattraktiv wie nie zuvor. Und warum? Kaputtgespart. Ihre Einsparungen von 132 Millionen Euro bekommen hier einen ganz faden Beigeschmack. Ich erinnere hier auch nur an das Problem bei den vielen Lehrern und dem entsprechenden Lehrermangel.
Nein, Sie sehen also, es ist nicht gutzuheißen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in 2019 einen derartigen Haushalt mit sogenannten erwirtschafteten Überschüssen vorlegt.
Nun zur Schuldenpolitik dieser Regierung: 14,94 Milliarden Euro Schulden hatte Thüringen zum 31.12.2019. Dieser Schuldenstand enthält 1,835 Milliarden Euro getilgte und anschließend wieder neu aufgenommene Kredite in 2019. Auf der anderen Seite erreicht der Anlagenbestand nicht benötigter Haushaltsmittel unterjährig einen Stand von bis zu 3,6 Milliarden Euro. Der Kassenbestand, also das Saldo zwischen den nicht benötigten Mitteln und den Kassenkrediten, erreichte laut Haushaltsrechnung – Seite 31 – mit 3,5 Milliarden Euro am 15.11.2019 den höchsten Wert. Der Freistaat musste für kurzfristige Geldanlagen Zinsen zahlen – so was gab es noch nie in der Geschichte. Diese Negativzinsen betrugen in Summe seit 2018 1,2 Millionen Euro. Was hätte man damit nicht alles Gutes machen können, meine Damen und Herren?
mehrfach kritisiert. In Zeiten von Negativzinsen ist es den Bürgern gegenüber schwer zu erklären, wenn der Freistaat sich Geld leiht, das man nicht braucht, und auf der anderen Seite legt man es wieder an, zum Beispiel bei einer Greensill Bank, die dann auch entsprechend pleitegegangen ist. Hier sieht man, wie der Schaden für die Steuerzahler durch rot-rot-grüne Politik auch durch falsch angelegtes Geld noch weiter vergrößert wird. 50 Millionen Euro, die eben einfach mal so weg sind, meine Damen und Herren.
Ob nach den veranschlagten zehn Jahren Insolvenzverfahren noch etwas von den 50 Millionen übrig bleibt, das steht in den Sternen und ist mehr als fraglich. Wir lassen uns überraschen. Gerade das heute in Rede stehende Haushaltsjahr 2019 war das Jahr, in welchem in der später ausgefallenen Greensill Bank eben diese 50 Millionen angelegt wurden.