Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

tige Einbettung des Gesundheitsdienstes in die Dialogwerkstatt „Zukunft. Gesundheit. Thüringen. 2030.“ wird die medizinische Versorgung – auch hier, davon bin ich überzeugt – in Thüringen in Gänze stärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es braucht die Bindung von nicht ärztlichen Fachkräften und eine gesteigerte Attraktivität des Berufsbildes im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Dies erreicht man nur mit guten und modernen Arbeitsbedingungen und mit einer guten Bezahlung. Daher freue ich mich auf die heutigen Beschlüsse, die dies auch mit zum Ziel haben.

Ich bin zuversichtlich, dass wir hier im Hohen Hause zu einer Beschlussfassung über die Beauftragung zu einem modernen Gesundheitsdienstgesetz kommen, was Beschäftigten und Bevölkerung gleichermaßen bei dem stärkt, was so unfassbar wichtig ist, die Gesundheit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann eigentlich auch bei dem Thema dieselbe Platte auflegen wie bei den anderen Reden. Auch hier ist festzustellen, dass die Landesregierung einfach ihren Job nicht macht. Diese vorliegende Beschlussempfehlung kann man jetzt als ersten Aufschlag interpretieren. Er ist es in Wahrheit nicht.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Seit 2016 ist es Ihnen nicht gelungen, den ÖGD weiterzuentwickeln, und zwar nicht gelungen, obwohl der Landtag hier einen Beschluss dazu gefasst und Sie explizit dazu aufgefordert hat. Das steht – ich habe es eben schon bei den anderen Themen gesagt – sinnbildlich dafür, dass Sie sich doch an den falschen Stellen zurückhalten. Wenn das Parlament eine Mehrheit findet und Sie auffordert, Probleme zu lösen, dann tun Sie es bitte. Deswegen sind manche Reden, die hier auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst und dessen Bedeutung gehalten werden, ein bisschen – ich will mal sagen, sie klingen vielleicht wie Hohn.

Thüringen ist das einzige Bundesland, dass kein Gesundheitsdienstgesetz besitzt. Der ÖGD arbeitet auf der Basis einer Verordnung, die seit 1990 exis

tiert und im Jahr 1998 letztmalig angepasst wurde. Seit 2014 sind Sie in Verantwortung als Rot-RotGrün. Deswegen ist es nicht von der Hand zu weisen, auch Ihnen eine Verantwortung für den Zustand des ÖGD zuzuschreiben. Ich hoffe sehr, dass sich das mit dem heutigen Beschluss ändert. Denn die Grundlagen, auch die Aufgaben, die zu übernehmen sind, atmen doch eine Luft mit starkem musealen Charakter.

Klar ist: Personalmangel und Aufgabenvielfalt sind eine Herausforderung. Wir haben das auch in den Anhörungen gehört. Die Personaldecke ist dünn. Das gilt nicht nur für den ÖGD, aber eben auch für den ÖGD. Gleichzeitig steht eine Breite an Aufgaben im Pflichten- und im Lastenheft des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, wo sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überfordert fühlen müssen, weil sie eben den Kollegen, der dazu notwendig wäre, an ihrer Seite nicht haben. Insoweit ist es richtig, gut und nur konsequent, dass wir das tun.

Was man generell, wenn man solche strukturellen Fragen angeht, angehen oder im Blick behalten sollte, das ist die Aufgabenkritik: Was soll er eigentlich leisten, wie sehen die Strukturen aus, wie ist die Personalsituation, respektive, was kann er eigentlich auch nur leisten und womit überfordern wir ihn nicht? Das ist aber nur der erste Schritt.

Der zweite Schritt ist dann möglicherweise, den Einsatz von Kooperationsmodellen zur Erledigung von Aufgaben zu prüfen, also verwaltungs- und zuständigkeitsübergreifend miteinander zu arbeiten. Es ist auch die Frage, inwieweit die niedergelassenen Ärzte in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Aufgaben übernehmen können, wenn sie denn selbst überhaupt die Zeit haben. Auch da wissen wir, dass die Praxen voll sind. Dennoch wissen wir natürlich, dass auch gerade Schuleingangsuntersuchungen aufgrund dessen, weil der ÖGD personell gar nicht in der Lage ist, das zu stemmen, auch häufig von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gemacht wird. Das ist sozusagen eine Kooperation aus der Not heraus. Ich glaube, das muss man durchaus auch auf anderen Feldern prüfen.

Wir brauchen auch Ausbildungsreformen im Bereich der Facharztausbildung und der Weiterbildung, denn bisher ist das Thema nicht nur unterrepräsentiert, sondern es ist auch wenig attraktiv. Ich glaube, auch die Bildungsangebote im Studium zu verbessern, das sollte durchaus Anspruch sein.

Was ist mein Fazit dazu? Die vorliegende Beschlussempfehlung – ich will es vorsichtig formulieren – ist eine Erinnerung der Landesregierung an ihre Aufgaben. Zum zweiten Mal würde sich hier in diesem Parlament eine Mehrheit finden. Ich bitte

(Abg. Plötner)

doch sehr darum, dass es diesmal tatsächlich umgesetzt wird und wir weiter an der Lösung arbeiten. Das, was vorliegt, löst nicht alle Probleme, aber es verbessert die Situation. Man muss sagen, bei der Dauer und der Größe der Probleme, die wir im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben, ist das aber schon mehr, als manch anderer erwartet hätte. Insofern finden beide Anträge vonseiten der Freien Demokraten Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich muss mal darauf hinweisen, dass jetzt versehentlich bei mehreren Rednern nur die normale Redezeit angezeigt wurde. Wir haben aber hier zwei Tagesordnungspunkte zusammen, also es ist dann quasi die doppelte Redezeit. Deswegen könnte Herr Montag, wenn er jetzt wollte, noch mal 5 Minuten reden. Also, ich sage nur Bescheid.

(Heiterkeit CDU, Gruppe der FDP)

Die Kollegin Pfefferlein, die jetzt ans Pult tritt, hätte dann auch 10 Minuten zur Verfügung.

Frau Präsidentin, ich glaube, so viel Zeit brauche ich nicht, aber trotzdem herzlichen Dank für den Hinweis.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ja, es wurde schon mehrfach gesagt, inzwischen pfeifen es wirklich die Spatzen von den Dächern: Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss dringend in die Generalüberholung. Das war schon vor der Coronapandemie bekannt und es wurde da wirklich an der falschen Stelle gespart. Aber das bezieht sich auf die ganze Bundesrepublik. Es fehlten Ärztinnen und Ärzte, die Digitalisierung war vielerorts leider ein Fremdwort und die wissenschaftliche Anbindung an Lehre und Forschung gab es kaum, die universitäre Verankerung war auch nicht wirklich vorhanden.

Aber das hat bereits die vorherige Bundesregierung erkannt. So wurde im vergangenen Jahr entschieden, den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Bereitstellung von 4 Millionen Euro in den kommenden Jahren strukturell zu stärken. Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP wurde betont, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden muss. Darum wurde angekündigt, dass auf der Grundlage eines Zwischenberichts die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereitgestellt

werden. Das sind gute erste Signale, die wir auch in Thüringen gern hören. Auf diese angekündigten Gelder müssen wir gut vorbereitet sein und die effizient und gemäß ihrer Bestimmung einsetzen. Da leisten wir schon mal eine gute Vorarbeit.

Einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst kriegen wir nur im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und den Kommunen. Deshalb ist es folgerichtig, dass sich gleich mehrere Fraktionen ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Und damit meine ich nicht, Herr Dr. Lauerwald, den Gesetzentwurf von Ihrer Fraktion, der letztes Jahr vorgelegt worden ist. Der hat sich nämlich mit Kontrollzwängen, Überwachungsvorschriften und Anzeigepflichten beschäftigt und das wollen wir definitiv nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, damit meine ich den damals unter dem Gewicht der Erkenntnisse des ersten Pandemiejahres entstandenen, aktualisierten CDU-Antrag und unseren Antrag von Rot-Rot-Grün „Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen“. Hier sind nicht nur teilweise sehr schmerzliche Erkenntnisse aus den vergangenen beiden Jahren der Coronapandemie eingeflossen, sondern auch die bereits vor 2020 bekannten strukturellen Defizite. Wir geben diesem dringend notwendigen Strukturprozess damit aus dem Parlament heraus eine breite Unterstützung und bereiten heute vor, wohin die angekündigten Gelder des Bundes fließen sollen. Bei der neuen Aufstellung eines leistungsfähigen ÖGD stehen die Orientierung am Gemeinwohl und die gesundheitliche Chancengleichheit an erster Stelle.

Mit einer breiten, aber auch schnellen Reform des ÖGD müssen wir vorankommen. Corona wird leider nicht die einzige Bedrohung bleiben. Weitere Epidemien und Pandemien sind absehbar. Zu lange wurden und werden weltweit Ökosysteme zerstört. Der Klimawandel wird kleingeredet und die Konsequenzen des menschlichen Umgangs mit der Natur werden verdrängt. Weil wir darum wissen, muss auch das neue ÖGD-Gesetz in Thüringen darauf ausgerichtet werden. Der ÖDG muss so aufgestellt sein, dass dieses wichtige Organ unserer Gesellschaft besonders gut für die Aufgaben der kommenden Jahre gerüstet ist. Dazu gehört, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst multiprofessionell, interdisziplinär und vernetzt arbeiten kann. Dazu braucht es neue und effizient arbeitende Strukturen, eine moderne und digitalisierte Verwaltung und eine gut bezahlte Fachlichkeit mit Anbindung an die Wissenschaft.

(Abg. Montag)

Wir wollen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst gemäß seiner herausragenden Bedeutung ausgestattet und die Arbeit nicht nur an finanz- und verwaltungspolitischen Vorgaben ausgerichtet wird. Der ÖGD muss viel stärker auf allen Ebenen präsent sein. Die örtlichen Behörden in den Kommunen sind dabei genauso in den Blick zu nehmen wie die überregionalen Landesbehörden. Seine multiprofessionelle Ausrichtung muss in allen Gremien der jeweiligen Handlungsebenen wahrgenommen werden und Gewicht bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss aus der Stiefkindecke, und zwar ganz schnell. Deshalb setze ich auch von allen Beteiligten das notwendige Engagement für die neue Aufstellung voraus. Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Öffentlichen Gesundheitsdienst danken. Sie haben in den letzten Jahren wirklich eine hervorragende Arbeit geleistet und das ist nicht selbstverständlich gewesen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb bitte ich auch um Zustimmung zu beiden vorliegenden Anträgen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich jetzt nochmals Herr Kollege Zippel von der CDU-Fraktion gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will nur auf einen Punkt noch mal eingehen, weil der mich immer wieder aufregt. Und zwar, Herr Dr. Lauerwald, Sie haben heute mal wieder eine Geschichte erzählt, die wir von der AfD hier im Plenum öfter hören, und zwar diese Mär von „AfD wirkt“. Immer wieder erzählen Sie diese Geschichte, aber gleichzeitig haben Sie sich in dem Märchen, was Sie erzählt haben, auch selber die Maske vom Gesicht gerissen.

(Beifall CDU)

Das will ich hier heute noch mal kurz klarstellen. Der CDU-Antrag stammt aus dem Juli 2020 – das habe ich in meiner Rede deutlich gemacht –, der AfD-Gesetzesvorschlag aus dem November 2020. Wenn Sie zählen können und Ihnen das deutlich wird, das sind vier Monate danach. Das heißt also, wenn Sie erzählen wollen, dass AfD wirkt, wird

eher andersrum ein Schuh draus: Sie schreiben ab, Sie schreiben langsam ab und Sie schreiben auch noch langsam und schlecht ab. Denn Ihr vorgelegter Text war damals nämlich qualitativ kein Gesetz und hat deswegen auch keine entsprechende Unterstützung gefunden.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nur deshalb!)

Und ich darf Ihnen nach acht Jahren, die ich jetzt Ihre Tätigkeit als AfD-Fraktion hier im Landtag beobachte, nur eins bescheinigen: Das zieht sich durch und die AfD ist in dieser Hinsicht und jeder anderen Hinsicht gesundheitspolitisch ein Totalausfall. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lauererwald, AfD: Doch!)

Doch. Ja, bitte, Herr Lauerwald.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber jetzt nicht so viel rumschwurbeln!)

Danke, Frau Präsidentin. Herr Zippel, es geht ja um den Gesetzentwurf. Wir hatten einen Gesetzentwurf am 4. November 2020 eingebracht