Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

Danke, Frau Präsidentin. Herr Zippel, es geht ja um den Gesetzentwurf. Wir hatten einen Gesetzentwurf am 4. November 2020 eingebracht

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das war kein Gesetz, was Sie vorgelegt haben!)

und Sie haben einen Antrag gestellt. Das ist doch schon ein Unterschied. Danke.

(Beifall AfD)

(Unruhe CDU)

Also, es gibt noch Redezeit. Wenn jemand hier vorn noch etwas sagen will, könnte er oder sie das tun.

Herr Zippel, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, würde ich das Wort der Frau Ministerin Werner erteilen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mich treibt es noch

(Abg. Pfefferlein)

mal nach vorn, weil ich doch das eine oder andere gern richtigstellen möchte. Aber ich möchte auch zu allererst die Gelegenheit nutzen, um mich bei all denen zu bedanken, die in den letzten zwei, zweieinhalb Jahren wirklich Außerordentliches geleistet haben trotz widriger Umstände, das Beste getan haben, um sich hier in den Gesundheitsämtern in der Pandemiebewältigung einzusetzen. Und ich glaube, auch darüber hinaus sollte das an erster Stelle stehen, nämlich genau diesen Dank auszusprechen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Jetzt wurde der Eindruck erweckt, die Landesregierung würde sich mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst hier nicht beschäftigen und es wäre keine wichtige Aufgabe für sie gewesen. Deswegen an der Stelle noch mal eine Richtigstellung: Zum einen will ich daran erinnern, als wir als rot-rot-grüne Landesregierung die Aufgabe übernommen haben, hatten wir nach den Personalempfehlungen des Landes in Thüringen 235 unbesetzte Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Für uns war zunächst der Fokus, zu sehen, wie wir Kommunen unterstützen können, diese unbesetzten Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu besetzen. Das haben wir uns als allererste Aufgabe gestellt.

Natürlich ist es klar, dass es auch ein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geben muss, das modernisiert ist. Aber ich will auch noch mal an das Gutachten erinnern, das genau dieses vorbereiten soll und das Gutachten, das Ihnen seit August 2019 vorliegt, in dem noch mal gesagt wurde, auch wenn Thüringen das einzige Land war, das kein Gesetz hatte, war ein Gesetz auch nicht notwendig, sondern eine Verordnung kann diese Regelungen genauso treffen wie ein Gesetz. Insofern also auch noch mal diese Ergänzung. Aber wir sind uns einig, wir wollen ein modernes Gesetz. Wir haben dafür die Grundlage mit einem Gutachten gelegt, das Ihnen, wie gesagt, allen zugegangen ist und in dem deutlich wird, dass es noch mehr Dinge gibt, die wir an der Stelle besprechen müssen, nämlich nicht nur die Veränderung der Aufgaben vielleicht in den kommunalen Gesundheitsämtern, sondern es stellen sich ganz andere Fragen, beispielsweise, ob es eine Zentralisierung von bestimmten Kompetenzen geben muss, beispielsweise in einem Landesgesundheitsamt. Das sind natürlich alles Fragen, die sich nicht von heute auf morgen klären lassen. Ich weiß, Sie hören das nicht gern: Es gab zwei Jahre Pandemie, manche Aufgabe musste etwas warten, aber, wie gesagt, die Grundlagen für das Gesetz sind gelegt und wir gehen davon aus, dass wir Ihnen spätestens im

Sommer dann das entsprechende Gesetz auch vorlegen können.

Ich habe es gesagt: Unser Fokus bestand zunächst darauf, die Personalbedingungen in den Gesundheitsämtern zu verbessern. Da gibt es zwei Dinge, die Sie zum Teil auch schon angesprochen haben: Das eine ist, die Attraktivität des Berufs insgesamt zu verbessern. Wir wissen, dass für die Attraktivität für viele Menschen wichtig ist, dass es beispielsweise auch die Möglichkeit oder Perspektive der Fortentwicklung, der Weiterbildung gibt und dass diese Angebote auch zur Verfügung gestellt werden. Deswegen sind wir als Land Thüringen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beigetreten. Das ermöglicht dauerhaft umfangreiche und nahezu kostenfreie Angebote der Weiterbildung.

Ich habe es Ihnen auch schon berichtet: Diese Angebote wurden in Thüringen überdurchschnittlich wahrgenommen. Dadurch, dass jetzt auch zusätzlich Webinare stattfinden, ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der Stelle gegeben. Wir gehen davon aus und wissen es auch schon von vielen, dass genau diese Angebote wahrgenommen werden, dass viele diese Angebote wahrnehmen möchten. Das heißt also, dieser Beitritt zur Akademie und die entsprechende Finanzierung durch das Land haben die Attraktivität des Berufs an der Stelle auch gesteigert.

Ein anderes wichtiges Thema war natürlich, wie wir Menschen gewinnen können, sich tatsächlich für den Beruf zu entscheiden. Sie haben es benannt: Ein Problem ist, dass im ärztlichen Bereich zwei Dinge problematisch sind – das eine ist die unzureichende Vergütung im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das Zweite ist die scheinbar mangelnde Attraktivität der amtsärztlichen Tätigkeit. Das hängt aber zum Teil damit zusammen, dass sich dieser Beruf/diese Berufstätigkeit im Ausbildungsziel der Humanmedizin bisher kaum widergespiegelt hat. Natürlich muss es eben einen wichtigen Teil des Medizinstudiums ausmachen, auf diese Bereiche der Tätigkeit der Gesundheitsärztinnen und -ärzte mit einzugehen. Das heißt, dass sich Dinge wie administrative und Verwaltungstätigkeiten bisher unzureichend im Ausbildungskurrikula widergespiegelt haben. Das muss sich verändern und hier muss möglichst kurzfristig nachgesteuert werden.

Es gibt eine erste Verbesserung: Mit der Änderung der Approbationsordnung wurden bereits für Ärztinnen das Ausbildungsziel und die Prüfungsinhalte um das öffentliche Gesundheitswesen und bevölkerungsmedizinische Inhalte ergänzt. Das reicht natürlich nicht aus und – ich habe es gesagt – ein

(Ministerin Werner)

weiterer Grund, warum diese Stellen in Gesundheitsämtern wenig attraktiv sind: Das hängt eben mit der Finanzierung zusammen. Deswegen hat die Landesregierung bereits 2017 ein Förderprogramm zur Gewährung von Zuwendungszahlungen an ärztliches Personal in den Gesundheitsämtern aufgelegt, um neue Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen oder auch Ärzte zu binden, im kommunalen ÖGD zu bleiben. Ich kann berichten, dass im Jahr 2021 für 62 ärztliche Stellen in 17 Gesundheitsämtern entsprechende Zuwendungen aus unserer neu geschaffenen Förderrichtlinie gezahlt wurden. Die meisten Kommunen haben diese Zuzahlungsförderung positiv aufgenommen.

An dieser Stelle will ich gern noch einen Einschub machen: Nicht gut ist, Herr Lauerwald, wenn Sie diejenigen diskreditieren, die während der Belastung der Pandemie zusätzlich die öffentlichen Gesundheitsämter mit unterstützt haben. Wir sind sehr froh, dass es eben viele Menschen aus den Verwaltungen gab, die Gesundheitsämter unterstützt haben. Es sind ja nicht nur ärztliche Aufgaben in Gesundheitsämtern zu leisten, sondern eben auch administrative: Es geht um das Ausstellen von Quarantänebescheiden, von Erlaubnisverfahren zu Veranstaltungen usw. Deswegen, glaube ich, ist es an dieser Stelle a) wichtig, diese Arbeit nicht zu diskreditieren, sie gehört essenziell mit dazu.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Das habe ich gar nicht gemacht!)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das haben Sie wohl!)

Doch, das haben Sie gemacht.

Quereinsteiger werden wichtige Akteure für die Bewältigung der Aufgaben in den öffentlichen Gesundheitsämtern sein. Ich glaube, dass man an dieser Stelle denjenigen wirklich großen Dank sagen kann, die sich mit eingesetzt haben, dass die Aufgaben bewältigt wurden, aber auch den externen Unterstützerinnen Dank sagen muss. Wir hatten ja Unterstützung aus der Bundeswehr, vom RobertKoch-Institut, von Krankenkassen und Hilfsorganisationen. Ohne diese wäre die Bewältigung der Aufgaben nicht möglich gewesen.

Ja, es sind einige Aufgaben, die zusätzlich anstehen. Das Thema der IT-Ausstattung wurde schon genannt. Die Harmonisierung der Schnittstellen, es braucht entsprechende Endgeräte, um Aufgaben besser bewältigen zu können. Deswegen ist es gut, dass es den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gibt, der dem Land viele Mittel zur Verfügung stellt, um diese digitale Infrastruktur, aber auch andere Infrastrukturen in den Gesundheitsämtern aufbauen zu können.

Der ÖGD-Pakt wird die Situationen in den Gesundheitsämtern verbessern. Wir hatten zwischen Mai und November 2020 einen Aufwuchs bei dem Personal in den Gesundheitsämtern von 510 VBE auf 580 VBE. Das sind schon mal ermutigende Zahlen und das zeigt, dass die Unterstützung durch den öffentlichen Gesundheitspakt wichtig ist, um den Personalmangel zu beheben. Wie gesagt, dazu gehört natürlich eine ausreichende Bezahlung. Ich habe es angedeutet oder habe schon darüber gesprochen, wir hatten diese Zuzahlungen als eine eigene Förderrichtlinie aufgenommen. Das kann aber nicht ausreichend sein, denn Zulagen sind kein guter Tarifvertrag, der dafür sorgt, dass auch die Arbeitsbedingungen gut sind, dass sich Perspektiven daraus ergeben, dass eine ausreichende Wertschätzung gegeben ist. Wir haben uns als Land Thüringen sehr dafür eingesetzt, dass dieser Tarifvertrag im Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich verbessert wird. Wir haben einen Antrag in der Gesundheitsministerkonferenz eingebracht, der von allen Ländern mitgetragen wurde. Die Staatssekretärin selber ist zum Kommunalen Arbeitgeberverband nach Berlin gefahren, um dafür zu werben, beim Tarifvertrag, den die kommunalen Arbeitgeber mit den entsprechenden Akteuren abschließen, zu Verbesserungen zu kommen. Aber wir mussten feststellen, dass es von den kommunalen Arbeitgebern an der Stelle keine Bewegung gab, dass die nicht gesehen haben, wie wichtig es ist, im Gesundheitsamt für die Ärztinnen und Ärzte, das Personal zu einer anderen tariflichen Situation zu kommen. Das ist ein großes Problem. Das hat auch dazu beigetragen, dass wir hier eine unbefriedigende Situation haben. Das hat dazu geführt, dass die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst ihre Mitgliedschaft im TBB, Beamtenbund und Tarifunion gekündigt haben und jetzt die Tarifverhandlungen durch den Marburger Bund geführt werden.

Mir war es an dieser Stelle wichtig, vor allem auf die Dinge hinzuweisen, die wir als Land auf den Weg gebracht haben, die dazu geführt haben, dass sich die Situation verbessert hat. Sie ist noch nicht ausreichend, aber das kann gesamtgesellschaftlich getragen werden. Das heißt, wenn wir ein gutes Gesetz wollen, müssen wir hier auch über Strukturen insgesamt nachdenken, über eine gute Finanzausstattung und vor allem eine gute tarifliche Finanzierung. Dann muss der Kommunale Arbeitgeberverband endlich einen Schritt weitergehen. Ich hoffe, dass sich diejenigen, die in Kommunen Verantwortung übernommen haben, genau das Thema mit auf die Agenda schreiben und bei dieser Aufgabe mit unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Ministerin Werner)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Lauerwald möchte noch einmal sprechen, bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Werner, ich muss ihre Kritik zurückweisen. Ich habe eine Kritik an den Strukturen in den Gesundheitsämtern, die politisch über Jahre von Ihnen versursacht worden sind, geäußert. Ich zitiere, was ich gesagt habe: „notfallmäßige Unterstützung mit nicht geschulten Quereinsteigern aus der Verwaltung“. Das ist keine Kritik an den Quereinsteigern, sondern das ist eine Kritik an dem desolaten Zustand der Gesundheitsämter.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Redewünsche zu diesem Tagesordnungspunkt? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir ab, und zwar über den Antrag in der Drucksache 7/1193 und hier über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/5854. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Jetzt stimmen wir noch über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1193 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung angenommen.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/5797 – Neufassung –. Gibt es hier noch einen Wunsch nach Ausschussüberweisung? Ich habe keinen gehört. Auch jetzt ist das nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über

den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5797 in der Neufassung ab. Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch dieser Antrag angenommen.

Da wir jetzt erst halb eins haben, ermöglicht uns das, vor dem Eintritt in die Mittagspause noch einen weiteren Tagesordnungspunkt abzuarbeiten. Das ist Tagesordnungspunkt 16 – den rufe ich hiermit auf.

Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1727 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5416 -

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Sie können der vorliegenden Beschlussempfehlung entnehmen, dass sich der Innen- und Kommunalausschuss sehr umfangreich und intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt hat. Wir haben insgesamt 18 Ausschussberatungen dazu durchgeführt. Wir haben eine mündliche und eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Im Ergebnis der durchgeführten intensiven Befassung will ich summarisch aus einer Vorlage einer Stellungnahme der Landesregierung dazu zitieren: Im Ergebnis der durchgeführten Anhörungen, also „nach Lektüre der Synopse, respektive der einzelnen Dokumente und Bewertung der Informationen aus der mündlichen Anhörung kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass nahezu niemand dem Ansinnen des vorliegenden Antrags der Fraktion der CDU vorbehaltlos zustimmt“.

Insofern kommt der Innen- und Kommunalausschuss auch abschließend zu seiner Auffassung, dass der vorliegende Antrag abgelehnt werden sollte.

(Beifall DIE LINKE)

(Ministerin Werner)

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, unser Antrag „Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr“ ist ja schon vor einiger Zeit eingereicht worden, deswegen will ich noch einmal kurz zusammenfassen. Worum geht es uns genau? In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie finanziellen Aspekte zum Ausbau der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, die – jetzt kommt es – als besonders gefährlich eingestuft werden, zu prüfen und unverzüglich umzusetzen.

Darüber hinaus haben wir die Landesregierung aufgefordert, unter besonderer Berücksichtigung einer datenschutzrechtlich konformen Videoüberwachung – das war uns wichtig – eine landesweite Konzeption zur Eindämmung von Straftaten an eben diesen besagten gefährlichen Orten vorzulegen. Weitere Forderungen aus dem Antrag waren eine Konzepterstellung. Die sollte in Zusammenarbeit mit lokalen Sicherheits- und Ordnungsbehörden sowie mit den Anliegern erfolgen. Und letzter Punkt: Wenn wir Videoüberwachung einführen, dann mit dem entsprechenden Blick auf die neueste zur Verfügung stehende Technik.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute müssen wir allerdings ernüchtert anerkennen: Die rotrot-grünen Fraktionen, aber auch die Gruppe der FDP lehnen unser Anliegen vehement ab. Nach über einem Jahr Ausschussbefassung ahne ich auch schon, wie meine Kolleginnen und Kollegen gleich nach mir argumentieren werden. Die FDP wird sagen: Das geht überhaupt nicht, das sind Eingriffe in die Grundrechte.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Schön, wenn die Botschaft angekommen ist!)

Die Grünen-Kollegen werden wahrscheinlich befürchten, dass im schlimmsten Fall Bewegungsprofile von Menschen angelegt werden können. Die Linke sagt, der rassistische Überfall auf einen Flüchtling kürzlich in einer Straßenbahn in Erfurt sei auch durch eine dort installierte Videokamera eben nicht verhindert worden und übrigens, der Anger ist eigentlich gar kein richtiger Kriminalitätsschwerpunkt. Was Frau Marx dann dazu sagen wird, dazu komme ich später.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU sind ja bekanntlich weder beratungsresistent noch realitätsfern, wenn es um gute und nachvollziehbare Argumente geht. Lassen Sie mich deshalb hier noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wir differenzieren da sehr genau. Videoüberwachung kann aus unserer Sicht doch nur ein Baustein in der lokalen Sicherheitsarchitektur sein. Der Schlüssel zum Erfolg ist vielmehr ein vielschichtiges lokales Sicherheitskonzept mit folgenden Bausteinen: zum einen natürlich die polizeiliche Präsenz, am besten natürlich mit Fußstreife, daneben eine angepasste Umfeldgestaltung durch bauliche Elemente, durch mehr Beleuchtung, durch Gestaltung der Offenheit eines Platzes und eben auch – und das ist nur ein Punkt – die zusätzliche Videoüberwachung. Es ist völlig klar, dass Videotechnik allein kein Allheilmittel zur kompletten Vermeidung von Straftaten sein kann. Wer das behauptet und wer uns vorwirft, dass es uns nur darum geht, der hat sich nicht wirklich ernsthaft mit unserer parlamentarischen Initiative beschäftigt.