Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU sind ja bekanntlich weder beratungsresistent noch realitätsfern, wenn es um gute und nachvollziehbare Argumente geht. Lassen Sie mich deshalb hier noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wir differenzieren da sehr genau. Videoüberwachung kann aus unserer Sicht doch nur ein Baustein in der lokalen Sicherheitsarchitektur sein. Der Schlüssel zum Erfolg ist vielmehr ein vielschichtiges lokales Sicherheitskonzept mit folgenden Bausteinen: zum einen natürlich die polizeiliche Präsenz, am besten natürlich mit Fußstreife, daneben eine angepasste Umfeldgestaltung durch bauliche Elemente, durch mehr Beleuchtung, durch Gestaltung der Offenheit eines Platzes und eben auch – und das ist nur ein Punkt – die zusätzliche Videoüberwachung. Es ist völlig klar, dass Videotechnik allein kein Allheilmittel zur kompletten Vermeidung von Straftaten sein kann. Wer das behauptet und wer uns vorwirft, dass es uns nur darum geht, der hat sich nicht wirklich ernsthaft mit unserer parlamentarischen Initiative beschäftigt.

Uns geht es vielmehr darum, Menschen an besonders gefährlichen Orten – ich wiederhole es noch mal, da gibt es in Thüringen ja nur drei: die Magdeburger Allee, der Willy-Brandt-Platz und der Anger, alle hier in Erfurt – besser zu schützen. Uns geht es gerade nicht darum, eine flächendeckende Videoüberwachung einzuführen, sondern es geht um Videoüberwachung an Kriminalitätshotspots.

Jetzt zu Frau Kollegin Marx, jetzt auch in der Rolle der Präsidentin: Frau Marx – davon gehe ich aus – wird Bedenken äußern, dass Videotechnik bestenfalls im Nachhinein bei der Täterermittlung helfen kann – dann sage ich: immerhin, da haben wir doch auch schon was gekonnt –, und wird darauf verweisen, dass sie noch Regelungsbedarf sehe, da viele Kommunen diese Technik einsetzen oder einsetzen wollten. Dazu will ich nur sagen, Frau Kollegin Marx: Ein Regelungsbedürfnis besteht aus unserer Sicht deshalb nicht, weil das bereits im Ordnungsbehördengesetz in § 26 geregelt ist. Demnach können Ordnungsbehörden bereits jetzt Videoüberwachung dann durchführen – ich zitiere –, „soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen“ – also eine vergleichsweise niedrige Eingriffsschranke im Verhältnis zu § 33 des Polizeiaufgabengesetzes. Dort ist nämlich die polizeiliche Videoüberwachung geregelt.

Keine Frage, das Thema „Kriminalität und Sicherheitsgefühl“ bewegt die Menschen in Deutschland wie in Thüringen wie in Erfurt. Das belegen nahezu alle diesbezüglichen Umfragen. Ich will nur eine Studie zitieren aus dem Dezember 2020. Dort ha

ben mehr als drei Viertel der Befragten sich für – und jetzt kommt es – einen flächendeckenden Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgesprochen. Also, was wir wollen: nicht flächendeckend und nicht an allen öffentlichen Orten, sondern ganz gezielt an Kriminalitätshotspots.

Herr Minister Maier ist noch nicht da, aber Frau Schenk als Staatsekretärin: In diesem Zusammenhang hat ja meine Fraktion bekanntlich eine Forderung eingebracht, die auch schon zugesagt wurde. Wir haben gesagt, wir brauchen eine wissenschaftlich begleitete Studie genau zu dem Thema „Sicherheitsgefühl“. Das können wir hier in Erfurt machen oder auf Thüringen ausweiten: Was sagen denn eigentlich die Menschen vor Ort, wo fühlen sie sich unsicher und welche Maßnahmen sind aus deren Sicht angebracht, die die Kommunen oder auch das Land auf den Weg bringen können?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir waren im Dezember mit meiner Fraktion unterwegs und haben uns an einer Unterschriftenaktion der Erfurter Stadtratsfraktion beteiligt, ein Bürgerantrag zum Thema „Videoüberwachung auf dem Anger“. Und da haben wir gesehen, wie viele Leute das wirklich auch angenommen haben, bereitwillig ihre Unterschrift gegeben haben. Das kennen wir ansonsten so nicht, dass, wenn wir irgendwo am Stand stehen, die Leute zu uns kommen und uns sozusagen die Bude einrennen.

(Unruhe DIE LINKE)

Es gab keine Stifte, die waren einfach interessiert und wollten ihre Sicherheitslage verbessern.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein, das ist Populismus!)

Und jetzt will ich noch mal darauf hinweisen, dass die Städte Altenburg und Sonneberg positive Erfahrungen und Ermittlungserfolge vermelden. Weitere Thüringer Städte wollen die Videoüberwachung: Arnstadt, Erfurt, Suhl, und zwar an besonders gefährlichen Orten. Auch die jüngsten Vorkommnisse in Gotha will ich noch mal in den Blickpunkt nehmen. So will beispielsweise der SPD-Oberbürgermeister Knut Kreuch die Einführung von Videoüberwachung in seiner Innenstadt prüfen, nachdem es zum wiederholten Male hier auch zu Vandalismus in der Innenstadt am Hauptmarkt gekommen ist. Ich darf Herrn Kreuch zitieren: „Es ist mein fester Wille, mehr Sicherheit durch Videoüberwachung zu erreichen. Wenn wir eine Erlaubnis haben, dann bin ich sicher, dass der Stadtrat die finanziellen Mittel im nächsten Haushalt bereitstellen wird.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt offensichtlich einen großen Bedarf in den Kommu

nen. Wir sehen das auch als Hilferuf. Deswegen haben wir uns im Rahmen der Haushaltsverhandlungen dafür eingesetzt, ganz konkret auch die Kommunen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Insgesamt hatten wir 400.000 Euro einstellen wollen, aber leider bekam der Antrag keine Mehrheit. Aber ich kann auch den Thüringer Kommunen versichern, dass wir an dem Thema dranbleiben.

(Beifall CDU)

Wir werden auch dieses für uns wichtige Thema in die Haushaltsverhandlungen für das kommende Jahr einbringen. Wir sind nicht nur in diesem Fall, aber gerade beim Thema „Sicherheit“ zuverlässige Partner unserer Kommunen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Walk, es ist ja schon schön, dass Sie, wenn auch etwas verkürzt, ahnen, was ich Ihnen sagen werde. Das ist zumindest ein Zeichen, dass wenigstens etwas hängen geblieben ist.

Meine Damen und Herren, etwas mehr möchte ich Ihnen aber schon mit auf den Weg geben, denn bereits in meiner ersten Rede hier zum Thema im Hohen Hause hatte ich mich entschieden gegen das Vorhaben der CDU ausgesprochen, eine Überwachung der Bürger durch Videokameras an öffentlichen Orten zu etablieren.

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben etwas weiter unten auf der Tagesordnung einen Antrag zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Da sollte es Ihnen zumindest zu denken geben, wenn Ihnen hier in Breite auch die Fraktion der Linken gemeinsam mit der FDP entgegentritt und die Bürger vor einer Überwachung durch Sie schützen möchte.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist doch Quatsch!)

Nein, es ist so.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist eine seltsame Verbindung!)

Getoppt wurde das nur durch den Antrag der AfD, dazu noch den Ton aufzunehmen. Dieser Antrag ist zum Glück sang- und klanglos verschwunden.

(Abg. Walk)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erst gestern haben Sie von der Union hier gemeinsam mit Rot-Rot-Grün die rechtlichen Grundlagen für Bodycams bei der Polizei beschlossen. Auch hier haben Sie teils verfassungswidrige Maßnahmen normiert. Das habe ich Ihnen auch so gesagt.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist auch falsch!)

Nein, Sie haben bloß keine Ahnung, Herr Kollege. Sie können doch nachher noch reden, Sie haben bestimmt mehr Redezeit als wir.

Sie hätten gut daran getan, diesen Antrag heute von der Tagesordnung zu nehmen oder gar gänzlich zurückzuziehen. Das ist nicht nur die Meinung der Bürgerrechtspartei FDP,

(Beifall Gruppe der FDP)

diese Ansicht wurde auch durch die Anhörungsergebnisse untermauert. Auch das hatte ich bereits in der ersten Lesung hier gesagt und die FDP hatte auch die entsprechenden Anträge im Haushalt dazu eingebracht.

Niemandem ist geholfen, meine Damen und Herren, durch Scheinsicherheit. Niemandem ist geholfen durch Kameras, die oft noch nicht einmal dauerhaft personell besetzt sind. Und selbst die von Kameras gespickte Stadt London konnte die Attentate auf die U-Bahnen nicht verhindern, meine Damen und Herren. Was es wirklich braucht, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken, um Thüringen sicher zu machen, sind eben nicht mehr flächendeckende Überwachungen – und auch große Plätze sind flächendeckend –, sondern mehr Polizei auf der Straße, mehr sichere Orte, mehr sichere Infrastruktur in den Kommunen und vor allem auch mehr Prävention – kurzum, eine Sicherheitspolitik, die Bürgerrechte nicht mit Füßen tritt, meine Damen und Herren. Denn es geht bei Grundrechtseingriffen – und das ist ein Grundrechtseingriff – immer darum, zuvor die milderen Mittel auszuschöpfen.

Wir hatten hierzu einige Vorschläge im Bereich der Polizei, aber auch zur finanziellen Ausstattung der Kommunen. Auch das spielt ja dabei eine große Rolle. Vielleicht kommen wir doch noch mal dazu ins Gespräch. Für heute sind wir allerdings – Sie haben es geahnt – mit dem Thema fertig und werden Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Mühlmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bergner, zunächst: Die Aufnahme des Tons, da haben Sie möglicherweise was verwechselt. Das war ein Antrag bezüglich der Bodycams zur Änderung des PAG, und der hatte mit diesem nichts zu tun, allerdings, zugegeben, inhaltlich durchaus verwandt. Aber darum ging es, um die Aufzeichnung des Tons, und dem hat gestern ebenfalls sogar die Koalition zugestimmt, zumindest die Aufnahme des Tons mit Videogeräten, und genau darum ging es in unserem Antrag und nicht um die Videoüberwachung im Zusammenhang mit diesem Antrag hier, der jetzt vorliegt, über den wir jetzt reden und auf den ich jetzt auch kommen werde.

Videoüberwachung schützt nicht davor, dass Straftäter an der Begehung von Straftaten gehindert werden. Videoüberwachung ist zu Recht umstritten. Videoüberwachung schafft mehr Probleme gerade mit dem Datenschutz, als sie solche Probleme tatsächlich lösen kann. Videoüberwachung kostet Geld und – wenn man Videoüberwachung richtig betreiben will – auch noch Unmengen an Personal. Der wichtigste Punkt: Videoüberwachung ersetzt eben keine Polizei.

(Beifall AfD)

Kurzum: Videoüberwachung – und da muss ich es eben genauso ausdrücken, wie das auch Herr Walk schon gemacht hat – ist eben kein Allheilmittel. Sollte es daher Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und Wegen wirklich geben oder ist das vielleicht übertrieben? Das ist die Frage, die hier im Raum steht. Deswegen möchte ich auch noch ein paar Dafürpunkte bringen. Videoüberwachung sorgt beispielsweise für den kleinen Schreckmoment oder das kleine Zögern, in einigen Fällen vielleicht sogar für das Ablassen der Tat, wenn ein angehender Straftäter die Überwachung mitbekommt. Videoüberwachung erzeugt – gerechtfertigt oder nicht – ein positives subjektives Sicherheitsempfinden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie!)

Videoüberwachung sorgt in vielen Fällen für eine nachträgliche und zuverlässige Identifikation der Täter und Videoüberwachung wird auch von Richtern und Gerichten als zuverlässiger Videobeweis

(Abg. Bergner)

anerkannt. Videoüberwachung kann daher auch präventiv tatsächlich Straftaten verhindern. Videoüberwachung ersetzt zwar keine Polizei, kann diese bei der Arbeit aber unterstützen, wie auch die Anhörung zu den Bodycams – anderes Thema, das hatten wir gestern – gezeigt hat. Daher ist Videoüberwachung eine von verschiedenen Möglichkeiten, innere Sicherheit zu behüten und zu schaffen.

Als ein Beispiel gegen Videoüberwachung werden immer wieder gern faktenresistent angebliche Verdrängungseffekte angebracht. Demnach würde jede Straftat, die aufgrund einer vernünftigen Videoüberwachung beispielsweise auf dem Erfurter Anger verdrängt wird, dafür woanders in Erfurt stattfinden. Das ist – ich kann es nicht anders ausdrücken – Blödsinn. Wenn Sie jährlich 100 Straftaten auf diese Weise verdrängen, dann werden diese 100 Straftaten eben nicht in Gänze woanders in Erfurt stattfinden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die werden woanders stattfinden, die werden nur verdrängt!)

So was zu behaupten, ist billiger Populismus.

(Beifall AfD)

Und es ist schade – das muss ich jetzt auch noch dazusagen –, dass das von mir in der ersten Debatte zu diesem Antrag zur Einbringung seitens der CDU geforderte gesamtgesellschaftliche Konzept im Umgang mit kriminogenen Orten nun noch nicht zustande gekommen ist. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, Videoüberwachung auch zu vermeiden. Aber wie Sie mit unseren Einwürfen, unseren Anträgen umgehen, das haben wir ja schon oft genug erlebt. Sie lehnen sie ab ohne jeden Willen zur Sacharbeit. Deswegen ist das der Lauf auch in dem Fall gewesen. Deshalb habe ich in der gesamten Debatte immer wieder Zahlen und Fakten zu den dauerhaft kriminogenen Orten, also den gefährlichen Orten in Erfurt, eingebracht. Dennoch hat sich offenbar bisher wenig geändert, denn sie bestehen nach wie vor fort. Ich spare es mir daher heute, die Fakten, die dazu auf dem Tisch liegen, beispielsweise in Form meiner Kleinen Anfragen, noch mal auf den Tisch zu holen. Jeder, der sich im Ausschuss damit befasst hat, hatte die Möglichkeit, diese zur Kenntnis zu nehmen.

Stattdessen ein Zitat aus der Medienberichterstattung rund um die Einbringung dieses Antrags hier im Thüringer Landtag im Herbst 2020. Da wurde in der „Thüringer Allgemeinen“ geschrieben: „‚Videorelevante‘ Straftaten machen gut ein Drittel aller am Anger registrierten Delikte aus.“ Weiter steht dort geschrieben: „361 der 1.085 Straftaten, die im Vorjahr auf dem Anger insgesamt registriert wurden,

können als ‚videorelevant‘ eingeschätzt werden, weil Kameras sie erkennen und zu ihrer Aufklärung beitragen könnten.“ Ein Drittel aller dort stattfindenden Straftaten an dem wohl entscheidendsten kriminogenen Ort hier in Erfurt – ich frage mich, warum wir überhaupt noch darüber diskutieren, ob dieser Antrag angenommen wird oder nicht.

(Beifall AfD)