Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

(Abg. Gröning)

nutzt sich der Effekt von Kameras ab. Das wäre auch, wenn man auf das Beispiel mit den Sparkassenautomaten zurückkommt oder mit Banken im Allgemeinen. Natürlich ist die Videoüberwachung vielleicht im ersten Moment ein abschreckendes Signal, aber auch nur dann, wenn danach Aufklärung erfolgen kann. Das ist aus den schon dargestellten Gründen eben nicht immer der Fall. Der Abnutzungseffekt wird beschleunigt, wenn nach der Sicherheitsstörung nicht unverzüglich eine Reaktion erfolgt. Auch das belegen eben die verschiedenen Anhörungen der wissenschaftlichen Vertreter.

Ich möchte noch einmal die soziologischen Gesichtspunkte nennen. Die Einführung von Kameraüberwachung ist soziologisch geeignet, eine in der Gesellschaft bestehende Bewertung als schwieriges bzw. gefährliches Areal weiter zu verstärken. Der Abgeordnete Bilay hatte das bereits ausgesprochen. Wenn wir immer und immer wiederholen, dass ein Ort besonders problematisch ist, verfestigt sich diese Einstellung natürlich auch.

(Beifall SPD)

Genau das ist der Unterschied zwischen subjektivem Sicherheitsgefühl und den über Zahlen belegbaren Fakten.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ich bin leider nicht so der Zwischenrufeluchs. Wenn Sie was sagen wollen, wir haben hier diese Mikrofone.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund kann Videoüberwachung also kontraproduktiv wirken. Der gefahrenabwehrende Ansatz des TMIK fokussiert an gefährlichen Orten weiterhin vordergründig auf technische Kameraüberwachung. Vielmehr sehen wir viel bessere Erfolgschancen durch die Konzentration von Einsatzkräften der originären Gefahrabwehrbehörden als auch der Polizei an solchen Orten. Denn dass es die gibt, bezweifelt niemand. Wir haben diese Position – und daran erinnere ich gern – wirklich mehrfach diskutiert. Ich selbst habe dazu in der 32. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses vorgetragen. Und unbenommen unserer Präferenz verschließen sich die Ordnungsbehörden und die Polizei – das hat die Abgeordnete Marx gerade ausgeführt – dem Instrument der Videoüberwachung keineswegs. Man kann ja beim Lauschen dieser Debatte hier das Gefühl bekommen, es gäbe keine Videoüberwachung und wir müssten jetzt endlich mal darüber reden, dass man an manchen Orten nun wirklich mal eine Videokamera aufhängen kann.

Deswegen, Herr Walk, ich habe eine gewisse Sympathie für die Idee, dass man immer einen kommunalen Vertreter findet, der das gleiche Parteibuch hat wie der, der jetzt hier gegen irgendwas ist. Ich mache das auch sehr gern, wenn wir über die kommunale Familie streiten. Trotzdem würde ich auch dem Oberbürgermeister Kreuch immer sagen: Wenn du die Kamera aufhängen willst, dann hänge sie auf. Diskutiere das mit deinem Stadtrat, da kann man vor Ort die Gelegenheiten einschätzen. Wir haben hier in der Anhörung sehr klargemacht, was der Vor- und Nachteil ist und was die Abnutzungseffekte sind. Ich glaube, es gibt hier eine große Übereinkunft, dass echte Augen von Polizeikräften am wirksamsten sind. Vielleicht sollten wir in diese Richtung weiterarbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1727 – Neufassung –. Wer für diesen Antrag der CDU-Fraktion ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Jetzt die Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der Regierungskoalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass für drei Ausschusssitzungen eingeladen ist, nämlich die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, des Innen- und Kommunalausschusses und des Untersuchungsausschusses 7/2; Innen und Kommunales im Raum F 101, Wirtschaft im Raum F 004 und der Untersuchungsausschuss 7/2 im Raum F 202. Da gleich drei Ausschusssitzungen sind und das erfahrungsgemäß am Ende der Mittagspause etwas knapp wird, runde ich auf und wir sehen uns bitte um 14.00 Uhr hier wieder. Danke schön.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Wahlen einsteigen, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorn. Es gab noch einmal zusätzlichen Abstimmungsbedarf, also anders als zu Beginn der Pause besprochen. Bitte informieren Sie Ihre Parlamentarischen

(Staatssekretärin Schenk)

Geschäftsführer, soweit die noch nicht im Raum sind. In 5 Minuten bitte dann die PGFs hier vorn zum Gespräch.

Wenn der Wirtschaftsausschuss fertig ist, dann bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer wieder nach vorn.

So, meine Damen und Herren, wir sind mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern übereingekommen, dass wir in 5 Minuten weitermachen, allerdings etwas anders, nämlich zunächst mit den Tagesordnungspunkten 48, 50, 47 a und b.

Meine Damen und Herren, die vereinbarten 5 Minuten sind um. Wir steigen wieder in die Beratung ein, und zwar wie soeben angekündigt, gemäß der am Ende der Mittagspause durchgeführten Beratung mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 48

Beteiligung des Parlaments während der Corona-Pandemie sicherstellen hier: Ermächtigung des Ältestenrats zur Aussetzung des Beteiligungsverfahrens Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5798 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann habe ich jetzt für den Tagesordnungspunkt 48 zwei Wortmeldungen. Frau Kollegin Rothe-Beinlich – nicht, zurückgezogen. Dann habe ich noch die Wortmeldung des Abgeordneten Montag – auch zurückgezogen. Damit haben wir keine Wortmeldungen. Aus den Reihen der Landesregierung auch nicht. Dann steigen wir in die Abstimmung ein und ich frage, ob Ausschussüberweisung gewünscht wird? Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Da mit dem vorliegenden Antrag von der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Benötigt werden mithin mindestens 46 Stimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5798. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten und der AfD. Ich frage nach Gegenstimmen. Das ist die

Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag angenommen und die erforderliche Mehrheit erreicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 50

Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag als Parlamentarische Gruppe der FDP, deren Rechte- und Pflichtenstellung sowie Anpassung der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags hier: Neufassung der Nummer III des Beschlusses des Landtags vom 9. September 2021 in der Drucksache 7/4042 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5799 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Blechschmidt, bitte schön.

Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz der Hinweis, worum es an dieser Stelle geht: Mit Blick auf den kommenden Tagesordnungspunkt müssen wir eine Bereinigung vornehmen, da wir das Recht der Gruppe der FDP zur Benennung eines Vizepräsidenten zur Wahl nicht ausgeschlossen haben. Zur Gleichstellung mit der neuen Gruppe wird jetzt der Beschluss von damals, vom 9. September, im Punkt III wie folgt korrigiert: „Die Parlamentarische Gruppe der FDP erhält für den Fall, dass der von der Fraktion der FDP vorgeschlagene Vizepräsident aus seinem Amt ausscheiden sollte, kein Vorschlagsrecht im Sinne des § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags.“ Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Ich eröffne damit die Aussprache und habe eine Wortmeldung – nein, sie wird zurückgezogen. Damit gibt es also keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Zunächst erst einmal die Frage: Wird Ausschussüberweisung gewünscht? Das ist sicherlich nicht der Fall, so wie die Begründung jetzt war. Damit kommen wir zu den Abstimmungen.

Da mit dem Antrag von der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist gemäß § 120 der Ge

(Vizepräsident Bergner)

schäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Benötigt werden also mindestens 46 Stimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5799. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und der Antrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe den Tagesordnungspunkt 47 in seinen Teilen auf

a) Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen (BfTh) sowie Regelung deren Rechte- und Pflichtenstellung Antrag der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze - Drucksache 7/5736 -

b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5858 -

Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 47 a gewünscht? Das ist der Fall. Frau Dr. Bergner, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir haben uns gemäß der Verfassung des Freistaats Thüringen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich dieser Landtag im September 2021 gegeben hat, zur Par

lamentarischen Gruppe konstituiert und den Antrag auf parlamentarische Anerkennung gestellt. Unser Antrag ist von der Landtagsverwaltung geprüft und als gesetzeskonform eingestuft worden. Ich denke, dass jeder in diesem Haus, der auf der Basis unserer Thüringer Verfassung steht, keinen Grund hat, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Was aber wichtig für unsere zukünftige Arbeit ist, ist, dass wir auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. In den Kommentaren, die ich im Vorfeld wahrgenommen habe, gibt es eine ganze Reihe Vorbehalte. Deswegen möchte ich meine Rede hier dazu verwenden, um für Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu werben. Wir vier sind 2019 mit Idealen angetreten, um als Abgeordnete Bürgerinteressen im Thüringer Landtag zu vertreten. Jeder von uns war sich damals sicher, dass er in seiner Partei das richtige Umfeld dafür vorfindet, was leider nicht der Fall war. Mit neuem Erkenntnisstand sollten wir in der Lage sein, neue Entscheidungen zu treffen und die Fähigkeit zu Korrekturen zu haben. Genau das ist die Motivation zu unserem Schritt. Wir sind heute davon überzeugt, dass wir genau diese Ideale von 2019 in der Partei „Bürger für Thüringen“ verwirklichen können.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Ihr seid gar nicht angetreten!)

Wir fühlen uns zutiefst der Verfassung des Freistaats Thüringen verbunden und deshalb möchte ich Artikel 53 Abs. 1 der Thüringer Verfassung noch mal zitieren: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ Uns ist es wichtig, dass wir nicht vor diesem Hohen Haus eine persönliche Erklärung abgeben müssen, dass wir gegen unser Gewissen gestimmt haben, wie es in dieser Legislaturperiode schon häufiger durch Kollegen Abgeordnete geschehen ist. Uns ist es wichtig, dass politische Prozesse mehr Transparenz für unsere Bürger bekommen und diese damit für sie nachvollziehbar werden. Deshalb haben wir unsere Geschäftsordnung öffentlich gemacht. Dabei ist Transparenz für Prozesse nicht zu verwechseln mit der Notwendigkeit geschützter Räume für Konfliktlösungen. Wir haben ein Programm, welches smart ist und damit nicht beliebig. Damit unterscheiden wir uns ganz klar von beliebigen Mehrheitsbeschaffern wie zum Beispiel Oskar Helmerich.

Wir sehen die Aufgabe dieses Hohen Hauses darin, endlich wieder zu einen, anstatt zu spalten. An dieser Stelle teile ich jedes Wort aus der Rede von Minister Tiefensee aus Anlass der feierlichen Investitur der Rektorin der Franz-Liszt-Hochschule. Die Aufgabe dieses Hauses ist es, die unterschied

(Vizepräsident Bergner)

lichen Interessen der Menschen in diesem Land zusammen zu moderieren. Dazu möchten wir einen aktiven Beitrag leisten. Wir setzen uns dafür ein, dass alle miteinander reden. Und miteinander reden heißt noch lange nicht, einer Meinung zu sein. Wir laden Sie, liebe Kollegen Abgeordnete, alle ein, mit uns gemeinsam innovative Wege zum Wohl unserer Bürger des Landes Thüringen zu gehen. Wir stehen für wechselnde Mehrheiten im Parlament. Lassen Sie uns gemeinsam konstruktiv und mit Wertschätzung gute und innovative Lösungen finden! Wir laden Sie ein, mit uns zielorientiert Wege für Thüringen zu gehen. Ein demokratisches Bekenntnis dieses Hauses und ein erster innovativer Schritt ist die parlamentarische Bestätigung der Parlamentarischen Gruppe „Bürger für Thüringen“ in diesem Landtag. Vielen Dank.

(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos; Abg. Knie- se, fraktionslos; Abg. Schütze, fraktionslos)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 47 b gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die gemeinsame Aussprache und zu Wort gemeldet hat sich als Erste Frau Dr. Bergner.

Frau Dr. Bergner, Sie stehen auf der Redeliste für die Aussprache und damit habe ich Sie jetzt gerade aufgerufen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie das jetzt nicht einfach lassen?)