Protokoll der Sitzung vom 15.07.2022

Da es sich bei dem vorliegenden Antrag hinsichtlich der Nummer III um einen Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 120 der Geschäftsordnung handelt, ist insoweit die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich. Benötigt werden mithin mindestens 46 Stimmen.

Wir stimmen also ab über den Antrag der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze in der Drucksache 7/5736. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die der noch fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Die sehe ich in der Gruppe der FDP und in der Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Frau Rothe-Beinlich, bitte.

Ich möchte kurz mein Abstimmverhalten begründen.

Bitte schön.

Vielen herzlichen Dank. Analog zu dem, was der Kollege Blechschmidt ausgeführt hat, will ich deutlich sagen, dass es auch mit meinem Abstimmverhalten lediglich um die Anerkennung verfassungsgemäßer Rechte im wahrsten Sinne des Wortes ging.

Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Herr Möller, bitte schön.

Ich würde auch gern mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich muss ganz ehrlich sagen, mit Ja konnte ich schon deshalb nicht stimmen, weil das Verhalten der Abgeordneten, die unsere Fraktion verlassen haben, mich natürlich persönlich auch sehr betroffen hat. Ich habe für die meisten von denen Wahlkampf gemacht, ich habe sie unterstützt, habe auch ihre Kandidatur unterstützt. Es hat mich persönlich, menschlich tief getroffen, was ich dann im Nachhinein über unsere Fraktion und über unsere Programmatik von diesen Leuten hören musste. Ich glaube auch, ehrlich gesagt, aufgrund der wahrgenommenen Realität nicht, dass es ein wirkliches Angebot zur sachlichen Zusammenarbeit mit der AfD geben wird. Trotz allem steht den Abgeordneten natürlich das verfassungsgemäße Recht zu, hier mit vergleichbaren Rechten ausgestattet zu werden und auch auftreten zu können. Insofern haben wir uns enthalten, weil wir natürlich eben nicht zustimmen konnten. Aber wir konnten es eben auch nicht ablehnen, weil das undemokratisch gewesen wäre.

Vielen Dank, Herr Möller. Weitere Wortmeldungen dieser Art sehe ich jetzt nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/5858. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall.

Wieder analog: Da mit dem vorliegenden Antrag von der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich. Benötigt werden mindestens 46 Stimmen.

Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5858 ab. Wer stimmt dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und nunmehr BfTh – ich muss es noch lernen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und der Antrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren. Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt – Augenblick, da muss ich schauen – zum

(Abg. Blechschmidt)

Tagesordnungspunkt 16. Entschuldigung, jetzt bin ich tatsächlich durcheinandergekommen – natürlich nicht zum Tagesordnungspunkt 16, sondern zur Wahl. Ja, an so einem sommerlichen Tag darf man auch mal durcheinanderkommen.

Einen kleinen Augenblick, wir sind hier vorn gerade im Wechsel.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir noch mal zu den zu wiederholenden Wahlen kommen noch mal der Hinweis, dass mit der Anerkennung der Gruppe der Bürger für Thüringen diese ab jetzt adäquat der FDP Redezeiten hat. Das noch mal als Hinweis.

Wir kommen zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 56, 60, 62 und 63.

Tagesordnungspunkt 56

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 -

Die Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen seitens der Fraktion der AfD für eine erste Wahlwiederholung ist Herr Abgeordneter Stefan Möller.

Tagesordnungspunkt 60

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 -

Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Thomas Rudy vorgeschlagen.

Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Tagesordnungspunkt 62

Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 -

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen seitens der Fraktion der AfD für eine erste Wahlwiederholung ist Herr Abgeordneter René Aust.

Aussprachewunsch? Besteht nicht.

Tagesordnungspunkt 63

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 -

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen.

Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Dann sind wir bereits durch mit der Erklärung der Wahlgänge. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Befinden sich auf einem Stimmzettel mehrere oder keine Kreuze oder ist das Votum nicht eindeutig feststellbar, ist der Stimmzettel als ungültig zu verwerfen.

Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas;

(Vizepräsident Bergner)

Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye.

Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mike Mohring; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine.

Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Klisch, Dr. Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang.

Wie immer rufen wir während der Auszählung der Stimmen Tagesordnungspunkt 64

Fragestunde

auf. Dazu haben wir auch noch genügend Fragen von gestern übrig, vielleicht schaffen wir es ja – 14 Stück –, wenn sich alle ein bisschen sputen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf, Drucksache 7/5800. Bitte, Herr Kollege Wolf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Schwimmausbildung an den Thüringer Schulen in den Jahren 2020 bis 2022

Ich bitte die fröhlichen Auszähler, ein bisschen leiser zu sein, denn sonst können wir uns hier vorn nicht verständigen.

Bestandteil des Lehrplans Sport an den Thüringer Grundschulen in Klassenstufe 4 ist die Schwimmausbildung. Ebenso ist in den weiterführenden Schulen Schwimmen Bestandteil der Lehrpläne bis zur Klassenstufe 10 bzw. 12. Durch die notwendigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung wurden unter anderem über einen längeren Zeitraum Schwimmbäder und Schwimmhallen auch für die Schwimmausbildung geschlossen. Dadurch konnten nicht umfänglich die im Lehrplan erfassten Kompetenzen im Bereich des sicheren Schwimmerlernens, insbesondere in Klassenstufe 4, vermittelt werden. Dies hat in der Folge auch Konsequenzen im Aufbau zusätzlicher Kompetenzen im Bereich Schwimmen an den weiterführenden Schulen. Eine Möglichkeit zusätzlicher Angebote in diesem Bereich ist das Programm „Aufholen nach Corona“.

Ich frage die Landesregierung:

1. An wie vielen Schulen konnte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Primarbereich nicht bzw. nicht vollumfänglich lehrplankonform Schwimmunterricht erteilt werden – bitte auch die Gesamtzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler angeben –?