Protokoll der Sitzung vom 21.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und Thüringer, lassen Sie mich zu Beginn des Plenums aus aktuellem Anlass einen kurzen Moment Ihrer Aufmerksamkeit hier erbitten. Die ehemalige Landtagspräsidentin, Dagmar Schipanski, ist am 7. September verstorben. Dagmar Schipanski hat als Landtagspräsidentin und Wissenschaftsministerin die Geschicke Thüringens mitgestaltet. Sie hat darüber hinaus Akzente in Wissenschaft und Forschung gesetzt. Sie hat sich in Kuratorien und Stiftungen, in der Forschung engagiert. Dagmar Schipanski war Kandidatin für die Wahl zur Bundespräsidentin 1999 und sie trug das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Sie war als erste Frau Rektorin der Technischen Universität Ilmenau und die erste Frau im Vorsitz des Wissenschaftsrats der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Lebensweg war ihr erst mit der Einheit Deutschlands möglich, für die sie sich im Leben und im Beruf ständig eingesetzt hat. Wir haben in unserer Mitte eine Demokratin, eine Kämpferin für die Gleichberechtigung und einen beeindruckenden Menschen verloren. Sie ist für immer gegangen, eine starke Frau, eine Frau, die hier besonders fehlen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, Dagmar Schipanski übernahm am 8. Juli 2004 das Amt der Landtagspräsidentin. Sie führte das Amt zum Wohl des Volkes sowie mit Würde und Fairness gegenüber dem Parlament. Demokratie meint alle und meint aktives Anpacken. Dafür stand Dagmar Schipanski. Die Gestaltung der Demokratie als Lebensziel – diesem Anspruch wurde sie gerecht und hat ihn persönlich immer verfolgt. Wir behalten Dagmar Schipanski in ehrender Erinnerung – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Mit einem Trauerfestakt am 5. Oktober wollen wir Dagmar Schipanski noch einmal in unserer Mitte im Landtag gedenken. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei ihrer Familie. Ich bitte Sie, sich für einen Moment der Stille und des Gedenkens von Ihren Plätzen zu erheben.

Ich danke Ihnen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Baum und Herr Abgeordneter Denny Möller betraut.

Für diese Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Baum zeitweise, Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Mitteldorf, Herr Minister Tiefensee und Herr Minister Holter entschuldigt.

Einige Hinweise im Allgemeinen: Der Ältestenrat hat für Frau Carmen Fiedler, Reporterin beim Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt.

Im Anschluss an die heutige Sitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Thüringer Handwerkstags e. V. statt. Die Eröffnung und die Podiumsdiskussion werden hier im Plenarsaal durchgeführt. Daran schließt sich ein Empfang vor den Sitzungssälen der Fraktionen im Erdgeschoss an. Vor dem Hintergrund, dass der erste Teil des parlamentarischen Abends hier im Parlamentssaal stattfindet, bitte ich Sie, heute Ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen, wenn Sie den Plenarsaal verlassen.

Lassen Sie mich bitte noch auf das Thema „Energiekrise“ bzw. „Energiesparen“ zu sprechen kommen, dass aus nachvollziehbaren Gründen derzeit nicht nur in der öffentlichen Debatte einen großen Raum einnimmt, sondern natürlich auch in der parlamentarischen Debatte. Dies zeigt allein die Anzahl parlamentarischer Initiativen, die auf der vorläufigen Tagesordnung für die anstehenden Plenarsitzungen stehen. Eine erste konkrete Umsetzungsmaßnahme bundesrechtlicher Vorgaben zur Einsparung von Heizenergie durch den Landtag besteht darin, den Plenarsaal nur bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad Celsius beheizen zu dürfen. Weitere Maßnahmen werden sicher folgen müssen. Der Weg zu Verständigungen mit den Fraktionen und den Parlamentarischen Gruppen, soweit sie im Ermessen des Landtags liegen, wurde begonnen. Ich vertraue darauf, dass wir gemeinsam zu guten Lösungen gelangen, nachdem uns das bereits im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus auch gelungen ist.

Einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung gilt fort, also die entfallende Redezeit grundsätzlich zu halbieren.

Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen, teilweise auch mit konkreter Platzierung, auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Wie bereits praktiziert werde ich am Anfang der jeweiligen Plenarsitzung diejenigen Platzierungen bekannt geben, die für die eröffnete Plenarsitzung von Bedeutung sind. Für die weiteren Platzierungen möchte ich an dieser Stelle gern auf die Hinweise zur Einladung zu diesen Plenarsitzungen verweisen, die wir Ihnen kleingedruckt zur Verfügung gestellt haben.

Die Fraktionen und die Parlamentarischen Gruppen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 2 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu verhandeln. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Ich frage gleich: Wird widersprochen? Das sehe ich nicht.

Dann fahre ich fort mit den Hinweisen. Die Tagesordnungspunkte 30 und 34 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/6337.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 35 hat die Drucksachennummer 7/6351. Da der Haushalts- und Finanzausschuss und der Innen- und Kommunalausschuss erst heute beraten haben, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 35, von dem gerade die Rede war, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir entsprechend verfahren.

Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/6349 und die 7/6350, zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/6343 und zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/6344.

Zu den Tagesordnungspunkten 20, 22, 25, 26 und 27 wurden keine Wahlvorschläge eingereicht, so

dass ich davon ausgehe, dass diese fünf Tagesordnungspunkte in diesen Plenarsitzungen nicht zum Aufruf kommen sollen.

Zu Tagesordnungspunkt 12 wird eine zweite Neufassung des Antrags verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 13 wird eine Neufassung des Alternativantrags verteilt.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 11, 45 und 50 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

So weit die Hinweise vonseiten des Präsidiums. Wird der vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es weitere Anmerkungen? Frau Abgeordnete Dr. Bergner, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben heute einen Eilantrag eingereicht, den ich gern mit auf der Tagesordnung haben möchte. Es geht darum, die Grundsteuererklärung bürgernah zu vereinfachen und eine Fristverlängerung zu beantragen.

Wird die Begründung zur Dringlichkeit dazu gewünscht? Bitte, Herr Abgeordneter Schütze. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Zuschauer, liebe Zuhörer, warum unser Eilantrag? Unser Eilantrag wird die Grundsteuererklärung bürgernah vereinfachen. Das hat folgende Gründe.

Als Erstes: Die Steuerplattform Elster funktioniert nur eingeschränkt und hat immer wieder Ausfälle.

Zweitens: Viele Bürger kommen mit der Verarbeitung der Daten nicht zurecht, zumal die Ämter einen Teil der Daten bereits haben und der Bürger muss das erfragen und bei den Ämtern nachholen.

Der Punkt drei: Servicestellen sind nicht vorhanden, eine Telefonhotline ist ständig überlastet – man hat das Personal nicht dafür. Papieranträge werden nur in Ausnahmefällen gewährt und sind wahrscheinlich nicht so richtig gewollt.

Punkt vier: Erst 10 Prozent der Bürger haben bis jetzt ihren Antrag abgegeben und die Frist läuft am 31.10.2022 ab. Unsere nächste Sitzung hier im Plenum ist erst im November, deswegen ist es dringend nötig, dass wir den Eilantrag hier beschließen. Wir wollen damit die Bürokratie vereinfachen und

(Präsidentin Pommer)

die Landesregierung bzw. den Bundesrat zur Fristverlängerung bis 30.04. auffordern, wie es auch viele Steuervereinigungen fordern. Danke schön.

Wünscht jemand das Wort, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Da er nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist nach § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Fristverkürzung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Damit ist abzustimmen. Wir stimmen also in Zweidrittelmehrheit ab. Wer dafür ist, den Antrag der Gruppe der Bürger für Thüringen unter Fristverkürzung auf die Tagesordnung zu setzen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der Gruppe Bürger für Thüringen. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Gibt es weitere Hinweise, Bemerkungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Ich hätte drei Punkte. Erstens: Den TOP 31, den TOP 35 einschließlich der Beschlussempfehlungen bitte in die Abarbeitung dieses Plenums setzen, das ist einmal der – verkürzt – „Maßregelvollzug“ und die 35 war die Frage „Zweites Sozialgesetzbuch“, das ist also die Flüchtlingsproblematik. Gleichzeitig melden wir als Ankündigung an, dass wir TOP 7, wenn nicht Ausschussüberweisung oder anderes verlangt wird, gern in erster und zweiter Beratung durchführen würden.

Gibt es dazu gegensätzliche Auffassungen, Widerspruch, die beiden Tagesordnungspunkte nach vorn unter I. zu setzen und damit auch in die Abarbeitung des Plenums aufzunehmen? Das kann ich nicht sehen.

Dann zu Tagesordnungspunkt 7, hierzu wurde die erste und zweite Lesung beantragt. Herr Bühl, bitte.

Zu diesem Punkt liegt hier schon ein Vorabdruck in der Drucksache 7/6353 auf den Tischen, ein Gesetzentwurf von uns, der CDU-Fraktion, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes. Dazu würden wir um Aufnahme in die Tagesordnung und die Verbindung mit diesem TOP 7 bitten, um es auch in dieser Plenarsitzung zu besprechen. Inwieweit dann noch erste und zweite Lesung sinnvoll ist, mag noch mal dahingestellt sein.

Gut, zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes – das war der Antrag, von dem hier jetzt die Rede war – gibt es tatsächlich die Drucksache 7/6353. Wird hierzu noch mal die Begründung der Dringlichkeit gewünscht, denn ich würde sie jetzt tatsächlich in dem Zusammenhang sehen? Aber wir müssten über die Dringlichkeit ja in dem Falle auch erst abstimmen. Wird die Begründung zur Dringlichkeit gewünscht?

Das ist nicht gewünscht, weil wir gleich die Aktuelle Stunde dazu haben und dort wird die Dringlichkeit sicherlich noch mal ausführlich begründet.

Okay. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das ist auch nicht der Fall. Da der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde, ist über die Fristverkürzung abzustimmen; gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung haben wir dies zu beschließen. Wir können das mit einfacher Mehrheit tun, wenn es keinen Widerspruch gibt. Ergibt sich Widerspruch, möchte jemand Widerspruch anzeigen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir hierüber mit einfacher Mehrheit ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der Gruppe Bürger für Thüringen. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist dem Antrag zugestimmt.

Nun gab es den Antrag durch Abgeordneten Blechschmidt, den Tagesordnungspunkt 7 unter die Abarbeitung zu stellen und zugleich diesen Antrag – ja, Herr Blechschmidt?

(Abg. Schütze)

Also wir gehen mal davon aus, dass TOP 7 abgearbeitet wird. Ich hatte die Punkte 31 und 35 und gegebenenfalls erste und zweite Beratung unter 7 beantragt, falls keine Ausschussüberweisung durch das Plenum vorgenommen wird.

Die 31 und die 35 hatten wir abgestimmt. Ohne Rückfrage, das haben wir also unter I. aufgenommen, weil niemand widersprochen hat. Zu TOP 7 war jetzt also die Anfrage, nachdem abgestimmt worden ist, dass er aufgenommen wird, dass also das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes unter diesem Tagesordnungspunkt gemeinsam mit TOP 7 aufgerufen wird. Das ist jetzt die Frage, die hier stand. Erhebt sich dagegen Widerspruch, wird der angemeldet? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich davon ausgehen, dass wir so verfahren. Gut.

Weitere Fragen/Hinweise zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Braga, bitte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage für meine Fraktion die Absetzung des Tagesordnungspunkts 10 – das ist der Antrag meiner Fraktion in Drucksache 7/4535 – und Verschiebung auf die nächste Plenarsitzungswoche.

Also Tagesordnungspunkt 10 in die nächste Plenarsitzungswoche. Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab über die Tagesordnung in geänderter Fassung mit den eben vorgenommenen Änderungen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Parlament. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Herr Kießling, war das eine Enthaltung oder zu spät? Ja. Bei 1 Stimmenthaltung ist die Tagesordnung so angenommen und wir kommen zur Abarbeitung der Tagesordnung.

Ich rufe damit Tagesordnungspunkt 29

Aktuelle Stunde