Im Gutachten 03/2022 des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Finanzen wird extra darauf hingewiesen, dass die aktuellen Pläne zur Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung bereits Elemente einer Übergewinnbesteuerung enthalten. Selbst die Ermittlung des sogenannten Übergewinns ist in der Praxis kaum abgrenzbar. Der ermittelte theoretische Übergewinn hängt stark von der Referenzperiode ab. Die praktische Umsetzung der Theorie hat jedoch unerwünschte Nebenwirkungen wie die Senkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Zementierung der Verknappung der Energie. Insgesamt hat eine solche Steuer keinerlei positive Effekte, auch nicht für Thüringen, außer eines kurzen Strohfeuers. Der Wissenschaftliche Beirat rät drin
gend davon ab, eine kurzfristige, politisch opportun erscheinende, aber langfristig schädliche Übergewinnsteuer einzuführen. Wir fordern daher die sofortige Aussetzung der Merit-Order-Regel, dafür ein alternatives modifiziertes Strommarktmodell, das keine Übergewinne entstehen lässt und sofort positive, entlastende Effekte für Thüringen und seine Bürger hat. Gern hätte ich hier noch mehr ausgeführt dazu, aber meine Redezeit ist leider um. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und Besucherinnen im Landtag, die von der SPD beantragte Aktuelle Stunde „Gerechte Abgabepolitik durchsetzen – Übergewinne konsequent besteuern und Effekte für Thüringen nutzen" greift einen der Aspekte der derzeit schwierigsten Energiekrisen unseres Landes auf. Zugleich stellt sie die elementare Frage nach Gerechtigkeit, Solidarität und Ausgewogenheit. Beide Bereiche unseres Staatswesens fußen neben dem Solidarprinzip auf dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft und übersetzt heißt es, dass die Stärkeren den Schwächeren der Gesellschaft helfen bzw. der Staat regulatorisch zum Wohle der Gesellschaft eingreift und ausgleicht.
Unter anderem als Ergebnis des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine erleben wir derzeit stark steigende Energiepreise für die Endverbraucher am Strommarkt, Gasmarkt, aber auch bei Erzeugnissen des Rohölmarkts. Auffällig dabei ist, dass in allen drei Bereichen Gewinne entstehen, die weder an die Rohölpreise gebunden noch durch die Gestehungskosten der Stromerzeugung gedeckt oder begründet sind. Hier werden zusätzliche Gewinne generiert, die zufällig durch Marktverwerfungen, ausgehebelte Preisgestaltungsmechanismen wie Merit-Order oder schlicht durch Spekulation bzw. Ausnutzen einer Oligopolstellung im Kraftstoffbereich entstehen.
Marktmechanismen wie Angebot und Nachfrage sind hier längst ausgehebelt und es bedarf dringend eines regulatorischen Eingriffs durch die Bundesregierung oder auch auf europäischer Ebene. Unter den extrem hohen Energiepreisen leidet nicht nur in weiten Teilen die Bevölkerung, sondern es leiden auch weite Teile von Industrie, Gewerbe und
Um einen dringend erforderlichen Ausgleich zu schaffen, sind gewaltige finanzielle Anstrengungen nötig. Die aufzuwendenden Mittel lassen sich weder im laufenden Bundeshaushalt noch im Landeshaushalt Thüringens ohne weitere Einnahmen oder Zuweisungen darstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegenüber dem Gedanken einer Übergewinnsteuer, dem Abschöpfen von Zufallsgewinnen oder Spekulationsgewinnen werden zahlreiche Bedenken geäußert. Allen Bedenkenträgern gemein ist, dass sie zwar die Erfordernisse einer schnellen Hilfe ebenfalls erkennen und auch einfordern, aber keine Wege aufzeigen können oder wollen, wie die Hilfen finanziert werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur kurzfristigen Bewältigung dieser Finanzhilfen muss es einen verfassungskonformen Mechanismus zum Abschöpfen eines Teils dieser Gewinne geben. Eine steuerrechtliche Regelung erscheint aus verschiedener Sicht heraus als verfassungsrechtlich bedenklich. Vielmehr müssen hier auf Bundesebene Regelungen für eine zeitlich befristete Abgabe erarbeitet werden, die ausschließlich der Bewältigung dieser Krise zugutekommen. Hierbei lassen sich durchaus Anleihen wie beispielsweise bei der EEG-Umlage nehmen, ein Mechanismus, der erprobt und europarechtlich bestätigt wurde.
Selbst der Ökonom Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung plädiert für eine Übergewinnsteuer. So sagt der Präsident des DIW: „Diese könnte auf die zusätzlichen Umsätze im Vergleich zu 2021 erhoben werden und eine 50prozentige Steuer auf zusätzliche Gewinne beinhalten.“ So würden Mineralölkonzerne immer noch ordentliche Gewinne machen, aber auch der Staat und damit die Steuerzahler an diesen leistungslosen Gewinnen beteiligt werden. – Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Müller, ich kann Ihrer Rede fast in Gänze bis auf den letzten Teil mit Herrn Fratzscher zustimmen.
Ich freue mich immer auf den Austausch auf Augenhöhe. Aber es ist natürlich Bestreben auch der doch sehr unterschiedlichen Partner jetzt in dieser Krise, die für uns alle spürbar ist, eben entschlossen zu handeln. Und, ja, unter diesem Brennglas wird eben auch deutlich, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht worden sind. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Frage der Energiepreise, es gilt für viele andere Dinge in unserer Gesellschaft auch. Damit muss die Bundesregierung umgehen. Aber es ist ja auch schon etwas passiert. 100 Milliarden Euro Entlastung – Frau Merz hat es vorhin angedeutet – ist die größte Entlastung seit 30 Jahren in der Bundesrepublik, aber sie findet aufgrund natürlich verständlicher Emotionalität in der öffentlichen Debatte nicht den Durchschlag, den es durchaus verdient hätte. Wir haben das, was Sie eben angesprochen haben, Herr Müller, diese Strompreisbremse, diese umgekehrte EEG-Umlage, indem man tatsächlich, solange man das Merit-Order-Prinzip nicht aus dem Markt als Regelungsprinzip herausbekommt, aus der Strombörse, denn es ist eine europäische Strombörse, das heißt, wir brauchen unbedingt Brüssel dazu, hat sich die Bundesregierung für diesen Schritt entschieden, tatsächlich denjenigen die Mehrgewinne zu entziehen, die eben höher sind als die Erzeugungskosten.
Wir haben die Dämpfung der Netzentgelteentlastung beim CO2-Preis und verschiedene Einführungen des CO2-Preises usw. usf., aber wir haben tatsächlich das Problem, dass wir auch definieren müssen, was denn ein Übergewinn ist. Sie sprechen von den Anleitungen, von den Beispielen anderer europäischer Länder, die eine Sondersteuer erhoben haben. Das kann man machen. Man muss schauen, dass das auch rechtssicher möglich ist.
Und genau vor diesem Problem stehen im Übrigen auch diese Regierungen in den anderen Ländern, denn in noch keinem hat sie tatsächlich – soweit ich weiß, Stand heute – schon Gesetzeskraft. Deswegen hat auch Frau von der Leyen angekündigt,
über die Europäische Union dort tätig zu werden, weil wir ein Binnenraum, ein Binnenmarkt sind auch für das Produkt Strom und Energie.
Der Ministerpräsident hat vorhin Ausschläge am Energiemarkt genutzt, um ganz grundsätzlich auch ein Stück weit Skepsis gegenüber Marktmechanismen zu erteilen. Man muss vielleicht einfach sagen, dass Markt dann funktioniert, wenn man Ressourcen und Nachfrage einen Preis gegenüberstellt. Wir haben im letzten Jahr tatsächlich einen Preissprung an der Energiebörse gehabt, der für Herrn Ramelow zunächst nicht verständlich war, weil uns gerade aus Asien Transportkapazitäten wegen der stringenten und rigiden Coronapolitik ausgefallen sind. Wir haben weitere Preisausschläge Ende Januar und wir haben sie auch jetzt wieder, der Preis ist aber gefallen – gerade für Gas von 350 Euro von vor sechs Tagen auf jetzt unter 200 Euro. Das heißt, der reine Spekulationsgewinn ist raus aus dem und der Rest, da sieht man, wohin es führt, wenn man bei Oligopolen in einem staatlich regulierten Markt mit dem Merit-Order-Prinzip eine Produktklasse präferiert, was eben die Erneuerbaren sind, die ja selbst Produktionsvorteile und Produktionskostenvorteile haben und sie endlich auch ausspielen können müssen. Das ist das übrigens, was Frau Umweltministerin Siegesmund hier auch eingefordert hat.
Es entstehen Sondereffekte auch auf der Gewinnseite. Ich will nur sagen, weil das vielleicht nicht jedem bewusst ist nach den Reden, auch Gewinne werden schon heute besteuert. Aber tatsächlich brauchen wir eine europäische Lösung, diese Sondereffekte dazu zu nutzen, weiterhin Härten und soziale Härten in Europa insgesamt abzufedern. Das muss aber rechtssicher sein. Da habe ich großes Vertrauen in die Europäische Kommission. Vielen Dank.
Vielen Dank. Jetzt habe ich auf meiner Liste noch die Bürger für Thüringen mit Frau Bergner stehen. Nicht mehr? Gut. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Schubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte jetzt nicht alle Vorreden noch mal wiederholen, die bereits getroffen worden sind. Wir werden niemals glauben, dass wir mit einer Übergewinnsteuer jetzt alle Probleme der Energieversorgung, seien es die Energiesicherheit oder die Preisthematik, regeln
können, aber es ist ein Element, das zu mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung führen kann. Deswegen hat die Landesregierung bereits im Juni dieses Jahres gemeinsam mit anderen Ländern einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Damit sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer Übergewinnsteuer für das Jahr 2022 vorzulegen. Dieser Vorstoß hatte leider keine Mehrheit gefunden, aber trotzdem wird sich die Landesregierung weiter dafür einsetzen, dass es zu einer Übergewinnsteuer kommt, so wie das in einigen Ländern der EU entweder schon eingeführt worden ist oder man dabei ist, das einzuführen. Denn es ist klar, dass die Lasten, die mit der Energiepreisproblematik da sind, möglichst auf breite Schultern verteilt werden sollen und dass es nicht der Fall sein kann, dass einige große Konzerne oder auch andere Unternehmen sich die Dinge noch zunutze machen und dabei noch große Gewinne erzielen, die am Ende nicht versteuert werden müssen. Deshalb, wie gesagt, unterstützt die Landesregierung das Vorhaben, das hier im Raum steht, und wird auch weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, das im Bundesrat vorzutragen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Damit schließe ich den sechsten Teil und rufe den siebenten und damit den letzten Teil der Aktuellen Stunde auf
g) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Attraktivität des Nahverkehrs in Thüringen steigern – 9-Euro-Nachfolgeticket einführen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6331 -
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch die verbliebenen Zuschauer/-innen am Livestream, wir haben es tatsächlich zur letzten Aktuellen Stunde für heute geschafft. Auch wenn die Zeit fortgeschritten ist, so ist das Thema kein unwichtiges.
Denn es soll darum gehen, wie die erfolgreichste und populärste Maßnahme aus dem zweiten Entlastungspaket auch hier in Thüringen fortgeführt werden kann – ich spreche vom 9-Euro-Ticket. Über alle Erwartungen hinaus konnten in den drei vergangenen Sommermonaten bundesweit sage und schreibe 52 Millionen Tickets verkauft werden. Viele Menschen konnten so spürbar entlastet werden und extrem kostengünstig mobil sein. Auch auf den Klimaschutz hat sich das Ticket positiv ausgewirkt. So ist nach ersten Auswirkungen ein deutlicher Verlagerungseffekt vom Auto auf den klimafreundlichen Nahverkehr nachweisbar. Der Feldversuch 9-Euro-Ticket bestätigt also deutlich, durch ein preisgünstiges und ein einfach verständliches Tarifsystem wird der öffentliche Nahverkehr so attraktiv, dass viele Menschen auf diesen umsteigen wollen. Und das müssen wir fortführen.
Wir als Bündnisgrüne wollen die klima- und sozialpolitisch positiven Erfahrungen aus dem 9-Euro-Ticket deshalb verstetigen und setzen uns dafür ein, schnellstmöglich ein Nachfolgeticket anzubieten. Im Entlastungspaket III der Bundesregierung findet sich dafür schon mal ein Ansatz. Der Bund will 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Länder sollen dieses Angebot in der gleichen Höhe kofinanzieren. Dazu hat die Konferenz der Verkehrsminister/-innen am Montag einen einstimmigen Beschluss gefasst. Darin erklären sich die Verkehrsminister/-innen der Länder bereit, ein 9-Euro-Nachfolgeticket auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig machen sie zu Recht deutlich, dass endlich die im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbarte Erhöhung der Regionalisierungsmittel ab 2022 auch in diesem Jahr noch umgesetzt werden muss. Diese Vereinbarung muss der Bundesverkehrsminister endlich erfüllen.
Darüber hinaus sind auch die Verkehrsunternehmen in der aktuellen Lage von den Energiekostensteigerungen massiv betroffen. Noch nicht bewältigt sind die Auswirkungen der Fahrgasteinbrüche aufgrund der Coronapandemie. Daher muss allen klar sein, es stellt die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger gerade vor enorme Herausforderungen, überhaupt den Status quo zu halten. Deshalb ist der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz auch richtig und dringend notwendig, die Regionalisierungsmittel zum Ausgleich der Energiepreissteigerungen dieses und nächstes Jahr zusätzlich um 1,65 Milliarden Euro zu erhöhen.
Diese berechtigten Forderungen an den Bund dürfen aber keineswegs bedeuten, die Verantwortung für die Etablierung eines Nachfolgetickets allein auf diesen abzuschieben. Wir müssen auch in Thüringen unseren Beitrag leisten und dazu bereit sein,
einen finanziellen Anteil an den Kosten zu übernehmen. Bei positiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern könnte der Anteil Thüringens für das Nachfolgeticket etwa in Höhe der jährlichen Ausgaben für das Azubi-Ticket liegen, das es dann wahrscheinlich nicht mehr bräuchte. Die tatsächliche Belastung für den Landeshaushalt könnte also überschaubare Ausmaße annehmen.
Demgegenüber stünde ein Ticket, mit dem Menschen in Thüringen endlich landesweit unkompliziert und günstiger als heute unterwegs sein können. Ganz klar ist aber, dass ein solches preisgünstiges und einfaches Tarifsystem seine Wirkung nur dann entfalten kann, wenn es mit einem deutlichen Ausbau des Angebots von Bus, Bahn und Straßenbahn verbunden wird. Ohne eine gleichzeitige Angebotsoffensive wird das Nachfolgeticket ins Leere laufen. Die jahrzehntelange Unterfinanzierung des öffentlichen Verkehrs muss endlich ein Ende haben. Das hat übrigens auch der an alle Landtagsabgeordneten verschickte Brief der Verkehrsverbände MDO und VDV vor zwei Wochen mehr als deutlich gemacht. Dieser ist eben nicht nur an den Bund, sondern auch an uns als Haushaltsgesetzgeber ein deutlicher Aufruf.
Sehr geehrte Damen und Herren, das 9-Euro-Ticket hat die Bereitschaft der Menschen zum Umstieg auf Bus und Bahn gezeigt. Es hat aber auch die großen Investitionsbedarfe in den öffentlichen Nahverkehr offenbart. Neben dem Bund müssen wir auch in Thüringen viel größere Anstrengungen unternehmen, die notwendigen Investitionen zu ermöglichen und das Angebot insbesondere auch im ländlichen Raum zu verbessern. Nur so werden wir die Ziele der Verkehrswende erreichen und Menschen eine echte Mobilitätswahl ermöglichen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstes erhält für die Fraktion der CDU Abgeordnete Tasch das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das war ja eben ein spärlicher Applaus, scheinbar sind nicht alle davon überzeugt, was Sie hier vorgetragen haben, Frau Wahl.