Frau Henfling hat ja auch gesagt, dass es letztendlich für uns nur eine Ablehnung oder Zustimmung gibt – eine große Veränderung ist nicht möglich. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum wir es noch mal in den Ausschuss schicken. Wir können sicherlich über alles beraten und diskutieren, aber Sie haben selbst gesagt, wir können eigentlich nichts mehr ändern. Deswegen hätte ich mir heute gewünscht: erste und zweite Lesung und Verabschiedung. Während Sie das schon gesagt haben, habe ich das letztendlich auch erwartet, dass man dann auch in diese Richtung geht. Aber gut, wir können natürlich darüber diskutieren, wir können darüber beraten, aber wir wissen letztendlich, dass es wahrscheinlich doch keine großen Auswirkungen haben dürfte.
Was den Meldeabgleich anbelangt: Das bringt auf jeden Fall eine Sicherheit, weil die Sicherheit auch für die Beitragsgerechtigkeit ein wesentlicher Punkt ist. Alle vier Jahre soll dann abgeglichen werden. Auch an der Stelle sehe ich das positiv, dass die Meldebehörden das alle vier Jahre abgleichen und damit auch eine Beitragsgerechtigkeit stattfindet und daraus – aus meiner Sicht – nicht unbedingt das große Problem abgeleitet werden kann, zumal wir feststellen müssen, dass wir eh kaum etwas ändern können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns sicherlich noch mehrfach mit Staatsverträgen beschäftigen. Heute ist es letztendlich die Dreiundzwanzigste Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die positiv ist, weil es eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bringt. Was als Nächstes kommt, ist die Beitragsfestsetzung, die Beitragserhöhung, die im Raum steht. Aber ich denke, darüber werden wir noch diskutieren können und sicherlich wird das auch etwas kritischer gesehen – auf jeden Fall von der CDU-Fraktion. Aber das ist heute nicht Gegenstand. Heute ist Gegenstand diese Dreiundzwanzigste Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags mit der positiven Auswirkung, dass die Bürger entlastet werden. Aus dem Grund sehen wir der Sache positiv entgegen. Wir werden letztendlich auch zustimmen, was die Überweisung an den Ausschuss anbelangt. Ich habe aber eingangs gesagt, dass wir hier kaum etwas ändern können. Wir werden aber trotzdem noch mal diskutieren und deswegen werden wir uns diesbezüglich nicht verschließen, was die Überweisung anbelangt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Regelungsgehalt dieses Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist überschaubar, es ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden. Zum einen geht es in der Änderung des § 4a um die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils, nach dem es verfassungswidrig ist, wenn ein und dieselbe Person in mehreren Wohnungen zweimal zur Kasse gebeten werden würde. Dies widerspricht dem Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, dem Grundsatz der Belastungsgleichheit. Hier – und das ist auch das Entscheidende – sind wir auch unter einem gewissen Zeitdruck. Dieser Staatsvertrag soll, um Rechtssicherheit zu schaffen, im Juni in Kraft treten, und das wird den Bürger entlasten. Deswegen ist das auf jeden Fall gutzuheißen.
Etwas schwieriger ist die zweite Regelung – das ist hier verschiedentlich schon angesprochen worden –, der regelmäßige Datenabgleich. Hier haben wir als Thüringer rot-rot-grüne Koalition darauf gedrungen, dass man keinen automatischen vierjährigen Abgleich einzieht, sondern dass man eine Regelungsbehörde implementiert. Die KEF wird also entscheiden, ob es tatsächlich notwendig ist, die Daten erneut zu erheben. Gleichzeitig untersagen wir den Rundfunkanstalten den Ankauf von privaten Daten. Ich glaube, das ist ein Kompromiss, mit dem man sehr gut leben kann. Ich erwarte von der KEF tatsächlich, dass diese Daten nur dann erhoben werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind und wenn beispielsweise die Frage zu klären ist, ob die Entwicklung der Richtgrößen, also die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen und das Beitragsaufkommen, tatsächlich eine entscheidende, eine wichtige, eine nennenswerte Differenz aufweist.
Insofern glaube ich, dass diese Änderung durchaus zustimmungsfähig ist. Wir würden in erster und zweiter Lesung diesen Vertrag verabschieden können. Natürlich verweigern wir uns einer Beratung im Ausschuss nicht, auch wenn mir die Fantasie fehlt, dass in diesem Ausschuss ein Nein zu diesem Änderungsstaatsvertrag herauskommt. Ich glaube, wir werden am Ende zustimmen. Ändern können wir ihn nicht, sodass wir also die Runde, die wir drehen werden, natürlich drehen. Allerdings wird das Ergebnis dasselbe sein, als wenn wir heute in beiden Lesungen beraten hätten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, der Staatsvertrag ist überschaubar. Ja, die beiden Grundprobleme liegen auf dem Tisch. Daher habe ich in Vorbereitung des heutigen Redebeitrags – das gebe ich ganz ehrlich zu – mit gewissen freudigen und zufriedenen, aber eben auch mit kritischen Gedanken diesen Redebeitrag gestaltet. Der freudige und optimistische Gedanke kam zum Tragen, weil der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung der Beitragspflicht für die Nebenwohnung endlich umgesetzt hat. Schon 2013 habe ich hier von diesem Pult aus in einem Redebeitrag die Befreiung von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung thematisiert und kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich verfassungsgemäß ist – dies nochmals betont auch in Richtung jener, die keine Notwendigkeit des Fortbestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehen. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die Beitragspflicht für die Nebenwohnung als verfassungswidrig eingestuft. Wie gesagt, Die Linke fordert seit Langem, die Beitragspflicht für Nebenwohnungen abzuschaffen, nicht nur wegen der physikalischen Unmöglichkeit, an zwei Orten gleichzeitig Rundfunk und Fernsehen wahrzunehmen, sondern auch, weil sie in sich sozial ungerecht ist.
Damit sind wir, meine Damen und Herren, auch bereits bei den kritischen Bemerkungen und Gedanken. Der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag führt zwar auf den richtigen Weg, allerdings bleibt er auch auf halber Strecke stehen, denn eine Ungerechtigkeit ist abgeschafft, zwei weitere werden nicht behoben bzw. neu geschaffen. Bei der ersten Ungerechtigkeit handelt es sich um die Frage, wie mit Menschen umgegangen wird, die zwar kein Hartz IV beziehen, sich aber doch als Geringverdiener, Rentner mit geringer Rente, Alleinerziehende oder Studenten durchaus in einer prekären finanziellen und damit auch sozialen Lage befinden, vergleichbar denen, die Hartz IV beziehen. Wir müssen endlich einen Weg finden, die tatsächlichen ökonomischen Verhältnisse der Beitragszahler stärker zu berücksichtigen und nicht etwa ein gut verdienendes Ehepaar mit einer alleinerziehenden Mutter gleichzusetzen. Dies war und ist für uns Linke immer Anlass zur Kritik.
Die zweite Ungerechtigkeit ist ganz anderer Natur. Sie betrifft den in der Novellierung nun eingefügten
veränderten Meldedatenabgleich, der laut der Begründung – ich zitiere – „als ein grundsätzlich periodisch durchzuführendes Kontrollverfahren“ verankert werden soll. An dieser Stelle sind verfassungsund datenschutzrechtliche Bedenken durchaus angebracht, wie es beispielsweise auch von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder deutlich – ich betone: deutlich – formuliert wurde.
Aus diesen Überlegungen heraus wird die Fraktion Die Linke im Weiteren eine notwendige Befassung mit den kritischen Aspekten des Rundfunkänderungsstaatsvertrags auch im Hinblick auf das Verfassungsprinzip der Datensparsamkeit und den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien unterstützen, in dem immer wiederkehrenden Wissen, dass die Möglichkeiten, Staatsverträge zwischen 16 Ländern zu ändern und jetzt noch im Grunde genommen neu zu gestalten, äußerst beschränkt, um nicht zu sagen, gar nicht vorhanden sind. Dennoch ist es wichtig, dass wir auch in dieser Diskussion eine Position zu dieser Frage beziehen.
Zum Schluss: Die Einnahmen bei den Rundfunkbeiträgen werden mit der Umsetzung der nun vorliegenden Gesetze sinken. Dies wird im Rahmen der Diskussion des Beitragsstaatsvertrags eine Rolle spielen. Die KEF hat ab 2021 einen erhöhten Bedarf von 86 Cent errechnet. Es wird wieder einen durchsichtigen Versuch einer Instrumentalisierung seitens der Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben – wir haben es auch heute schon vernommen.
Trotz meiner Kritik an durchaus verbesserungswürdigen Details des hier vorliegenden Staatsvertrags möchte ich ganz deutlich festhalten, dass die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des öffentlichrechtlichen Rundfunks außer Frage steht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt den Ausgangspunkt und die Grundvoraussetzung in der Medienlandschaft im Allgemeinen und im dualen Rundfunksystem im Speziellen dar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat – und hier will ich Prof. Dörr zitieren – eine besondere Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Dies gilt im Besonderen in den Zeiten von Fake News und Unsicherheiten. Wir alle schaffen uns mit unseren finanziellen Beiträgen also einen Rundfunk, der unseren ureigenen Interessen nach unabhängiger, verlässlicher Berichterstattung entspricht. Wir haben die Aufgabe und die Pflicht, diese wesentlichen Elemente unserer Demokratie trotz aller berechtigter Kritik und Verbesserungsbedarfe zu schützen und zu fördern. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, durch den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden mehrere Punkte im Rundfunkstaatsvertrag geändert. Notwendig wurde dies, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 – wie auch schon durch die Vorredner erwähnt – entschieden hatte, dass der Beitragsservice unter anderem für Nebenwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr erheben darf. Nach alter Rechtslage hätten also die Besitzerinnen und Besitzer sowie Nutzer von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag letztlich doppelt gezahlt. Es nimmt nicht wunder, dass wir Freien Demokraten die vorliegende Novellierung und die damit verbundene Ausweitung der Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch für Besitzer und Nutzer von Nebenwohnungen begrüßen.
Wie viel Geld der Beitragsservice nun Jahr für Jahr weniger einnimmt, ist in Ermangelung valider Zahlen allerdings bisher unklar. Es bleibt zu hoffen, dass die entstehenden Mindereinnahmen nicht quasi durch die Hintertür aufgefangen werden, etwa durch eine Lockerung der Werberegelung wie im derzeit diskutierten Medienstaatsvertrag. Als Freie Demokraten wenden wir uns gegen ein Aufweichen der Werberegelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; wir hatten das auch schon in der Debatte im entsprechenden Ausschuss so postuliert.
Wenn auf der einen Seite Verluste und Mindereinnahmen drohen, braucht es natürlich auf der anderen Seite Einsparungen auf der Ausgabenseite. Insofern braucht es hier eine Neudefinition auch des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung des Angebots, denn es ist schwerlich vermittelbar, dass die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler Doppelstrukturen finanzieren, wie sie eben bei 60 eigenständigen Hörfunkprogrammen unvermeidbar und bei sich ähnelnden Sendungen im Fernsehen offenkundig sind.
Deshalb wollen wir eine grundlegende Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben, die sich in der Struktur und im Angebot an den Bedürfnissen und vor allen Dingen an den Informationsbedürfnissen der Menschen orientiert, die ihn letztlich auch bezahlen. Eine Refokussierung auf die Themen „Bildung“, „Kultur“ und „Information“ – dazu gehört auch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit gelassen werden muss, eigen- und auftragsproduzierte Inhalte länger in den Mediatheken vorhalten zu können, sofern natürlich die Rechte vorhanden und entsprechend angemessen vergütet worden sind. Über eine Präzisierung des Grundversorgungsauftrags mit Fokus auf Public Value und eine klare Aufgabenbeschreibung möchten wir erreichen, dass der Rundfunkbeitrag nicht nur stabil bleibt, sondern in Zukunft sinken kann, bei gleichbleibender Qualität des Informationsangebots. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht sehen. Damit lasse ich über die beantragte Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht sehen. Damit ist das Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Gesetzentwurf der Landesregierung, an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/300 - ERSTE BERATUNG
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die Möglichkeit, im Ausschuss zur Diskussion über diesen Gesetzentwurf zu kommen. Es geht um folgenden Sachverhalt: Wir haben seit vielen Jahren in Thüringen die
Möglichkeit, sogenannte Bauanzeigen in Gebieten, wo es bereits Satzungsrecht gibt, zu stellen. Von dieser Möglichkeit zum Bürokratieabbau wird aber viel zu selten Gebrauch gemacht, weil jemand, der eine Bauanzeige stellt, anders als beim Bauantrag, nach fünf Jahren nicht aus der Gewährleistung herauskommt. Dem widmet sich dieser Gesetzentwurf und ich freue mich, wenn wir das miteinander an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überweisen können. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Danke schön.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst hat Herr Abgeordneter Rudy für die AfDFraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste! Nach den Landwirten haben die Kollegen der FDP nun ihr Herz für den Bausektor erwärmen können.
Ja, Bauingenieur wahrscheinlich, oder? Ja, das ist ja super. Dann haben wir ja mal einen Fachmann, ausnahmsweise.
Die bürgerlichen Parteien haben praktisch – Ich meine, bei uns in der AfD-Fraktion sitzen natürlich auch nur Fachleute.
Also erst mal weiter: Es soll das Baurecht verschlankt werden. Das freut uns, spricht sich doch die AfD auch für eine Entbürokratisierung des Baurechts aus. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine große Herausforderung für die Bauund Wohnungswirtschaft. Häufig sind es die Baukosten sowie die Verschärfung von Standards und eben viel zu komplizierte Regelungen, welche Bauprojekte behindern. Eine Entwicklung, die es so schnell wie möglich umzukehren gilt. Unserer Ansicht nach würde die in dem Entwurf angedachte Regelung die alltägliche Arbeit der Bauämter vereinfachen und sie somit von nicht unbedingt notwendigen Amtshandlungen befreien. Gleichzeitig schafft es Rechtssicherheit und ermöglicht die
Planbarkeit. Wir unterstützen demgemäß das Ansinnen des Entwurfs, freuen uns auf die Diskussion und werden es positiv begleiten. Daher beantragt die AfD-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist Ausschussüberweisung beantragt, Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Dann darf ich davon ausgehen, dass das im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beraten wird; es ist kein weiterer Ausschuss beantragt. Dann darf ich den Tagesordnungspunkt an der Stelle schließen.