Protokoll der Sitzung vom 05.03.2020

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Lukasch.

Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Uhr würde ich das nicht gern wiederholen. Ich bedanke mich ausschließlich bei der Fraktion der CDU für den Antrag. Wir hatten das ja im letzten Plenum schon. Ich hätte das gern gemeinsam beraten mit dem Antrag zur Bauordnung. Bauen mit Holz ist wichtig, ist bereits jetzt möglich, nur bis zur Höhe von 13 Metern. Dass da Änderungen erfolgen müssen, ist ganz klar. Holz ist ein Rohstoff, der wirklich nachhaltig ist. Das älteste Fachwerkhaus – das war jetzt erst kürzlich in der Zeitung – in Gera wird gerade saniert. Von den Umgebindehäusern aus dem 13. Jahrhundert stehen noch so viele; da sieht man, wie nachhaltig Holz ist.

Die regionale Kreislaufwirtschaft ist mir auch insbesondere wichtig, denn niemand ist besser prädestiniert. Thüringen hat das meiste Holz und in 1.000 Betrieben arbeiten 16.681 Beschäftigte in der Holzindustrie. Ich glaube, das ist noch sehr ausbaufähig. Man sieht ja heute, dass insbesondere in den Gärten wieder Gartenlauben aus Holz gebaut werden. Da gibt es dann den kleinen „Lars“, den man dann so einbauen kann, und nicht mehr diese Blechhütten, weil das schon etwas nachhaltiger ist. Der Ball ist jetzt an der Landesregierung. Ich oder wir hatten ja schon signalisiert, dass wir dem Antrag auch zustimmen und dass wir uns damit vielleicht im Ausschuss auch noch mal beschäftigen können. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Bergner)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Rudy.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Zuschauer, „Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken“, ein schöner Titel, der einiges verspricht. Schließlich ist heimisches Holz durch den Borkenkäfer derzeit reichlich vorhanden und damit recht günstig zu bekommen. Auch stärkt die vermehrte Verwendung des heimischen Forstbestands die Thüringer Forst- und Baubetriebe und sichert damit Arbeitsplätze, gerade im ländlichen Raum unseres Freistaats.

Weiterhin ist es nicht falsch, wenn die Kollegen der CDU-Fraktion in ihrem Antrag schreiben, dass die heimische Forst- und Holzwirtschaft in der Lage ist, zur wirtschaftlichen Aufwertung der ländlichen Räume beizutragen. Zudem entstand im Jahr 2017 in nur neun Monaten Bauzeit in Hamburg ein sechsgeschossiges Studentenwohnheim in Holzmodulbauweise, das 371 Studentenwohnungen Platz bietet – ein sehr schönes Beispiel, wie man Holz als Baustoff für energieeffizientes Bauen nutzen kann. Der Ansatz des Antrags ist also zu begrüßen.

Aber, liebe Kollegen von der CDU, ich muss Ihnen leider auch Wasser in den Wein schütten, denn ganz so, wie Sie in Ihrem recht allgemeinen Antrag darstellen, ist es in der Realität dann doch nicht. Man kann nicht jede Holzart für jedes Produkt und für jeden Baubereich nutzen und auch im Wohnungsbau hat Holz seine unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten. So leicht und flexibel, wie Sie es sich vorstellen, ist Holz als Baustoff nun auch nicht.

Es ist also festzustellen, dass Ihr Antrag durchaus mehr Liebe zum Detail und weniger Formulierungen aus der Wörterkiste der Grünen vertragen hätte. Grundsätzlich gesehen ist die Ausrichtung Ihres Antrags aber als positiv zu bewerten. Herr Malsch hat da die Vorteile beim Holzbau sehr gut dargestellt, weshalb wir uns nach eingehender Beratung entschlossen haben, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde haben wir etliches gehört über den wunderbaren Werkstoff Holz, die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, auch der eine oder andere Holzkopf lässt sich daraus drechseln. Ich würde für unsere Fraktion ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss beantragen und wünsche allen einen schönen Feierabend.

(Beifall DIE LINKE, AfD, CDU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller. Das Wort für die Landesregierung hat Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Der entscheidende Punkt – wir müssen uns jetzt hier, glaube ich, nicht noch mal erklären, warum Bauen mit Holz eine dufte Sache ist – ist doch, an welcher Stelle Änderungen vorgenommen werden müssen. Die Änderungen, die wir vorschlagen werden – und ich habe ja in den Beratungen, die wir hier schon mal geführt hatten, gesagt, dass es seitens der Landesregierung einen entsprechenden Vorschlag geben soll und dass wir diesen Vorschlag mit den unterschiedlichen Baurechtsänderungen, die wir derzeit im Infrastrukturausschuss diskutieren wollen, dann auch zusammen beraten sollten –, sind, dass die §§ 26 und 28 des Baurechts ergänzt werden müssen, denn faktisch noch unzulässig ist die Verwendung von Holz für Bauteile, die 90 Minuten dem Feuer standhalten müssen, und die dafür verlangte Feuerbeständigkeit kann definitionsgemäß nur mit nicht brennbaren Baustoffen erfüllt werden.

Die Bauministerkonferenz – und Thüringen hat ja seit diesem Jahr den Vorsitz in der Bauministerinnen- und Bauministerkonferenz – kam aufgrund von ihr beauftragter Forschung zu dem Ergebnis, dass Holz zwar die Anforderung „nicht brennbar“ naturgemäß nicht erfüllen kann – das können wir auch historisch, glaube ich, belegen –, aber trotzdem eingesetzt werden kann, wenn das Bauteil die benötigte Feuerwiderstandsdauer erbringt. Insofern ist in bestimmten Ländern diese Regelung auch schon umgesetzt worden. Wir werden das jetzt auch für Thüringen tun und in § 26 der Thüringer Bauordnung wird es also eine entsprechende Erweiterung geben, dass alternativ zu feuerbeständigen Bauteilen auch Bauteile aus brennbaren Bau

stoffen zugelassen werden, wenn sie den entsprechenden technischen Baubestimmungen entsprechen.

Und § 28 der Bauordnung wird dahin gehend geändert, dass alternativ zu schwer entflammbaren Außenwandbekleidungen, die nicht aus unbehandeltem Holz bestehen können, auch Außenwandbekleidungen aus normal entflammbaren Baustoffen zulässig sind, sofern sie der zukünftigen Musterholzbaurichtlinie der Bauministerinnen- und Bauministerkonferenz entsprechen. Ich denke, dazu werden wir uns nach der Diskussion hier im Plenum auch schnell verständigen können.

Ich will aber auch sagen – und deshalb fand ich das richtig, was der Kollege Malsch gesagt hat –, die Bauordnungsänderung allein wird nicht sofort dazu führen, dass das Bauen mit Holz deutlich verbessert wird, sondern wir müssen insbesondere diejenigen, die als Bauträger tätig sind, dazu motivieren, auch unterstützen mit den Fördermöglichkeiten, auch Unterstützungsmöglichkeiten, die wir haben, damit Bauen mit Holz auch tatsächlich umgesetzt wird. Die Änderung der Bauordnung ist dazu nur ein Schritt, der zweite ist dann wie immer, aus der Rechtsänderung in die Praxis zu gehen. Aber ich bin froh, dass das Interesse an dem Thema besteht – und das ist eben die andere Seite der Diskussion über Kalamitäten, die wir im Wald haben –, dass das Thema Holz so politisch diskutiert worden ist, dass es auch eine größere Bereitschaft gibt, in diesem Themenfeld tätig zu werden. Insofern ist in dem Sinne – wie der Ministerpräsident es gestern gesagt hat – die Krise hier tatsächlich auch eine Chance, nämlich für Bauen mit Holz.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist vom Kollegen Müller Ausschussüberweisung beantragt worden – an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, nehme ich an? Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer das möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei übermäßigen Gegenstimmen ist also der Antrag auf Überweisung abgelehnt.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag selber. Wer dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das

Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, den letzten Aufruf heute um 19.00 Uhr zu haben. Das haben wir jetzt überschritten und damit schließe ich nicht nur den Tagesordnungspunkt, sondern auch die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Ende: 19.08 Uhr