Protokoll der Sitzung vom 05.03.2020

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/349 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Ich sehe, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Schütze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! In der letzten Wahlperiode, in der durch die damalige rot-rot-grüne Landesregierung und ihre Mehrheit im Landtag das Thüringer Jagdgesetz geändert wurde, hörte ich in meinem jagdlichen Umfeld fast flächendeckend Äußerungen wie „Warum machen wir das?“, „Das ist doch unnötig!“ oder aber „Das Gesetz hat sich doch schon seit Jahren bewährt!“. Mit den zwölf Jagdjahren, die ich mittlerweile habe, ging es mir nicht anders. Mit Unverständnis verfolgten viele Jäger im letzten Jahr die Umgestaltung des bewährten und grundsoliden Thüringer Jagdgesetzes. Denn das, was uns zum Ende der letzten Wahlperiode durch die vergangene rot-rot-grüne Landesregierung präsentiert wurde, löste bei der überwiegenden Mehrheit der Thüringer Jäger schlicht Kopfschütteln aus,

(Abg. Bergner)

(Beifall AfD)

beispielsweise das unsinnige, flächendeckende Verbot bleihaltiger Schrotmunition ab Januar 2022, das den Artenschutz hemmende Verbot von Schlagfallen oder die Möglichkeit der Einschränkung der Liste jagdbarer Arten. Da half es auch nichts, die schon längst überfällige Zulassung von Schalldämpfern ins Jagdrecht aufzunehmen, ebenso wie die Nilgans, welche erst nach massivem Druck durch die Jägerschaften und uns im Gesetz verankert wurde. Schließlich war es offensichtlich, dass damit Jägerschaften die bittere Pille unnötiger Verbote nun versüßt werden sollte. Auch das, was man sich als langjähriger Jäger – ich denke, da werden mir sicherlich die Waidgenossen Herrgott, Cotta und Möller zustimmen – insbesondere von rot-rot-grüner Seite zum Jagdgesetz so anhören musste, war oft genug fern der Realität. Zwar konnten glücklicherweise ein paar ursprüngliche und rein biologisch motivierte Regelungen abgemildert werden, doch ist das derzeit geltende Landesgesetz aus unserer Sicht eher ein fauler Kompromiss zulasten der Jägerschaften und insbesondere des wiederkäuenden Schalenwildes – und das ist noch sehr diplomatisch ausgedrückt. Von einem ausgewogenen Gesetz kann jedenfalls trotz aller Nachbesserungen im vergangenen Anhörungsverfahren nicht ernsthaft gesprochen werden, stellt es doch oft die Interessen selbsternannter Ökologen über die Daseinsberechtigung unserer heimischen Wildtiere. Dass dem ursprünglichen Referentenentwurf der damaligen Landesregierung ein anderthalbjähriger Dialogprozess vorausgegangen ist, macht die Sache nicht besser, wurde doch auf der Seite der Landesregierung so gut wie gar nicht auf die Jägerschaften und damit auf die staatlich geprüften Naturschützer eingegangen. Dass das Gesetz mitten in der Drückjagdzeit in Kraft getreten ist, hat dem Ganzen die Krone aufgesetzt. Dass das derzeit gültige Gesetz nicht wirklich ausgewogen ist, haben aber nicht nur wir, sondern hat auch die damalige Fraktion der CDU erkannt, die sich zu Recht in der letzten Wahlperiode auch gegen die Änderungen gewehrt hat und richtigerweise damals schon eine Revidierung der unsinnigen Verbote ankündigte, wie dies zum Beispiel der Kollege Herrgott am 26. September 2019 gegenüber der dpa richtig sagte, als er angab, dass die Kollegen der CDU das Jagdgesetz in der nächsten Legislatur wieder ändern wollen, falls andere Mehrheiten im Parlament zustande kommen. Aber auch der vormalige Kollege Primas erkannte treffend, dass der größte Fehler im Gesetz sei, das Wild als Ungeziefer zu betrachten.

(Beifall AfD)

So kritisierte er bei der damaligen Debatte treffend – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wenn es nach den selbst ernannten Naturschützern geht, darf das Wild im Thüringer Wald im Winter einfach nur noch verhungern. Das ist Artenschutz á la Grün. Das sind die Ergebnisse ideologischen statt praxisgerechten Herangehens.“ So wie das derzeitig geltende Gesetz einem wissensbasierten und praxisorientierten Ansatz nicht genügt.

Nun, liebe Kollegen der CDU, ist eine neue Wahlperiode angebrochen und es herrschen andere Mehrheiten. Ich kann zwar verstehen, dass der von uns vorgelegte Gesetzentwurf Ihren Vorstellungen nicht ganz entspricht, aber darüber kann man im Ausschuss reden. Genau wie die Kollegen der anderen Fraktionen können Sie sich natürlich mit Änderungsanträgen und Beiträgen beteiligen. Mit unserem Gesetz haben Sie alle die Möglichkeit, diese unnötigen Verbote wieder aufzuheben und dafür zu sorgen, dass das Wild nicht mehr als Schädling betrachtet wird. Denn ganz besonders das Muffelwild und das Rehwild erfüllen auch wichtige biologische Funktionen in unserer Kulturlandschaft. Wer Ja zum Wolf sagt, muss auch Ja zu Rehwild, Muffelwild und anderem wiederkäuenden Schalenwild sagen.

Drückjagden sollen durch öffentliche Ankündigung in den Amtsblättern der Gemeinden sicher für Wanderer, Fahrradfahrer und Naturnutzer werden. Darum laden wir insbesondere auch die Kollegen der CDU und der FDP dazu ein, mit uns konstruktiv am Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren und ihre Vorstellungen einzubringen. Dann können wir gemeinsam diesen Unsinn, den Rot-Rot-Grün 2019 ins Gesetz gebracht hat, noch zu Beginn des neuen Jagdjahrs wieder streichen und das Landesjagdgesetz zu einem wissensbasierten und praxisorientierten Gesetz machen. Die Jäger und die heimischen Wildtiere werden es uns danken. Denn die Tiere im Wald sind unser Kulturgut, die unsere Heimat mitgeprägt haben. Dementsprechend beantragen wir, die AfD-Fraktion, die Überweisung des Gesetzes an den Forstausschuss. Danke.

(Beifall AfD)

Damit eröffne ich die Aussprache. Die AfD-Fraktion hat einfache Redezeit beantragt. Damit findet die Aussprache in normaler Redezeit statt. Das Wort hat Frau Abgeordnete Wagler, Fraktion Die Linke.

(Abg. Schütze)

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, werte Gäste und Zuschauer! Wald ist neben seiner Bedeutung als Erholungs-, Natur- und Wirtschaftsraum für den Menschen vor allen Dingen eines, ein Lebensraum für zahlreiche Wildtiere. Wald ist auch ein Ökosystem, allerdings eines, was in unserer Kulturlandschaft stark vom Menschen geprägt ist. Während Tiere wie Eichhörnchen und Eichelhäher sich ihren Lebensraum durch das Säen von Bäumen schaffen, schaffen sich andere Tierarten wie Reh-, Rot- und Muffelwild ihre bevorzugten Lebensräume, die der Waldlichtungen und Waldränder, in nahrungsarmen Zeiten durch den Verbiss von Bäumen.

Gerade in der heutigen Zeit brauchen wir eine verantwortungsvolle Jagd, um den durch Dürre geschädigten Wald wieder aufzuforsten und der Naturverjüngung wieder eine Chance zu geben. Dazu müssen Verbissschäden durch verantwortungsvolle Bejagung so verringert werden, dass es diese Chance überhaupt gibt.

In dem von der Fraktion der AfD vorgelegten Änderungsantrag soll nun die Novellierung des Thüringer Jagdgesetzes der letzten Legislatur quasi rückabgewickelt werden. Die Neufassung des Jagdgesetzes im letzten Jahr entstand aber in einem langjährigen Gesprächsprozess, ein Kompromiss, an dem viele Akteure, insgesamt 37 verschiedene Interessenvertreter, mitgewirkt haben. Es war kein einfacher Prozess. Da wurde ehrlich gearbeitet, um am Ende ein modernes, zeitgemäßes Jagdgesetz zustande zu bringen. Ein Agieren nach dem Motto „ein Schritt vor, zwei Schritte zurück“ missachtet diese demokratische Arbeit, die die verschiedenen Akteure wie der Landesjagdverband, die Waldbesitzer, die kommunalen Spitzenverbände, die Landesforstanstalt, Natur- und Tierschützer, Veterinärmediziner und viele andere geleistet haben. Diese Arbeit ist auch Grundlage für eine gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd. Denn: Zu Recht ist die Trophäen- und Sportjagd, meine Damen und Herren, Tierschützern und immer größeren Teilen der Bevölkerung ein Dorn im Auge.

Sie wollen die Aufgaben für die Landesjagdbezirke der Landesforstanstalt, die Jagdbezirke des Bundesforstes und des Nationalparks Hainich auf die unteren Jagdbehörden der Kreise verlegen. Aktuell ist das für Jagd zuständige Ministerium dort zuständige Behörde für die Festsetzung der Abschusspläne, weil diese Jagdbezirke zu groß sind, da sie meist mehrere Kreise umfassen. Diese Abschusspläne müssen sowohl wildbiologischen Erfordernissen genügen als auch den Waldumbau und die Regeneration des Waldes gewährleisten. Die unteren

Jagdbehörden, meine Damen und Herren, haben dafür gar nicht das Personal und häufig auch nicht die Fachkompetenz.

Weiterhin wollen Sie in den Jagdbeiräten die staatliche, private und kommunale Forstwirtschaft schwächen, indem diese nur noch eine Stimme erhalten soll. Dabei wollen Sie denjenigen ihre Stimme nehmen, die als Erste für den Lebensraum Wald, dessen Erhalt sorgen und damit auch die Grundvoraussetzung für Wildtiere schaffen. Waldschäden und die Notwendigkeit, seltene, für das Wild besonders appetitliche Baumarten für die Klimastabilität des Waldes in die Bestände einzubringen, sind der Hauptgrund für die Festlegung der Abschusspläne. Das soll jetzt in den Hintergrund treten, denn Ihre Strategie heißt: Wild vor Wald. Sie haben schon öfter deutlich gemacht, dass Sie den Waldumbau nicht durch einen angemessenen Wildbestand, sondern durch eine Einzäunung erreichen wollen. Das ist bei der Größe der aktuell zu umbauenden Waldteile aber schier nicht finanzierbar und nimmt dem Wild auch einen großen Teil des Lebensraums. Ich erinnere daran, dass nur 1 Kilometer Wildschutzzaun ca. 10.000 Euro kostet und 30 Jahre lang gepflegt werden muss.

Die Liste der Tierarten, die dem Jagdrecht unterstehen sollen, soll nicht mehr reduziert werden dürfen. Sie erklären das mit einem Eingriff in das Eigentum des Waldbesitzers – das allerdings ist Ihnen bei Verbiss- und Schälschäden und den Mehraufwendungen für die Umzäunung von Neuanpflanzungen ziemlich egal. Ich frage Sie: Welchen Wert hat das Jagdrecht für eine vom Aussterben bedrohte, ganzjährig geschützte Vogelart? Die Schonzeit für Tiere, Setz- und Brutzeiten sollen auch gleich noch aufgeweicht werden. Muffelwild ist eine nicht heimische Wildart, die vornehmlich zur Trophäenjagd ausgesetzt wurde und große Waldschäden anrichtet. Dieses soll hier offenbar gezüchtet werden – das Ganze um die einheimische Population in Südeuropa zu stärken. Mit dieser Logik könnten wir hier aber auch gleich den Sibirischen Tiger ansiedeln. Aber auf Raubtiere stehen Sie ja nicht so.

Die Pflicht zur Fütterung des Wildes in der Winterzeit soll festgeschrieben werden. Damit soll also das Wild erst mal ordentlich gezüchtet werden, um danach genügend Trophäen abschießen zu können. Das alles wird unter dem Deckmantel „Verbissschäden abwenden“ verkauft. Allerdings: Es ist schon lange wissenschaftlich widerlegt, dass Wildfütterungen vor Verbissschäden bewahren.

In Ihrer Begründung wird deutlich, das Sie den Jäger als Besitzer und Betreuer des Wildes sehen. Das aber ist falsch. Wild ist herrenlos. Der Jäger darf es sich nur unter bestimmten Bedingungen an

eignen. Nach Ihrer Logik müssten Jäger demnächst noch Beiträge zur Tierseuchenkasse für die Afrikanische Schweinepest zahlen. Sie erschweren die Jagd auch durch die Vorgabe, Gesellschaftsjagden zwei Wochen vorher anzuzeigen. Jagd ist allerdings witterungsabhängig und leider fehlen uns bis jetzt sichere zweiwöchige Wetterprognosen.

Nicht ohne Grund ist auch die Verwendung von Bleischrot untersagt worden. Blei ist ein Schwermetall, was in der Natur oxidiert und dann in Gewässer und Grundwasser gelangt. Es ist für viele Lebewesen giftig. Der NABU schätzt, dass 25 Prozent der Wasservögel an stark bejagten Gewässern an Bleivergiftung sterben. Die löbliche Sorge um den Vogelschutz, die Sie noch bei den Windkraftanlagen im Wald umtreibt, scheint hier wie weggeweht zu sein. Aber es ist eigentlich auch egal, wie man zu Bleischrot steht. Auf EU-Ebene wird ein Verbot von Bleischrot kommen. Mit der Gesetzesnovelle im letzten Jahr wurde dieses letztendlich nur vorweggenommen. Wes Geistes Kind der Vorschlag ist, zeigt auch der Wunsch der Wiedereinführung von Totschlagfallen. Tierschützer kämpfen zu Recht seit Jahrzehnten gegen Totschlagfallen. Als Jugendliche musste ich auch mal meinen damaligen Hund aus einem Tellereisen befreien und ich sage Ihnen, diese Schreie vergisst man nicht.

Es werden immer wieder Argumente von fachgerecht angewandten Fallen angeführt, die hochselektiv zuschlagen und die Tiere mit großer Sicherheit schnell töten sollen. Aber Fallen bleiben nun mal Apparate und keine bewussten Wesen, das heißt, es kann auch immer etwas schiefgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend bleibt auch zu bedenken: Die Jagd war einmal gesellschaftlich hoch angesehen, das ist allerdings jetzt auch schon 100 Jahre her. Stünde die Freizeitjagd nach empirischen Studien jetzt zur Wahl, wäre sie überall dort, wo die städtische Bevölkerung dominiert, längst abgewählt worden. Aus forstlichen, wildbiologischen und aus Gründen des Naturschutzes können wir jedoch nicht auf die Jagd und verantwortungsvoll, fachgerecht agierende Jäger oder Jägerinnen verzichten. Der Waldumbau und die Regeneration des Waldes sind für den dürregeschädigten Thüringer Wald dringend nötig und ohne Bejagung leider nicht möglich. Da haben Sie den Schuss nicht gehört. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Malsch, CDUFraktion.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eröffnet die AfD die Debatte um das Landesjagdgesetz erneut, nachdem es in der 6. Legislaturperiode in einem umfangreichen, mehrjährigen Diskussionsprozess geändert worden war. Ich will es vorwegschieben: Das ist nicht gut. Der damalige Gesetzentwurf wurde in der 143. Plenarsitzung am 28. März 2019 federführend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen umfassend beraten. Es hat ein erstes Anhörungsverfahren sowohl mündlich am 6. Juni 2019 als auch schriftlich stattgefunden. Es wurde ein ergänzendes weiteres schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen durchgeführt und es wurden 37 Anzuhörende im Rahmen der drei Anhörungsverfahren angeschrieben. Insgesamt gingen 31 Zuschriften zu den drei Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf ein einschließlich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion des Thüringer Landtags. Vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurden Änderungen und das Gesetz mehrheitlich beschlossen.

Ich möchte daran erinnern: Die CDU hat sich klar gegen die Änderungen des Jagdgesetzes ausgesprochen. Im Anhörungsverfahren hatten zahlreiche Fachverbände fundierte Einwände gegen die beabsichtigten Regelungen vorgebracht, die aber weitgehend unberücksichtigt blieben. Das hat RotRot-Grün zu verantworten. Änderungsanträge von CDU und AfD wurden seinerzeit abgelehnt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, einige Änderungen, die auch wir im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollten, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, greift der Gesetzentwurf der AfD nun auf. Dies betrifft zum Beispiel das Verbot, Totfangfallen zu verwenden, die Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten und die Aufhebung der Fütterungspflicht in der Notzeit. Dennoch, werte Kolleginnen und Kollegen, der jetzige Gesetzentwurf kommt absolut zur Unzeit. Mit dem Ende der 6. Legislatur abgeschlossenen rot-rot-grünen Gesetzgebungsvorhaben war ungeachtet unserer Ablehnung gleichwohl Ruhe eingekehrt. Ich möchte erinnern an die kürzlich geführte Rede des Präsidenten des Thürin

(Abg. Wagler)

ger Jagdverbands zum 30-jährigen Jubiläum, da kam das auch zum Ausdruck. Der Landesjagdverband hatte das Ergebnis zwar kritisiert, aber als vertretbaren Kompromiss bezeichnet, der hätte schlimmer kommen können. Auch das hat er noch mal wiederholt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, insofern ist es schlicht nicht angezeigt, die Diskussion um das Jagdgesetz auch vor dem Hintergrund der Wahrnehmung der Jagd in der Gesellschaft zeitnah erneut zu eröffnen. Das Gesetz trat zum Ende vergangenen Jahres in Kraft; jetzt zu Beginn des neuen Jagdjahres erneut in ein Gesetzgebungsvorhaben einzusteigen, ist mehr als unklug.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die neuen Regelungen – egal, wie man zu ihnen steht – sollten deshalb ein Jagdjahr Bestand haben, auch um zu erfahren, inwieweit die Jagdpraxis überhaupt unter den Regelungen leidet, oder um herauszufinden – und das kristallisiert sich erst in der Handhabung heraus –, was auch Gutes in dem Gesetz steht, zum Beispiel der Einsatz von Schalldämpfern. Entscheidend ist doch, werte Kolleginnen und Kollegen, die Jägerschaft wünscht sich Rechtsfrieden und ein Ende der ständigen Debatten. Will man ideologisch motivierte Änderungen des Jagdgesetzes wieder wissensbasiert zurücknehmen, sollte man vorparlamentarisch die Diskussion mit der Jägerschaft suchen. Wir haben uns das jedenfalls vorgenommen. Wir wollen unter anderem mit der neuen Verbandsspitze des Landesjagdverbands, die demnächst gewählt wird, das Gespräch suchen und gemeinsam herausarbeiten, an welchen Stellen des Jagdgesetzes nachgesteuert und gegebenenfalls auch zurückgesteuert werden muss.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion dagegen sucht hier mit ihrem Schnellschuss lediglich den billigen politischen Erfolg. Da machen wir nicht mit.

Ich gehe davon aus, dass sich eine Mehrheit findet, diesen Gesetzentwurf derzeit nicht weiter zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner, FDPFraktion.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Eindruck bei diesem

leidenschaftlich eingebrachten Entwurf ist von vornherein: Sau tot!

(Beifall FDP)

Anstatt die Änderungen klar und übersichtlich zu benennen, werden ganze Normen via copy and paste wiedergegeben und die Änderungen mehr oder weniger in diesen versteckt. Die Änderungen hier rauszusuchen, das nahm schon erst mal enorm viel Zeit in Anspruch, insbesondere wenn in mehreren Zeilen nur ein Wort geändert wird. Es werden pauschale Behauptungen vorgetragen, zu denen keine Quellen genannt werden und die auch weder nachvollziehbar noch schlüssig vorgetragen werden. Beispielsweise geben Sie im Regelungsbedürfnis an, meine Damen und Herren, dass zahlreiche Fachverbände im Anhörungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes in der 6. Legislatur fundierte Einwände vorgebracht hätten, diese allerdings weitgehend unberücksichtigt blieben. Bereits da hätten schon die entsprechenden Änderungsanträge eingebracht werden können und müssen. Aber ich möchte das abkürzen, Kollege Malsch hatte ja dazu einiges vorgetragen, wie der Ablauf gewesen ist, und diese Auffassung teile ich.

Ein weiterer Punkt: Die Kosten werden nicht dargestellt. Der Entwurf zur Änderung des § 11 Abs. 2 sieht vor, dass Gemeindeverwaltungen den Jagdgenossenschaften kostenfrei Flächennachweise und Kartendarstellungen zur Verfügung stellen sollen. Eine Regelung zum finanziellen Ausgleich findet sich dabei nicht. Meine Damen und Herren, das hat natürlich mit Konnexität herzlich wenig zu tun.

Und Sie haben dabei Regelungen, die aktuell nicht relevant sind. Der Entwurf will ein nachhaltiges Zurückdrängen invasiver Vogelarten. In Thüringen wurde bisher keine einzige Vogelart als invasiv und nur eine als potenziell invasiv eingestuft, in der gesamten EU bisher nur fünf Arten. Entsprechend bleibt eine Verhinderung von Gelegen natürlich sehr diskussionswürdig.

Was ich allerdings nicht mittragen möchte, ist dieses Schlechtreden von Jagd, wie wir es vonseiten der Linken hier gerade gehört haben. Die Jägerinnen und Jäger in Thüringen leisten eine gute Arbeit zum Erhalt unseres Naturraums und das muss auch immer wieder gesagt werden.

(Beifall AfD, CDU, FDP)

Gleichwohl denke ich, dass der Gesetzentwurf mit schneller Feder geschrieben wurde und wenig Erfolg verspricht. Viel wichtiger erscheint mir, dass wir in einem vernünftigen Zeitrahmen – und auch da teile ich die Auffassung vom Kollegen Malsch – das

(Abg. Malsch)