zwei, drei Schritte voraus, weil das gar nicht die Fragestellung ist, sondern dass bei einer Einführung eines solchen Systems es letztlich nur die Frage der Lizenzkosten ist und nicht die Frage, wer den Anruf entgegennimmt.
Auch da ist Technik weiter, als vielleicht manche wissen. Ich will aber noch was ganz Allgemeines sagen. Denn durch unseren Antrag ist so ein bisschen auch eine Debatte bei den Akteuren der Gesundheitspolitik im Land losgegangen, so will ich das mal vorsichtig sagen. Die KV hat natürlich als Träger der notärztlichen Versorgung sofort auch interveniert und sagt: Wir haben doch eine digitale Lösung, die elektronische Einsatzdatenerfassung. Und das Schöne ist eben an IVENA: Jetzt wird deutlich, warum das so ein kluger Vorschlag ist, meinen wir jedenfalls, weil das kombinierbar ist, weil IVENA keine präklinischen Einsatzdatenerfassungen macht – da gibt es ja das Projekt zwischen KV und der Landesregierung –, sondern tatsächlich nur ein Lenkungsinstrument in die richtige Versorgungsebene, heißt, dort, wo Ressourcen vorhanden sind, also wirkungsvolles Ergänzungstool. Ich will das gar nicht ausbreiten, könnte noch länger darüber reden. Ich freue mich auf die Debatte und bedanke mich für die Bereitschaft, diese Debatte auch zuzulassen. Danke schön.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Frau Ministerin Werner für die Landesregierung das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Absprache mit Herrn Montag – und da wir jetzt den Antrag ja in den Ausschüssen behandeln werden – haben wir uns verständigt, dass ich jetzt nicht die ganzen Zahlen präsentiere, die im Antrag gefragt sind, sondern vielleicht zunächst mal auf den eigentlichen Inhalt, nämlich die Frage der webbasierten Interdisziplinären Versorgungsnachweise, also IVENA, eingehen werde und wir über die Fragen der Zahlen selbst dann im Ausschuss noch mal genauer diskutieren können.
Wie ich schon gesagt habe, in dem Antrag macht die FDP auf ein System der Notfallversorgung aufmerksam, das in anderen Ländern schon eingeführt
ist und praktikabel angewandt wird. Es handelt sich um IVENA, also webbasierter Interdisziplinärer Versorgungsnachweis. Über dieses System können Krankenhäuser ihre Kapazitäten in der Notaufnahme angeben und Notärztinnen und Notärzte und Notfallsanitäter können den Krankenhäusern aus den Rettungswagen frühzeitig mitteilen, welche Patientinnen und Patienten sie in Kürze in die Notaufnahme bringen werden. Besonders für Rettungseinsätze mit lebensbedrohlich erkrankten Patienten ist eine frühzeitige Abstimmung sehr hilfreich. Deshalb ist es gut, auch für Thüringen die Digitalisierung in der Notfallversorgung voranzubringen.
Jetzt war die Frage 5, wie momentan das Verfahren gestaltet ist, über das sich Krankenhäuser für die Notfallversorgung abmelden können, und wie die derzeitige Koordinierung bewertet wird, also Frage 12. Zurzeit erfolgt die Koordinierung zwischen den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst zunächst über die zuständige Leitstelle. Nach § 14 Abs. 3 Thüringer Rettungsdienstgesetz führt die zentrale Leitstelle einen Nachweis über die Aufnahme und Dienstbereitschaft der Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich. Die Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich gewährleisten, dass der zentralen Leitstelle laufend die Anzahl der freien Betten gemeldet wird. Neben diesem gesetzlich sicherzustellenden Informationsweg an die zentralen Leitstellen erfolgen Rücksprachen zwischen dem Rettungsdienst vor Ort und den Krankenhäusern telefonisch. Die Koordinierung zwischen den Krankenhäusern und Rettungsdiensten ist damit grundsätzlich gewährleistet.
Eine Verbesserung der sicheren und dynamischen, also der jeweiligen Lage angepassten sowie zeitnahen Informations- und Datenübermittlung zwischen den an der Notfallversorgung beteiligten Einrichtungen und Strukturen kann durch den Einsatz digitaler Anwendungen erreicht werden. Die Digitalisierung des Rettungsdienstes wurde daher als konkretes Projekt in die Thüringer Strategie für die digitale Gesellschaft aufgenommen. In einem ersten Schritt werden zurzeit in Zusammenarbeit – und Herr Montag hat darauf schon hingewiesen – mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen die Notarztfahrzeuge mit mobilen Einsatzmitteln zur digitalisierten Einsatzdatenerfassung und Dokumentation ausgestattet. Perspektivisch ist damit die Möglichkeit gegeben, zentrale Leitstellen, Rettungsdienste und Notfallaufnahmen der Krankenhäuser zu vernetzen, bis hin zu Informationen über aktuell verfügbare Ressourcen, zum Beispiel frei verfügbare Intensivbetten. Die Schritte hierzu werden zwischen den Beteiligten in nächster Zeit näher zu vereinbaren sein. Im Zuge der angestrebten Digitalisierung der Notfallversorgung wurde auf Beschluss des
Landesbeirats für das Rettungswesen dazu am 6. Juni 2019 eine Arbeitsgruppe Digitalisierung unter Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegründet. In der konstituierenden Sitzung am 23. August 2019 bestand Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit eines landesweit einheitlichen Dokumentationssystems. In diesem Jahr sollen die Anforderungen an ein solches System definiert und weitere Projektschritte eingeleitet werden.
Sie haben gefragt, wie die Landesregierung IVENA bewertet und wie und bis wann eine Einführung umgesetzt werden kann. Hierzu möchte ich Ihnen sagen, dass zunächst natürlich die Vorteile und die Notwendigkeit der Digitalisierung der Notfallversorgung unstrittig sind. Das System IVENA wird, wie schon gesagt, bereits in anderen Ländern verwendet und ist grundsätzlich als geeignet zu bewerten. Allerdings ist IVENA nicht das einzige verfügbare System. Die Digitalisierung der Notfallversorgung wird vom Land mit öffentlichen Mitteln gefördert, sodass die jeweiligen Projektträger an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind.
Zu den Kosten der Digitalisierung der Notfallversorgung lassen sich gegenwärtig aufgrund der noch laufenden Abstimmungen innerhalb der Arbeitsgruppe Digitalisierung keine abschließenden Angaben machen. Die Ausstattung und Schulung der Notärzte wurde in den Jahren 2018 und 2019 mit Landesmitteln in Höhe von 327.445 Euro gefördert, für die nächsten Projektschritte ab 2020 sind Mittel in Höhe von 335.350 Euro beantragt.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausführungen zu den Einzelfragen möchte ich zur Aufforderung an die Landesregierung unter Punkt II Folgendes mitteilen. Zum Ersten: Die Digitalisierung der Notfallversorgung ist bereits ein Landesprojekt im Rahmen der Thüringer Strategie für eine digitale Gesellschaft.
Zweitens: Fördermittel für die Umsetzung des Projekts sind im Landeshaushaltsplan 2020 bereits eingeplant. Bei Bereitstellung weiterer Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber in den folgenden Haushaltsjahren ist davon auszugehen, dass die angestrebte digitale Vernetzung entsprechend der Projektplanung verwirklicht werden kann.
Drittens: Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Innenministerium entsprechend ihrer Zuständigkeit. Grundlage ist der in der Arbeitsgruppe Digitalisierung abgestimmte Plan. Dabei werden alle an der Notfallversorgung Beteiligten, also die Landkreise und kreisfreien Städte, Rettungsdienste, Krankenhausgesellschaft, Kostenträger und weitere Akteure mit eingebunden.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zu den Ausschussüberweisungen. Es war die Überweisung an den Kommunal- und Innenausschuss und die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt.
Ich lasse zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Nein, beides nicht. Damit ist diese Überweisung beschlossen.
Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Wer dafür ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind wiederum die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Und als federführender Ausschuss soll der Innenund Kommunalausschuss fungieren, das sehe ich richtig? Allseitiges Nicken. Dann lasse ich über diese Federführung abstimmen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum Abgeordnete aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch die Federführung so bestätigt und wir beenden diesen Tagesordnungspunkt, der hiermit geschlossen wird.
Wir kommen damit zum Eintritt in die Mittagspause. Es geht hier um 13.45 Uhr weiter mit der Fragestunde. Ich mache gleichzeitig noch einmal darauf aufmerksam, dass es anschließend an die Fragestunde mit einem großen Block verschiedener Wahlen weitergeht, das wird dann um 14.45 Uhr der Fall sein mit dem Tagesordnungspunkt 21 und den weiteren Tagesordnungspunkten. Eine angenehme Mittagszeit. Die Sitzung ist bis dahin unterbrochen.
Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Vorab mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Fragen 1,
14 und 17 von den Fragestellern zurückgezogen worden sind. Das sind die Fragen in den Drucksachen 7/327, 7/382 und 7/387.
Wir beginnen also mit der zweiten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Liebscher von der Fraktion der SPD mit der Drucksache 7/347. Bitte, Herr Liebscher.
Am 27. November 2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen zur öffentlichen Auslegung freizugeben. Der Entwurf trifft unter anderem Festlegungen zu den Themen „Raumstruktur“, „Siedlungsstruktur“, „Infrastruktur“ und „Freiraumstruktur“. Die Anhörung der Planungsgemeinschaft Südwestthüringen erfolgte in oben genanntem Zeitraum und ist relevant für die Landesplanung. Mittlerweile müssten die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet sein.
1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und wie und wann wird darüber die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt?
Ich frage weiter: 2. Welche Fristen aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind im weiteren Verfahren einzuhalten?
3. Liegen derzeit entsprechende Bau- bzw. Nutzungsanträge für raumbedeutsame Vorhaben in Südwestthüringen vor, die gegebenenfalls Genehmigungen nach sich ziehen könnten, solange der neue Regionalplan noch nicht in Kraft ist, und falls ja, welche?
Und abschließend: 4. Welche Kontrollmechanismen stellen sicher, dass das Verfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen dieses Mal fehlerfrei durchgeführt wird bzw. abgeschlossen werden kann?
Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Weil für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte.
Zu Frage 1: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanentwurf Südwestthüringen sind etwas mehr als 3.600 Stellungnahmen bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen eingegangen. Diese werden zurzeit geprüft und einer planerischen Abwägung zugeführt.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen schätzt ein, dass dieser Prozess noch bis Ende 2020 andauert. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen geht zudem davon aus, dass der Regionalplanentwurf infolge dessen wesentlich überarbeitet wird. Der überarbeitete Planentwurf wird von der Regionalen Planungsgemeinschaft beschlossen. Er wird sodann gemäß § 15 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Landesplanungsgesetz unverzüglich auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zur Einsicht bereitgestellt. Auch die Einsichtnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Südwestthüringen, Karl-LiebknechtStraße 4, 98572 Suhl, ist möglich. Bestandteil der zur Einsicht bereitzustellenden Unterlagen ist auch der Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen, üblicherweise in Form einer Abwägungstabelle. Voraussichtich in der ersten Jahreshälfte 2021 wird eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu dem überarbeiteten Planentwurf durchgeführt werden. Auch im Rahmen dieser Beteiligung wird der Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen – online oder zur Einsichtnahme vor Ort – der zu beteiligenden Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz durch die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 2: Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 5 Thüringer Landesplanungsgesetz sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Einleitung der Fortschreibung zur Genehmigung vorzulegen. Das Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne in Thüringen wurde im März 2015 begonnen. Die Dreijahresfrist des Thüringer Landesplanungsgesetzes wurde auf Antrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen gemäß § 5 Abs. 6 Satz 6 Thüringer Landesplanungsgesetz um zwei Jahre, das heißt bis März 2020, verlängert. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen stellte im Dezember 2019 einen erneuten Antrag auf Fristverlängerung um weitere zwei Jahre. Dieser erneute Antrag wird derzeit geprüft.
Zu Frage 3: Raumbedeutsame Vorhaben in der Planungsregion Südwestthüringen sind auf der Grundlage des rechtsgültigen Regionalplans aus dem Jahr 2012 zu bewerten. Der oberen Landesplanungsbehörde ist derzeit ein laufendes Genehmigungsverfahren für raumbedeutsame Vorhaben
in der Planungsregion Südwestthüringen bekannt. Dabei handelt es sich um die geplante Errichtung von vier Windenergieanlagen bei gleichzeitigem Rückbau von fünf Windenergieanlagen in der Stadt Eisenach, Gemarkung Neukirchen. Das Vorhaben steht im Einklang mit dem rechtskräftigen Regionalplan Südwestthüringen und mit dem aktuellen Planentwurf.
Zu Frage 4: Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde übt gemäß § 13 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz die Fach- und Rechtsaufsicht über die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen aus. Der Regionalplan bedarf gemäß § 5 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz der Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberster Landesplanungsbehörde. Auf dieser Basis kann ein rechtmäßiges Zustandekommen des Regionalplans Südwestthüringen gewährleistet werden. Im Übrigen wurde das Zustandekommen des aktuell gültigen Regionalplans Südwestthüringen aus dem Jahr 2012 bisher nicht beanstandet.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann komme ich zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU mit der Drucksache 7/351. Bitte, Herr Walk.