Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und natürlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Reinhardt betraut.

Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Abgeordneter Schubert, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier, Frau Ministerin Taubert und Herr Minister Tiefensee entschuldigt.

Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wie Sie den Hinweisen in der Einladung entnehmen können, soll heute Tagesordnungspunkt 18 als erster Punkt aufgerufen werden. Danach soll der Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 erfolgen. Für Tagesordnungspunkt 14 gibt es die Festlegung, dass dieser heute Vormittag aufgerufen werden soll. Die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 21, 23 und 24 werden heute nach der Mittagspause aufgerufen.

Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/6353 als neuen Tagesordnungspunkt 7 b gemeinsam mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 7 aufzurufen.

Sofern der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/6298 nicht an einen Ausschuss überwiesen wird, besteht die Festlegung, zu diesem Gesetzentwurf in erster und in zweiter Beratung zu verhandeln. Gestatten Sie mir jedoch an dieser Stelle den Hinweis, dass gute Gründe für die Annahme sprechen, dass vor der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen die in Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Weiterhin wurden folgende Festlegungen getroffen: Der Tagesordnungspunkt 10 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Tagesordnungspunkte 31 und 35 werden in diesen Plenarsitzungen auf jeden

Fall aufgerufen, wobei Tagesordnungspunkt 35 erst am Freitag zum Aufruf kommen kann.

Wird der Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Hinweise? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Einen recht schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, mit Blick auf die Hinweise, die Sie jetzt zur Tagesordnung gegeben haben, besonders in Bezug auf Punkt 7, würden wir, um eine zügige Weiterberatung zu gewährleisten, relativ früh die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b aufrufen wollen. Demzufolge beantrage ich, sie heute als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen.

Das würde also heißen, nachdem wir den Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen haben, würden wir nicht Tagesordnungspunkt 3 aufrufen, sondern jetzt Tagesordnungspunkt 7 a und b als zweiten. Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

Ich habe noch einen Antrag zur Tagesordnung, und zwar hinsichtlich der Dringlichkeit, die besteht, noch einen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen – den Antrag, der aus dem Sozialausschuss zurückgekommen ist, aber nicht auf der Tagesordnung platziert wurde, nämlich „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten – einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“ in Drucksache 7/4827, und diesen noch in diesem Plenum abzuarbeiten.

Er war noch gar nicht auf der Tagesordnung, Herr Bühl? Ich muss jetzt mal nachfragen, so schnell kann ich nicht gucken.

Genau. Der war im Sozialausschuss, es gibt eine Beschlussempfehlung. Er ist aber nicht vorbehaltlich der abschließenden Beratung im Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt worden.

Okay. Dann werden wir zunächst über den Antrag von Herrn Abgeordneten Blechschmidt abstimmen, Tagesordnungspunkt 7 a und b heute als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das ist so. Damit stimmen wir ab, diesen Tagesordnungspunkt als zweiten in der Tagesordnung nach vorn zu nehmen. Dafür genügt

die einfache Mehrheit, weil es hier nur um ein Nachvornziehen geht. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Wer ist gegen dieses Vorziehen von 7 a und b? Das ist die Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist das bestätigt.

Jetzt gibt es den Antrag, zusätzlich den eben von Herrn Abgeordneten Bühl vorgetragenen Antrag zu Corona-Schutzmaßnahmen, der aus dem Sozialausschuss gekommen ist, noch auf die Tagesordnung zu heben. Das heißt, hier muss mit Fristverkürzung abgestimmt werden, sollte es Widerspruch dazu geben. Gibt es Widerspruch? Es gibt auch keinen Widerspruch. – Herr Hopfe weist gerade daraufhin, dass wir es mit einfacher Mehrheit hätten beschließen können. – Also, wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Parlament. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine.

Dann sollten wir noch über die Platzierung abstimmen. Herr Abgeordneter Bühl, gibt es einen Vorschlag zur Platzierung?

Morgen Vormittag.

Dann soll der Tagesordnungspunkt am morgigen Vormittag aufgerufen werden. Erhebt sich Widerspruch? Dann können wir so verfahren.

Frau Abgeordnete Lehmann, bitte.

Ich habe noch einen weiteren Antrag zur Tagesordnung. Und zwar würde ich für die Koalition beantragen, Tagesordnungspunkt 37 – das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes – auch in dieser Plenarsitzung abzuarbeiten.

Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 37 auch in die Abarbeitung aufzunehmen, also unter Punkt I zu ziehen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann gehe ich davon aus, dass wir hier in Übereinstimmung sind.

Weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich über die so geänderte Tagesordnung abstimmen. Wer dem seine

Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Parlament. Die Gegenstimmen – sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann verfahren wir entsprechend.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 18 auf

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Das Wort erhält das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herr Abgeordneter Raymond Walk, für den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Herr Walk, bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, nach zwei Jahren erstatte ich Ihnen im Auftrag der Parlamentarischen Kontrollkommission heute den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum von 2020 bis 2022. Dieser Tätigkeitsbericht ist – das möchte ich gleich vorwegsagen – neu strukturiert und auf die Tätigkeit der Kommission und die Kontrollschwerpunkte fokussiert. Persönliche Anmerkung: Sehr viel kürzer als in der Vergangenheit wird es leider nicht werden. Deswegen stellen wir Ihre Geduld auf eine besondere Probe heute Morgen. Jetzt wieder ins Protokoll zurück.

Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. So heißt es in unserer Verfassung und in unserem Verfassungsschutzgesetz. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Gesamtresümee ziehen und in den folgenden Berichtsteilen dann ins Detail gehen.

Die Landesregierung hat im Berichtszeitraum ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten Vorgänge unterrichtet. Den gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung, bei der Vorlage von Berichten und Unterrichtungen sowie bei der Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften wurde damit nachgekommen.

Wir halten die Landesregierung auf der anderen Seite aber auch an, den Verfassungsschutzbericht den Kommissionsmitgliedern zukünftig wesentlich zeitnaher zur Verfügung zu stellen. Ein Vorlauf von nur wenigen Stunden vor der Veröffentlichung

(Präsidentin Pommer)

wird dem Gebot einer frühzeitigen Unterrichtung nicht gerecht. Zudem wird die Landesregierung gebeten, die Begründungen der Zurückstellung von Benachrichtigungen an Betroffene des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel und wesentlich Mitbetroffene in ihren Unterrichtungen nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zukünftig ausführlicher und schlüssiger zu fassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission …

Entschuldigung, Herr Abgeordneter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde es ist sehr unruhig und bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Berichterstatter.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet nach § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Sie hat dabei die Geheimhaltungspflichten zu beachten. Demzufolge werden in diesem Bericht Beratungsgegenstände der Parlamentarischen Kontrollkommission nur in allgemeiner Form und unter Beachtung der Geheimhaltung dargestellt. Der letzte Tätigkeitsbericht wurde in der 26. Plenarsitzung am 2. Oktober 2020 und somit vor knapp zwei Jahren durch meine Person mündlich erstattet.

Die Parlamentarische Kontrollkommission hat die im Rahmen der Erstattung der Tätigkeitsberichte in den Jahren 2018 und 2020 erhobene Kritik hinsichtlich des Berichtsumfangs und des Berichtsinhalts zum Anlass genommen – ich hatte es bereits angedeutet – und den nunmehr vorliegenden Bericht von seinem Umfang und seinem Inhalt entsprechend angepasst, wenngleich der Bericht die bewährte Grundstruktur beibehält.

Lassen Sie mich zunächst zu einigen Formalien kommen. Drei der fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission der 7. Wahlperiode wurden in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2020, also vor nunmehr mehr als zweieinhalb Jahren gewählt. Gewählt wurden seinerzeit der Abgeordnete Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Anja Müller und meine Person. Die neue Kommission wurde bislang nicht konstituiert, da sie noch nicht vollständig besetzt ist. Diese Umstände sind gerade vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes für den Rechtsstaat zutiefst bedenklich. Die Fraktion der AfD war mit ihrem Eilantrag vor dem Thüringer Ver

fassungsgerichtshof erfolgreich, der mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 entschieden hat, dass die Parlamentarische Kontrollkommission nicht konstituiert werden darf, bevor nicht durch geeignete verfahrensgemäße Vorkehrungen sichergestellt ist, dass Wahlvorschläge der AfD-Fraktion nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden.

Der Verfassungsgerichtshof gab damit dem Eilantrag mit der Begründung statt, dass die Konstituierung der Kommission ohne Mitglieder der AfDFraktion und ohne Sicherstellung, dass Wahlvorschläge der AfD nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden, offensichtlich deren Recht als Oppositionsfraktion auf Chancengleichheit nach Artikel 59 Abs. 2 der Thüringer Verfassung verletze.

Im April 2021 machte die AfD-Fraktion vor dem Hintergrund der regelmäßigen Ablehnung ihrer Wahlvorschläge für die Parlamentarische Kontrollkommission sodann erneut ein Organstreitverfahren nebst einstweiligem Anordnungsverfahren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof anhängig. In dem Eilantrag beantragte die AfD-Fraktion, vorläufig die zwei noch fehlenden und aus den Reihen der AfDFraktion zu wählenden Mitglieder der Kommission ohne Wahl benennen zu dürfen. Während der Antrag auf einstweilige Anordnung mit Beschluss vom 26. April 2021 abgelehnt worden ist, ist das weitergehende Hauptsacheverfahren noch offen.

Auf Anregung der Landtagspräsidentin gab es in den letzten Monaten ein von einem externen Mediator geleitetes Moderationsverfahren, in dessen Folge vor wenigen Wochen von den Koalitionsfraktionen ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt worden ist, welcher die Empfehlung aus dem Moderationsverfahren aufnimmt. Zwischenzeitlich hat die AfDFraktion durch den Fraktionsaustritt der Abgeordneten Kniese, nachdem vorher bereits der Abgeordnete Schütze aus der Fraktion ausgeschlossen war, den Status als größte Oppositionsfraktion verloren. Zudem trat vor einigen Monaten auch Herr Abgeordneter Gröning aus der Fraktion aus. Aufgrund der hierdurch eingetretenen neuen Stärkeverhältnisse der Fraktionen stehen auf Grundlage des geltenden Rechts der CDU-Fraktion zwei Sitze und der AfD-Fraktion nur noch ein Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu. Der Anspruch der Fraktion Die Linke auf zwei Sitze blieb unverändert.

In der 68. Plenarsitzung am 16. Dezember 2021 wurde auf Vorschlag der CDU‑Fraktion der Abgeordnete Bergner aus den Reihen der Gruppe der FDP als weiteres Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Sämtliche weitere Wahlvorschläge der AfD-Fraktion verfehlten bislang die erforderliche Mehrheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, derzeit arbeitet die in der 6. Wahlperiode gewählte Parlamentarische Kontrollkommission, die noch aus drei Mitgliedern besteht, und zwar Herrn Dieter Hausold – herzlich willkommen, lieber Kollege Hausold oben auf der Besuchertribüne –,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Frau Abgeordneter Dorothea Marx und meiner Person, weiter, sodass die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gewährleistet ist. Ein Kontrollvakuum hat damit zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung unterrichtet nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Schwerpunkte der allgemeinen Unterrichtungstätigkeit sind insbesondere die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse. Im Rahmen der Unterrichtung über Vorgänge von besonderer Bedeutung sind die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.

Auf Verlangen der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet die Landesregierung zu sonstigen Vorgängen aus dem Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz. In diesem Rahmen hat die Kommission aus aktuellen Anlässen heraus eigene Berichtsschwerpunkte gesetzt. Genannt seien hier beispielsweise die Entwicklung der links- und rechtsextremistischen Szene in Eisenach, die Radikalisierung und Neustrukturierung der Querdenkerbewegung, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz oder auch die Entwicklung der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“. Eine effektive Kontrolle setzt dabei voraus, dass nicht nur über bloße Arbeitsabläufe, sondern auch über die Ereignisse der Arbeit informiert wird. Umfassend heißt in diesem Zusammenhang – und so halten wir es –, dass die Parlamentarische Kontrollkommission ein möglichst vollständiges Bild über die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz einschließlich der Ausübung der Aufsicht erlangen soll. Die besondere Bedeutung dieser weitreichenden Kontrollrechte liegt darin, dass diese Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Zugriff auf einen dem Landtag ansonsten schwer zugänglichen Bereich der Exekutive ermöglichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das besagte kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungs