Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

Die benannte „Reichsbürger-Szene“ hat dabei nichts von ihrer Gefährlichkeit verloren, die sich selbst als „Reichsbürger“ bezeichnenden Personen treten immer unverhohlener mit ihren kruden Theorien auf und schrecken auch vor der Androhung und Anwendung von Gewalt nicht zurück. Sie unterwandern das Versammlungsgeschehen und versuchen, legitimen Protest für ihre eigenen Ziele zu nutzen. Daher ist es umso wichtiger, diesem Personenkreis den Umgang mit Waffen zu verbieten und bereits im Besitz befindliche Waffen einzuziehen. Die Parlamentarische Kontrollkommission unterstützt Minister Maier ausdrücklich bei diesen Bemühungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz informierte die Parlamentarische Kontrollkommission fortlaufend über die Gefahren, die vom islamistischen Terrorismus für die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Thüringen ausgingen, sowie über den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden zu terroristischen Anschlägen, Anschlagsvorbereitungen und Tätern. Die Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus wird weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt.

In Thüringen gibt es derzeit elf etablierte Moscheevereine, einer davon ist salafistisch dominiert, zwei salafistisch beeinflusst, fünf teilweise von Salafisten frequentiert. Bisher öffentlich erkennbare salafistische und islamistische Aktivitäten wandern zunehmend in den privaten Bereich sowie in den Untergrund ab, weil Verfolgungsdruck und Beobachtung durch Sicherheitsbehörden sowie das Einschreiten

in der Szene zu erheblicher Verunsicherung geführt haben. Wenn sich auch das Personenpotenzial zahlenmäßig verringert hat, besteht das Problem des Islamismus in klandestiner Form weiter.

In Thüringen gibt es kaum etablierte Strukturen, vielmehr eher lose Personennetzwerke oder autonom agierende Einzelpersonen. Im Berichtszeitraum war von einem Gesamtpotenzial von bis zu 200 Islamisten in Thüringen auszugehen, davon 135 Salafisten, 33 Angehörige der nordkaukasischen Szene, 20 Tablighi Jamaat und weitere Einzelpersonen in Gemeindezentren.

Die Szene hat finanzielle Einbußen durch ausbleibende Spendengelder. Moscheevereine und Gebetsräume waren wegen der Coronamaßnahmen über Wochen und Monate geschlossen. Zurzeit verfügt die Szene in Thüringen über keine charismatischen Führungspersönlichkeiten. Der Salafismus ist nach wie vor deutlich männlich dominiert. Zu beobachten ist aber auch eine zunehmend aktivere und radikalere Rolle von Frauen. Der Ist-Zustand unterscheidet sich nicht wesentlich von den vorausgegangenen Jahren. Zunehmend radikalisiert sich insbesondere der jüngere Teil der Szene. Ältere Personen haben sich eher zurückgezogen. Moscheegemeinden spielen keine große Rolle mehr. Vieles geschieht zunehmend im privaten Raum und im Verborgenen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in unseren Haftanstalten sehen wir die große Gefahr einer Radikalisierung einsitzender Muslime. Gegenwärtig wird von einer einstelligen Zahl von Islamisten in den Justizvollzugsanstalten ausgegangen. Vor diesem Hintergrund hat die Parlamentarische Kontrollkommission die Landesregierung um die Erstellung eines Deradikalisierungskonzepts gebeten. Hauptziel dabei ist die Prävention, um Personen, die möglicherweise empfänglich für radikale Tendenzen sind, davon abzuhalten. Diesbezügliche Gespräche zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hatten nach anfänglich positiven Signalen bislang leider keine zufriedenstellenden Ergebnisse zur Folge. Für die Parlamentarische Kontrollkommission erhärtete sich in den letzten Monaten zunehmend der Eindruck, dass die Gefahren, die von einsitzenden Islamisten ausgehen, vom zuständigen Ministerium nicht gesehen werden.

Positive Ansätze zur Deradikalisierung aus der Vergangenheit wurden nicht fortgesetzt. Eine wirksame Bekämpfung der Gefahren des Islamismus ist jedoch nur möglich, wenn auch das Amt für Verfassungsschutz Informationen zu potenziell betroffenen Gefangenen erhält, Deradikalisierungsprojek

te wieder hochgefahren sowie Schulungen und Informationsangebote angenommen werden. Die Gefahren, die von radikalisierten Gefangenen in unseren Justizvollzugsanstalten ausgehen, sind real und müssen von allen zuständigen Stellen ernst genommen werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird sich daher auch zukünftig regelmäßig von der Landesregierung über die weiteren Schritte und Maßnahmen informieren lassen, mit denen die beschriebenen Gefahren in den Justizvollzugsanstalten bekämpft werden sollen.

Das Amt für Verfassungsschutz ist auch mitwirkende Behörde bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Es war festzustellen, dass sicherheitsrelevante Hinweise des Amts für Verfassungsschutz bei Ausländerbehörden wenig Beachtung fanden und die Kommunikation schlecht war bis dahin, dass Hinweise vollständig ignoriert wurden. Hier ist aus Sicht der Parlamentarischen Kontrollkommission umgehend ein aufsichtliches Handeln des zuständigen Ministeriums gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten als Ausländerbehörden geboten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie in früheren Berichtszeiträumen waren auch die Entwicklungen im Bereich des Linksextremismus regelmäßiges Thema der Unterrichtungen. Informiert wurde über Angriffe auf den politischen Gegner aus dem rechtsextremistischen Bereich, die teilweise mit hoher Brutalität und krimineller Energie ausgeführt wurden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch erneut sogenannte Outing-Aktionen, mit denen Namen und Adressen von Rechtsextremisten oder vermeintlichen Rechtsextremisten im Internet veröffentlicht und diese Person dadurch einer erheblichen realen Gefahr ausgesetzt werden. Dabei dient die Plattform „de.indymedia“ nicht selten als Medium zur Veröffentlichung von Rechtfertigungsverlautbarungen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird sich über die entsprechenden Ermittlungsergebnisse berichten lassen.

Die linksextremistische Szene agiert professionell in Bezug auf die Aufklärung von Szeneobjekten und zugehörigen Personen, auch unter Einsatz beinahe nachrichtendienstlicher Mittel. Mehrere Brandanschläge und Angriffe auf einschlägige rechtsextremistische Objekte und Gaststätten waren im Berichtszeitraum zu verzeichnen, die nach bisherigem Stand der Ermittlungen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene zuzurechnen sind.

Es sind unterschiedliche Gruppen aktiv. Einerseits wird von reisenden, klandestinen und extremistischen Kleinstgruppen ausgegangen, die auch in der gesamtdeutschen linksextremistischen Szene aktiv und auch in Thüringen tätig geworden sind.

Diese emanzipieren sich von den etwas älteren linksextremistischen Gruppierungen. Andererseits sind bei überregionalen Aktionen lokal ansässige Einzelpersonen vor Ort als Helfer tätig, um auszuspähen und nötige Informationen zu liefern. Während in der Vergangenheit Gewalt nur gegen Sachen verübt wurde, ist zunehmend festzustellen, dass die Hemmschwelle auch in diesem Bereich weiter sinkt und auch vor teils massiver Gewalt gegen Menschen nicht mehr zurückgeschreckt wird. Schwere Verletzungen werden dabei zumindest billigend in Kauf genommen. Für die ältere Generation von gewalttätigen Linksextremisten war es hingegen noch Konsens, Menschenleben nicht zu gefährden.

Brandanschläge sind zunehmend eine bevorzugte Aktionsform der gewaltorientierten Linksextremisten. Die Militanz dient der Durchsetzung einer politischen Agenda. Die Aktionen sind dabei durch eine wenig komplexe Durchführung, eine leichte Umsetzung und einen schnellen Erfolg gekennzeichnet. Sie dienen als psychologisches Druckmittel auf den Staat und auf den politischen Gegner.

In Thüringen kam es im Berichtszeitraum auch zu mehreren Resonanzstraftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, aus dem linksextremistischen Bereich im Zusammenhang mit der Räumung von Szeneobjekten in Berlin wie der „Liebig 34“ und der Festnahme sowie dem Prozess gegen eine Linksextremistin. Die Sachbeschädigungen bezogen sich zumeist auf Büros der AfD.

Zu einem besonders schweren Landfriedensbruch kam es in Jena, als dort 14 Objekte mit Wurfgeschossen, Sprühfarbe und Pyrotechnik angegriffen wurden. Darüber hinaus waren Körperverletzungsdelikte mit teils massiver Gewaltausübung verbunden. Als Beispiel sei genannt der Überfall auf einen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene und seine schwangere Freundin oder auch der Überfall auf einen „Thor Steinar“-Laden in Erfurt, bei dem auch auf eine bereits am Boden liegende Verkäuferin massiv eingetreten wurde. Aber auch Überfälle auf ein einschlägig rechtsextremistisches Szenelokal in Eisenach, bei denen eine Linksextremistin in einer Führungsrolle verdächtigt wird, sind hier zu nennen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Laufendes Verfahren!)

Sie steht zwischenzeitlich vor Gericht und wird von der Bundesanwaltschaft als Kopf einer kriminellen Vereinigung eingestuft, die den demokratischen Rechtsstaat bekämpft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission befasste sich im

Berichtszeitraum auch mit Fragen der Spionageabwehr und wurde ausführlich über Spionageaktivitäten einzelner ausländischer Dienste in Deutschland unterrichtet. Hier erweitert sich der Fokus weg von der klassischen Spionage hin zu unlauterer Einflussnahme auf Meinungsbildung, mit dem Ziel der Spaltung der Gesellschaft und der Destabilisierung der Demokratie. Die Europäische Union und damit auch Deutschland stehen im besonderen Fokus russischer Nachrichtendienste, aber auch anderer Aktivitäten zur Destabilisierung. Neben analogen Versuchen der Spionage, beispielsweise in Forschungsinstituten, spielen zunehmend „Hack and Leak“-Operationen eine Rolle. Dem vermutlich staatlichen Cyberakteur APT-Ghostwriter zuzurechnende Akteure haben versucht, auch auf Accounts von Landtagsabgeordneten zuzugreifen, in weiteren Fällen auch auf solche von Bundestagsabgeordneten und deren Mitarbeiter.

Das Amt für Verfassungsschutz informierte über Fälle von Spionage, die von China, Russland, dem Irak, Pakistan und dem Iran ausgegangen sind. Zudem wurde über entsprechende Versuche informiert, die in Syrien, der Türkei und Nordkorea ihren Ursprung haben. Dabei wurde deutlich, dass die Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste nicht allein aus den Zentralen der jeweiligen Dienste im Ausland oder diplomatischen Vertretungen in den Gaststädten heraus erfolgt, sondern verschiedenste zwischenstaatliche und private Einrichtungen aufgrund der durch sie vermittelnden Kontaktmöglichkeiten als Infrastrukturen für Spionageaktivitäten herangezogen werden. Über Kooperationen mit Hochschulen, aber auch durch Mitarbeiter in sensiblen Unternehmen wird versucht, Spionage zu betreiben und Informationen abzugreifen. Nicht zuletzt war auch ein großes in Erfurt ansässiges Unternehmen der IT-Branche Opfer eines Cyberangriffs mit einer Schadsoftware, wobei jedoch auch möglich ist, dass der Angriff eher der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ist, was die Sache natürlich auch nicht besser macht.

Durch Desinformation ausländischer Sender, wie zum Beispiel „Russia Today“, wird zudem in Bezug auf die Coronaviruspandemie oder auch den Angriffskrieg auf die Ukraine versucht, auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Einfluss zu nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im September letzten Jahres fanden die Bundestagswahlen statt. Die Landesregierung nahm dies zum Anlass und informierte über den Verlauf des Wahlkampfs. Dominierend waren Sachbeschädigungen wie die Zerstörung und das Beschmieren von Wahlplakaten, aber auch Aufrufe aus der linksextremistischen Szene zur Störung von AfD‑Veranstaltungen.

Zudem kam es zu einer Zunahme von Angriffen durch Ghostwriter mit dem Ziel der Einflussnahme auf das Wahlverhalten. Bei der Bundestagswahl verzeichnete die teilnehmende NPD als rechtsextremistische Partei keine nennenswerte Unterstützung. Mit einem Stimmenrückgang von 0,9 Prozentpunkten auf 0,3 Prozent der Zweitstimmen in Thüringen verbleibt sie weiter in der parteipolitischen Bedeutungslosigkeit. Die staatliche Teilfinanzierung der NPD wird dadurch auf nahezu null sinken. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die Parlamentarische Kontrollkommission im Rahmen ihrer Berichtspflicht nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes aber auch im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung über den Einsatz von V-Personen informiert. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2020 heißt es hierzu – ich zitiere –: „Die Koalition wird den mit dem Koalitionsvertrag 2014 begonnenen Reformprozess auf der Grundlage der damals formulierten Anerkennung ‚der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit‘ des Amtes für Verfassungsschutz fortsetzen. Dazu gehören insbesondere: Beibehaltung des Verzichts auf den Einsatz von V-Personen bei Fortbestehen der Möglichkeit von Ausnahmen im begründeten Einzelfall zum Zweck der Terrorismusbekämpfung durch Zustimmung des für Inneres zuständigen Kabinettsmitgliedes und des Ministerpräsidenten.“ Dieser politische Rahmen bedeutet, dass der Einsatz von V-Personen nur in eng begrenzten Fällen möglich ist und hat zur Folge, dass sich der Einsatz auf wenige Fälle beschränkte. Die Positionen der die Regierung tragenden Fraktionen und der oppositionellen CDU haben sich diesbezüglich nicht geändert. Während die CDU-Fraktion immer wieder darauf dringt, V-Personen als geeignetes nachrichtendienstliches Mittel in allen Phänomenbereichen einzusetzen, bleibt es in der Koalition bei dem weitestgehenden Verzicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ende meiner Berichterstattung möchte ich mich bei meinen beiden Kommissionskollegen recht herzlich für ihr Engagement und ihr Mitwirken bedanken. Mein Dank geht zunächst an meine Abgeordnetenkollegin Dorothea Marx, ganz besonders bedanken möchte ich mich aber auch bei Herrn Kollegen Dieter Hausold, der dem Landtag bekanntermaßen ja seit Herbst 2019 nicht mehr angehört, aber weiterhin die Aufgaben des Kommissionsvorsitzenden wahrnimmt. Herzlichen Dank noch mal dafür.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Die Arbeit – das möchte ich ausdrücklich betonen – war stets konstruktiv und auch von großer Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt. Danken möchten wir an dieser Stelle auch den Vertretern der Landesregierung, allen voran Ihnen, Herr Minister Maier, und Herrn Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz, Herrn Kramer, seinem Vertreter, Vizepräsident Derichs, sowie Herrn Geiken als Leiter der Stabsstelle Controlling für ihre Auskunfts- und Kooperationsbereitschaft.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bedanken möchte ich mich schließlich auch beim Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission Dr. Thomas Poschmann, den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommissionsgeschäftsstelle, zudem bei den weiteren Bediensteten der Landtagsverwaltung, die in verschiedenster Art und Weise die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützt haben. Und ich bedanke mich nach 59 Minuten und 8 Sekunden für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat Frau Abgeordnete Marx.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja auch Mitglied dieser verbliebenen Restkommission aus der vergangenen Legislaturperiode. Zu den Gründen, warum es noch nicht zu einer Neubildung einer neuen Kontrollkommission gekommen ist, hat der Kollege ausführlich Stellung genommen. Ich möchte noch mal auch verstärkt meinen Dank an die Mitwirkenden, an die Auskunftsverpflichteten richten, dass wir wirklich immer ausführlich Auskunft bekommen haben und es keinen Fall gegeben hat, bei dem wir eine erbetene Auskunft nicht bekommen hätten.

Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein elementarer Bestandteil unserer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung. Es ist aus Sicht der Sozialdemokratie auch sehr wichtig, dass der Verfassungsschutz als eigenständiges Amt erhalten bleibt. Es gibt immer wieder – und das wird vielleicht auch in der Diskussion wieder kommen – die Kritik daran, dass man ein solches Amt nicht bräuchte und dass eine solche Aufgabe, die dort wahrgenommen wird, den allgemeinen Polizeibehörden übertragen werden könnte oder sollte. Ich warne auch heute wieder vor dieser Idee, die vielleicht vor den Versäumnissen und Fehlern, die ge

(Abg. Walk)

rade beim NSU damals erheblich waren, verständlich sein mag. Aber wir haben tatsächlich eine parlamentarische Kontrolle, die ausgebaut, die sehr schlagkräftig ist, die auch einen Controller vorsieht, der das Amt selbst kontrolliert. All das hätten wir nicht, wenn in diesem Bereich die Tätigkeit bei den allgemeinen Polizeibehörden angesiedelt werden würde. Deswegen bin ich nach wie vor für nachrichtendienstliche Erhebungen, die für mich auch nicht in die Zivilgesellschaft gehören, weil wir da ein Gewaltmonopol des Staats zu beachten haben. Es kann nicht sein, dass man sagt, zivile Institutionen, die natürlich einen wichtigen Auftrag erfüllen beim Schutz der Verfassung, das möchte ich hier gar nicht kleinreden, und die sehr wichtige Beiträge leisten, auch in der Beobachtung und der Kommentierung und in der Verteidigung der Verfassung, aber was die nicht können und auch nicht dürfen, ist, selbst nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Da bin ich Juristin und Verfassungspatriotin und wirklich auch immer dafür, dass solche Dinge immer unter parlamentarischer und gesetzlicher Kontrolle stehen müssen.

(Beifall CDU, SPD)

Deswegen ist all das, was das Amt für Verfassungsschutz hier macht, auf einem gesetzlichen Boden, den wir hier zusammen geschaffen haben. V-Leute sind weitgehend eingegrenzt, um eben das zu verhindern, was wir damals mit Tino Brandt wirklich als abschreckendes Beispiel – bundesrepublikanisch berühmt geworden – zu beklagen hatten, dass es nicht sein kann, dass man also Strukturen stützt, die man eigentlich bekämpfen will, indem man gedungene Vertreter mit Geld honoriert, was sie dann vielleicht sogar – oder im Fall Tino Brandt gesichert – da reinstecken, um die Strukturen wieder zu stärken.

Wir haben eine erhebliche Ausdehnung – das hat sich im Bericht, vom Kollegen Walk vorgetragen, auch manifestiert – in der zeitlichen Dauer und in der Vielfalt der Vorträge im rechtsextremen Bereich und wir haben – das ist auch richtig so – mittlerweile auch die AfD unter Beobachtung. Ich möchte auch hier noch mal auf die Diskussion von gestern zurückkommen. Also allein der Punkt, dass man die bisherige Gewaltenteilung infrage stellt und behauptet, unsere Gerichte wären nicht neutral und wären auch politisch beeinflusst und man möchte hier sozusagen Hand anlegen, hat für mich ein erneutes Beispiel dafür gegeben, wie wichtig es ist, auch die AfD in diesem Zusammenhang zu beobachten.

(Beifall SPD)

Denn das – die Gleichschaltung der Gerichte, die da offenbar gefordert wird – sind Dinge, die wir in Polen, die wir in Ungarn schon erlebt haben. Dazu gibt es mittlerweile einen Kommentar vom Europäischen Gerichtshof. So was brauchen wir in Thüringen nicht.

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Scheindemo- kraten!)

Deswegen hoffe ich, dass das Amt für Verfassungsschutz und der Präsident Kramer, dem ich auch ausdrücklich für seine scharfe Beobachtungsgabe und -bereitschaft danke, dass er gerade in diesem Bereich weiter aktiv ist – alles unter Gesetzesvorbehalt, alles unter parlamentarischer Kontrolle. Das hätten wir nicht, wenn wir diese Aufgabe irgendwo anders ansiedeln würden. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Thrum, für das Wort „Scheindemokraten“ ermahne ich Sie.

Ich rufe Herrn Abgeordneten Möller für die AfDFraktion auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zunächst mal muss ich eines sagen: Ich sehe gerade meine Redezeit von 8 Minuten und 9 Sekunden. Damit soll ich jetzt auf einen Bericht eingehen, der fast eine Stunde gedauert hat. Damit wird schon eins klar: Diese parlamentarische Auseinandersetzung mit diesem Bericht und auch mit dem Verfassungsschutz ist eine Farce, denn das ist überhaupt nicht möglich.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beifall AfD)

Der Bericht selbst ist im Übrigen auch eine Farce. Er ist deswegen eine Farce, weil er eine Ansammlung von Belanglosigkeiten darstellt und um die wirklich heißen Themen einen Bogen macht.

(Beifall AfD)