Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

(Beifall AfD)

Es fehlt vollkommen eine Auseinandersetzung mit dem Missbrauch des Verfassungsschutzes, einer unselbstständigen Abteilung des Innenministeriums. Der Innenminister ist ja schon geflüchtet, als ich die Rede begonnen habe, das passt wieder mal. Also es fehlt jeglicher Hinweis darauf. Es wäre eigentlich ganz einfach gewesen, es wäre sogar augenscheinlich gewesen, sich damit zu beschäftigen, weil das ja selbst beim Bericht dieser

(Abg. Marx)

Kontrollkommission klarwerden musste. Es ist relativ einfach, selbst schwerste kriminelle Straftaten aus dem Bereich des linksextremen Spektrums zu finden. Und was hat man eigentlich bei Rechten gefunden? Die „Neue Stärke“ ist umgezogen. Wahnsinn, wahnsinnig spannend. Und was haben Sie gefunden, um die AfD als rechtsextremistisch zu diffamieren? Sie wäre angeblich vom „Flügel“ dominiert. Sie ist vom „Flügel“ dominiert; das wird immer noch behauptet, obwohl das Verwaltungsgericht Köln im März dieses Jahres gesagt hat, dass die entscheidenden Behauptungen zum „Flügel“ unbelegt und falsch sind, insbesondere die Behauptung, dass der „Flügel“ 7.000 Mitglieder hätte.

(Beifall AfD)

Und immer noch wird hier an diesem Pult das Märchen erzählt, dass die AfD Thüringen vom „Flügel“ dominiert wäre und deswegen als rechtsextremistisch beobachtet werden könnte. Ja, also ganz ehrlich, damit ist doch schon klar …

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: War das der „Flügel“ Schnellroda?)

Übrigens: Schnellroda liegt in Sachsen-Anhalt, sehr geehrte Dame.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja, aber das waren Ihre Leute, das war der „Flügel“, der sich dort getroffen hat!)

Dann lassen Sie mich vielleicht mal ganz kurz auf die Beobachtung meiner Partei eingehen. Da fehlen ein paar offensichtliche Angaben, zum Beispiel zu den politischen Ambitionen des Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer. Er hat sich, nachdem er die AfD zum Prüffall erklären ließ – öffentlichkeitswirksam, was rechtswidrig war, wir haben es gehört – gegen das Votum seines eigenen Hauses, seiner eigenen Abteilung – uns liegen entsprechende E-Mails vor, in denen ein Mitarbeiter, der Referatsleiter der Extremismus-Abteilung, schwere Vorwürfe gegenüber Herrn Kramer erhebt und gesagt hat: Es gibt keine Datenauswertung, die es erlaubt, die es gestattet, den Prüffall gegen die AfD auszurufen. Diese Erklärung wurde übrigens auch vom Controlling geteilt, was hier noch einmal mitgeteilt worden ist. Die findet sich aber nicht wieder im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Na, so was!

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wo ist eigent- lich der Innenminister, damit er sich das mal anhört?)

Der ist geflüchtet. Der Innenminister, der ist geflüchtet.

Nach der Verkündung des Prüffalls im Lichte ungünstiger Wahlumfragen im Sommer 2018, nach der Verkündung des Verdachtsfalls – oh Wunder! – wenige Tage nach der Wiedereinsetzung von Bodo Ramelow und seiner Regierung im sechsten Wahlgang, nachdem er vorher durch eine parlamentarische Mehrheit abgewählt worden ist – es könnte sein, ja, das hört er auch nicht gern, dass das auch einen Zusammenhang hat –, dann im letzten Jahr die Ausrufung des Beobachtungsfalls zeitgleich mit der Kandidatur des Präsidenten des Verfassungsschutzes für ein Mandat, nämlich im neuen Bundestag. Das heißt, der Verfassungsschutzpräsident versucht, einen Konkurrenten, eine Konkurrenzpartei – die AfD – auszuschalten oder in ihrer Stärke zu schwächen, weil er nämlich selbst in den politischen Wettbewerb mit dieser Partei treten möchte.

(Beifall AfD)

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Herr Rame- low, bleiben Sie bitte hier! Bitte!)

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Jetzt wird wieder der Ältestenrat einberufen. Ja, ja, Skandal, Herr Höcke!)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete Höcke war hier und beschwert sich, weil ich den Ministerpräsidenten nicht dafür ermahnt habe, dass er „Arschloch“ gesagt hat. Ich mache das nach den Redebeiträgen.

(Beifall AfD)

Da ich jetzt unterbrochen wurde, mache ich das an der Stelle und ermahne Abgeordneten Ramelow,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ich hab' das zu niemandem gesagt!)

(Unruhe im Hause)

Er hat das nicht gesagt, also. Dann gibt es jetzt den Antrag auf eine Ältestenratssitzung nach dem Redebeitrag. Herr Abgeordneter, Sie haben zunächst das Wort.

Na ja, ich habe ja nur noch 2 Minuten 50 Sekunden.

(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wie im Kin- dergarten hier! Das darf doch nicht wahr sein!)

Vielleicht können Sie mir wenigstens noch kurz folgen. Ich denke, zur AfD-Verfolgung habe ich schon genug ausgeführt. Ich könnte jetzt noch eine Menge erzählen, auch zu den Einordnungen des Innenministers, der ja dem Haus im Grunde genommen vorsitzt, weil es ja eine unselbstständige Abteilung des Innenministeriums ist.

Die Aussagen, insbesondere zu den Demos, die sich gegen die Lockdown-Politik gerichtet haben, sind im Grunde selbstoffenbarend gewesen. Es ist eine bestimmte Neigung bei Herrn Maier erkennbar, die sich natürlich auch in der Amtsführung im Verfassungsschutz wiederfindet. Die politischen Gegner der Landesregierung beispielsweise als „Querdenker“, als Coronaleugner, als Verschwörungsverbreiter zu bezeichnen, diese Unfähigkeit, die eigenen politischen Affekte im Griff zu haben, wirkt sich eben auch auf die Amtsführung aus und zeigt sich eben beispielsweise im Umgang mit der Opposition.

Vielleicht lassen Sie mich noch auf zwei weitere Themen eingehen, die bei Ihnen im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission auch keine Bedeutung gefunden haben. Da wäre einerseits natürlich der Skandal um die vom Verfassungsschutz geführten Chatbots zu nennen. Also, wir haben gerade in der letzten Woche erfahren, dass der Verfassungsschutz hunderte Chatbots in den sozialen Medien unterhält, die dort Hass und Hetze sprühen, und dieser Hass und diese Hetze werden letzten Endes dann wiederum der Opposition, entweder der außerparlamentarischen oder der parlamentarischen Opposition, in die Schuhe geschoben. Das heißt, der Verfassungsschutz selbst hetzt mit, um dann wiederum sein Beobachtungsmandat damit zu begründen – ein Skandal sondergleichen; dazu findet sich im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission leider gar nichts. Offensichtlich hat es die Damen und Herren nicht interessiert. Das könnte natürlich auch damit zu tun haben, wer in dieser Kontrollkommission sitzt. Es heißt ja im Bericht der Kontrollkommission, es gäbe kein Kontrollvakuum. Aber, meine Damen und Herren, die Kontrollkommission muss zu Beginn jeder Legislaturperiode neu gewählt werden, das ist nicht geschehen. Wir wissen alle, warum. Die AfD-Fraktion hatte zunächst zwei Sitze dort zu besetzen, später nur noch einen Sitz. Sie hat insgesamt 23 Abgeordnete in 65 Wahlgängen zur Wahl gestellt; sie sind alle abgelehnt worden. Das rot-rot-grüne Lager hat gesagt: Wir werden keine Abgeordneten

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und mit welcher Begrün- dung haben wir das abgelehnt?)

der AfD wählen, weil die ja beobachtet werden. Das ist also ein Zirkelschluss: Weil wir beobachtet werden vom Verfassungsschutz, dürfen wir den Verfassungsschutz nicht kontrollieren.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war nie unsere Be- gründung, Herr Möller!)

Ein ganz demokratischer Zirkelschluss, so nennt man das – ja.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, Sie haben die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die parlamentarische Kontrolle vorsätzlich sabotiert.

(Beifall AfD)

Und Sie haben es nicht nur vorsätzlich sabotiert, Sie missbrauchen auch nach wie vor eine Übergangsregelung im Verfassungsschutzgesetz, die sagt: Übergangsweise kann die alte Kommission weiter die Kontrolle übernehmen. Aber eben nur übergangsweise, nicht für zweieinhalb Jahre, nicht für den Fall, dass die Kontrolle vorsätzlich sabotiert wird. Das ist nicht zulässig. Und letzten Endes degradiert sich die Parlamentarische Kontrollkommission natürlich dadurch auch ein Stückchen selbst. Sie nickt letzten Endes eigentlich nur noch ab, wenn Betroffene von Ausspitzelaktionen nicht über diese Ausspitzelaktion informiert werden, was im Übrigen rechtsstaatlich natürlich auch ein schwerer Fehler ist, weil so etwas normalerweise nur gegenüber Schwerstkriminellen aufgrund eines Richtervorbehalts möglich ist, hier aber Leute betroffen sind, die sich keine Straftat haben zuschulden kommen lassen. Das allein zeigt doch schon, dass Sie das nicht aufgegriffen haben, wie wenig ernst Sie Ihre Kontrollaufgabe wahrgenommen haben, wahrnehmen können, offensichtlich auch aus Gründen politischer Loyalität. Damit ist eigentlich alles gesagt, was es zu diesem Bericht zu sagen gibt.

(Beifall AfD)

Es gibt also im Rahmen der Geschäftsordnung einen Antrag. Ich muss darauf aufmerksam machen, unter § 12, was die Sitzung des Ältestenrats betrifft. Der Ältestenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn es drei Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangen. Landtagssitzungen müssen unterbrochen werden. Er ist beratungsfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die AfD-Fraktion hat zwei Mitglieder im Ältestenrat. Gibt es noch ein Mitglied im Ältestenrat, damit die Summe von drei gegeben ist und wir den einberufen können? Auf Verlangen von zwei

(Abg. Möller)

Mitgliedern ist das nicht möglich. Das, sehe ich, ist nicht der Fall.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das glaube ich nicht! – Ein Novum!)

So viel zur Akzeptanz der Geschäftsordnung, muss ich an der Stelle auch sagen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die hier länger Bestand hat als vielleicht manche Fraktionen oder Gruppen – das will ich an der Stelle auch sagen –, sie ist hier demokratisch im Parlament beschlossen worden. Ich denke, das sollte akzeptiert werden. Jetzt weise ich noch mal darauf hin – wahrscheinlich muss ich es an der Stelle machen –, dass die Präsidentin hier nicht umsonst eine Funktion für das Parlament ausübt, wo es auch Gepflogenheiten bzw. Regeln gibt, an die sich Abgeordnete auch zu halten haben,

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Auch der Ministerpräsident!)

wenn es um die Regelungen geht, die die Präsidentin hier aus der Geschäftsordnung heraus darstellt. Darauf will ich also auch noch mal aufmerksam machen. Die Frage, die geschäftsordnungsmäßig im Raum stand, die Wortwahl von einem Abgeordneten, werden wir natürlich prüfen lassen.

Damit setzen wir in der Tagesordnung fort. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Bilay.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Walk, danke für den Bericht, aber es hätte auch schneller und kürzer gehen können, wenn im Bericht nicht Sachen wiederholt würden, die in Verfassungsschutzberichten schon gestanden haben oder die auch Medien schon berichtet hatten, oder wenn nicht einfach nur wiedergegeben worden wäre, was beispielsweise im Bereich „Rechtsextreme und Neonazis“ durch Antifa-Gruppen schon längst veröffentlicht worden ist,

(Beifall DIE LINKE)

dann hätten wir vielleicht auch mehr Zeit für andere Dinge gehabt. Immerhin haben Sie ja in Ihrem diesjährigen Bericht im Vergleich zu früheren weniger aus dem eigentlichen Verfassungsschutzbericht reproduziert – das ist ja schon mal ein Vorteil – und Sie haben diesmal auch nicht so stark die Zahlen – insbesondere zur PMK, also Politisch motivierte Kriminalitätsstatistik – noch mal wiedergegeben. Das sind ja ohnehin Zahlen, die auch der Verfassungsschutz regelmäßig nur vom Landeskriminalamt ab