Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

le anderen zur Verfügung stehenden Spielräume genutzt werden. Neben dem bereits im Haushaltsgesetz 2022 existierenden Bürgschaftsrahmen in Höhe von etwa 660 Millionen Euro, speziell auch für Unternehmen und soziale Träger, ist die Umwidmung des Sondervermögens ein Baustein, mit dem das Land jetzt schnell Unterstützung leisten kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, die teilweise Umwidmung des Sondervermögens soll sich in einem klaren Rahmen bewegen. Das sieht unser Gesetzentwurf vor. Ein revolvierender Charakter, der eine dauerhafte Veranlagung des Sondervermögens implizieren würde, ist nicht angedacht. Stattdessen wird eine begrenzte Laufzeitverlängerung vorgesehen und die Zweckbindung um Hilfen in der Energiekrise erweitert. Der enge Rahmen und die begrenzte Verfügbarkeit der Mittel erfordern aus unserer Sicht auch eine klare Prioritätensetzung. Es gilt, sich besonders auf konsumtive Härten zu beschränken. Thüringerinnen und Thüringer, die aufgrund ihrer Einkommenssituation ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können, stehen hier mit an erster Stelle. Weitere Hilfen, zum Beispiel für KMUs, soziale Einrichtungen oder Kommunen könnten darüber hinaus geleistet werden.

Nach unserem Vorschlag zur Erweiterung des Coronahilfefonds ist nun auch die CDU aufgewacht und hat einen eigenen Vorschlag für eine Neuausrichtung des Sondervermögens vorgelegt, und das, obwohl Herr Kollege Voigt nach einem Bericht des MDR vom 11. September dieses Jahres noch forderte, dass entsprechende Hilfen im Haushalt abgebildet werden müssen und nicht in irgendwelche Sondervermögen ausgelagert werden sollten.

Die Zeiten und mit ihr die Meinungen ändern sich zum Glück schnell oder manchmal zum Glück. Noch am 14. September wurde der Vorschlag der Koalitionsfraktionen als Schnellschuss abgetan, nur um gestern eine Stunde vor Beginn der Plenarsitzung doch mit einem eigenen Vorschlag um die Ecke zu biegen.

Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU, ich bin da sehr entspannt, denn am Ende hat unser Vorschlag offenbar zu einem Umdenken in Ihren Reihen geführt. Es ist nicht die Zeit für politische Spielchen. Unser Vorschlag für die Umwidmung des Sondervermögens entstand mit dem Ziel, durch den Freistaat schnelle Hilfen für seine Bürgerinnen und Bürger, für seine Unternehmen und für die vielen Einrichtungen und Initiativen in unserem Land zur Verfügung zu stellen. Wenn sich die CDU diesem Vorschlag anschließen möchte und gleichzeitig weitere Verbesserungen einbringt, dann ist das aus unserer Sicht gut und wir sprechen gern dazu.

Wir können Ihrem Vorschlag grundsätzlich zustimmen, denn er greift unsere Intentionen auf und erweitert sie sinnvoll. Das ist gut für Thüringen und dem werden wir uns nicht verwehren. Einzig die im CDU-Entwurf vorgesehene prozentuale Vorfestlegung der Mittelaufteilung auf Coronamaßnahmen und Energiepreishilfen halten wir mit Blick auf die bestehende Mittelzusammensetzung und den Vollzug des neu zu erstellenden Wirtschaftsplans für nicht umsetzbar. Hier regen wir an, diesen Passus zu streichen.

Wir plädieren weiterhin dafür, einen Beschluss eben auch zügig herbeizuführen und nicht weitere Sonderrunden zu drehen, nur damit man in den Haushaltsberatungen vielleicht noch zusätzliche Spielwiesen hat, denn dafür – und da, denke ich, sind wir uns hier einig – haben die Menschen und Unternehmen in diesem Land keine Zeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, ich will vielleicht noch kurz ein paar einleitende Worte sagen, damit die Zuschauer auch mal wissen, worum es eigentlich geht. Denn das Thüringer Sondervermögen soll eine Neuauflage erleben, wir haben es kurz gerade schon gehört.

Bisher ist das sogenannte Sondervermögen leider negativer Art, weil entsprechende Kredite aufgenommen worden sind. Aufgrund der politisch gewollten Coronazwangsmaßnahmen wurden die Wirtschaft und die Bürger leider geschädigt, was zum Anlass genommen wurde, auf Kosten der Steuerzahler Schulden zu machen.

Dieses Thüringer Sondervermögen soll laut Gesetz zum 21.12.2022 auslaufen. Doch nun wurde die nächste Krise politisch produziert und wieder werden Wirtschaft und Verbraucher geschädigt und wieder ist geplant, ein Sondervermögen aufzulegen. Jedoch soll dieses nun mit dem bestehenden Thüringer Coronasondervermögen verknüpft werden. Auch sind wieder Hilfen von EU und Bund im Rahmen der Energiekrise angekündigt worden. Deutschland als Motor Europas und größter Nettozahler der EU mit zum Beispiel über 33,56 Milliarden in 2021 hat von der EU die Erlaubnis erhalten,

(Abg. Merz)

in 2021 25,6 Milliarden Euro von seinem Geld aus dem Hilfsfonds der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität wieder zurückzuerhalten in Form von Zuschüssen und Darlehen für Investitionen von mindestens 37 Prozent der Mittel in Klimaschutzmaßnahmen und mindestens 20 Prozent in Digitalisierung. Das finden wir doch alle prima!

Nur mal so noch zur Info: Wie gesagt, im Jahr 2020 war Deutschland im Coronakrisenjahr mit 28,1 Milliarden Euro mit Zahlungen an die EU dabei. Für die nächste hausgemachte Energiekrise im Jahr 2022 wird es dieses Mal von der EU statt Geld eine klare Ansage geben. Dieses Mal schreibt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten verbindliche Hilfsmaßnahmen in einem 41-seitigen Forderungsentwurf vor – der ist leider noch nicht durch. Verlangt wird von den Regierungen unter anderem, Übergewinne günstiger von Kraftwerken abschöpfen zu müssen – wir hatten gestern dazu die Debatte gehabt –, um mit den Erlösen Haushalte und Firmen zu entlasten, denen die Energiekosten zu schaffen machen. In dem Entwurf werden wichtige Zielmarken und Grenzwerte durch ein X ersetzt, weil es hier noch keine Einigung gibt. Klar ist aber auch, dass die EU diesmal statt auf Geld und Empfehlungen auf harte Vorschriften setzt. Zusätzlich will die EU einen Solidarbeitrag von Öl-, Gas- und Kohlekonzernen erheben, welche bereits jetzt hohe Beschaffungskosten haben, um dann die Hilfsprogramme für Bürger und Industriestaaten mit entsprechenden Branchen, die mit hohem Energieverbrauch belastet sind, auflegen zu können.

Für Thüringen bedeutet das nun, dass wir diese Krise zum großen Teil leider mithilfe des Bundes selbst bewältigen müssen. Jedoch sind hier immer noch ein paar gesetzliche Regelungen einzuhalten. Eine davon ist beispielsweise das Haushaltsgrundsätzegesetz. Dort sagt uns § 8, Vollständigkeit und Einheit: „Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr […] zu erwartenden Einnahmen, […] zu leistenden Ausgaben und […] voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen.“ Gemäß § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz: „Im Finanzplan sind die vorgesehenen Investitionsschwerpunkte zu erläutern und zu begründen.“ Das hatten wir im Sondervermögen teilweise leider nicht gehabt. Ich denke da an die Beschaffung von Waffen und Sonnenschutzrollos im Rahmen des Coronasondervermögens, was gar nicht geht.

Doch was lesen wir im Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfondsgesetz in § 4 Abs. 2? Dort heißt es: „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Freistaats Thüringen, seinen Rechten und Verbindlichkeiten zu trennen. Für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet der Freistaat

Thüringen.“ Hier erfolgt also entgegen dem Haushaltsgrundsätzegesetz nicht ein Haushaltsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Freistaats. Mit einem ausgelagerten Sondervermögen wird man auch nicht dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und ‑klarheit gerecht. Auch wenn hier mehr Flexibilität versprochen wird – die Vorrednerin hat es ja gerade gesagt –, haftet danach der Freistaat in Gänze, jedoch dürfen nur wenige im Detail entscheiden, hier in dem Fall der Haushaltsausschuss.

Auch ist die Haushaltsaufstellung als Königsdisziplin eigentlich dem Parlament vorbehalten, also hier dem ganzen Rund, und nicht nur dem HuFA allein, denn gemäß § 6 Haushaltsgrundsätzegesetz sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen, doch diese haben wir bisher in der Mehrzahl der Fälle leider vermisst. Hier wird mit Millionen von Steuergeldern jongliert, ohne dass weder in jedem Einzelfall eine entsprechende Untersuchung angestellt, noch das Parlament in Gänze mit diesem Gesetz in Verbindung gebracht bzw. dort entsprechend unterrichtet wird und mitentscheiden kann. Das Parlament hat auch ein Kontrollrecht gegenüber der Regierung, gerade wenn es hier um Sondermaßnahmen geht. Hier sollte das Parlament gerade auch wissen, ob die angesetzten Maßnahmen, die mit Millionen von Steuermitteln hinterlegt werden, auch die Wirksamkeit entfalten, die angedacht ist. Im Sinne der Bürger und der Thüringer Wirtschaft ist es angebracht, dass der Bericht auch direkt hier im Parlament erfolgt.

Auch der Thüringer Rechnungshof kam bei seiner Prüfung des Coronasondervermögens mehrfach zu der Feststellung, dass der Etat zu oberflächlich geplant wurde. Wir hatten auch gerade gehört, es ist noch Geld übrig im Sondervermögen. Wir können es uns als Gesetzgeber in dieser weiteren Krise aber eben nicht erlauben, am Bedarf vorbei, nicht zielgerichtet zu planen. Hilfen, wie in § 2 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion in Drucksache 7/6353 beschrieben, sind mit Sicherheit gut und notwendig. Da gehen wir als AfD-Fraktion auch gern mit, diese Ziele zu unterstützen. Hier bedarf es jedoch zwingend noch weiterer Beratungen. Die Hilfen, die die CDU dort beschrieben hat, können auch ganz regulär über den Haushalt abgebildet werden. Wie gesagt, wir hatten bereits beschlossen, dass gemäß § 9 mit Ablauf des 31.12.2022 das Sondervermögen als aufgelöst gilt und die Reste entsprechend in den Landeshaushalt überführt werden. Da können wir auch die Hilfen im Rahmen der Energiekrise direkt in den Haushalt integrieren. Wir sind ja gerade dabei, den Haushalt 2023 zu beraten.

Die rot-rot-grünen Fraktionen gehen in Drucksache 7/6298 mit der Änderung der Jahreszahl in § 9 auf das Jahr 2023 davon aus, dass die Krisen zum Jahresende dann auch überwunden sind. Die CDU-Fraktion hingegen sagt in ihrem Entwurf, dass der 31.12.2024 das Unterstützungsende und somit auch das Ende für die Krise sein soll, was nach unserer Meinung großzügig geplant ist. Bei den nachgelagerten Auswirkungen der Krise gehen wir davon aus, dass es wohl realistischer erscheint.

Als unrealistisch zu hinterfragen gilt der Vorschlag der CDU-Fraktion bezüglich der Aufteilung in § 2 Abs. 4, die 85 vom Hundert für die Energiekrise und die 15 vom Hundert für die Coronapandemiehilfen. Mein Vorredner hat auch gerade diesen Punkt bemängelt. Auch der Vorschlag zur weiteren Mittelzuführung in § 5 des Gesetzentwurfs ist aktuell in Summe nicht beziffert, was eventuell auch in einer Ausschussberatung zu ermitteln wäre, was die CDU-Fraktion da an zusätzlichen Mitteln aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen überführen will.

Generell unterstützen wir als AfD-Fraktion unsere Bürger und auch die Wirtschaft mit entsprechenden Programmen, jedoch bedarf es aus unserer und gesetzlicher Sicht eben nicht wieder eines extra Sondervermögens und wir appellieren hier, das im normalen Haushalt mit zu behandeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Zuhörer am Livestream, die aktuellen Belastungen für die Menschen sind erheblich, die Lage ist durchaus dramatisch, viele Leute sind von der Sorge getrieben, wie man durch den Winter kommt, nicht nur, ob es tatsächlich warm bleibt, sondern auch, wie man die immensen Kostenbelastungen zu schultern versucht. Hinzu kommt die große Ungewissheit, wie lange diese Krise fortdauert. Im großen Maße ist die Volksseele verunsichert und 50 Prozent allen Denkens ist Zuversicht, ist Glaube in die Zukunft, und der ist nachhaltig gestört. Insofern ist es mehr als höchste Zeit, hier auch unkonventionell und vor allem schnell zu helfen, und unter dieser Überschrift steht diese Debatte. Ich möchte aber neben dem, was gerade auch Kollegin Merz sagte, dass wir natürlich die

Menschen im Fokus haben, die Sorge haben, ihre Rechnungen nicht bezahlen zu können, und damit meine ich vor allen Dingen die Mittelschicht. Das sind diejenigen, die bis jetzt gut durchs Leben gekommen sind, aber Belastungen von teilweise 2.000 Euro mehr für eine Gasrechnung im Jahr und die Hälfte davon noch mal als Stromrechnung brauchen nicht nur deren Einkommen auf, sondern gehen sogar an das Angesparte. Aber eins ist auch wichtig – und deshalb müssen wir hier sehr konkret und sehr schnell sein –, und das ist wirklich aktive und schnelle Hilfe für mittelständische Unternehmen, denn dort sind die Leute von zwei Seiten betroffen: nämlich die große Sorge um ihre Arbeitsplätze. Die bekommen die Diskussion mit, die der Unternehmer, die Unternehmerin führt, über den Fortbestand der Unternehmen, beispielsweise bei Bäckereien – wir haben das alles diskutiert, Eschenbach –, all das verunsichert die Leute in der Hoffnung, ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren, ihn über diesen Winter und vielleicht den nächsten zu behalten. Insofern sollten wir bei all den Diskussionen den Mittelstand ganz klar im Fokus haben. Umso wichtiger ist es jetzt, ganz schnell von Politik für Politik Vertrauen zu schaffen und ein Zeichen zu setzen. Es ist oft gesagt worden, das Zeichen seinerseits 2008 bei der Finanzkrise, als sich die damalige Bundeskanzlerin hinstellte und sagte: Die Einlagen sind sicher. Ein solches Zeichen, ein solches Symbol brauchen wir wieder.

(Beifall Abg. Bühl, CDU)

Drei Jahre später hat sie die AKWs abgeknapst. Also auch da immer vorsichtig. Ein solches Zeichen brauchen wir wieder, um zu sagen, okay, wir kommen durch die Krise, gemeinsam. Wir stehen an eurer Seite bei der Bezahlung der Rechnungen, bei dem Erhalt der Unternehmen. Insofern ist die Landesregierung mehr als gefordert, dieses Zeichen auch zu geben und es auch nicht in komplizierten parlamentarischen Verfahren zu durchwässern.

Jetzt kommen wir zu der eigentlichen Vorlage. Die beiden Gesetzentwürfe von Rot-Rot-Grün und auch der CDU können diesen Anspruch nur bedingt erfüllen. Ich kann nachvollziehen, dass man jetzt sehr darum ringt, möglichst schnell und sehr konkret Unternehmen zur Seite zu stehen. Aber es werden hier durch das Sondervermögen Maßnahmen vorgeschlagen – wir wissen alle, was Sondervermögen heißt, es ist nichts anderes als dann auch eine teilweise kreditfinanzierte Verschuldung –, die sehr ungenau sind. Wir sind nicht ganz sicher, wie viel Geld tatsächlich noch in diesem sogenannten Sondervermögen ist. Wir wissen nicht, wie viel Zugriff von den ursprünglich gewidmeten Titeln schon geplant ist, also was ist wirklich die Verteilmasse? Ich

(Abg. Kießling)

bin bei manchen Diskussionen völlig bei mir, dass wir jetzt nicht weiter unnötig in eine längst nicht mehr in diesem Maße gefährliche Pandemie investieren, dass wir im Herbst wieder unsinnig Tests machen – anlasslos –, dass wir Impfzentren hochfahren bei Impfbereitschaft, die auch über niedergelassene Praxen abgewickelt werden kann. Also das Geld sollte schon auch da liegenbleiben, sollte einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden, und die sinnvollste ist, jetzt tatsächlich gegen die Krise zu agieren und den Krisenbedrohten zu helfen.

Aber dieser Schnellschuss, der soll ja noch weitergehen – mit Sondersitzungen und binnen zwei Tagen erste und zweite Beratung für einen sehr großen Haushaltsvolumentitel. Dieser Schnellschuss dieser Gesetzeslage im Schweinsgalopp wird nur bedingt helfen. Deshalb unser Vorschlag, den wir hier gern noch mal erneuern: Außerplanmäßige Ausgaben, die sind auch in einem Volumen über 4 Millionen Euro möglich, es muss klar begründet werden, warum diese Ausgaben notwendig sind, unabweisbar und dringlich, dass sie eben keinen Zeitaufschub bringen, um einen Nachtragshaushalt zu stellen.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Der Kollege fragt gerade, wo sie herkommen sollen. Wir verteidigen nach wie vor die Rücklagen dieses Landes und werden die auch weiter verteidigen. Damit wir genau aus diesen Rücklagen diese Gelder bedienen können. Dafür kann ich bei den in Not geratenen Krankenhäusern Hilfe leisten. Ich kann Hilfe leisten bei Unternehmen, die in Not geraten, die einen immensen Energiebedarf haben und eben wie Eschenbach davor stehen, ihr Unternehmen zu schließen. All das sind unabweisbare Dinge, die dringlich sind und wo wir, wenn wir nach dem Winter noch eine mittelständische Unternehmenskultur und -landschaft in Thüringen haben wollen, schnell und rasch helfen sollen.

Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir bis zum Jahresende in einem geordneten Verfahren Hilfeleistungen planen und vor allem gewähren, nachdem wir rechtssichere Richtlinien aufgestellt haben. Und ich bleibe dabei, die Sondervermögen, ob sie dann „Corona“ oder „Energie“ heißen, sollten nicht verlängert werden, sondern wie geplant Ende des Jahres in dem normalen Haushalt aufgehen, damit wir hier ab dem Jahr 2023 nach den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und ‑wahrheit transparent in einem geordneten Haushaltsverfahren helfen können.

Wir haben vorgeschlagen, hier einen eigenen Haushaltstitel zu begründen. Zunächst hatten wir von 200 Millionen Euro geredet. Ich will jetzt gar

nicht der inflationären Ausweitung zu Hilfe reden. Wir hatten gesagt: mindestens. Ich denke, wir sollten da tatsächlich eine große Summe zur Verfügung stellen, aber trotzdem sehr genau schauen, wie wir sie ausgeben. Ich komme zurück auf die Haushaltsdebatte, die wir in der nächsten Woche noch führen. Wir plädieren nach wie vor dafür, den Haushalt auf knapp über 12 Milliarden Euro zu reduzieren und die Rücklage, die jetzt im normalen Haushalt untergeht, tatsächlich für Hilfsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das wären 640 Millionen Euro. Ich denke, das wird in der nächsten Zeit zu diskutieren sein.

Noch mal zurück, das Land muss jetzt schnell und unbürokratisch ein klares Zeichen setzen. Wir stehen an der Seite der von der Preisexplosion bei Gas und Strom betroffenen Bürger, Unternehmen dieses Landes. Alle, die betroffen sind, brauchen dort unsere Hilfe und deshalb brauchen wir etwas, was wirklich wirkt – keine Schnellschüsse. Gern diskutieren wir die Gesetzentwürfe im Ausschuss. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Der Ältestenrat hat sich verständigt, dass wir gegen 11.00 Uhr und 16.00 Uhr die Lüftungspausen machen. Das werden wir jetzt tun. Wir gehen also in die Lüftungspause bis 11.25 Uhr. Danach erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist 11.25 Uhr und wir setzen fort in der Beratung zu Tagesordnungspunkt 7. Wir begrüßen auch die Gäste auf der Tribüne: A warm welcome to the guests! Wir befinden uns in Tagesordnungspunkt 7 – damit Sie dem auch folgen können – und diskutieren über das Zweite Gesetz zur Änderung des Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes. Es geht dabei um die Ausweitung auf die momentane Energiekrise und die Verwendung der Gelder dafür. Als Nächster erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Wir haben gestern in aller Breite und Tiefe im Rahmen mehrerer Aktueller Stunden die Auswirkungen des Angriffskriegs

(Abg. Kemmerich)

Russlands auf die Ukraine hier im Plenum diskutiert. Insbesondere die stark angestiegenen Energiepreise führen zu Verwerfungen in der Thüringer Wirtschaft, aber auch zu Not- und Mangelsituationen in vielen anderen Bereichen der Thüringer Gesellschaft.

In diesem Zusammenhang wurden von nahezu allen Vertretern Hilfen durch das Land in Ergänzung zu Bundeshilfen gewünscht, bereits mit mehr oder weniger klaren Vorstellungen hierzu unterlegt. Ebenso hat der gestrige parlamentarische Abend des Thüringer Handwerks die Dringlichkeit unseres Handelns aufgezeigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Land zu entlasten und besonders begrüße ich das klare Bekenntnis des Bundes, die Wirtschaftshilfen wie angekündigt zu erweitern und vollständig zu finanzieren. Wir sehen durchaus die Mitverantwortung des Landes Thüringen, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten. Ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung bei der Finanzierung der notwendigen übrigen Aufgaben in unserem Haushalt können wir einen solchen Beitrag allerdings nur leisten, wenn eine Verständigung über die Höhe einer tragbaren Länderbelastung erfolgt und es zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung der Länder durch den Bund kommt. Punkte, die einer gemeinsamen Klärung unterzogen werden müssen, sind hierbei sicherlich die Regionalisierungsmittel, das Wohngeld, die Krankenhausfinanzierung oder die flüchtlingsbezogenen Kosten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund liegen uns zu diesem Thema die Anträge der regierungstragenden Fraktionen von Rot-Rot-Grün und der CDU vor. Ziel beider Anträge ist es, das vorhandene Sondervermögen „Corona“ auch für die Bewältigung der aktuellen Krise zu öffnen. Die derzeit noch im Sondervermögen vorhandenen Mittel – wir gehen mit Stand von heute davon aus, dass noch rund 90 Millionen Euro im Sondervermögen vorhanden sind, von denen allerdings rund 30 Millionen Euro zweckgebunden liegen – von rund 60 Millionen Euro können somit kurzfristig für direkte Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Wie auch bisher obliegt dem Haushalts- und Finanzausschuss auch zukünftig die Kontrolle über diese Mittel, über den noch anzupassenden Wirtschaftsplan.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir zwischenzeitlich das Gefühl haben, dass die Coronakrise bewältigt sein könnte, trügt der Schein. Mit der Öffnung des Coronasondervermögens sollen aber auch in Zukunft noch Maßnah

men der originären Coronahilfe ermöglicht bleiben. Wir möchten gern die weitere inhaltliche Debatte hier im Haus führen und hoffen, dass wir unseren Gesetzesvorschlag auch entsprechend abstimmen können.

Erlauben Sie mir noch zwei Anmerkungen zu meinen Vorrednern. Herr Kießling führte aus, dass sich auch der Rechnungshof kritisch zu dem Sondervermögen „Corona“ geäußert hat. Na ja, wie sollte er es auch anders machen? In einer Phase, zu der wir keine Blaupause hatten, wie wir eine solche Pandemie auch wirtschaftlich, finanziell zu bewältigen hatten, fehlte uns schlicht und ergreifend das Wissen. Das heißt, im Bild gesprochen haben wir am offenen Herzen operiert und ich muss sagen, der Patient hat es überlebt, es geht ihm verhältnismäßig gut und ich bin froh darüber, dass wir diesen Weg eingeschlagen und auch so weit geschafft haben.