Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

(Beifall CDU)

Nur noch mal zu dem heute hier zu besprechenden Energiesicherungsfonds: Wir haben einen Entwurf auf die Tagesordnung gesetzt, der sich von Ihrem ganz maßgeblich darin unterscheidet, dass Sie eben ein Wort ergänzt haben und wir deutlich ausführlicher beschrieben haben, was ein solches Sondervermögen leisten soll. Das sollten wir im Übrigen auch machen, denn im Endeffekt geht es hier um viel Geld. Und wenn ein Landtag die Möglichkeit gibt, viel Geld auszugeben, dann sollte er auch beschreiben, wofür dieses Geld verwendet werden sollte. Das sind wir auch allen Steuerzahlern schuldig.

(Beifall CDU)

Für uns stehen dort an erster Stelle, weil es für die Unternehmen in diesem Land wichtig ist, Liquiditätshilfen für Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise und den damit verbundenen Betriebskosten in eine wirtschaftliche Existenzgefährdung geraten. Das ist wichtig, denn wir wollen, dass die Menschen in diesem Land ihren Arbeitsplatz behalten, dass die Firmen auch über diese schwierige Krise hinaus weiter bestehen bleiben, damit uns nicht ganze Wirtschaftszweige verloren gehen wie die Porzellanwirtschaft, aber zum Beispiel auch die Lebensmittelwirtschaft. Das, was dieses Land auszeichnet, darf nicht aufgrund einer Krise, die in Berlin von der Bundesregierung noch verschärft wird, jetzt hier über die Wupper springen.

(Beifall CDU)

Deswegen braucht es diese Möglichkeiten, damit wir in Thüringen helfen. Das Gleiche setzt sich fort bei den Kommunen, wenn es zu Liquiditätsausfällen der regionalen Energieversorger, der Stadtwerke oder auch der Wohnungsgesellschaften kommt, weil Menschen einfach ihre Rechnungen nicht be

zahlen können, auch wenn sie es gern wollten. Das darf dann nicht dazu führen, dass unsere Kommunen in Schieflage kommen und dass die Daseinsvorsorge vor Ort nicht mehr ermöglicht werden kann. Auch das ist eine Forderung, die wir in unserem Gesetz aufmachen.

Der dritte Punkt, Härtefallhilfen für Vereine, freie Träger und weitere Organisationen: Auch das müssen wir mit bedenken, denn wir sehen das im Land, dass viele Sportvereine zum Beispiel Einrichtungen haben, oft ältere Häuser aus DDR-Zeiten, die schlecht gedämmt sind, die oft viel Energie brauchen. Die werden sich diese Häuser so nicht mehr leisten können. Da könnten wir ein Problem bekommen. Dort sollten wir die Möglichkeit in diesem Sondervermögen vorhalten, zu helfen. Wohlgemerkt stecken wir einen Rahmen, der nicht zwangsläufig genutzt werden muss, aber dann vorhanden ist.

Und der letzte Punkt, Härtefallhilfen für Bürgerinnen und Bürger: Natürlich braucht es auch dort die Möglichkeit, dass man helfen kann, wenn Menschen aufgrund dieser Situation in Existenzgefährdung kommen. Die Beispiele haben wir alle in unseren Wahlkreisbüros, das Rentnerehepärchen, das bei uns vorbeikommt, was im Endeffekt 40 Jahre für das Haus gearbeitet hat, und auf einmal steht das eigene Eigenheim in Gefahr, es sich noch leisten zu können. Diese Existenzgefährdung, diese Angst müssen wir mildern. Auch dafür bietet unser Gesetz einen Rettungsanker.

(Beifall CDU)

Herr Dittes, wir hatten letzte Woche gemeinsam eine Runde mit der IHK und da haben Sie breit aufgeführt, was Sie alles machen wollen,

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das haben Sie alles wiederholt!)

welche Hilfen Sie da groß machen wollen, und haben zum Schluss in den Raum gestellt: 60 Millionen Euro.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein!)

Ein breites Lächeln ging durch die Runde, aber kein Lächeln der Begeisterung, sondern ein Lächeln dessen, dass man sich nicht vorstellen kann, wie das mit 60 Millionen zu machen sein soll.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja!)

Von daher haben wir in unserem Gesetz auch die Möglichkeit vorgesehen, dass zusätzliche Geldmittel in dieses Sondervermögen hereinkommen können, weil es schlussendlich gar nicht anders gehen wird, als dass man zusätzliche Gelder in dieses Sondervermögen bringt. Wir könnten uns dort eine

Summe von 250 bis 400 Millionen Euro durchaus vorstellen, die nötig sein wird, um hier zu helfen, um den Thüringer Unternehmen, den Bürgern und den Vereinen auch einen Rettungsanker auszuwerfen, und das geht mit den 60 Millionen Euro, die Sie in den Raum stellen, mit Sicherheit überhaupt nicht.

(Beifall CDU)

Von daher habe ich kurz und gut, glaube ich, zusammengefasst, dass unser Gesetzentwurf der mit Abstand ausführlichere und auch der zielführende für die Menschen in diesem Land ist

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Natürlich, im- mer!)

und wir deswegen diese beiden Gesetzentwürfe zügig im Finanzausschuss diskutieren sollten, weshalb ich auch die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Finanzausschuss für eine zügige Befassung und die von der Landtagsverwaltung aufgegebene Anhörung der kommunalen Spitzen auch mit beantragen möchte, damit wir zügig vor den Herbstferien auch zu einer Lösung kommen, damit die Menschen Sicherheit in diesem Land bekommen, damit die Unsicherheiten zumindest ein Stück abgemildert werden und damit die Landesregierung dann hoffentlich zügig arbeitet, was wir ihr dringend ins Stammbuch schreiben sollten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste erhält für die Gruppe der Bürger für Thüringen Frau Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Ich möchte an erster Stelle unsere Finanzministerin unterstützen, denn sie sagte zu Beginn der Haushaltsdebatte, dass sie neue Sondervermögen nicht befürwortet. Um jetzt den Eindruck zu verhindern, dass Rot-Rot-Grün der eigenen Finanzministerin in den Rücken fällt, bedient man sich eines Taschenspielertricks: Nein, wir schaffen kein neues Sondervermögen, wir erweitern einfach nur den Gegenstand und die Laufzeit und nächstes Jahr machen wir dasselbe Spiel, weil es schon einmal so gut funktioniert hat. In 2020 verabschiedeten wir in diesem Hohen Haus ein Sondervermögen, dessen Laufzeit streng bis Dezember 2021 begrenzt war. 2021 hat man das dann einfach auf 2022 mit dem Hinweis verlängert, dass der Grund für die Einrichtung des Sondervermögens noch nicht entfallen ist. Aktuell soll es um den Begriff „Energiekrise“ und die Laufzeit auf 2023/2024

erweitert werden. Wie lange wollen wir dieses Spiel noch spielen?

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ja, wir Bürger für Thüringen sind dafür, dass schnelle Hilfe geleistet wird. Aber das muss ein kombiniertes Paket sein, aus einer Soforthilfe und aus der Beseitigung der Ursachen für diesen Preisanstieg.

(Beifall Gruppe der BfTh)

Ich weise noch einmal darauf hin, dass der Begriff „Sondervermögen“ für Schulden missbraucht wird. Da hilft es auch nicht, wenn wir die Bezeichnung „Fonds“ einführen. Ich kann auch in dem Gesetzentwurf der CDU nirgendwo finden, wo das Geld dafür herkommen soll, woher er gespeist werden soll, sondern es ist nur die Rede von Ausgaben. Ich erinnere an die Diskussion mit den Handwerkern gestern Abend. Dort sagte ein Handwerker: Wir wollen keine Hilfen, die wir danach um ein Vielfaches zurückzahlen müssen.

(Beifall Gruppe der BfTh)

Wenn wir in der freien Wirtschaft jede Deckungslücke in Unternehmen mit Sondervermögen schließen würden, gäbe es bald keine Insolvenzen mehr. Jedoch wäre das ein eklatanter Rechtsverstoß. Lassen Sie sich das doch mal auf der Zunge zergehen. Was noch viel schlimmer ist, ist, dass dieses Sondervermögen rechtlich der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist.

Also, wir brauchen einen Energiepreisdeckel, das ist klar. Wie soll der finanziert werden? Aus meiner Sicht erstens durch die Steuermehreinnahmen, die durch die Inflation generiert werden. Zweitens sollten wir den Haushalt nach Haushaltsposten durchkämmen, die jetzt wirklich nicht fortgeschrieben werden müssen, die jetzt einfach unter den gegebenen Umständen nicht dran sind. Mit diesem Geld sollten wir arbeiten. Lassen Sie mich ein Beispiel dafür nennen, auch wenn ich Gefahr laufe, dass ich wieder viel verbale Prügel in diesem Haus beziehe. Wir leisten uns jährlich 4 Millionen Euro zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Die DDR hat 40 Jahre existiert und wir arbeiten schon 30 Jahre auf. Ja, es ist wichtig, in die Vergangenheit zu schauen, aber nur dann, wenn wir es uns leisten können. Und wirkliches Unrecht hat die ganze Aufarbeitung doch auch nicht beseitigt, denke ich nur an die Heimkinder. Wir leben jetzt und müssen jetzt unter den besonders schwierigen Rahmenbedingungen der letzten drei Jahre Zukunft gestalten. Durch falsche Priorisierung dürfen wir nicht neues Unrecht schaffen. Zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts gibt es 13 Stellen im Haushaltsplan. Für den Bürgerbeauftragten, der sich mit den aktuellen Problemen der Bürger beschäftigt, dagegen nur fünf. Da frage

(Abg. Bühl)

ich mich: Ist das verhältnismäßig? Da sind aus meiner Sicht falsche Prioritäten gesetzt.

Derartige Haushaltsposten gibt es noch viele. Hier bedarf es aber des Mutes, auch einmal Stopp zu sagen und das vorhandene Geld wirklich zur Entlastung der Menschen einzusetzen, die sich für dieses Land engagieren und die durch falsche politische Entscheidungen in Notlagen gebracht werden.

Mit ist es wichtig, die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Energiekrise neben den höheren Steuereinnahmen aus dem schweren 12,8-MilliardenEuro-Thüringer-Kernhaushalt heraus zu stemmen. Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Dafür setzen sich die Bürger für Thüringen ein und dazu sind wir auch gern bereit, bei den Haushaltsverhandlungen konstruktiv mit Ihnen zu diskutieren. Deshalb werden wir der Überweisung der Anträge an die Ausschüsse zustimmen, aber nicht den Anträgen direkt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der BfTh)

Als Nächster erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Dittes das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bühl, ich muss auf Ihren Redebeitrag reagieren. Sie haben hier vorgeschlagen oder vorgestellt, dass es einen Fünf-Punkte-Plan der CDUFraktion gibt. Auf den will ich kurz eingehen und dann auf den fünften Punkt etwas ausführlicher.

Sie haben gesagt, Sie haben schon im Juli für Thüringen einen Energiesicherungsfonds vorgeschlagen und nennen das Ganze den Thüringenplan. Jetzt habe ich noch mal nachgeguckt, vom 13. Juli ist das, eine Woche, nachdem die Linke-Fraktion ihren Vorschlag zur Energiekrise vorgelegt hat, den haben Sie noch als Energiesozialismus charakterisiert. Eine Woche später haben Sie Ihren Thüringenplan vorgelegt. Ich habe eben noch mal nachgeschaut: 13. Juli. Da steht drin: Wir schlagen einen Energiesicherungsfonds von 400 Millionen Euro vor. Sie haben es bis heute nicht geschafft, Herr Bühl, bis heute nicht, nur eine konkrete Untersetzung zu diesen zwei Schlagworten in den Landtag einzubringen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weder wie Sie die 400 Millionen finanzieren wollen, woher Sie diese 400 Millionen Euro nehmen, noch wie Sie diese 400 Millionen Euro verteilen wollen. So viel zu Ihrem Thüringenplan. Sie haben heute

einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, nachdem Sie gemerkt haben, Rot-Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie wir tatsächlich schnell zu Geldern kommen, wo wir konkret auch diskutieren können, wie wir die ausreichen können, weil diese Gelder – ich komme noch dazu – wirklich vorhanden sind, um im Interesse der Menschen in Thüringen, die im Übrigen für uns an erster Stelle stehen, eingesetzt werden können.

Bis heute haben Sie keine konkrete Untersetzung für Ihren Energiesicherungsfonds und auch gar nichts zur Finanzierung vorgelegt, aber stellen sich hier hin und sagen der Öffentlichkeit, Sie hätten einen Thüringenplan. Sie sind eher planlos.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Sie schlagen als Zweites ein Bürgschaftsprogramm vor. Ich weiß nicht, hören Sie denn nie zu, wenn das Finanzministerium spricht? Es gibt das Bürgschaftsprogramm. Wir können darüber diskutieren, wenn es notwendig ist, das auszuweiten, aber im Moment ist es noch nicht mal im Ansatz in irgendeiner Form angefragt und ausgeschöpft.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn das mit den Stadtwerken kommt, dann müssen wir vorbereitet sein!)

Lassen Sie uns über die Bedingungen reden, aber tun Sie doch nicht so, als ob es kein Bürgschaftsprogramm der Landesregierung gäbe. Das existiert, das ist nutzbar, das Finanzministerium steht bereit, auch die Kommunen zu beraten, auch den Unternehmen dann beratend zur Seite zu stehen. Auch der zweite Punkt befindet sich auf dem Weg in der Abarbeitung.

Sie schlagen drittens in Ihrem Fünf-Punkte-Programm ein Investitionsprogramm vor. Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf für 2023 im Juli vorgelegt, dass mit diesem Haushalt 220 Millionen Euro in Thüringen mehr investiert werden sollen. Was war Ihre Reaktion? Dieser Haushalt der Landesregierung ist aufgebläht, wir müssen unbedingt die Ausgaben kürzen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Unruhe CDU)