Protokoll der Sitzung vom 23.09.2022

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Bitte, Frau Staatssekretärin Beer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich würde aufgrund des Sachzusammenhangs die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – zusammenfassen.

Bei dem neuen Musik- und Jugendkunstschulgesetz handelt es sich um ein Gesetz, das aus der Mitte des Landtags eingebracht wurde. Bekanntermaßen ging diesem Gesetz ein beharrliches Ringen, auch hier im Hohen Haus, bis zuletzt voraus, ehe es dann am 20. Juli 2022 verkündet wurde, um am Tag danach in Kraft zu treten.

Die Umsetzung des Musik- und Jugendkunstschulgesetzes ist uns als Staatskanzlei ein wichtiges Anliegen. Deshalb fanden bereits Gespräche mit den betreffenden Verbänden in Vorbereitung der Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift statt, die rechtzeitig zum Inkrafttreten veröffentlicht werden sollen. Die Rechtsverordnung selber wird dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien am 9. Dezember vorliegen, damit das Einvernehmen fristgemäß hergestellt werden kann. So sieht es das entsprechende Gesetz vor.

Zu Frage 4: In den ersten Gesprächen mit den Verbänden wurde problematisiert, dass die freien Musikschulen grundsätzlich genauso von dem Gesetz erfasst sind wie durch Kommunen, Gemeindeverbände oder Landkreise getragene Musikschulen. Es besteht die Befürchtung, dass diese das für die Förderung notwendige Zertifizierungsverfahren erheblich schwieriger durchlaufen können, da sie aufgrund der im Regelfall deutlich kleineren Größe nicht die gesamten Aufgaben in diesem Umfang erfüllen können, wie es das Gesetz für eine erfolgreiche Zertifizierung vorsieht. Herausfordernd ist nach Einschätzung der Vertreterinnen der LAG Jugendkunstschulen zudem der Umgang damit, dass Jugendkunstschulen auch nach den gesetzlichen Vorgaben am Anerkennungsverfahren scheitern könnten. Hier sollte insgesamt vermieden werden, dass sie ihre Förderung verlieren. Es gilt, das bei der entsprechenden Umsetzung zu prüfen. Hingewiesen wurde zudem auf die in § 8 des Gesetzes geforderte Finanzierungsbeteiligung der Träger, die mindestens 50 Prozent kommunale Beteiligung vorsehen. Die kommunale Beteiligung ist damit, wie gesagt, ein vorgeschriebenes Kriterium für die Gewährung der Landesförderung. Dafür müssten die Kommunen entsprechend Vorsorge treffen. Zur Formulierung in § 8 Abs. 1 letzter Satz des Gesetzes: Nachdem in begründeten Fällen von

dieser 50-Prozent-Regelung abgewichen werden kann, bedarf es voraussichtlich einer Schärfung – weil hier immer wieder Fragen dazu entstehen, wie das gemeint ist.

Danke, Frau Staatssekretärin. Nachfragen gibt es keine. Dann kommen wir zur siebten Anfrage, nämlich des Kollegen Kemmerich in der Drucksache 7/6309, vorgetragen von dem Kollegen Montag.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Thüringen

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, werden altersunabhängig Personen gefördert, die sich beruflich verändern wollen oder einen höheren Abschluss anstreben. Hierzu zählen beispielsweise Aufstiegsfortbildungsabschlüsse wie Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher. Es beinhaltet unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Im Jahresbericht 2021 „Mut zum Dialog [...] damit Verwaltung Vertrauen nicht verspielt“ berichtete der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen als Brennpunkt 2 über lange Bearbeitungszeiten des Thüringer Landesverwaltungsamts bei der Bearbeitung von Anträgen auf das Aufstiegs-BAföG. Nach wie vor weist das Landesverwaltungsamt in der Antragseingangsbestätigung auf eine Bearbeitungszeit von mindestens fünf Monaten hin. Das führt zu großem Unmut bei den Antragstellern, weil sie oftmals eine finanzielle Lücke überbrücken müssen und Kursteilnehmerinnen und ‑teilnehmer aus anderen Bundesländern schon längst Gelder erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Aufstiegs-BAföG wurden in den Jahren 2021 und 2022 gestellt bzw. sind davon aktuell noch in Bearbeitung?

2. Wie hoch ist der derzeitige Bearbeitungsverzug, das heißt, bei welchem Eingangsdatum befindet sich der Bearbeitungsstand mit welcher Wartezeit auf Bewilligung und erste Auszahlung derzeit?

3. Wie viel Personal ist mit der Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG betraut und wurde mehr Personal gegenüber dem Vorjahr für die Bearbeitung bereitgestellt?

4. Worin genau bestehen die Unterschiede bei der Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie etwa Sachsen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller in Thüringen monatelang warten, während die aus Sachsen bereits ihre Gelder erhalten?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für das schnelle Nachvornekommen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich wie folgt.

Zu Frage 1: Im Jahr 2021 gingen nach den für das Thüringer Landesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Informationen 3.580 Anträge ein, 3.038 Anträge wurden bereits erledigt. Im Jahr 2022 gingen im Thüringer Landesverwaltungsamt 3.443 Anträge ein, 2.948 Anträge wurden erledigt. Mit Stand vom 31.08.2022 befinden sich laut Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts noch 1.583 Anträge in der Bearbeitung.

Zu Frage 2: Nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamts gingen die derzeit zu bearbeitenden Anträge weitgehend im Juli 2022 bzw. im August 2022 von den Antragstellerinnen und Antragstellern vervollständigt ein. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit im Durchschnitt nur noch drei Monate. Die Bearbeitungszeit resultiert zum einen aus dem hohen Arbeitsaufkommen und zum anderen aus der Tatsache, dass die Antragsunterlagen nicht vollständig vorliegen. In ca. 70 Prozent der Fälle sind Nachforderungen zu veranlassen und die Unterlagen gehen zum Teil verzögert ein.

Zu Frage 3: Zum 07.07.2021 waren laut Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamts fünf Vollzeitbeschäftigte mit der Bearbeitung des AFBG betraut. Die aktuelle Personalisierung zum 31.08.2022 beträgt indes 8,4 Vollbeschäftigte, davon temporär bis zum 28.02.23 insgesamt 2,4 Vollbeschäftigte. Des Weiteren werden aktuell zwei Anwärterinnen bzw. Anwärter regelmäßig eingesetzt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihm für die zusätzliche Personalisierung keine zusätzlichen Stellen zugewiesen wurden. Die Aufstockung des Personals in dem Bereich AFBG erfolgt unter Zurückstellung von Aufgaben in anderen Aufgabenbereichen des Thüringer Landesverwaltungsamts, dies im Übrigen auch in der Coronazeit, in der bis zu 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stabstätigkeit, dem

(Staatssekretärin Beer)

öffentlichen Gesundheitsdienst sowie bei der Bearbeitung der Entschädigungsleistungen nach § 56 IfSG im Einsatz waren.

Zu Frage 4: Wie sich die Antragsbearbeitung in anderen Bundesländern im Detail gestaltet, ist hier nicht bekannt. Da es sich bei dem AFBG um ein Bundesgesetz handelt, sind jedoch die zu prüfenden Vorgaben überall gleich. In den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist gleichwohl die Zuständigkeit der Behörden. Im Freistaat Sachsen, der in der Frage zum Vergleich herangezogen wurde, befasst sich die sächsische Aufbaubank mit der Bearbeitung der Anträge.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Dr. Böhler. Es scheint eine Nachfrage zu geben. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. Zwei an der Zahl. Sie haben gesagt, die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Der Bürgerbeauftragte des Freistaats spricht von fünf Monaten. Frage 1: Wie erklären Sie sich die Differenz?

Frage 2: Wann ist geplant, eine digitale Antragstellung für diese Aufstiegs-BAföG-Anträge in Thüringen einzuführen, so wie es in vielen anderen Bundesländern bereits üblich ist?

Die Frage nach den Monaten: Das waren zunächst fünf Monate, das stimmt. Dann wurde aber mehr Personal eingesetzt, Aufgaben wurden umgeschichtet, sodass jetzt, nach den aktuellen Angaben des Verwaltungsamts, die Zahl tatsächlich auf drei Monate reduziert werden konnte.

Die zweite Frage würde ich Ihnen schriftlich nachreichen.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich keine.

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Doch, Herr Präsident!)

Doch. Entschuldigung, Frau Staatssekretärin. Bitte schön, Frau Abgeordnete Baum.

Entschuldigung, ich würde doch noch mal nachfragen: Sie hatten erwähnt, dass das in Sachsen unter anderem durch die Aufbaubank gemacht wird. Ist denn überlegt worden in Ihrem Haus, das einer anderen Behörde zu übergeben, um die Prozesse zu beschleunigen?

Also, wir haben tatsächlich gerade eine Prüfung laufen, ob wir das auch bei der Thüringer Aufbaubank übernehmen könnten, aber das gestaltet sich jetzt dadurch, dass die Bearbeitungszeit so reduziert wurde, nicht mehr als vordringlich. Aber wir prüfen es tatsächlich, wir haben das im Blick. Aber wir gehen davon aus, dass mit diesen acht Mitarbeitern – 8,4 Vollzeitstellen – die Bearbeitungszeit jetzt tatsächlich reduziert werden konnte, und deshalb glauben wir im Moment, dass wir die Bearbeitungszeit reduzieren konnten, und so ähnlich ist es auch in anderen Bundesländern.

Danke.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann kommen wir jetzt zur Frage der Frau Abgeordneten Vogtschmidt in der Drucksache 7/6310. Bitte schön.

Vielen herzlichen Dank.

Umsetzung der Landeskampagne zur Stärkung des Respekts gegenüber Rettungs- und Einsatzkräften

Im Juni 2019 hat der Landtag den Öffentlichkeitsetat des Ministeriums für Inneres und Kommunales um zusätzliche 100.000 Euro für eine „Landeskampagne“ mit dem Ziel erhöht – ich zitiere –, „den Respekt vor der Arbeit von Rettungskräften, Feuerwehren und Polizei zu stärken“. Im Antrag wurde festgehalten, dass die Kampagne unter Beteiligung der in Thüringen mit der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes beauftragten Organisationen, des Thüringer Landesfeuerwehrverbandes, der Gewerkschaft der Polizei, des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e. V. sowie der Deutschen Polizeigewerkschaft zu konzipieren sei. Im Dezember 2020 bekräftigte der Landtag für den Haushalt 2021 den Mittelansatz durch eine Änderung samt der Erläuterung – ich zitiere wieder –: „davon 100.000 Euro zur Umsetzung der Landeskampagne für mehr Respekt vor der Arbeit von Rettungskräften, Feuerwehr und Polizei“. Im Haushalt

(Staatssekretärin Dr. Böhler)

2022 sicherte die Landesregierung zu, die „Landeskampagne“ fortzusetzen, sie benötige jedoch nur 20.000 Euro, obwohl der entsprechende Haushaltstitel sogar um weitere fast 90 Prozent aufgestockt wurde. Eine öffentlichkeitswirksame „Landeskampagne“ in Thüringen, wie sie nach den Vorstellungen der Fraktionen im Haushalt verankert wurde, war bisher nach meiner Einschätzung nicht wahrnehmbar, lediglich ein Youtube-Video wurde im Jahr 2022 veröffentlicht und die jährliche mehrtägige Sommertermintour des Innenministers wurde unter das Motto „Respekt den Rettern“ gestellt.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Welche konzeptionellen Vorbereitungen wurden seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales in den letzten – mittlerweile sind es ja noch ein paar Tage mehr, als jetzt in der Anfrage steht, also Stand heute – 1.197 Tagen seit dem Landtagsbeschluss in der Drucksache 6/6669 für eine Landes-Respektkampagne im haushalterischen Umfang von 100.000 Euro im Sinne des Landtags getroffen?

2. Wann und in welcher Weise wurden dabei mit welchem Ergebnis die mit der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes beauftragten Organisationen, der Thüringer Landesfeuerwehrverband sowie die Gewerkschaften und Berufsvertretungen – die Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V. und die Deutsche Polizeigewerkschaft – in die Konzeptionierung mit eingebunden?

3. Wann ist mit der Umsetzung dieser Landeskampagne inklusive landesweiter Plakatierung, öffentlicher Veranstaltungen und der Ausarbeitung von Kampagnenmaterial im Sinne des Gesetzgebers zu rechnen, bei denen die Würdigung der Arbeit der Rettungs- und Einsatzkräfte sowie deren Schutz vor Angriffen und Anfeindungen im Fokus steht?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Frau Staatssekretärin Schenk steht bereits parat.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den bisherigen Maßnahmen erlaube ich mir eine kurze Zusammenfassung des Sachstands. Zu den konzeptionellen Vorüberlegungen des Ministeriums gehörte insbesondere, dass eine Sensibilisierung aller Bevölkerungsteile ein stetiger und länger an

dauernder Prozess war und bleibt, der mit einer Plakataktion oder einmaligen Flyern keine Früchte im Sinne des Themas trägt. Vielmehr ist durch ganzjährige Aktionen stetig auf das Thema hinzuweisen. Dies vorausgeschickt, ist das Thema der Stärkung des Respekts gegenüber Rettungs- und Einsatzkräften bereits seit 2019 Arbeitsgegenstand des Landespräventionsrats. Eine Bestandsaufnahme zur Datenlage über kriminogene und präventive Faktoren gewalttätiger Übergriffe auf Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Thüringen offenbarte ein Defizit an empirischen Erkenntnissen. Deshalb entschloss sich die Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste“, bestehend aus den Landesverbänden der Hilfsorganisationen, dem Deutschen Feuerwehrverband, der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und der Staatlichen Rettungsdienstschule Mühlhausen, zu einer Erhebung der Situation in Thüringen. Hierbei ging es im Wesentlichen um Gewaltverläufe in Situationsbedingungen. Ziel der Erhebung war vor allem, präventive Maßnahmen passgenau entwickeln zu können. Ein Fazit der Sitzung der Arbeitsgruppe am 28. April 2021 war, dass unter anderem coronabedingt auf Plakatierungen und den Druck von Flyern verzichtet wird und insbesondere Jugendliche als Zielgruppe angesprochen werden sollen. Im Schwerpunkt soll mit digitalen Medien auf die Thematik aufmerksam gemacht werden. Die AG entschied sich zu diesem Zeitpunkt für die Erstellung einer Informationsplattform mit Leitfäden, Checklisten und wichtigen Informationen zu Hilfsangeboten, auf der sich auch Führungs- und Einsatzkräfte informieren können, erreichbar über die Homepage des Landespräventionsrats, und einen Videofilm „Respekt?! Ja bitte!“, der am 6. Januar 2022 veröffentlicht wurde. Die Kosten hierfür betrugen rund 5.300 Euro.

Zudem entwickelte das Ministerium bereits im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Thüringer Jugendfeuerwehrverband ein Brandschutzerziehungsheft, welches seitdem allen Grundschulen zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf jährlich rund 10.000 Euro. Außerdem wurde ein Malheft entworfen, welches alle Akteure, einschließlich der Thüringer Polizei, berücksichtigt. Dieses wurde im I. Quartal 2022 veröffentlicht und wird seitdem medial auch verteilt. Die Kosten hierfür betrugen rund 10.500 Euro.