Zudem entwickelte das Ministerium bereits im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Thüringer Jugendfeuerwehrverband ein Brandschutzerziehungsheft, welches seitdem allen Grundschulen zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf jährlich rund 10.000 Euro. Außerdem wurde ein Malheft entworfen, welches alle Akteure, einschließlich der Thüringer Polizei, berücksichtigt. Dieses wurde im I. Quartal 2022 veröffentlicht und wird seitdem medial auch verteilt. Die Kosten hierfür betrugen rund 10.500 Euro.
Ein weiterer Baustein für Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen der Einsatzkräfte ist aus Sicht des Ministeriums die regelmäßige „Respektden-Rettern-Tour“ des Innenministeriums seit 2020. Gerade die persönliche Danksagung vor Ort an die Behörden und Organisationen mit Sicherheits
aufgaben soll verdeutlichen, dass hinter jeder Einsatzkraft ein Vater, eine Mutter, eine Tochter oder ein Sohn steht – Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft. Für diese Tour wurden spezielle GiveAways und Geschenke angefertigt, die diese Form der Danksagung unterstreichen. Die Kosten für diese Tour belaufen sich ohne Give-Aways auf jeweils rund 3.000 Euro.
Für die Sichtbarkeit und damit Nachhaltigkeit der Tour 2022 entschied sich das Ministerium zudem für einen Kalender 2023, der den Einsatzeinheiten zur Verfügung gestellt wird. Außerdem hat die Pressestelle des TMIK auf der Tour neun einzelne Videos erstellt, in denen die Arbeit von Autobahnpolizei, Tunnelfeuerwehr, DRK-Wasserwacht, DRKBergwacht, DRK-Hundestaffel und DLRG-Wasserrettung unter dem Retteraspekt beleuchtet wird.
Die Videos wurden zur kostenfreien Nutzung für die Stellen zur Verfügung gestellt und auf den verschiedenen Kanälen des TMIK, also Website, YouTube, Facebook und Instagram veröffentlicht. Beides – Kalender und Videos – sollen künftig jedes Jahr vom Pressereferat zur „Respekt-den-Rettern-Tour“ produziert werden.
Zu Frage 2: Diesbezüglich verweise ich auf meine vorherige Antwort. Ergänzend ist auszuführen, dass bislang sechs Sitzungen der Arbeitsgruppen stattfanden, in welchen die Thematik ausführlich erörtert wurde. Aufgrund der Trennung nichtpolizeilicher und polizeilicher Gefahrenabwehr war die Thüringer Polizei nicht Mitglied der Arbeitsgruppe. Das Thema der Wahrung des Respekts gegenüber Einsatzkräften der Thüringer Polizei ist jedoch ein wesentlicher Baustein bei der Nachwuchsgewinnungskampagne 2021/2022.
Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt, begann schon 2019 mit dem Brandschutzerziehungsheft die Sichtbarmachung des Themas „Stärkung des Respekts gegenüber Rettungs- und Einsatzkräften“ und ist ein immerwährender, fortdauernder Prozess, der sich in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zieht. Dem Ministerium ist die Einbindung aller Protagonisten wichtig und es steht deshalb in ständigem Austausch.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den jährlichen Bericht des Landespräventionsrates hinweisen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt sogar zwei. Sie haben gerade schon die Kampagnenseite „Respekt!? Ja bitte!“ angesprochen. Da gibt es auch eine Internetseite, aber das ist ja keine Landeskampagnenseite, sondern eigentlich die Seite von der GdP Bund und der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft des Bundes, die auch relativ eingeschlafen ist. Bei Facebook – ich habe mal geguckt – wurden dieses Jahr nur zwei Posts abgesetzt. Wir wollten eigentlich als Fraktion eine andere Landeskampagne und nicht auf die „Respekt!? Ja bitte!“-Kampagne hinaus, die auch gut gemeint ist vom Bund. Da sollte man aber vielleicht auf Landesebene noch mal was machen. Deswegen noch mal die Nachfrage. Sie hatten gerade Corona angesprochen. Gibt es noch einen Zeitplan bezüglich einer Ausarbeitung der Landeskampagne in diesem Jahr oder gibt es jetzt schon eine konzeptionelle Terminplanung bezüglich des nächsten Jahres in der Landeskampagne?
Die zweite Frage bezieht sich auf das Video, das das Innenministerium produziert hat. Das ist sehr hochwertig gemacht. Dafür möchten wir uns wirklich löblich aussprechen, wenn es auch bisher leider nur ungefähr 10.000 Klicks erreicht hat. Ich stelle mir da so ein bisschen die Frage, ob es tatsächlich die Leute auch in diesen medialen Raum überhaupt hinschaffen, die das Video eigentlich ansprechen soll, das heißt Leute, die tatsächlich die Helfenden, die Rettenden attackieren, und ob da nicht doch noch einmal geprüft werden könnte, ob vielleicht auch Großflächen an Straßen beispielsweise als landesweite Plakatierung die Menschen besser ansprechen könnten als ein mediales Video.
Ich fange mal damit an, dass es offensichtlich darauf ankommt, wie man das Thema „Landeskampagne“ interpretiert. Ich habe in meiner Antwort zu Frage 1 dargestellt, dass es unter anderem coronabedingt – aber es ist nur ein Aspekt – uns darauf ankam und es hat sich die Gruppe, die alle die Akteure, um die es am Ende geht, einbindet, klargemacht, dass man sich eine Zielgruppe in den Fokus legen möchte, und das sind die Jugendlichen. Da war eben schon klar, dass man über Social Media dort mehr erreichen kann. Es ist natürlich misslich, wenn dann die Social-Media-Angebote, die Sie jetzt quasi von der Qualität gelobt haben – das freut mich –, nicht so viele Klicks erreichen, wie sie sollen. Andererseits, wenn ich mir die Bemerkung gestatten darf, ist es natürlich auch immer eine Frage derer, die quasi primär über die Existenz dieses Videos informiert werden – damit meine ich zum Beispiel die Abgeordneten –, das dann entsprechend
zu verteilen und zu verbreiten, denn eine RespektKampagne lebt ja im Wesentlichen davon, dass man selber Respekt zollt. Das ist sozusagen der Gedanke, der auch hinter diesem Video steht, dass man die ganze Bandbreite an Einsatzkräften deutlich macht. Deswegen – das hatte ich in meiner Antwort auch ausgeführt – gibt es auch nicht nur ein Video, das statisch bleibt, sondern es soll im Rahmen dieser Sommertour immer neuer Content produziert werden, der zeigt, wie vielfältig das Rettungswesen ist.
Gegenwärtig ist nicht geplant, eine Plakatkampagne umzusetzen, sondern sich eben darauf zu begrenzen und zu sagen, es gibt eine Plakatkampagne, ob die jetzt die entsprechende Reichweite vom Bund entfaltet oder nicht, das möchte ich mal dahingestellt lassen, aber man sagt eben, es gibt existente Präventionsangebote und die sollen eher gepusht werden, als viele alternative Dinge zu machen. Gleichwohl kann ich Ihnen zusagen, dass das fortlaufend auch vor dem Hintergrund des Budgets in dieser Arbeitsgruppe natürlich immer wieder geprüft wird, wie man am besten an die definierte Zielgruppe herankommt. Wir sind aber der Überzeugung, dass es sich lohnt, besonders an junge Menschen heranzutreten, die dieses Verhalten quasi erst noch entwickeln, als das jetzt bei den Menschen, die vielleicht sozusagen schon einen bestimmten Pfad eingeschlagen haben, zu versuchen. Die wird man vielleicht nicht mit einem Plakat von ihrem schlechten Verhalten abbringen, sondern im Wesentlichen durch gute Vorbilder, die ihren Respekt zollen.
Was die Seite „Respekt?! Ja bitte!“ betrifft, auf die Sie verwiesen haben, dass die eingeschlafen ist, das kann ich jetzt weder bestätigen noch dementieren, weil ich sie gerade nicht präsent habe. Ich bezog mich jetzt hier auf den Videofilm „Respekt?! Ja bitte!“ und die darauf aufgelaufenen Kosten. Natürlich ist es wünschenswert, dass der weiterverbreitet wird, und da bitte ich Sie sozusagen um Ihre Mithilfe.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht und damit kommen wir zur Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/6311. Bitte, Herr Kollege.
Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung in das Thüringer Landesverwaltungsamt
Medienberichten in der „Südthüringer Zeitung“ vom 12. September 2022 und im „Freien Wort“ vom 13. September 2022 zufolge hat sich das Kabinett in seiner Sitzung am 13. September 2022 unter anderem mit der geplanten Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung – GfAW – in das Landesverwaltungsamt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 befasst.
1. Wurde im Vorfeld des Beschlusses der Landesregierung zur Eingliederung der GfAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit welchem Ergebnis durchgeführt?
2. Falls keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, was sind die Gründe dafür, dass dies seitens der Landesregierung für entbehrlich angesehen wurde?
3. Wie stellt sich die Landesregierung den Integrationsprozess der GfAW in das Landesverwaltungsamt konkret vor?
4. Sollen im Rahmen der Eingliederung die Bereiche „Haushalt“, „Organisation“, „Personal“ und „IT“ zeitnah zusammengelegt werden, um so sinnvolle Synergieeffekte zu heben und – falls nein – was sind die Gründe dafür?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Vorfeld des Beschlusses der Landesregierung wurde eine Reihe von möglichen Alternativen zur Eingliederung der GfAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt geprüft: erstens die Neugründung einer Anstalt öffentlichen Rechts und Liquidation der GfAW, zweitens Fortführung der Aufgabenwahrnehmung durch die GfAW, gegebenenfalls in einem Gesellschafterwechsel auf das Land, drittens Verlagerung der Aufgaben in die Landesverwaltung durch Gesamtrechtsnachfolge. Die Zielstellung der Stärkung einer effektiven und zentralisierten Arbeit im Bereich der Zuwendungen sowie einer Stärkung der Position des Landes war mit der Prämisse der grundsätzlichen Vermeidung von Mehrausgaben und hier insbesondere der Zahlung von Umsatzsteuern in Einklang zu bringen. Die künftige Aufgabenwahrnehmung im Bereich der
Zuwendungen soll nicht zu Mehrausgaben führen. Dies impliziert, dass die Aufgaben künftig ohne Umsatzsteuer erbracht werden sollen. Die Hauptentscheidungsgründe zur Umsetzung der genannten Alternativen lagen vor allem im organisatorischen Aufwand und dem zeitlichen Rahmen zu deren Umsetzung. Im Ergebnis kam keine der eben von mir aufgeführten drei Alternativen als mögliche Umsetzungsvariante in Betracht.
Zu Frage 2: Der im Vorfeld der Beschlussfassung der Landesregierung durchgeführte Variantenvergleich hat ergeben, dass der Wegfall der Umsatzsteuerpflicht einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung im Bereich der Zuwendungen hat. Maßgebend für die Bewertung war neben anderen finanziellen Aspekten somit insbesondere die Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht der Leistungen der Nachfolgegesellschaft der GFAW. Dies führt zu einem erheblichen Einspareffekt.
Zu Frage 3: Nach dem Auftrag des Kabinetts aus seiner Klausurtagung am 16. und 17. Mai 2022 soll die GFAW in ihrer bestehenden organisatorischen Struktur in das Landesverwaltungsamt überführt werden. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, soll die GFAW in ihrer aktuellen Struktur als eigenständiger Geschäftsbereich und zukünftige Abteilungsgruppe in das Thüringer Landesverwaltungsamt integriert werden. Die einzelnen Ressorts der GFAW sollen unter dem Dach dieser Struktur als Arbeitsbereiche abgebildet werden. Die Benennung der darunterliegenden Organisationseinheiten wird zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Die Ablauforganisation und die Prozesse der GFAW sollen zunächst in der bisherigen Art und Weise fortgeführt werden.
Zu Frage 4: Nach dem eben genannten Kabinettsauftrag soll die GFAW in einem ersten Schritt in der hier bestehenden organisatorischen Struktur in das Landesverwaltungsamt überführt werden. Dies stellt eine Übergangslösung dar, die unter der Prämisse steht, dass eine reibungslose Fortführung des Fördergeschäfts auch über den 1. Januar 2023 hinaus in jedem Fall gewährleistet ist. Im folgenden Jahr ist beabsichtigt, die Organisationsstruktur zu optimieren. Perspektivisch soll das Thüringer Landesverwaltungsamt gemäß dem Beschluss des Kabinetts vom 16. und 17. Mai 2022 insbesondere im Hinblick auf den Bereich Zentrale Verwaltungsaufgaben als Dienstleister für die gesamte Landesverwaltung neu ausgerichtet und weiterentwickelt werden. In diese Prozesse werden die fachaufsichtsübenden Ressorts eng eingebunden.
Ich hätte zwei Nachfragen, zum einen jetzt im Hinblick auf den Landeshaushalt 2023: Wie viele Stellen sind im Landeshaushalt 2023 etatisiert, sind von der Überführung schon welche etatisiert und in welcher Höhe?
Die zweite Frage: Welche Integrationskosten sind denn im Landeshaushalt 2023 an welchen Stellen etatisiert?
Vielen Dank. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten und für heute letzten Anfrage, nämlich der des Kollegen Henkel in der Drucksache 7/6312.
Medienberichten in der „Südthüringer Zeitung“ vom 12. September 2022 und im „Freien Wort“ vom 13. September 2022 zufolge hat sich das Kabinett in seiner Sitzung am 13. September 2022 unter anderem mit der geplanten Eingliederung der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, GFAW, in das Landesverwaltungsamt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 befasst. Der bisherige Geschäftsführer der GFAW soll nach der Eingliederung als zusätzlicher Vizepräsident fungieren und hierfür ein Jahresgehalt in Höhe von 140.000 Euro erhalten. Dies entspricht der Besoldungsgruppe B 9, in der die Staatssekretäre der Landesregierung eingruppiert sind.
1. Wie rechtfertigt die Landesregierung den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem bisherigen Geschäftsführer der GFAW ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zu einem Jahresgehalt in Höhe von 140.000 Euro vor dem Hintergrund der Vorgaben des Thüringer Besoldungsgesetzes, das im Hinblick auf die Besoldung des Amtes eines Vizepräsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts lediglich eine Bezahlung/Besoldung in Höhe von ca. 100.000 Euro vorsieht?
2. Welche Eigenschaften des bisherigen Geschäftsführers der GFAW haben die Landesregierung dazu bewogen, möglicherweise gegen die Vorgaben des Thüringer Besoldungsgesetzes, sei es in direkter oder in analoger Anwendung, zu verstoßen?
3. Wird der bisherige Geschäftsführer der GFAW auch innerhalb des Behördengefüges des Thüringer Landesverwaltungsamtes als persönlich haftender Geschäftsführer agieren, um die Höhe seines vermeintlich besoldungsgesetzwidrigen Gehalts zu rechtfertigen?
4. Wie stellt die Landesregierung in Zukunft sicher, dass die Ressorts bei der Einstellung von außertariflich Beschäftigten das Besoldungs- und Tarifgefüge beachten?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Bitte, Frau Staatssekretärin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werde ich Frage 1 und 2 zusammen beantworten: In seiner Sitzung vom 13. September 2022 hat das Kabinett beschlossen, dass mit dem derzeitigen Geschäftsführer der GFAW ab dem 1. Januar 2023 ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis beim Thüringer Landesverwaltungsamt begründet und ein feststehendes außertarifliches Entgelt in Höhe von 140.000 Euro pro Jahr vereinbart wird. Ihm sollen die Tätigkeiten eines Vizepräsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts verbunden mit den Tätigkeiten des Leiters des Geschäftsbereichs Arbeits- und Wirtschaftsförderung im Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen werden. Die befristete Einstellung des bisherigen Geschäftsführers ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens soll zur Sicherung des Übergangs der GFAW in das Thüringer Landesverwaltungsamt und mit Blick auf den Fortentwicklungsauftrag des Kabinetts erfolgen. Vier konkrete Ziele begründen das besondere Personalgewinnungsinteresse des Freistaats Thüringen: