Protokoll der Sitzung vom 23.09.2022

1. Das Fördergeschäft soll ohne Beeinträchtigungen weitergeführt werden.

2. Den derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GFAW soll ein Höchstmaß an Sicherheit in der Übergangsphase gegeben werden.

3. Die Leistungsfähigkeit der GFAW soll aufrechterhalten bleiben.

4. Die Kompetenzen und Erfahrungen des Thüringer Landesverwaltungsamts sollen zügig mit den Kompetenzen und Erfahrungen der GFAW in der Umsetzung von Förderprogrammen verbunden und fortentwickelt werden.

Der bisherige Geschäftsführer ist seit über zehn Jahren Geschäftsführer der GFAW und greift auf langjährige und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Fördergeschäft zurück. Er hat die Tätigkeit der GFAW entscheidend geprägt und optimiert. Seit Jahren arbeitet er eng mit den Förderressorts zusammen und ermittelt deren Zufriedenheit. Viele der Projektressorts, mit denen die GFAW Geschäftsbesorgungsverträge hat, haben sich für eine personelle Kontinuität auf Leitungsebene ausgesprochen. Auch der Aufsichtsrat der GFAW hat eine Weiterbeschäftigung empfohlen. Daneben hat sich die Leitungsebene der GFAW mehrfach dafür eingesetzt, dass der bisherige Geschäftsführer weiterhin als ihre Führungskraft fungiert. Damit die genannten Zielsetzungen erreicht werden können, soll der langjährige bisherige Geschäftsführer weiterhin den Bereich Arbeits- und Wirtschaftsförderung in leitender Position verantworten. Er verfügt insoweit mit Blick auf einen potenziellen Bewerberkreis über ein maßgebliches Alleinstellungsmerkmal. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens verzichtet. Das avisierte Gehalt orientiert sich eng an den Bezügen, die der bisherige Geschäftsführer der GFAW aufgrund seiner Geschäftsführeranstellungsverträge erhielt. Bei der Gehaltsbemessung ist das ausgewiesene Interesse der Landesregierung prägend, dass die GFAW ihre Tätigkeit uneingeschränkt und mit der gewohnt hohen Qualität fortsetzt. Hierfür ist, wie bereits erwähnt, eine Stabilität auf der Führungsebene von erheblicher Bedeutung. Maßgeblich für den Erfolg der Übernahme ist daher die Beschäftigung des bisherigen Geschäftsführers der GFAW in faktischer Fortführung und Erweiterung seiner bisherigen Tätigkeiten. Insoweit besteht seitens des Freistaats Thüringen ein erhebliches Personalgewinnungsinteresse.

Zu Frage 3: Die Beschäftigung des bisherigen Geschäftsführers der GFAW erfolgt künftig auf Grundlage eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses. Der Beschäftigte unterliegt insoweit den üblichen Haftungsbedingungen von Arbeitnehmern des Freistaats Thüringen.

Zu Frage 4: Die hier vorgesehene Überführung der GFAW als juristische Person des Privatrechts in die Thüringer Landesverwaltung stellt einen Sonderfall

(Abg. Henkel)

dar. Den Modalitäten für die befristete Einstellung des bisherigen Geschäftsführers kommt insoweit keine präjudizierende Wirkung für zukünftige außertarifliche Einstellungen zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir heute zum Ende der Fragestunde. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 24

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6344 -

auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben: abgegebene Stimmen 67, ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 67. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 42 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Eine weitere Wahlwiederholung würde eine durch die vorschlagende Fraktion zu initiierende Vorberatung im Ältestenrat erforderlich machen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, damit treten wir in die Lüftungspause ein, und die endet um 16.25 Uhr. Es geht dann weiter mit dem Tagesordnungspunkt 31, dass sich die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen, die dort zuständig sind, auch darauf einstellen. – Das ist jetzt für die Besucher gerade nicht so sehr schön, aber es gehört zur Ordnung dazu. –

Meine Damen und Herren, es ist 16.25 Uhr. Auch wenn es draußen sicherlich jetzt im Augenblick angenehmer ist, bitte ich doch die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Parlamentarischen Geschäftsführer, die Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam zu machen, dass es weitergeht. Es sieht im Augenblick noch etwas leer aus, als hätten wir die Fragestunde. Aber die ist vorbei.

So, meine Damen und Herren, dann steigen wir ein in den Tagesordnungspunkt 31

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts) Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5264 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6337 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, liebe Zuhörer, Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/5264, Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes, Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts, wurde am 10. Juni 2022 in erster Lesung im Landtag in seiner 84. Sitzung beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung federführend und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

Sowohl im ThürPsychKG als auch im ThürMRVG sind Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen in Thüringen gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 24. Juli 2018 zur Zulässigkeit von Fixierung bei untergebrachten Personen Anforderungen an entsprechende Regelungen für die Landesgesetze formuliert. Die bisherigen Regelungen der Anordnung und Durchführung zur Fixierung sind in beiden Thüringer Gesetzen noch nicht an die verfassungsrechtlichen Anforderungen angepasst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Anpassung nun erfolgen und die gesetzliche Lücke geschlossen werden.

(Staatssekretärin Schenk)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Beiträge sind nicht eingegangen. In der Sitzung vom 7. Juli wurde eine schriftliche Anhörung und in der außerplanmäßigen Sitzung am 13. Juli der Kreis der Anzuhörenden mit konkreten Fragen zum Gesetzentwurf beschlossen. Bis zum 31. August sind 25 schriftliche umfangreiche Stellungnahmen in der Landtagsverwaltung eingegangen, die der federführende Ausschuss in seiner 52. Sitzung am 15. September beraten und ausgewertet hat. Alle Anzuhörenden erklärten einen generellen Bedarf und sogar die Notwendigkeit, beide Gesetze an die verfassungsmäßigen Anforderungen anzupassen. Einige Anzuhörende sehen darüber hinaus weiteren Änderungsbedarf, der über den Gesetzentwurf der Gruppe der FDP hinausgeht.

Auch aufgrund der Zuschriften wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingereicht, welcher Ihnen in der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/6337 vorliegt. Diese Änderungen dienen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurfs der Gruppe der FDP dazu, die Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch stärker herauszuarbeiten.

Der federführende Ausschuss hat mehrheitlich die Annahme des Änderungsantrags empfohlen. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 16. September beraten. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Parlamentarischen Gruppe der FDP mit den in Drucksache 7/6337 aufgeführten Änderungen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Eger, für die Berichterstattung und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat sich Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es ausnahmsweise mal vornweg sagen: Meine Fraktion wird sich bei diesem Gesetz enthalten. Die Änderung ist notwendig, deswegen können wir nicht Nein sagen. Aber wir können eben auch nicht mit gutem Gewissen zu

stimmen, da vor allem zwei Punkte zu kritisieren sind.

Da wäre zunächst erstens: Es brauchte erst die Initiative der FDP, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht.

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Das ist kein Grund, Nein zu sagen!)

Noch einmal zur Erinnerung: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus dem Jahr 2018. Das kann man ohne Übertreibung als Arbeitsverweigerung seitens der Landesregierung bezeichnen. Und ich weiß schon, was die Ministerin sagen wird: Es gab hier anderslautende Regelungen, wir brauchten da nicht mal ein Gesetz zu machen. Die Hausaufgabe war aber klar, es sollte eine Gesetzesvorlage kommen. Das ist nicht erfolgt. An der Stelle musste erst die Gruppe der FDP tätig werden, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht.

(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Aber das ist doch gut!)

Zweitens: Wir haben in der Anhörung 30 Zuschriften bekommen mit Hinweisen von Experten, was an dem Gesetz alles zu ändern ist. Insgesamt waren das über 400 Seiten Material. Was hat RotRot-Grün davon berücksichtigt? Nichts! Zusammen mit der FDP haben Sie alles weggestimmt. Ich frage Sie: Wenn man das Gesetz schon anfasst, warum dann nicht richtig? Durch diese Arbeitsverweigerung zwingen Sie den Landtag, unsauber zu arbeiten. Nun haben wir die Versprechen der Landesregierung gehört: Keine Sorge, alles nicht so schlimm, wir werden das Gesetz zeitnah überarbeiten. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber Sie haben mehr als drei Jahre lang prokrastiniert. Ohne die FDP-Initiative hätten Sie das Gesetz auch nicht angefasst. Deswegen fehlt mir an dieser Stelle ein wenig der Glaube, dass da auf die Schnelle eine grundlegende Gesetzesnovelle kommen wird. Solche Versprechen haben wir schon oft gehört. Könnte man den Beteuerungen der Landesregierung glauben, hätten wir auch schon einen neuen Krankenhausplan. Und deswegen können wir nicht gegen die Anpassung des Gesetzes an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein, aber es ist unklar, warum es nicht gleich ein richtiger Schritt wird, warum wir es nicht gleich richtig machen und dem Landtag hier ein Stückwerk vorgelegt wird. Wir hätten genug Zuarbeiten gehabt, wir hätten es gleich ordentlich machen können. Das wurde nicht getan. Deshalb werden wir uns hier konsequenterweise enthalten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Abg. Eger)

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich schaue mal in Richtung der AfD-Fraktion, ich habe hier die Wortmeldung des Kollegen Möller stehen.

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nein!)

Keine. Gut. Dann ist jetzt die nächste Wortmeldung von Herrn Montag für die Gruppe der FDP.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, zu dir komme ich gleich.

(Heiterkeit CDU, Gruppe der FDP)

Ich will mal anders anfangen. Wir haben ja des Öfteren gehört, dass dieses Parlament nicht arbeitsfähig sei. Das hört man nicht nur ab und zu hier im Parlament selbst, sondern man liest es auch in Zeitungen. Ich glaube, heute wird gezeigt, dass man tatsächlich schnell zu einer Problemlösung kommt, wenn auch – und das ist richtig, lieber Christoph Zippel – das Problem selbst schon mehr als vier Jahre alt ist, richtigerweise angesprochen natürlich die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, was vier Jahre nicht in ein Thüringer Gesetz übertragen worden ist.

(Beifall Abg. Zippel, CDU)

Beide Gesetze, PsychKG und auch Maßregelvollzug, sind nicht geändert worden. Das heißt, wir haben nicht verfassungskonformes Recht in Thüringen gehabt, wenngleich das Ministerium erklärt hat, über eine Rechtsverordnung bzw. über einen Erlass die notwendige Rechtsanpassung in Kraft gesetzt zu haben. Das kann man übergangsweise machen, das hat aber so natürlich keinen dauerhaften Bestand.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Langer Übergang!)

Wir brauchen Rechtssicherheit nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die Patientinnen und Patienten, denn gerade hier sind wir ja in einem hochsensiblen Bereich, denn es geht ja darum, dass es eben auch in beiden Bereichen Freiheitseinschränkungen zumindest gegen den Willen des Patienten geben kann – die sogenannten Fünfpunkt- und Siebenpunkt-Fixierungen – und dass eben nicht genau normiert ist, wie tatsächlich die Aufklärungsarbeit seitens derjenigen zu leisten ist, die Gefahr abwenden müssen, nämlich die Ärztinnen und Ärzte, aber auch gleichzeitig wie der Rechtsweg für diejenigen sicher beschritten werden kann, die von einem solchen Eingriff betroffen sind. Das macht aber einen Rechtsstaat aus. Deswegen

ist heute – so hoffe ich – die erforderliche Mehrheit in diesem Hause vorhanden und es ist ein guter Tag für die Bürgerrechte hier in Thüringen.

Auch dazu noch mal ein kurzer Hinweis: Ja, wir wissen nicht erst seit den Zuschriften der Betroffenen, der Akteurinnen und Akteure, dass natürlich Regelungsbedarf über diese Frage der Verfassungsmäßigkeit der Normierung im PsychKG und Maßregelvollzug vorhanden ist. Das ist richtig. Insofern greift die Kritik nicht zu kurz, aber wir müssen sie anders ansetzen. Wir müssen sie von dem trennen, was heute tatsächlich vorliegt. Denn es war nicht unser Ansinnen, eine vollumfängliche Reform vorzulegen, sondern es war das Ansinnen, Bürgerrechte zu schützen und das ist allemal Anlass genug, tatsächlich hier schnell gemeinsam zu entscheiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann auch die Kritikpunkte nicht nachvollziehen – dass das von der FDP kommt, das kennen wir des Öfteren. Als konstruktive Opposition nehmen wir das gern an und wir spüren auch die Last