Protokoll der Sitzung vom 23.09.2022

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Emde, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Bilay zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin nicht nur dankbar dafür, dass wir jetzt hier eine gemeinsame Lösung gefunden haben, sondern auch dafür, dass die CDU zur Sachlichkeit zurückgekehrt ist. Herr Emde hat es eben dargestellt. Es war doch im Sommer ein bisschen viel in den Medien dazu zu lesen, aber am Ende hat man einen Weg gefunden. Wir stellen heute klar, dass wir gemeinsam als Land unserer landespolitischen Verantwortung gerecht werden für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine. Entsprechend unterstützen wir die Kommunen hier, indem die erwähnten 49,5 Millionen Euro jetzt gesetzlich abgesichert werden und die Kommunen das Geld auch zeitnah erhalten können.

Herr Emde hat ja erwähnt, dass wir mit dem Artikelgesetz jetzt auch eine andere Struktur im Gesetz haben, wo wir nicht nur das SGB II, SGB XII ändern, sondern eine Vielzahl von Gesetzen, was also nicht nur Bundesrecht umsetzt, sondern auch konkret das Landesrecht entsprechend mit beeinflusst. Was Herr Emde jetzt nicht gesagt hat, ist, dass wir neben den 49,5 Millionen Euro, die dieses Jahr fließen, eine neue Regelung geschaffen haben, dass die Kommunen auf Antrag auch im nächsten Jahr möglicherweise entstehende weitere Kosten auf kommunaler Ebene gegenüber dem Land beantragen können und dass wir dann im Jahr 2024 eine Abrechnung vornehmen. Auswirkung dessen, was wir damit tun – was ursprünglich einfacher gedacht war, wo sich aber dann am Ende herausgestellt hat, dass es doch ein bisschen

komplexer und komplizierter ist –, ist auch, dass wir andere Gesetze ändern.

Unter anderem müssen wir das Finanzausgleichsgesetz ändern, was so ursprünglich nicht gedacht gewesen ist, um zu vermeiden, dass sich am Ende die Zuweisungen des Bundes, die wir kriegen und eins zu eins an die Kommunen weiterreichen, in den Folgejahren bei den Kommunen bei der Bedarfsermittlung oder auch nach dem Partnerschaftsgrundsatz nachteilig für die kommunale Ebene auswirken. Das ist also auch sachgerecht.

Ich will aber noch einmal auf einen Punkt hinweisen, der vielleicht gar nicht so im Fokus der Öffentlichkeit steht, der aber für das kommunale Leben durchaus relevant ist. Wir beschließen nämlich heute auch, dass die Ausnahmeregelungen in der Kommunalordnung für die kommunale Haushaltswirtschaft fortgelten, die wir ursprünglich für die Coronazeit getroffen hatten, dass die Kommunen auch dann, wenn sie vielleicht in eine finanzielle Schieflage geraten oder wenn auch unabsehbare Mehraufwendungen entstehen, ihre sogenannten freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände, an das Ehrenamt, an Sportvereine, an Kulturvereine, an soziokulturelle Vereine leisten können. Das ist nämlich auch eine Folge der kriegerischen Auseinandersetzung. Die Energiepreise steigen und führen am Ende zu ungeplanten Mehrausgaben auf kommunaler Ebene. Ich wäre auch dem Ministerium, der Landesregierung noch einmal dankbar, über die kommunalen Spitzenverbände darauf hinzuweisen, dass also kein Bürgermeister/keine Bürgermeisterin oder auch keine Landrätin/Landrat gezwungen ist, aufgrund der Mehrausgaben gegebenenfalls die Zuwendungen an die Vereine und Verbände im freiwilligen Bereich zu kürzen. Also die Kommunen sind ermächtigt, auch weiterhin – das ist die Folge – diese Ausgaben sicherzustellen. Hier findet kein „Verschiebebahnhof“ statt.

Das Gesetz beschließen wir heute mit dem, was eben beschrieben wurde. Wir sind davon überzeugt, dass das ein gutes Gesetz ist. Wir zeigen damit auch als Land, dass wir die Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten, in Krisenzeiten behalten, dass wir gemeinsam als Landtag, Landesregierung, aber auch mit den Kommunen am Ende unter den beschriebenen Veränderungen, die ich eben dargestellt habe, einen Mehrwert für die Menschen vor Ort produzieren. Und wir sichern damit am Ende auch das Vertrauen der Menschen in die Landespolitik. Deswegen ist es gut, wenn wir das Gesetz heute beschließen.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Emde)

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Schard von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, ich bin fast geneigt zu sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Aber eben auch nur fast. Die Geschwindigkeit jedenfalls, mit der sich die Landesregierung dieser wahrlichen Herkulesaufgabe widmete, spottet aus meiner Sicht jedoch jeder Beschreibung und wurde der akuten Situation in den letzten Monaten auch alles andere als gerecht.

Von Anfang an war klar, dass es horrende Probleme bei der Wohnraumbeschaffung und der Finanzierung der Kosten bei der Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel geben würde. Die anfänglichen Angebote an die nun zuständigen Kommunen waren aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel. Das haben wir von Anfang an auch klargemacht und haben uns auch begründet an die Seite der Kommunen gestellt. Wie so oft haben nicht die Kommunen die Entscheidungen getroffen, dass eine Aufgabe nun in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, und wie so oft mussten und müssen die Kommunen aber diese Aufgabe bewältigen.

Mit dem Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich des SGB II sahen sich im Wesentlichen die Kreise und kreisfreien Städte, aber auch die kreisangehörigen Gemeinden erneut erheblichen Herausforderungen gegenüber. Mag man auch zu der Entscheidung, die ukrainischen Flüchtlinge in den Bereich des SGB II einzubeziehen, stehen, wie man will, aber von Anfang an war klar, dass es keine kreisfreie Stadt und kein Landkreis allein bewerkstelligen kann, mit den Aufgaben fertig zu werden.

Ende März dieses Jahres – und das ist nun ein gutes halbes Jahr her – war klar, dass der Rechtskreiswechsel kommen wird. Im Verlauf wurden den Kommunen von der Landesregierung aus der vom Bund bereitgestellten Summe in Höhe von knapp 50 Millionen Euro lediglich ca. 18 Millionen Euro angeboten. Dass das nicht reichen würde,

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!)

war offenkundig und zumindest uns bewusst und das haben wir auch umgehend verdeutlicht.

(Beifall CDU)

Zwischenzeitlich wurde ja auch medial die Zahlung einer Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 2.500 Euro von der Regierung ins Feld geführt und schlussendlich mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken durch den Minister öffentlich wieder abgelehnt. Eine nachvollziehbare rechtliche Bewertung in Form eines Gutachtens etc. wurde uns leider auch nie zur Kenntnis gegeben, das durften die Abgeordneten am Ende dann auch aus der Zeitung erfahren.

Aber sei es drum, die Odyssee in dieser ganzen Geschichte war noch lange nicht zu Ende. Während der Justizstaatssekretär öffentlichkeitswirksam darauf beharrte, dass die Aufgaben nun mal den Kreisen zugewiesen seien und diese sich darum kümmern müssten, vergingen weiter wertvolle Wochen und wertvolle Monate, während sich die Lage in den Kreisen weiter zuspitzte. Eine Vielzahl von Kreisen meldete ihre Aufnahmemöglichkeiten ab, weil es aufgrund erschöpfter Kapazitäten keinerlei Unterbringungsmöglichkeiten mehr gab. Ein Sonderausschuss im August konnte keinen Durchbruch herbeiführen; immer noch war von Prüfaufträgen die Rede, und wer etwas Verbindliches hören wollte, wurde auch enttäuscht.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Im Aus- schuss war die CDU so klein mit Hut, kein Beitrag!)

Herr Bilay, Sie haben vorhin von Sachlichkeit gesprochen. Ich glaube, dass Sie das Wort gar nicht kennen oder definieren können – aber sei es drum.

(Beifall CDU)

In allererster Linie sollte man den Kommunen dankbar sein, dass sie sich nach Kräften der Aufgabe gestellt haben und natürlich auch in einer unsicheren Finanzierungszeit für Unterbringung gesorgt haben.

Schade und bedauerlich ist, dass über die vielen Wochen und Monate Vertrauen zerstört wurde, weil der Umgang mit den Kreisen und den kreisfreien Städten nur den berechtigten Eindruck erwecken konnte, dass man sie hängen lässt. Der Ministerpräsident hat in der Pressekonferenz vom 31.03. im Zusammenhang des Rechtskreiswechsels der ukrainischen Flüchtlinge gesagt, dass die Gemeinden und Landkreise auf dem Geld nicht hängenbleiben dürfen. Später habe ich auch sein Erstaunen zur Kenntnis nehmen müssen, dass es keine Zusage gegeben habe. Und wenn man sich die Äußerungen im Anhörungsverfahren zum ursprünglichen Gesetzentwurf anschaut, Herr Ministerpräsident, muss man feststellen, dass nicht nur ich das damals als Zusage verstanden hatte.

(Beifall CDU)

Aber sei es drum.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das habe ich Ihnen geschrieben!)

Das haben Sie mir geschrieben, richtig, und ich habe extra noch mal in den Livestream der Regierungsmedienkonferenz vom 31.03. geschaut.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Da ist in der Flüchtlingsabrechnung jeder Cent abgebildet!)

Am Ende zählt, dass die Kommunen und die Kreise nicht auf den Kosten hängen bleiben dürfen. Das habe ich natürlich

Ich sehe das hier oben etwas streng …

als mindestens Inaussichtstellung verstanden.

Moment mal! Ich bin die Vizepräsidentin, die immer sagt: Keine Zwiegespräche von der Regierungsbank aus! Es gibt das jederzeitige Rederecht, also sorry, aber es ist so.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt hat er es schon relativiert!)

Sei es drum. Ich habe es nicht relativiert, Herr Bilay, nein.

(Unruhe DIE LINKE)

Wissen Sie, wenn Sie die gleiche Geschwindigkeit bei diesem Prozess angelegt hätten wie gestern, dann wären wir alle schon ein Stückchen weiter, aber am Ende zählt ja das Ergebnis.

Resümieren lässt sich, dass es gut war, dass weder die Kommunen noch meine Fraktion aufgegeben haben und sich beharrlich für eine faire Lösung eingesetzt haben. Mit dem jetzigen Ergebnis ist auch erreicht, dass diejenigen, die die Hauptlast tragen, die vom Bund bereitgestellten 49,5 Millionen Euro erhalten. Das ist gut und gut ist auch, dass die Aufteilung nach tatsächlich verteilten Ukrainern aufgeschlüsselt wird und nicht nach Einwohnern, wie es anfänglich geplant war. Dies sorgt für eine proportional höhere Berücksichtigung bei jenen, die viele Menschen aufgenommen haben.

Weiterhin erfolgt im Frühjahr des nächsten Jahres eine erste Überprüfung, mit dem Ergebnis, dass im Zweifel darüber hinausgehende Kosten ebenso vom Land erstattet werden. Schließlich erfolgt danach dann auch eine Abrechnung. Das Ergebnis entspricht dem, was wir von Anfang an gefordert haben. Damit ist nun auch sichergestellt, dass die Kreise und kreisfreien Städte, die derzeit ebenso mit den hohen Energiekosten zu tun haben, ihre Haushalte einigermaßen zusammenhalten können. Erreicht ist damit auch, dass die Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen über die Kreisumlage zur Bewältigung der Kosten nicht erfolgen muss und damit auch deren Haushalte nicht gesprengt werden.

Schade ist, dass für die Kosten der Kinderbetreuung in den Kindergärten noch keine Lösung gefunden wurde. Sachsen übrigens hat dies berücksichtigt, aber auch diese Frage muss gegenständlich sein, wenn über die Kosten im nächsten Jahr diskutiert und gegebenenfalls auch gestritten wird.

Ich kann nur hoffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten im kommenden Jahr das Zaudern und Zögern erspart bleibt, damit sie sich auf die Bewältigung ihrer Aufgaben konzentrieren können, anstatt sich mit fairem Umgang auseinandersetzen zu müssen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Sesselmann von der Fraktion der AfD das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Herr Schard, aus unserer Sicht wäre es zunächst mal wichtig, dass Sie als Ausschussvorsitzender darauf drängen, dass der Artikel 93 der Thüringer Verfassung, nämlich die Konnexitätsregelung, endlich überarbeitet wird und da ein bisschen Schwung reinkommt, damit gar nicht erst durch diesen Rechtskreiswechsel entsprechende Probleme, wie wir sie jetzt haben, mit der Kostenübernahme auftreten.

Meine Damen und Herren, der Rechtskreiswechsel ist von der Bundesregierung quasi an die Landesregierung weitergeleitet worden/weitergegeben worden. Die Probleme des Rechtskreiswechsels haben letzten Endes die Kommunen auszubaden.

Wenn wir uns die Chronologie des ganzen Ablaufs anschauen, stellen wir fest, es gab zunächst einmal die Zusage des Herrn Ministerpräsidenten Ra

(Abg. Schard)

melow bezüglich der Kostenübernahme bis zum Rechtskreiswechsel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das war der übertragene Wirkungskreis. Der Ablauf war bis dahin, bis dato, bis Ende Mai, problemlos. Mit dem Rechtskreiswechsel zum 01.06. begannen allerdings die Probleme; Sie hatten es schon erwähnt, Herr Schard. Sie haben gesagt, es gab die Forderung seitens der kommunalen Spitzenverbände, dass pro Flüchtling 2.500 Euro als Pauschale angesetzt werden müssen oder anzusetzen sind. Das war auch nicht ganz falsch. Es sollte eine Spitzabrechnung geben. Das wurde auch von Prof. Hoff damals so in die Debatte mit eingebracht. Allerdings gab es dann nach einer Prüfung durch die Landesregierung, die sich dies ausdrücklich vorbehalten hat, die Feststellung, dass es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt.

Der erste Vorschlag war dementsprechend danach, dass es nun die Zahlung von 49,5 Millionen Euro gibt, den sogenannten Durchlaufposten der Umsatzsteuereinnahmen vom Bund. Das waren 500 Millionen Euro, die an die Länder gingen, und natürlich auch noch 12,4 Millionen Euro im Jahr 2022 für Gesundheits- und Pflegekosten sowie Kinderbetreuung. 24,8 Millionen Euro hat hier der Bund dem Land zur Verfügung stellen wollen. Wenn man jetzt die Gesetzesbegründung liest, stellt man fest, dass von diesen 12,4 Millionen Euro nichts mehr steht. Es steht in etwa drin, dass die Landesregierung nicht profitiert und eine Garantenstellung übernimmt. Letzten Endes fehlen aber diese 12,4 Millionen Euro, die im damaligen Gesetzespaket noch vorgesehen waren. Wir haben 18,4 Millionen Euro, die nach dem alten Vorschlag in drei jährlichen Tranchen à 6,13 Millionen Euro in den Jahren 2023, 2024, 2025 gezahlt werden sollten. Das reichte den Kommunen nicht. Da haben Sie recht, das haben Sie so erwähnt, Herr Schard. Aber letzten Endes kam es – und wie sollte es anders sein – letzte Woche zu Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertretern der Landesregierung sowie Rot-Rot-Grün und CDU – nicht im Ausschuss, nicht im Parlament, sondern gewohnt demokratisch im Hinterzimmer.

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: In zwei Ausschüssen war es!)