Protokoll der Sitzung vom 23.09.2022

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: In zwei Ausschüssen war es!)

Das Prinzip der repräsentativen Demokratie ist nicht so das Ding dieser Kungelrunde. In gewohnt sozialistischer Manier hat die SED-Nachfolgerin mit ihrer Blockflöte CDU die Entscheidung vorab getroffen, das Parlament ist wiederum nur Makulatur.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, hier wurde versucht, im Schweinsgalopp ein schwieriges Gesetzesvor

haben durchzuführen. Wir haben neben den anderen Ausführungsartikeln drei neue Paragrafen hinzubekommen – Herr Bilay hat es schon erwähnt –, drei, die hier zur Debatte stehen, die wichtig sind, nämlich den § 7a. Das heißt, es werden 49,5 Millionen Euro im Jahr 2022 weitergeleitet. Wie gesagt, von den 24,8 Millionen Euro, die das Land aus dem Milliardenpaket zusätzlich erhalten hat, ist hier nicht die Rede. Ich bin mir nicht sicher, ob hier die Verhandlungsführer wirklich für die Gemeinden gehandelt haben. Sie haben es schon erwähnt, der Verteilungsschlüssel ist geändert worden. Das liegt im Wesentlichen auch daran, weil die Landkreise und kreisfreien Städte selbstständig Flüchtlinge ohne Zuweisung aufgenommen haben. Aber das Problem sind die Ergänzungsleistungen des § 7b. Wenn man sich die Vorschrift genauer anschaut, dann stellt man fest, dass die Höhe der Vergleichszahlungen nicht festgesetzt worden ist. Also, ob wir 20, 40, 60 oder 80 Prozent an die Kommunen für 2023 an Ergänzungsleistungen zahlen, ist im Gesetz nicht erfasst. Wir haben allerdings in § 7c – das ist in der Tat so – eine entsprechende Erwähnung, nämlich die Kostensteigerung oder der Kostenrückgang. Das heißt, das erfolgt allerdings erst 2024, und das spricht dafür, dass eben nicht 100 Prozent der Zuschussbedarfe im Jahr 2023 über § 7b ausgezahlt werden sollen.

Meine Damen und Herren, diese Überprüfungsvorschrift, nämlich die Auskömmlichkeitsprüfung in § 7c führt letzten Endes erst 2024 zu einem Vergleich der Zuschussbedarfe auf Basis der Rechnungsstatistik 2022 des EP 04. Das ist unseres Erachtens zu kurz gegriffen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen hier bis 2024 in Vorleistung gehen. Woraus soll das finanziert werden? Sollen da die kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage die Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung durch das Landesverwaltungsamt übernehmen? Und wer übernimmt die Zwischenfinanzierung der kreisfreien Städte, meine sehr geehrten Damen und Herren?

Insgesamt ist das Gesetz hier etwas zu kurz gefasst. Wir haben auch erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der entsprechenden Bedarfe, die nicht konkret ermittelbar sind. Wenn wir jetzt vom Best Case ausgehen, haben wir bis zum Jahresende in etwa 8.500 bis 10.000 Bedarfsgemeinschaften ohne Berücksichtigung der KdU-Zahlungen an Einzelpersonen. Das würde bedeuten – wenn man im Schnitt davon ausgeht, dass bei 10.000 Bedarfsgemeinschaften 1.000 Euro KdU-Kosten entstehen –, dass wir 10 Millionen Euro zum Jahresende zu erwarten haben. 30 Prozent der Eigenleistung der Landkreise und kreisfreien Städte wären 3 Millionen Euro. Wenn wir 49,5 Millionen Euro durch sechs

rechnen – also ab Juni –, dann kommen wir hier auf einen Betrag von etwa 8 Millionen Euro. Das heißt, dann wäre die Finanzierung auskömmlich, aber, wenn wir von den Werten ausgehen, die uns Frau Schweinsburg hier benannt hat – nämlich 2.500 Euro pro Flüchtling –, und wir davon ausgehen dürfen, dass zum Jahresende 30.000 Flüchtlinge hier sind, dann haben wir einen Kostenaufwand von 75 Millionen Euro monatliche Kosten – zumindest ab 2023 für die Kreise und kreisfreien Städte. Das, meine Damen und Herren, ist nicht zu stemmen. Das ist ein Super-GAU. Sie löschen letzten Endes eines von 1.000 Glutnestern und wundern sich, dass die Hütte dennoch abbrennt.

Meine Damen und Herren, wir fordern als AfD, zunächst die Konnexitätsregelung endlich sachgerecht anzupassen und im Interesse der Gemeinden und kreisfreien Städte und der Landkreise die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Flüchtlinge und natürlich auch die Beendigung der Politik der wirklosen Symptombekämpfung und den Beginn mit der Beseitigung der Ursachen, nämlich Beendigung des Krieges

Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss.

und Aufhebung der Russland-Sanktionen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Abgeordnete Merz von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, es war doch jetzt mindestens am Ende – wenn man zugehört hat – von dem Kollegen der AfD das, was man erwartet bei dem Thema – unqualifiziert und natürlich auch nicht sachgerecht. Mehr will ich darauf gar nicht eingehen.

Was wir hier vorliegen haben: Wir haben einen Gesetzentwurf, in dem wir zu 49,5 Millionen Euro eine Sofortpauschale, eine flexible Lösung für Abschlagszahlungen zur Sicherung der Liquidität ab 2023 und eine befristete Flexibilisierung für den kommunalen Haushaltsvollzug zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung seitens der Kommunen er

reichen. Das ist – zusammengefasst – das Ergebnis des Entwurfs. Damit erhalten die Kommunen sowohl für das Jahr 2022 als auch für die Folgejahre eine auskömmliche Finanzausstattung zur Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine.

Mit dieser Entscheidung verzichtet das Land Thüringen bewusst auf eigene Anteile an den Zuweisungen des Bundes und reicht sie stattdessen vollumfänglich an die Kommunen weiter. Kosten des Freistaats, beispielsweise im Bereich der Bildung, müssen zulasten anderer Bereiche im Landeshaushalt aus eigenen Kräften gestemmt werden – ebenso die bereits vor einigen Monaten zugesicherte Spitzkostenabrechnung. Über diese reden wir immer so gern und sie wird auch von der CDU immer sehr einseitig beschrieben – dass ja alles erstattet werden soll vom Land im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Übernahme von Kosten der Krankenversicherung. Bis heute sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von mindestens 28,6 Millionen Euro angefallen. Davon allein erhalten die Kommunen 17,6 Millionen Euro auch als Erstattung.

Darüber hinaus müssen die in 2023 durch die Kommunen beantragten Mittel nach derzeitigem Stand vollständig durch das Land gedeckt werden, da eine Anschlussfinanzierung durch den Bund noch ungeklärt ist. Eine Absicherung im Entwurf des Landeshaushalts 2023 muss daher zwingend auch erfolgen. Eine Etatisierung ist also durch uns als Gesetzgeber vonnöten. Wer A sagt, muss eben auch B sagen. In Summe fließen den Thüringer Kommunen mit diesen 49,5 Millionen Euro Sofortpauschale, den Aufwendungen im Rahmen der Flüchtlingskostenverordnung von 17,6 Millionen Euro und weiteren Folgekosten in 2023 mehr als 67,1 Millionen Euro für ukrainische Flüchtlinge zu. Nur mal zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat von seinen 96 Millionen Euro Umsatzsteueranteilen zwei Drittel – in Summe also 64 Millionen Euro – an seine Gebietskörperschaften weitergereicht. Eine mögliche Anschlussfinanzierung des Bundes sollte zwingend für die Kompensation der im Jahr 2023 zu leistenden Zuweisungen des Landes herangezogen werden. Auch wenn ich jetzt schon die Stimmen derer hören kann, die sagen, dass das zusätzlich zu 100 Prozent weitergereicht werden muss. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, es gab in den vergangenen Wochen und Monaten viel Gezerre um diesen Gesetzentwurf. Am Ende kann man doch sicherlich zufrieden sein mit der Kompromissfindung, wenn das auch tatsächlich ein Verfahren war, was wir nicht gern so sehen. Dass aber von vielen Seiten wenig konstruktive Vorschläge, dafür aber umso mehr Forderungen auf dem Tisch lagen, ist leider

(Abg. Sesselmann)

symptomatisch geworden. Hier ist zwingend ein anderes Gesprächsklima angebracht.

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

Andernfalls befürchte ich, dass das pure Festhalten und Verstärken von Maximalforderungen die Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts auf lange Sicht tatsächlich kaputt macht. Und ich überlege immer noch angestrengt, auch nach den Aussagen von Kollegen Schard, welche konstruktiven und rechtskonformen Vorschläge – außer mehr Geld – die CDU in diesen verschiedenen Runden vorher überhaupt geliefert hat.

Ich möchte an dieser Stelle nicht vergessen, denjenigen in der Landesverwaltung und auch auf unserer Arbeitsebene zu danken, die an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs, der dann doch in so kurzer Zeit noch mal umfassend geändert wurde, mitgewirkt haben. Es liegt ein gemeinsamer Vorschlag auf dem Tisch, der insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen vollumfängliche Handlungsfähigkeit bei der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge sichert.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Vollstän- dig?)

Daher kann ich als kommunalpolitische Sprecherin mit gutem Gewissen die Annahme dieses Gesetzentwurfs empfehlen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP – nein, es spricht Frau Baum. Gut.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das auch nicht unnötig in die Länge ziehen.

(Beifall SPD)

Frau Merz hat schon eine ganze Reihe von Dingen gesagt, die ich unterstreichen kann. Also, gerade der Weg zu dem Gesetzentwurf, wie wir den hier vorliegen haben, war schon etwas abenteuerlich. Wir stimmen dem zu, weil es für uns selbstverständlich ist, dass die Mittel, die wir aus dem Bund für die Bewältigung der Aufgaben in der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge haben, dorthin müssen, wo sie benötigt werden. Wir unterstützen auch, dass es die Möglichkeit einer Spitzabrechnung geben soll. Ich will aber eigentlich hier an Sie alle, an die Mitglieder der Landesregierung, aber auch an die Kommunen und die Landkreise appel

lieren. Wir haben zukünftig – und gerade wenn man hört, was in Russland gerade passiert – noch Riesenaufgaben vor uns in dem ganzen Bereich Zuwanderung und Integration. Bundesebene und Europaebene müssen da endlich mal vernünftige Rechtsgrundlagen schaffen, das ist noch mal ein anderes Thema, aber wir müssen hier vor Ort zu einer echt guten und fairen Zusammenarbeit kommen, und zwar auf allen Ebenen. Je besser alle Verantwortlichen informiert sind, und zwar von Anfang bis Ende, und je besser wir Hand in Hand arbeiten, je besser wir die Lage im Griff haben, desto weniger Angriffspunkte gibt es für diejenigen, die hier Unruhe stiften.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und da kann ich wirklich nur alle Ebenen aufrufen und bitten, dass wir vielleicht zu einer anderen Arbeitsweise kommen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Gibt es von den Grünen auch eine Rede? Das ist Abgeordneter Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir ja nun schon aus verschiedenem Munde über die Historie gehört haben, möchte ich darauf gar nicht noch einmal eingehen. Denn ich glaube, am Ende des Tages zählt das Ergebnis und wir haben ein gutes Ergebnis vorliegen, was finanzielle Sicherheit für die kommunale Familie bedeutet – nicht nur für dieses Jahr, sondern auch für das nächste Jahr im Rahmen der Weiterreichung der 49,5 Millionen Euro. Kollegin Merz hat es schon ausgeführt, wir geben 100 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel weiter, also deutlich mehr, als manch ein anderes Bundesland dort in Leistung geht.

Lassen Sie mich ganz kurz noch einmal darauf zurückkommen, dass wir gerade auch Wert darauf gelegt haben, dass in dem kommenden Jahr, also 2023, auch noch Mittel mit abgerufen werden können und erst 2024 überhaupt, insofern die Kommunen oder Kreise und kreisfreien Städte es wollen, die entsprechende Abrechnung vorgelegt werden muss. Das heißt, wir haben den gesamten Prozess im Sinne der kreisfreien Städte und der Kreise so weit gedehnt, wie es möglich war, sodass ich heute sagen kann, dass wir ein gutes Ergebnis vorgelegt haben. Ich hoffe, dass die Kreise und kreisfreien

(Abg. Merz)

Städte damit auch vernünftig arbeiten können. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich erneut Herr Abgeordneter Bilay gemeldet, bitte schön.

Herr Schard, zu dem, was Sie hier vom Leder gezogen haben, muss ich jetzt einfach auch noch mal etwas erklären. Das ist ein Paradebeispiel dafür gewesen, dass wir uns wirklich ernsthaft Gedanken darüber machen sollten, die Ausschusssitzungen im Landtag öffentlich zu machen und nach Möglichkeit auch im Livestream zu übertragen. Nachdem Sie über Wochen die Gazetten mit Ihren Forderungen gefüllt haben, ohne aber selbst etwas auf den Tisch zu legen, haben Sie dann den Sonderausschuss durchgedrückt – da waren wir ja beide drin. Da haben wir die Fragen sehr ausgiebig diskutiert. Da hat die CDU durchaus sachlich Fragen gestellt, Position bezogen usw. usf. Aber wie Sie dann hier ans Rednerpult treten und so tun, als hätte ausschließlich die CDU das Thema bearbeitet, in einer Art und Weise auch über andere zu reden, die sich nicht um das Thema kümmern würden, das ist schon erstaunlich. Hätten Sie mal in Ihrer Rede auch deutlich gemacht, wie Sie im Ausschuss sachlich arbeiten können – so, wie ich vorhin sachlich gewesen bin –, dann hätten wir das vielleicht auch anders thematisieren können.

Zu dem, was Sie dem Ministerpräsidenten vorgeworfen haben: Im März hat der Ministerpräsident erklärt, dass das Land selbstverständlich die Kosten vollständig trägt. Zu dem Zeitpunkt waren die Menschen, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, Flüchtlinge. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet das Land den Kommunen die daraus entstehenden Kostenfolgen, und zwar vollständig, zu 100 Prozent, auf Antrag. Die Kommunen müssen nur den Antrag beim Landesverwaltungsamt stellen, sie bekommen das Geld sofort überwiesen. Wir haben sogar im Ergebnis der Flüchtlingssituation 2015/2016 die Regel, dass die Kommunen Abschlagszahlungen erhalten können, bevor die Mittelbeantragung abschließend entschieden ist. Es existiert also ein flexibles Instrument, mit dem die Leistungsfähigkeit, auch die Liquidität der Kommunen immer abgesichert ist. Das war die Situation im März. Auf diese hat der Ministerpräsident abgestellt. Das Land übernimmt die Kosten zu 100 Prozent. Das Gesetz des Bundes zum Rechts

kreiswechsel, das auch Grundlage für die Entscheidung heute ist, das Gesetz in Thüringen zu ändern, stammt vom 1. Juni. Ich traue dem Ministerpräsidenten wirklich sehr viel zu. Hellseherische Fähigkeiten möchte ich Bodo Ramelow aber nun doch ein bisschen absprechen. Bodo Ramelow hat – wie niemand von uns – im März nicht wissen können, dass der Bundestag am 1. Juni ein Gesetz mit den Folgewirkungen beschließt, über die wir heute reden.

Zur AfD nur noch mal, damit dieser falsche Eindruck sich nicht in der Öffentlichkeit festsetzt und gegebenenfalls Kommunalpolitikerinnen oder Kommunalpolitiker jetzt verunsichert werden: Wir regeln heute mit dem Gesetz, dass die Bundesmittel zu 100 Prozent in diesem Jahr – so schnell wie möglich – an die Kommunen abfließen können. Das ist der erste Schritt. Um den Kommunen die Angst zu nehmen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass mögliche Mehrkosten, die im nächsten Jahr daraus entstehen könnten, nicht zulasten der Kommunen gehen werden, haben wir im Gesetz eine Optionsregelung vorgesehen, sodass die Kommunen auch im nächsten Jahr weitere Kosten beim Land geltend machen können. Die bekommen sie vom Land im nächsten Jahr erstattet. Wir wissen aber heute noch gar nicht, welche möglichen Mehrkosten für die Kommunen im nächsten Jahr entstehen, deswegen konnten wir da auch keine Zahlen ins Gesetz reinschreiben. Wir haben aber gesetzlich den Rahmen dafür geschaffen, dass die Kommunen am Ende auf der sicheren Seite sind. Selbstverständlich gibt es dann 2024 die Abrechnung. Auch da wissen wir doch heute noch nicht, wie viel Geld die Kommunen am Ende brauchen werden, aber wir haben die Vorsorge geschaffen, dass die Kommunen – und das ist dann tatsächlich wie die Aussage des Ministerpräsidenten, wo sich der Kreis schließt – auf den Kosten nicht sitzen bleiben werden.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung möchte Herr Minister Adams sprechen. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf mich für sehr große Teile dieser Debatte doch herzlich bedanken, auch dafür, dass Herr Bilay gerade eben auch noch mal mit einer Mär aufgeräumt hat. In allen Beratungen,

(Abg. Müller)

an denen ich teilgenommen habe – und ich glaube, ich bin in allen wesentlichen Beratungen dabei gewesen –, hat der Ministerpräsident deutlich gemacht, dass es diese Spitzkostenabrechnung eben für die Kosten im Asylbewerberleistungsgesetz gibt. Da gibt es keine Diskussion. Und es kann keine Diskussion darüber geben. Das war mehr als klar gewesen. Und wer sich dann immer wieder darauf bezieht, dass im MDR ein herausgreifbarer Satz anders gewertet werden kann, muss sich immer schnell wieder berichtigen – Herr Schard hat das ja vorhin auch gemacht –, dass es dabei eben nicht um eine Spitzkostenabrechnung im SGB II ging, sondern wenn, dann um eine gute Absicherung der kommunalen Strukturen.

Wichtig ist, glaube ich, auch in der Debatte, dass, wenn in andere Länder geschaut wird und gesagt wird, die haben das viel besser gemacht – zum Beispiel hatte Herr Schard Sachsen erwähnt, wo die Kita-Finanzierung nach seiner Aussage mit drin sein soll –, dass man hier sehr klar sagen muss, Sachsen gibt eben nicht 100 Prozent. Man hat gesagt, von diesen nur anteiligen Finanzierungen, daraus dürft und könnt ihr auch eure Mehrkosten im Kita-Bereich finanzieren. Thüringen geht einen weiten Schritt weiter. Wir geben 100 Prozent, nämlich 49,5 Millionen Euro in diesem Jahr, 100 Prozent dessen, was der Bund zur Verfügung gestellt hat. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein besonderer Schritt, der richtig ist.