Wichtig ist, glaube ich, auch in der Debatte, dass, wenn in andere Länder geschaut wird und gesagt wird, die haben das viel besser gemacht – zum Beispiel hatte Herr Schard Sachsen erwähnt, wo die Kita-Finanzierung nach seiner Aussage mit drin sein soll –, dass man hier sehr klar sagen muss, Sachsen gibt eben nicht 100 Prozent. Man hat gesagt, von diesen nur anteiligen Finanzierungen, daraus dürft und könnt ihr auch eure Mehrkosten im Kita-Bereich finanzieren. Thüringen geht einen weiten Schritt weiter. Wir geben 100 Prozent, nämlich 49,5 Millionen Euro in diesem Jahr, 100 Prozent dessen, was der Bund zur Verfügung gestellt hat. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein besonderer Schritt, der richtig ist.
Insofern darf ich auch mit einem Dank weitermachen, weil die Herausforderungen enorm sind. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb gilt an dieser Stelle – das war mir bisher zu kurz gekommen – ein herzlicher Dank den Landkreisen, den kreisfreien Städten, dort insbesondere den Ausländerbehörden und den Menschen in den Sozialämtern, in den Jobcentern, aber eben auch den Ehrenamtlichen in Feuerwehr bis Kirchgemeinde. Und es gilt, einen ganz großen Dank an alle Thüringerinnen und Thüringer auszusprechen, die Menschen aus der Ukraine bei sich zu Hause aufgenommen haben. Das ist eine riesige Leistung
und ohne diese Hilfe hätten wir das nicht geschafft. Und es gilt, einen ganz großen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahme in Suhl und im Landesverwaltungsamt zu sagen, die in diesem Jahr einen Topjob gemacht haben. Von der Küche, über den Ordnungsdienst bis zum ASB ist dort Großartiges geleistet worden. Und das ist mir auch wichtig, auch in meinem Haus denjenigen in der Abteilung 2 und dem M-Bereich zu danken, die hier Großartiges geleistet haben.
Alle zusammen haben wir es ermöglicht, in diesem Jahr schon 24.984 Geflüchtete aus der Ukraine im AZR, im Ausländerzentralregister – aus dem stammt die Zahl – aufzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinzu kommen – und es ist mir wichtig, das niemals unter den Tisch fallen zu lassen – 3.358 Menschen, Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus aller Herren Länder, die genauso ein Recht haben, dass wir ihnen hier Obdach geben und eine gute Unterkunft und hier gute Startchancen organisieren. Zusammen sind das 28.342 Menschen, die wir in diesem Jahr aufgenommen haben, allein bis zum 19.09. dieses Jahres.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Zahl muss man auf sich wirken lassen und diese Zahl muss man einmal in Relation zu dem Jahr 2016 stellen. 2016 war das Jahr, in dem wir bisher das höchste Ankunftsgeschehen in Thüringen hatten. Damals haben wir 30.000 Menschen aufgenommen. Wir dachten, das ist sozusagen die absolute Oberkante, was man noch leisten kann. Wir haben damals eine enorme Unterstützung durch die Bundeswehr gehabt. In diesem Jahr haben wir 28.342 Mal aus unseren Thüringer Kräften mit Ehrenamtlern, mit den Menschen in den kommunalen Behörden die Registrierung mit PIK allein durchgeführt, ohne Hilfe der Bundewehr. Wir haben 28.342 Mal Menschen ein Bett und Obdach gegeben, wir haben 28.342 Mal ein erstes Gespräch geführt und 28.342 Mal haben wir unendlich viele Fragen beantwortet und Behördengänge begleitet. Das haben Ehrenamtler, kommunale Strukturen und Landesstrukturen gemeinsam geschafft und das ist, glaube ich, einen Applaus wert.
Das haben wir geschafft, weil wir im Jahr 2015 Kompetenzen und Möglichkeiten aufgebaut haben, um solche Herausforderungen bewältigen zu können, natürlich in den Ausländerbehörden, natürlich bei der Unterbringung, natürlich in den Sozialämtern, deren Arbeit wir mit einer Sozialberatungsrichtlinie immer wieder unterstützt haben, und natürlich über 80 Vereine und Projekte, die wir über unsere Integrationsförderrichtlinie jedes Jahr unterstützt haben – häufig sehr umstritten hier, das muss man ganz klar sagen. Diese beiden Förderrichtlinien sind häufig sehr umstritten, aber sie haben uns geholfen, Strukturen aufzubauen, die in diesem Jahr gewirkt und geholfen haben. Wir hätten das ohne diese Strukturen der Ehrenamtler, ohne diese Strukturen auf der kommunalen Ebene nicht geschafft.
Dort, wo Integration und Aufnahme von Geflüchteten organisiert und umgesetzt werden, brauchen wir auch eine ausreichende und verlässliche Finanzierung. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz trägt dazu bei. Dieses Gesetz reicht 100 Prozent dessen, was der Bund uns als Land gegeben hat, an die Kommunen weiter, und das ist viel Geld. Thüringen ist damit in einer Spitzengruppe der Länder, die das zu 100 Prozent weiterreichen. Das machen nicht alle Länder.
Es geht weiter, und da muss man wirklich sagen, das war ja ein krudes Zeug – Entschuldigung –, das war nicht unverständlich, sondern das war undurchdacht, was hier von der AfD gesagt wurde, irgendwie zu erzählen, da würden die Kommunen nichts nachbekommen. Wir sagen sehr klar, wir stellen 100 Prozent zur Verfügung und im nächsten Jahr nach der Jahresrechnung können die Kommunen sofort sagen, wir haben eine Steigerung bei den Sozialkosten und deshalb wollen wir diese Steigerung auch vom Freistaat bekommen. Und wir als Freistaat sagen: Ja, das wollen wir auch geben, weil das gut und gerecht ist. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie man überhaupt auf die Idee kommt, das zu kritisieren, also das will mir nicht in den Kopf, das verstehe ich nicht, wie Sie das kritisieren. Wollen Sie nicht, dass die Kommunen dieses Geld bekommen? Das ist doch einfach nur unvernünftig und undurchdacht, was Sie da erzählt haben.
Dass wir dann im Jahr 2024 auf der Grundlage von statistisch noch einmal bestätigten Zahlen sagen, wenn dann noch was übrig geblieben ist, zahlen wir das auch, das ist nur der richtige Weg. Deshalb darf ich all denjenigen, die vorhaben – und das nachher auch machen –, diesem Gesetz zuzustimmen, nur herzlich gratulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie ermöglichen damit den Kommunen, in den Wohnungsbedarf, in die Wohnungswirtschaft zu investieren, sodass wir die Möglichkeit schaffen, all diejenigen, die im Augenblick noch in nicht winterfesten Unterkünften oder in Turnhallen sind, dort rauszuholen. Es ist mir ein ganz persönliches Anliegen, die Kommunen dabei zu unterstützen, dass wir die Turnhallen so bald wie möglich wieder freibekommen, weil wir nach der Zeit von Corona einen dringenden Bedarf daran haben, dass Sport auch wieder in einem guten Angebot gegeben werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist der richtige Weg. Ich darf alle, die vorhaben, hier zuzustimmen, dazu beglückwünschen. Und wenn ich noch einen Wunsch ausdrücken darf: Wir haben viel geschafft, ich habe das vorhin noch mal illustriert, wir hätten noch mehr geschafft, wir hätten Dinge leichter schaffen können, hätten wir ein spezialisiertes Amt für die Aufnahme von Geflüchteten, die Migration und die Integration, aber das können wir in einer nächsten Debatte sehr gern miteinander besprechen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Schard – 1 Minute und 30 Sekunden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe vorhin schon mal klar und deutlich gemacht, dass für uns das gute Ergebnis wichtig ist und dass es das ist, was im Wesentlichen zählt. Dazu stehen wir auch und dazu stehe ich auch. Ich möchte nur eines vermeiden und das ist eine gewisse Legendenbildung. Ja, wir haben darüber gesprochen und wir haben an vielen Stellen darüber gesprochen und Sie wissen ganz genau, dass die Frage der Spitzkostenabrechnung sehr stark umstritten war. Und ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen, wenn wir uns nicht so stark dafür gemacht hätten, dann würde es diese Spitzkostenabrechnung nicht geben. Das muss an dieser Stelle mal gesagt werden und das ist auch wichtig.
Das Zweite, was ich noch dazu sagen will, weil es unterschiedliche Wortmeldungen dazu gab, ist: Es steht jedem frei – ich will das gar nicht kommentieren –, sich auf YouTube die Regierungsmedienkonferenz anzuschauen. Da reicht die letzte Minute und daraus soll sich jeder sein eigenes Bild machen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schard, es steht jedem frei, den Brief, den ich Ihnen geschrieben habe, zu lesen. Da steht nämlich genau drin, dass ich das im März gar nicht beantworten konnte, was Sie hinterher in einen Satz interpretieren, von dem Sie behaupten, dass man ihn so hätte verstehen können. Ich kann jetzt nur Herrn Bilay zitieren. Meine Fähigkeiten, Hellseher zu sein, würde ich dann nutzen, mir Lottozahlen vorherzusagen, und müsste mich mit Ihnen nicht darüber streiten, ob ich im März schon etwas wissen konnte, was im Juni erst im Gesetz beschlossen wurde.
Herr Schard, es trifft mich auch. Ich habe versucht, Ihnen ehrlich zu antworten, und sofort, als ich Ihre öffentlichen Einlassungen gesehen habe, habe ich Ihnen persönlich den Brief geschrieben und Ihnen noch mal dargelegt, worum es in der Gesprächsrunde, an der auch Prof. Voigt teilgenommen hat, gegangen ist. Nämlich genau um die Frage, dass ich angekündigt habe, ich habe gehört, der Bundeskanzler plädiert für den Rechtskreiswechsel, und ich habe gefragt, ob wir dann anfangen müssen, uns darüber Gedanken zu machen, und ob etwas dagegensteht. Da gab es die Haltung, da müssen wir schauen, wie das funktioniert. Es war völlig klar, es ist noch niemals in der Form in Deutschland angewendet worden. Wir reden also über einen Vorgang, der kein Vorbild hat, auf das man zurückgreifen kann. Dann, Herr Schard, hier noch einmal vorzugehen und noch mal zu sagen, im letzten Satz hätte ich es aber angekündigt – ja, die Spitzabrechnung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die haben wir an dem Tag zugesagt. Da stand nämlich die Frage an Herrn Adams, ob aus den Vorabpauschalen die Spitzabrechnung erfolgen könnte. Und Herr Adams hat in meinem Beisein zugesagt: Selbstverständlich, so wird es praktiziert. Und Sie unterstellen jetzt im Nachhinein etwas, was ich im März schon hätte ahnen können. Verzeihen Sie, so viel Fähigkeiten habe ich nicht und wir sollten menschlich nicht so unredlich miteinander umgehen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir dann zur Abstimmung kommen können, und zwar zunächst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6351, die die hier jetzt schon vielfach besprochene Neufassung des Gesetzentwurfs enthält. Wer möchte dieser Neufassung zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, aus der
Gruppe der FDP und aus der CDU-Fraktion und aus der Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, den wir eben befürwortet haben. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die Zustimmung geben will, der mag das bitte tun und sich auch gleich von den Plätzen erhe ben. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer stimmt ge gen den Gesetzentwurf? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der AfD-Frak- tion. Damit ist auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankge- setzes Gesetzentwurf der Landesregie- rung - Drucksache 7/6241 - ERSTE BERATUNG
Gibt es hier einen Begründungswunsch? Das sehe ich nicht. Ich habe auch bis jetzt nur eine einzige Wortmeldung hier vorliegen. Das ist der Herr Abgeordnete Kemmerich. Auch nicht? Dann ist die Frage, was passiert mit diesem Gesetzentwurf, soll der an einen Ausschuss überwiesen werden? Nein, es gibt keinen Überweisungsantrag.
Dann schließe ich einfach die erste Beratung und der Gesetzentwurf wird dann zur nächsten Beratung im nächsten Plenum wieder zum Aufruf kommen.
Wir haben jetzt noch einen Punkt, den wir auf jeden Fall heute eigentlich als letzten Punkt behandeln wollen, das ist der Tagesordnungspunkt 16. Soll ich noch einen dazwischenschieben? Ich denke, nein. Wir haben heute die Mittagspause ausgelassen, da müssen wir jetzt nicht noch überziehen. Dann rufe ich als voraussichtlich letzten Punkt der Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 16 auf.
Also wir sind ja, wenn ich das so formulieren darf, kurz vorm Feierabend. Das ging mir jetzt dann ein bisschen schnell bei dem Tagesordnungspunkt. Ich gestehe ja, dass die Finanzministerin mit großen Schritten jetzt hier reingekommen ist. Ich würde gern dieses Gesetz begründet wissen von der Landesregierung und danach würde ich entscheiden wollen, wie ich weiter als Parlamentarier mit diesem Gesetz umgehe. Wir reden von Tagesordnungspunkt 37.
Dann habe ich das hier irgendwo falsch vermerkt gehabt oder vorgelesen. Dann geben wir der Finanzministerin noch mal kurz das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs, wenn ich keinen Widerspruch dazu gesehen und gehört habe. Frau Finanzministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thüringer Aufbaubankgesetz vom 21. November 2001 wurde zuletzt im Jahr 2008 geändert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr insbesondere der § 7 des Gesetzes angepasst werden. Anlass dafür ist, dass die Thüringer Aufbaubank absehbar die Schwelle der Arbeitnehmermitbestimmung im Verwaltungsrat von 500 Beschäftigten überschreiten wird. Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, zugleich die Kontinuität der Besetzung des Verwaltungsrats zu erhöhen und dabei gleichzeitig der gesetzlichen Drittelbeteiligung der Arbeitnehmerschaft gerecht zu werden. Nach der geltenden Rechtslage würde der Eintritt der Mitarbeitermitbestimmung im Verwaltungsrat der Bank dazu führen, dass der Freistaat nur noch vier Mitglieder in das Gremium entsenden könnte statt bisher sechs. Die Beschäftigten würden zwei Vertreter wählen.
Kontinuität bei der Besetzung des Verwaltungsrats hinsichtlich der Anzahl der Sitze der Landesvertreter erreicht werden. Künftig sind stets sechs Sitze für die Landesvertreter vorgesehen. Wenn und solange die Voraussetzungen der Mitbestimmung vorliegen, sollen die von der Belegschaft gewählten Vertreter drei Sitze erhalten. Um diese Zahl würde der ansonsten sechsköpfige Verwaltungsrat dann auf neun vergrößert.
Nach der geltenden Rechtslage würden Beschäftigtenvertreter nur zwei Sitze erhalten. Die Drittelbeteiligung der Beschäftigten im Verwaltungsrat bleibt also durch die vorliegende Gesetzesänderung unberührt, sie sollen künftig sogar eine Vertreterin bzw. einen Vertreter mehr wählen dürfen. Denn lediglich die Gesamtzahl der Verwaltungsratsmitglieder im Fall der Mitbestimmung wird erhöht.
Daneben sollen bei dieser Gelegenheit noch weitere kleinere Änderungen in § 7 des TAB-Gesetzes umgesetzt werden. Der bisher vorgesehene Fall der Aufstockung der Verwaltungsratssitze bei Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts an der TAB wird mangels absehbarer Relevanz gestrichen. Der Landtag wäre in diesem Fall nach dem TAB-Gesetz ohnehin zu involvieren und könnte in diesem Zusammenhang eine dann passgenaue Änderung des TAB-Gesetzes zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats mit beschließen.