Daneben sollen bei dieser Gelegenheit noch weitere kleinere Änderungen in § 7 des TAB-Gesetzes umgesetzt werden. Der bisher vorgesehene Fall der Aufstockung der Verwaltungsratssitze bei Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts an der TAB wird mangels absehbarer Relevanz gestrichen. Der Landtag wäre in diesem Fall nach dem TAB-Gesetz ohnehin zu involvieren und könnte in diesem Zusammenhang eine dann passgenaue Änderung des TAB-Gesetzes zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats mit beschließen.
Weiterhin wird bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit gestrichen, ständige Vertreter für Verwaltungsratsmitglieder zu bestellen. Von dieser Möglichkeit hatte die Landesregierung schon jahrelang keinen Gebrauch mehr gemacht. Es ergibt sich aus der Anwendung der geltenden Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen – das ist unser Kodex – vom 18. September 2017. Diese sehen eine höchstpersönliche Mandatswahrnehmung vor. Aus Anlass des Änderungsgesetzes sollen weiterhin redaktionelle Änderungen, Aktualisierungen von Gesetzesverweisen und sprachliche Schärfung in einigen Paragrafen vorgenommen werden. Zudem soll das Thüringer Aufbaubankgesetz eine amtliche Abkürzung erhalten und die Gleichstellungsbestimmung in § 19 auf alle Geschlechter erweitert werden. Die kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen der Erstellung des Gesetzentwurfs angehört. Sie hatten keine Anmerkungen.
Aufgrund der überschaubaren, aber notwendigen Änderungen bitte ich den Landtag, den vorgelegten Gesetzentwurf zu beraten und zu beschließen. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich bin einem Schreibfehler im Rollenplan zum Opfer gefallen. Hier stand tatsächlich als Urheber des Gesetzentwurfs eine Fraktion des Hauses und nicht die Landesregierung. Jetzt hat die Landesregierung den Gesetzentwurf begründet, deswegen frage ich noch mal: Soll er in einen Ausschuss oder wird er einfach das nächste Mal wieder aufgerufen?
Gut. Dann haben wir jetzt auch ein Überweisungsbegehren. Dann lasse ich darüber abstimmen, dass der...
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr Bühl hat es nicht beantragt, er hat nur mitge- teilt, dass er sich freuen würde!)
Dann stimmen wir darüber ab, dass der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und auch die Gruppen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen. Jetzt können wir diesen Tagesordnungspunkt abschließen.
Jetzt kommen wir zum letzten Tagesordnungspunkt für heute, nämlich dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 16
Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen (BfTh) sowie Regelung deren Rechte- und Pflichtenstellung hier: Neufassung der Nummer III des Beschlusses des
Landtags vom 15. Juli 2022 in der Drucksache 7/6006 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6301 -
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Ihnen liegt die Drucksache 7/6301 vor. Hier geht es um die Abänderung des Beschlusses zu den Rechten und dem Status der Parlamentarischen Gruppe der Bürger für Thüringen. Insbesondere geht es hierbei um die Frage „Kandidatur und Wahl eines Vizepräsidenten oder ‑präsidentin“. Ich erinnere an die letzte Debatte im Juli. Dort haben wir einen entsprechenden Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP gehabt, wo wir denselben, gleichlautenden Antrag eingebracht haben. Die Begründung liegt im Besonderen auch darin, dass wir als Grundlage auf den Beschluss des Verfassungsgerichts Thüringen Bezug genommen haben – ich zitiere –: „Das Parlament ist bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Mitwirkungsbefugnisse jedoch nicht verpflichtet, einer Gruppe alle diejenigen Rechte zu gewähren, die einer Fraktion zustehen.“ So der Originalton des Verfassungsgerichts Thüringen, der in diesem Zusammenhang auch auf das Grundsatzurteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts zum Gruppenstatus verweist. Dies ist alles nachzulesen auf den Seiten 22/23 der Gerichtsveröffentlichung.
Ich will noch drei Stichpunkte in dem Zusammenhang nennen. Wir haben immer wieder in der Debatte – ich erinnere auch hier an den Juli – zu der Frage des Abstandsgebots eine Regelung. Das betrifft die Frage zwischen Fraktionen und Gruppe. Es wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, inwieweit dann diese Parlamentarischen Gruppen an den Leitungsprozess des Parlaments angekettet sind. Hier gibt es die klare und deutliche Antwort: Beide Gruppen sind Mitglieder des Ältestenrats, ein nicht ganz unbedeutendes Gremium unseres Parlaments, was die Funktion und die Abarbeitung der Arbeit des Parlaments anbetrifft. Natürlich – auch das will ich nicht unbenannt lassen – in Gleichbehandlung beider Gruppen bitte ich Sie ausdrücklich, diesem Antrag zuzustimmen. Ich beantrage keine Überweisung, sondern sofortige Abstimmung. Danke.
Vielen Dank. Gibt es einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Es gibt auch keinen Überweisungsantrag. Dann können wir direkt über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Es sind alle Fraktionen und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Antrag aber dennoch mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Damit sind wir auch am Ende der heutigen Tagesordnung. Bevor ich die Sitzung schließe, bitte ich Sie inständig darum: Bitte bunkern Sie nicht die wunderbaren Decken. Lassen Sie die bitte liegen. Die werden gewaschen und in der nächsten Plenarsitzung – hat die Präsidentin mir versichert – wird für jeden und jede von uns, in ausreichender Anzahl, eine Decke zur Verfügung gestellt werden. Bitte nicht mitnehmen, bitte hierlassen.
Bevor ich Sie in das Wochenende entlasse, teile ich noch mit, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen für den 9., 10. und 11. November 2022 vorgesehen sind. Was ansonsten passiert, überlassen wir der Weisheit der Betroffenen. Die Sitzung ist geschlossen. Haben Sie ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund.