Es wäre das Mindeste, jetzt dafür sorgen, dass die ausgereichten Bußgeldbescheide wieder kassiert werden und bereits gezahlte Bußgelder zurückerstattet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zweitens, die objektive Sinnlosigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Der Fremdschutz, von dem hier gerade auch schon die Rede war, ist – diplomatisch ausgedrückt – nicht so wie erhofft oder auch von dem einen oder anderen Pharmaziekonzern versprochen. 95 Prozent aller Deutschen haben darüber hinaus – so zeigen aktuelle Studien – bereits Antikörper entwickelt, in Großbritannien sind es gar 99 Prozent. Deshalb behandeln Länder wie Großbritannien, Spanien oder auch Dänemark Corona mittlerweile wie eine Grippe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, Sie wollen die Coronaschutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten. Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahmen lebensnah auszugestalten, ist, sie abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Drittens, die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärft den Fachkräftemangel gerade in jenem Bereich, in dem Fachkräfte ohnehin schon rar sind. Der CDU-Antrag ändert daran nichts, im Gegenteil, er ist eine Mogelpackung. Es steht darauf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen, aber darin steht, sie soll für Neueinstellungen weiter gelten. Sie versuchen hier, den Fachkräften und den Bürgern dieses Landes ein X für ein U vorzumachen. Da machen wir nicht mit. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht keine Gefahr von nicht geimpften Fachkräften aus, sondern es geht eine Gefahr dadurch aus, dass Fachkräfte aufgrund Ihrer Regelung nicht eingestellt werden dürfen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vor etwa einem Jahr, im Dezember 2021 stand ich hier an diesem Platz und habe die Landesregierung und die Bundesregierung davor gewarnt, eben diese einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen. Ich habe mit meinen Warnungen Recht behalten, so wie die gesamte AfD. Ich habe damals auf das Beispiel Québec hingewiesen, eine kanadische Provinz, die erst diese einrichtungsbezogene Impfpflicht einführte und dann aufgrund der
katastrophalen Folgen diese einrichtungsbezogene Impflicht kurz darauf wieder aussetzte und dann abschaffte. Das Gleiche galt im Übrigen auch für Großbritannien. Erst wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, später wurde sie nach Massenprotesten des Personals in Großbritannien wieder abgeschafft. Meine Damen und Herren, die einzig richtige Forderung hier in diesem Landtag, im Bundesrat und auch im Bundestag ist, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht abzuschaffen, sofort und für alle. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, werte Zuschauende und/oder Zuhörende, die einrichtungsbezogene Impfpflicht war zum damaligen Zeitpunkt eine nachvollziehbare Entscheidung.
Der Bundestag hatte am 10. Dezember 2021 nach einer intensiven Debatte den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und weitere Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten am 10. Dezember 2021 569 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 79 lehnten ihn ab und es gab 38 Enthaltungen. Wir waren an diesem 10. Dezember 2021 hier in Thüringen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 1.055 auf dem Höhepunkt der Delta-Welle. Aber die Rahmenbedingungen haben sich geändert.
Erstens, es herrscht die Omikron-Variante vor, die mit dem Typ BA.5 dieser Variante zwar ansteckender ist als alles, was wir bei den Coronavorgängern bisher kannten, aber zum Glück sind diese Verläufe dann nach einer Infektion nicht mehr so kritisch wie bei den Vorgängern.
Drittens – sicherlich mit der entscheidendste Punkt bei der Frage, warum es im Dezember letzten Jahres überhaupt beschlossen worden ist –, es war der Annahme gefolgt worden, dass es eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona geben wird, dies auch vor dem Hintergrund der damals grassierenden Varianten.
Doch nun sind Menschen in einzelnen Berufsfeldern im Fokus. Die Gesundheitsämter, bei denen leider weiterhin im gesamten Freistaat viele Amtsärztinnen und Amtsärzte fehlen, kommen mit der Durchsetzung an ihre Grenzen. Und wenn es so ist – und das ist auch das, was man von der Ampelkoalition immer wieder vernehmen kann –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum Ende des Jahres auslaufen soll, dann ist es vollkommen sinnlos, die Menschen damit weiterhin in Unruhe zu versetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss jetzt dort beerdigt werden, wo es geboren worden ist, nämlich im Deutschen Bundestag.
Da das nicht passiert, ist der heute zu beschließende Kompromiss mit einem Prüfauftrag an die Landesregierung richtig. Denn wir haben damit nicht mehr oder weniger vor, als ein Bundesgesetz außer Kraft zu setzen. Der Grundgedanke, von dem die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer getragen worden ist, ist auch weiterhin richtig, und zwar besonders gefährdete Personen zu schützen.
Gerade in Pflegeheimen muss das die oberste Aufgabe politischen Handelns und das Ziel sein. Geimpfte Menschen haben ein geringeres Risiko, sich anzustecken. Dass eine Infektion nicht ausgeschlossen ist, ist hinlänglich bekannt. Aber um das Ziel zu erreichen, zahlreiche Tote in den Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen zu verhindern, ist neben den Hygienemaßnahmen eine hohe Impfquote der Schlüssel. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Änderungsantrag der AfD abzulehnen. Sie wollen den Passus gestrichen haben, mit dem die Thüringerinnen und Thüringer aufgerufen werden, sich nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts impfen zu lassen. Das ist natürlich weiterhin der richtige Aufruf und der richtige Weg, um dem Coronavirus zu begegnen.
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen bedanken, die sich in der Coronakrise solidarisch und rücksichtsvoll verhalten haben, und auch bei denen, die in einer Impfung die Antwort auf die dramatische Pandemie gesehen haben und sehen. Es gehört aber auch der Respekt vor denen dazu, die sich bisher – aus was für Gründen auch immer – gegen eine Impfung gegen das Coronavirus
entschieden haben. Ich verstehe das bei einigen Menschen wirklich nicht und versuche zu überzeugen, dass eine Impfung weiterhin sinnvoll ist. Aber der Respekt ist wichtig, vor allen bei denen in der Pflege und im gesamten Gesundheitswesen, bei denen, die Großartiges leisten. Das haben sie im Übrigen auch vor Corona schon getan. Die CDU aber sollte nicht so tun, als hätte sie von Anfang an gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gesprochen.
Sie hatten Anfang dieses Jahres der Landesregierung vorgeworfen, keinen Plan zur Umsetzung zu haben, mal davon abgesehen, dass das überhaupt nicht stimmt und der Fall war. Weil es intensive Vorbereitungen zur Umsetzung gab, haben Sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht doch zu Beginn nicht infrage gestellt. Sonst hätten Sie diesen Antrag im Ausschuss nicht immer wieder geschoben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass die Landesregierung einen verantwortbaren und rechtlich abgesicherten Weg findet, dass die am Ende dieses Jahres auslaufende einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht weiter Beschäftigte und Gesundheitsämter unter Druck setzt. Die Kraft muss besser für eine optimale medizinische Versorgung genutzt werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen, dass die Zeit manchmal über die Erkenntnisse hinweggeht. Noch immer sind wir dabei, zu lernen und zu verstehen, wie auch zukünftig am besten Pandemien begegnet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir, dass die Impfstoffe vor allen Dingen dem Eigenund Selbstschutz und im geringeren Maß dem Fremdschutz dienen. Das heißt, eine Impfung ist gut, aber sie muss freiwillig bleiben, denn eine Impfung schützt vor allen Dingen die Geimpften vor schweren Verläufen. Es sollte also jeder ein Eigeninteresse daran haben. Wir sind in einer Phase, in der die Eigenverantwortung aus meiner Sicht ausreicht. Menschen sind klug genug, zu wissen, wie sie mit Gefährdungen, mit Krankheitserscheinungen umgehen, denn das Coronavirus, gerade in
der Omikron-Variante, ist ja nicht das einzige Virus, das einen selbst und andere krank machen kann. Deswegen ist es richtig, dass wir die Umsetzung hier zumindest erst mal prüfend aussetzen wollen. Denn wir haben eine andere Situation als im Herbst 2021 und für die Freien Demokraten kann ich sagen, dass wir von Thüringen aus, aber auch im Bund alles tun werden, dass diese einrichtungsbezogene Impfpflicht Ende des Jahres ausläuft – so wie vereinbart.
Deswegen ist auch richtig, dass wir jetzt natürlich dem absehbaren Ende dieser gesetzlichen Grundlagen nicht Verwaltungsaufwand und Eingriff in die persönlichen Lebensfreiheiten Einzelner und Arbeitender entgegenstellen. Deswegen ist es richtig, dass wir schnellstmöglich keine Bescheide erstellen, keine Bußgelder verhängen, sondern dass wir dazu kommen, dass wir wieder zurückkehren zur Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und gerade derjenigen, die das ganz gut für sich einschätzen können, weil sie die medizinische Vorbildung haben.
Insofern ist die Initiative gut. Wir hätten uns gewünscht, dass man etwas weiter gehen kann. Wir selbst haben ja schon seit Juli einen Antrag hier stehen, der auch sofort die Aussetzungen etwaiger Sanktionen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsberufen möchte. Insofern ist das ein wichtiger Schritt, aber es ist eben auch Auftrag an die Landesregierung, schnell zu einem Ergebnis zu kommen, damit wir wieder zu einer Normalisierung, auch zu einer normalen Einschätzung des tatsächlich medizinisch nachweislichen Gesundheitsrisikos für sich selbst, aber eben auch andere kommen. Insofern danke ich Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen – gut: Frau Abgeordnete Bergner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich bin sehr froh, dass endlich Bewegung in dieses Thema „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ kommt. Es ist überfällig, zumal das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen bereits begonnen hat, Bußgeldverfahren einzuleiten. Ich muss dazu sagen: Ich empfinde es dann schon als scheinheilig, wenn sich Herr Ramelow und Frau
Werner dazu äußern, dass sie sagen, sie sind nicht für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, und es nicht schaffen, hier im Land die Gesundheitsämter zur Zurückhaltung zu animieren,
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht behindert nicht nur Neueinstellungen – und das ist in diesem Antrag wirklich zu bemängeln –, sondern sie behindert auch die Ausbildung medizinischer Fachkräfte, denn ungeimpften Auszubildenden wird es aktuell verboten, ihre klinischen Praktika durchzuführen. Das sollte hier auch mit ermöglicht werden. Zur Wirksamkeit der Impfungen: Es ist ja ausführlich von Herrn König beschrieben worden, dass die nicht das erreichen, was politisch versprochen worden ist. Hier möchte ich auch noch mal betonen, dass mir von Beratern der Landesregierung im September 2020 bekannt war, dass die Impfungen, wenn sie dann auf den Markt kommen, eine maximale Wirksamkeitszeit von einem halben Jahr haben. Und da frage ich mich immer: Wo kamen dann die anderen Aussagen her, wie wirksam der Impfstoff sein sollte?