Protokoll der Sitzung vom 10.11.2022

übergangsweise bis zum 31.12.2023 anstelle des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin in den Leitstellen und bei der bodengebundenen Notfallrettung auch Rettungsassistentinnen und ‑assistenten zum Einsatz kommen können.

Ebenso wird die Landesregierung nunmehr aufgefordert, den für das Rettungswesen zuständigen Ausschuss bis Herbst 2023 über den in der Luftrettung und in den Leitstellen bis dahin erreichten Qualifizierungs- und Personalstand zu informieren. Nach den vorgenommenen Änderungen wurden letzte Woche Donnerstag erneut die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu der nun vorliegenden Beschlussempfehlung um eine Stellungnahme bis zum 9. November gebeten. Der Gemeindeund Städtebund sah sich leider in dieser Frist außerstande, eine Bewertung abzugeben. Aber der Thüringische Landkreistag und die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen haben sich kurzfristig zur Sache äußern können. Dafür herzlichen Dank schon mal von unserer Seite. Beide sprachen sich ausschließlich für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf den Notarzteinsatzfahrzeugen aus, auch ohne Übergangsregelung. Andere Anzuhörende wie etwa die Landesverbände der Krankenkassen in Thüringen hatten in der Anhörung jedoch für einen solchen Übergang noch geworben.

Um rechtzeitig vor Ablauf der Frist am Jahresende eine Anpassung gesetzlich wirksam werden zu lassen, hat sich der Innen- und Kommunalausschuss darauf verständigt, den Antrag im laufenden Novemberplenum in der zweiten Beratung einzubringen und den Vorgang abzuschließen. Der Ausschuss bittet für den vorliegenden Gesetzentwurf um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Walk aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu dem Antrag zum Tagesordnungspunkt 25 b. – Ich kann ihn nicht sehen. Herr Bühl, zur Berichterstattung ist der Abgeordnete Walk gerade aufgerufen worden. Vorhin war er noch da. Ich unterbreche ganz kurz an der Stelle und wir rufen Herrn Walk herbei.

Damit eröffne ich die Sitzung wieder und der Vorsitzende des Innen- und Kommunalausschusses erhält das Wort zur Berichterstattung für den Tagesordnungspunkt 25 b. Bitte.

(Abg. Vogtschmidt)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Abwesenheit des Berichterstatters Herrn Walk von der CDU-Fraktion übernehme ich ganz gern die Berichterstattung des Innen- und Kommunalausschusses zu dieser Angelegenheit.

Es ist ein Antrag der CDU-Fraktion, den wir sehr intensiv im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetz im Ausschuss beraten haben. In mehreren Sitzungen haben dazu entsprechende Beratungen stattgefunden. Es gab – ich darf das durchaus sagen – zwischen der antragstellenden Fraktion und den weiteren Mitgliedern des Ausschusses sehr intensive Gespräche in dieser Sache. Am Ende wurden mehrere Änderungsinitiativen in den Ausschuss eingebracht, weil offensichtlich die Vorlage der CDU-Fraktion nicht zustimmungsfähig gewesen ist,

(Beifall DIE LINKE)

durchaus auch fachliche Mängel enthalten hat. Das konnten wir aber in der gemeinsamen Beratung glattziehen, sodass am Ende eine gemeinsame Verständigung zwischen der CDU-Fraktion und auch den Fraktionen von Rot-Rot-Grün hergestellt werden konnte. Deswegen gibt es eine entsprechende gemeinsame Initiative, sodass auch heute das Plenum diesem Antrag zustimmen kann.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für Ihr schnelles Reagieren. Sehr geehrte Damen und Herren, damit kann ich die Aussprache eröffnen. Das Wort erhält zunächst für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Czuppon.

(Unruhe DIE LINKE)

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, liebe Zuschauer auf der Tribüne, kurz möchte ich auf den Gesetzentwurf von R2G eingehen. Durch die Änderung von drei Paragrafen des Rettungsdienstgesetzes wollen Sie in allerletzter Sekunde den Thüringer Rettungsdienst am Laufen halten. Sie haben den absehbaren Entwicklungen nicht entgegengewirkt und die erforderlichen Weichenstellungen schlichtweg verschlafen. Der Bericht des Ministers an den Innen- und Kommunalausschuss hat bereits den mit der Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Jahr 2019 für Thüringen bestehenden Nachqualifizierungsbedarf der Rettungsassistenten eindrucksvoll aufgezeigt. Ihr

Ansatz kurz vor Toresschluss, die Tätigkeitsvoraussetzungen für spezielle Funktionen im Thüringer Rettungsdienst aufzuweichen, bedeutet, die Qualitätsstandards im Rettungswesen abzusenken. Ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter des Thüringer Rettungswesens dies als Wertschätzung empfinden.

(Beifall AfD)

Denn die die Landesregierung tragenden Fraktionen verbessern damit nicht die Situation im Thüringer Rettungswesen, sondern passen das Gesetz an die von Ihnen verschuldeten katastrophalen Bedingungen beim Personal im Thüringer Rettungswesen an. Wäre es nicht besser gewesen, die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten und die 410 Euro für die Ergänzungsprüfung als Land zu finanzieren? Dann wäre dem Land geholfen gewesen und die Rettungsassistenten hätten hierdurch auch eine bleibende Wertschätzung ihrer oftmals überlebenswichtigen Aufgabe erfahren. Schließlich gilt hier: Klasse vor Masse. Denn Qualität beginnt beim Menschen, nicht bei Statistiken. Das hat die Landesregierung leider bis heute nicht verstanden. Ihr Gesetzentwurf beinhaltet nur das absolut Nötigste und verdient deshalb maximal die Enthaltung meiner Fraktion. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort erhält für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst gleich mal zu Herrn Czuppon: Wir haben hier nichts verschlafen als Landesgesetzgeber, weil, die Verlängerung der Nachqualifizierungsfrist konnte nur der Bundesgesetzgeber vollziehen. Das hat er dann gemacht, deswegen müssen wir jetzt unser Gesetz nachschärfen, nicht, weil wir etwas verschlafen haben, wir hätten allein hier die Frist vorher nicht verlängern können.

„Der Rettungsdienst kann im Extremfall, gerade wenn es um Herzkreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle geht, über den Grad der Behinderung, über Pflegebedürftigkeit sowie über Leben und Tod entscheiden.“ Das ist ein Wortzitat aus der Zuschrift des Landesseniorenrats. Wir wissen es eigentlich auch alle selbst. Beim Rettungsdienst handelt es sich um einen der unverzichtbarsten tagtäglichen Einsätze für unsere Gemeinschaft überhaupt. Es geht um berufsmäßig und ehrenamtlich gelebte Lebensrettung und Solidarität, aber

eben auch um die Abwendung schwerster Folgen von krisenhaften Spontanerkrankungen.

So wichtig die symbolische Würdigung auch ist, ich möchte aber auch direkt Außenstehenden transparent machen, was wir jetzt als Thüringer Landtag hier mit dem beratenen Gesetz in diesem Gefüge ändern. Ich habe die berufliche Seite kurz angesprochen. Wir reden über Folgeänderungen aus der deutschlandweiten Weiterentwicklung der Berufe im Rettungsdienstwesen, was auch schon in der Berichterstattung der Kollegin Vogtschmidt gesagt wurde. Worum geht es konkret? Der Bund hat 2013 ein neues Berufsbild eingeführt, nämlich das Berufsbild des Notfallsanitäters, der den Beruf des Rettungsassistenten ablöst. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die medizinischen Anforderungen an das Personal über Zeit gestiegen sind, aber eben auch die technischen Möglichkeiten, schon im Rettungstransport selbst Hilfemaßnahmen anzufangen oder vorzunehmen. Es lohnt sich deshalb, sich noch mal wirklich den qualitativen Unterschied in der Ausbildung beider Berufe zu vergegenwärtigen. Der Notfallsanitäter wird in drei Jahren ausgebildet, der bisherige Beruf des Rettungsassistenten war in zwei Jahren Ausbildungszeit zu erlangen.

Bei der Einführung des Rettungsassistentenberufs Ende der 1980er-Jahre war der Bund damals auch davon ausgegangen, dass der gegenüber dem Rettungssanitäter mehr qualifizierte Rettungsassistent gleichwohl, so hieß es damals im Gesetz, mit der eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde überfordert wäre. Der dürfte also nicht selbst medizinisch invasivere Maßnahmen verrichten. Die Notfallsanitäter dürfen hingegen nun heute unter den gesetzlichen Kriterien der individuellen Befähigung und Erfordernisse ausdrücklich solche heilkundlichen Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen. Das steht in § 2a des Notfallsanitätergesetzes. Rettungsassistenten könnten sich nunmehr bis zum 31. Dezember 2023 zu Notfallsanitätern nachqualifizieren lassen. Das ist die erste wichtige Änderung, die wir hier heute beschließen können und müssen, weil ansonsten die Frist landesgesetzlich zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen wäre – ich habe es bereits gesagt, nur deswegen, weil das die alte Frist im Bundesgesetz gewesen ist. Darüber hinaus haben wir uns noch der Frage zugewandt, die jeweiligen Einsatzbereiche der verschieden qualifizierten Personen im Thüringer Rettungsdienst zu regeln. Für uns gilt und galt dabei die Maßgabe: In diesem sensiblen Bereich braucht es im besonderen Maße ganz verlässliche und konkret ausführbare Regeln, die dann auch praktikabel sind. Da haben wir zum Beispiel die neue Regelung zur Besetzung der Leitstellen. Einerseits sind heute erhöhte Anforderungen an die Entscheidungsfindung durch

die Disponenten festzustellen, also wen muss ich hinschicken. Andererseits haben wir durchaus noch einen Mangel an Notfallsanitätern, denn wir sind ja noch in der Aus- und Fortbildung, die in der Funktion als Leitstellendisponenten dann ja auch wieder nicht gleichzeitig im Rettungswagen unterwegs sein könnten und bis zum Eintreffen des Arztes ersatzweise helfen sollen. Deswegen haben wir uns für eine abgewogene Lösung entschieden. Ab 2024 sind die Leitstellen stets mit zumindest einem Notfallsanitäter oder einer Notfallsanitäterin mit zu besetzen. Die Personalentwicklung haben wir vorher aber genau im Blick zu behalten und verankern das auch gesetzlich.

Es ist schon gesagt worden und ich möchte das aber auch noch einmal betonen, dass es sehr wichtig ist, dass gerade im Rettungsdienstgesetz das Motto „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu gelten hat. In diesem Gesetzgebungsverfahren haben wir als Fraktion rechtzeitig etwa von den Hilfsorganisationen Hinweise bekommen, dass von einer Änderung unabsichtlich auch die Besatzung der Notarzteinsatzfahrzeuge erfasst sein könnte. Unser Dank gilt ausdrücklich auch den vielen Hinweisen aus dem Rettungswesen. Unser Appell von RotRot-Grün richtet sich hier im Landtag an uns alle: Folgenschwere Maßnahmen zum Rettungsdienstbereich, etwa auch Bereich Telemedizin – das hatten wir mal mit angesprochen, die brauchen wir natürlich auch –, sind in ausreichender Zeit und im vernünftigen Austausch mit den Experten abzuwägen.

Es ist auch noch einmal ganz wichtig, zu sagen, beim Rettungswesen handelt es sich um eine Tätigkeit im eigenen Wirkungskreis, eben auch der kommunalen Träger. Deswegen können wir hier nicht als Land einfach von oben herab irgendetwas verordnen. Da finden auch Abstimmungsgespräche statt. Das nächste große Gespräch ist am 30.11.2022 geplant und da haben wir natürlich die Expertise und auch die Bedarfe, die dann von den Leuten vor Ort eingebracht werden und von den ganzen Hilfsorganisationen, die damit engagiert sind, dann entsprechend zu berücksichtigen. Dann kommen wir als demokratische Fraktionen noch besser zu den sachgerechten Lösungen, die unsere Thüringer Einsatzkräfte wirklich auch verdienen.

Vielleicht noch ein Wort direkt an die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen, die sich jetzt zu dieser Ausbildung schon aufgemacht haben oder noch aufmachen werden. Wir haben schon bemerkt, dass von ihrer künftigen Ausbildung her oder der, die sie schon durchlaufen haben, sie jetzt quasi sogar schon noch mehr können, als Befugnisse festgelegt sind im neuen Rettungsdienstgesetz. Da

müssen wir dann, denke ich, auch noch einmal gemeinsam mit den Verbänden darüber nachdenken, ob wir vielleicht die Befugnisse noch weiter erweitern könnten, wenn das erforderlich sein sollte und auch von den Organisationen für vertretbar gehalten worden ist.

Das Letzte, was wir dann gemeinsam noch geeint haben im parlamentarischen Verfahren, in vielen Gesprächen, auch mit der CDU-Fraktion, ist dann auch noch der Antrag der CDU-Fraktion, der nicht nur eine Evaluierung vorsieht, sondern weitere Bereiche anspricht, die wir regeln sollten. Natürlich ist das alles wichtig, aber wie gesagt, das können wir auch nicht über die kommunale Ebene und sollten es auch nicht tun. Vieles läuft auch schon. Nach Information der AOK werden zum Beispiel in den Rettungswagen und Krankentransportfahrzeugen künftig elektrohydraulische Krankentragen eingesetzt. Das ist ein ganz praktisches Problem, das wir haben, dass zunehmend schwergewichtigere Patientinnen und Patienten zu transportieren sind, was dann im Einzelfall Probleme bereitet.

Ich bedanke mich im Namen der Koalitionsfraktionen auch noch mal ausdrücklich bei allen Institutionen und Verbänden, die an der Anhörung mitgewirkt haben, die unseren Antrag ausreichend qualifiziert haben, und auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, dass wir hier zu einer, denke ich, sehr guten, sachgerechten Einigung gekommen sind. Wie gesagt, wir werden uns im nächsten Plenum noch mal damit beschäftigen, was vielleicht noch mehr passieren kann und sollte, und werden dabei aber immer – ich wiederhole es noch mal – eine klare Absprache und Beteiligung der Rettungsorganisationen und der kommunalen Träger brauchen und einbeziehen, bevor wir dann weitere, hoffentlich kluge Entscheidungen treffen können.

Das, was wir heute hier zur Abstimmung stellen, ist das, was wir jetzt nicht nur wegen ansonsten ablaufender Frist zur Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern dringend brauchten, sondern sind auch wichtige Zuordnungen im Rettungsbereich, die einen erheblichen Fortschritt darstellen. Deswegen freue ich mich auf eine möglichst breite Zustimmung in diesem Haus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Zippel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, man hat in diesen ganzen Beiträgen schon gemerkt und kann festhalten – und das kann ich als jemand sagen, der die Diskussion hier in den letzten Monaten und Jahren verfolgt hat und sich auch schon seit, ich habe es mal kurz überschlagen, über 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt –, dass wir im Bereich des Rettungsdienstes in einer Zeit des Wandels sind. Es hat sich viel getan, nicht nur in den letzten Monaten, sondern auch schon im längeren Prozess. Ich muss sagen: Die gesamten Anträge und auch Gesetze, die wir diskutieren – die Änderung des Rettungsdienstgesetzes –, zeigen doch, dass sich Berufsbilder und auch Ansprüche geändert haben. Unter diesen Maßgaben müssen wir all das verstehen, was unter diesem Tagesordnungspunkt diskutiert wird.

So will ich zunächst einmal auf den vorliegenden Antrag unserer Fraktion eingehen. Der hat einen langen Weg hinter sich. Er war ursprünglich das Ergebnis eines Fraktionsforums mit zahlreichen Beteiligten des Thüringer Rettungswesens. Das war ein Forum, das ich noch sehr positiv in Erinnerung habe, weil uns dort viele verschiedene Probleme aufgezeigt wurden. Es gab eine gute Sammlung von Problemen, zu denen dort von uns eingefordert wurde: Fasst die an, löst die für uns, damit wir im Bereich des Rettungsdienstes wieder zukunftsfähig sind. Deswegen war das Ziel unseres Antrags, qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen in Stadt und Land zu schaffen. Und die Behandlungsqualität im Rettungsmittel sollte erhöht werden. Uns war immer klar, dass man das nicht losgelöst von der grundsätzlichen Versorgungssituation in Thüringen diskutieren kann. Deswegen ist auch wichtig, dass wir diese Prozesse aktuell parallel zum Thema „Krankenhausplanung“ laufen haben, das war auch in der Diskussion immer ein wichtiger Punkt.

Diesen Antrag haben wir im Mai 2021 eingebracht. Man muss sagen: Nach wirklich hartem Ringen mit den rot-rot-grünen Fraktionen sind wir letztendlich – denke ich – zu einem guten Ergebnis gekommen. Ich will kurz aufzählen, was wir jetzt konkret erreichen konnten: So wird es eine höhere Behandlungsqualität in den Rettungswagen geben und eine verbindliche Regelung der Ausbildung von Rettungssanitätern, auch mit Blick auf Ausbildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern. Patienten sollen zukünftig nicht mehr ins nächstgelegene, sondern ins nächstgeeignete Krankenhaus gebracht werden. Auch das wird die Behandlungsqualität deutlich erhöhen. Zudem soll es eine 24/7

(Abg. Marx)

Abdeckung – also 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche – für sogenannte Schwerlastrettungswagen geben, also Rettungswagen zum Transport besonders übergewichtiger Menschen. Wichtig war uns auch eine stärkere Unterstützung des Landes für die Kommunen, damit diese in die Lage versetzt werden, die Hilfsfristen vor Ort auch einzuhalten – eine Problematik, die immer wieder aufploppt, dass wir in einem ländlich geprägten Freistaat das Problem haben, dass wir die Hilfsfristen nicht immer in allen Regionen Thüringens halten können. Dabei sollen die Kommunen unterstützt werden.

Ein weiterer Punkt soll auch bei steigenden Infektionszahlen das ausreichende Angebot von Fort- und Weiterbildungen sein. Das muss weiterhin gewährleistet sein, auch wenn pandemische Situationen, in welcher Form und Art auch immer, wieder auftauchen. Es war uns ein wichtiges Anliegen, das zusammen mit den Rettungsdiensten und den Mitarbeitern zu ermöglichen.

Zudem sollen im Rettungsdienst ein landesweit einheitliches digitales Einsatzdatenerfassungssystem und eine Dokumentation eingeführt werden. Und – das ist mir besonders wichtig – es soll ein Konzept für den Transport von Früh- und Neugeborenen erstellt werden, etwas, was schon lange überfällig ist.

Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt auch noch einen Gesetzesentwurf der regierungstragenden Fraktionen vorliegen. Damit wird die Möglichkeit, Rettungsassistenten in Thüringen gleichwertig mit Notfallsanitätern einzusetzen, um ein Jahr verlängert, also bis 2023. Ich will durchaus an dieser Stelle noch mal betonen, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, diese Frist noch einmal zu ändern. Das hat nichts damit zu tun, dass hier irgendwelche Gesetze angepasst werden, weil irgendwelche Probleme nicht anderweitig gelöst werden konnten. Es gab einfach aus dem Bereich des Rettungsdienstes den Wunsch, hier noch einmal gegenzusteuern, weil die Coronapandemie im Bereich der Ausbildung der Notfallsanitäter zu Schwierigkeiten geführt hat. Diesen Flaschenhals bei der Notfallsanitäterausbildung haben wir leider schon seit vielen Jahren beobachtet. Es gab aber eben auch Vertreter, die gesagt haben: „Nein, lasst jetzt diese Frist so, wie sie ist. Wir wollen diesen Flaschenhals ganz bewusst als Druckmittel, um auch noch die letzten verbliebenen Kolleginnen und Kollegen, die sich noch nicht qualifiziert haben, in diesen Weg hineinzubringen.“ Deswegen ist es, denke ich, ein guter Kompromiss, zu sagen, wir machen das noch für ein Jahr. Damit sind, denke ich, doch soweit alle Bedürfnisse erfüllt. Die einen, die gesagt haben, wir brauchen das, sonst können wir unseren Dienst nicht absichern, haben die Möglich

keit, bis Ende 2023 hier noch die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, und die anderen, die gesagt haben, nein, dieses Berufsbild des Notfallsanitäters soll endlich konsequent eingeführt und durchgesetzt werden, auch die werden sicherlich mit diesem einen Jahr Verlängerung leben können, zumal für Ende 2023 deutlich absehbar ist, dass der Notfallsanitäter dann unwiderruflich der eine und große wichtige Standard sein wird.

Wir haben das Gesetz mit unserem Änderungsantrag fortentwickelt, von dem ich gesprochen habe. Es ist jetzt ein Kompromiss zwischen einerseits den Trägern der Rettungsdienste, denen das Personal, wie ich gesagt habe, fehlt, und andererseits dem Personal, welches ein höheres Ausbildungsniveau und eine Nachqualifizierung der verbliebenen Rettungsassistenten fordert. Ich denke, mit diesem Paket, Antrag und Gesetzesentwurf, können wir den Rettungsdienst in Thüringen ein gutes Stück voranbringen. Ich werbe um die Zustimmung zu beiden Punkten, inklusive der Änderungsanträge.

Ich will an dieser Stelle auch noch einen kleinen Ausblick geben. Wir werden als CDU-Fraktion ein Telenotarzt-Konzept einbringen, um Telenotärzte in Thüringen rechtssicher zu ermöglichen, ein Punkt, der auch schon bei der Überarbeitung des Antrags und dem Ringen um die Änderungen zum Rettungsdienstgesetz auf dem Tisch lag, wo es aber die Erkenntnis gab, dass hier noch einige Dinge vorbereitet werden müssen und es hier noch einige rechtssichere Formulierungen braucht.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Hört, hört!)

Wir wollen hier nichts überstürzen. Ich habe mich überzeugen lassen. Wenn wir eine Mehrheit im Landtag haben wollen, muss man natürlich auch diesen Weg so mitbeschreiten. Dadurch, dass hier das Interesse besteht, das rechtssicher zu gestalten und die Versorgungssicherheit zu ermöglichen, macht es keinen Sinn, sich hier zu verkämpfen. Deswegen will ich es hier an der Stelle aber schon mal ankündigen, weil das uns als CDU-Fraktion ein besonders wichtiges Thema ist, das uns sehr am Herzen liegt.

(Beifall CDU)

Herzlichen Dank. Ich denke, der Applaus sollte noch viel umfangreicher sein, wenn das Gesetz dann wirklich vorliegt. Das wird sicherlich ein Gesetz sein, das die Versorgungsqualität in Thüringen deutlich nach oben heben wird.

Das soll es in aller Kürze zu diesen Anträgen gewesen sein. Wir freuen uns auf eine lebhafte Beratung dann später zum Telenotarzt-Gesetz. Ich danke für