Und jetzt kommt ein kurzer Werbeblock: Genau das hat nämlich die rot-rot-grüne Koalition schon lange erkannt. Jetzt nur mal runtergebrochen auf die örtliche Jugendförderung haben wir von 2014 an bis 2023, also für den jetzigen Haushaltsentwurf – also es steht noch nicht ganz fest, aber wir planen das –, die örtliche Jugendförderung von 11 Millionen auf 17,47 Millionen Euro angehoben. Ich habe das vorhin mal ausgerechnet, das sind fast 60 Prozent. Bei den anderen Punkten haben wir das auch getan. Bei der Schulsozialarbeit sind das über 100 Prozent, die wir gesteigert haben,
Abschließend lässt sich kurz zusammenfassen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir die Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit und das Miteinander der Generationen, und das möglichst lang
fristig, und schaffen für alle Beteiligten Planungssicherheit, Kontinuität sowie die Bedingung für gute Arbeit. Uns ist klar, dass man das natürlich nicht nur einfach so festschreiben kann, sondern dass es auch so uncoole Sachen wie Inflation gibt. Wie wir das lösen, dass das halt auch auf Dauer auskömmliche Summen sind, darüber müssen wir uns am besten im Ausschuss noch mal verständigen. Wird es nun eine Dynamisierung oder ist vielleicht doch eine verbindliche Evaluation für diese Summen besser? Darüber können wir gerne im Ausschuss weiterdiskutieren, und das gerne auch mit allen Beteiligten aus diesem Bereich auf Augenhöhe. Ich freue mich darauf. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße zunächst ganz herzlich die Studentinnen und Studenten von der FriedrichSchiller-Universität Jena und besonders Bruno Pelz aus meiner Heimatstadt Saalfeld. Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag!
Meine Damen und Herren, es wurde ja schon einiges gesagt zum vorliegenden Gesetzentwurf und auch für uns als CDU-Fraktion steht außer Frage, wie wichtig die Förderung der Jugendsozialarbeit vor Ort ist. Gerade die Debatten in den vergangenen Jahren zur Schulsozialarbeit haben immer wieder gezeigt, dass es wichtig ist, hier auch vor Ort zu unterstützen und konkret zu unterstützen, eben an den Brennpunkten, an den Schulen, wo es ganz besonders wichtig ist.
Sie wissen ja alle, wir befinden uns momentan in der Debatte zum Thüringer Landeshaushalt 2023. Eben dort müssen wir diesen Gesetzentwurf einbinden. Unser Anliegen ist es, intensiv zu diskutieren, insbesondere die finanziellen Mittel und wie sie bereitgestellt werden, das ist ja die Intention dieses Gesetzentwurfs, aber wir müssen das eben auch insbesondere in die aktuelle Debatte einbinden. Ich möchte deshalb auch noch mal auf die Zahlen eingehen. Denn das eine ist, sich für die verschiedenen Punkte zu engagieren, aber das andere ist eben auch, das Geld zur Verfügung zu stellen. Und, meine Damen und Herren, Sie wissen alle, wir befinden uns in schwierigen Zeiten. Auch wenn
momentan die Steuereinnahmen noch gut sind, das hat die Novembersteuerschätzung gezeigt, wissen wir alle, dass wir uns in schwierigen Zeiten befinden, dass sich die Wirtschaft in unserem Land in schwierigen Zeiten befindet, und da werden wir natürlich eine ganz andere Entwicklung des Steueraufkommens in den nächsten Jahren haben. Das wird sich auch auf die zukünftigen Haushalte auswirken und da müssen wir immer überlegen und sehen, wie entwickelt sich das dann auch in den verschiedenen Bereichen und welche Auswirkungen hat das auch in den verschiedenen Bereichen.
Ich möchte hier noch mal die Zahlen darlegen, die hier im Gesetzentwurf angegeben sind: Für die örtliche Jugendförderung ist im Landeshaushalt 2023 eine Summe in Höhe von 17.472.000 Euro vorgesehen, für die Schulsozialarbeit eine Summe von über 26 Millionen Euro und für überörtliche Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendförderplans 4,8 Millionen Euro. Das zeigt, dass das Land hier große Mengen an finanziellen Mitteln aufwendet. Das ist eine Aufgabe, die uns natürlich auch in den nächsten Jahren beschäftigt. Ich habe das eingangs gesagt: Wir erreichen ja gerade auch beispielsweise im Bereich der Schulsozialarbeit wichtige Punkte. Darüber müssen wir auch weiter diskutieren. Deswegen ist auch unser Ansatz zu sagen, wir wollen intensiv in den Beratungen hineinschauen: Wie ist die Berechnungsgrundlage des Ansatzes der geplanten Mindesthöhe in den einzelnen Titeln? Das ist aus diesem Gesetzentwurf noch nicht ersichtlich, aber das müssen wir unbedingt beleuchten. Dann geht es natürlich um die Abstimmung über die Mindesthöhe. Ich habe das gesagt: Noch vor Verabschiedung des Haushalts 2023 ist das wenig zielführend. Wir müssen das in die Debatte mit einbeziehen – gerade auch, was diesen Punkt der eingeforderten Planungssicherheit für die Träger angeht. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt. Das wurde auch hier erwähnt, aber wir müssen eben auch immer schauen, welche Möglichkeiten es da für das Land gibt. Dann hatten wir den Punkt, dass es eine große Unsicherheit bei der örtlichen Jugendförderung gab. Da war es die geplante Kürzung des Bildungsministers in diesem Bereich von 1,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022.
Das konnte durch einen Änderungsantrag von uns verhindert werden. Da müssen wir weiter im Gespräch bleiben. Das hat auch immer mit Verbindlichkeit zu tun, welche Zusagen es am Ende gibt und was in den Bereichen der Förderung möglich ist. Meine Damen und Herren, ich habe das gesagt:
Wichtig ist für uns, dass wir diesen Gesetzentwurf im Kontext mit der aktuellen Beratung des Haushalts 2023 sehen. Hier bitte ich Sie um entsprechende Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen. Wir beantragen die Überweisung einerseits an den Bildungsausschuss, ebenso an den Sozialausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Meine Damen und Herren, dort wird es die Möglichkeit geben, mit einer entsprechenden Anhörung an die Betroffenen heranzugehen, weitere Hinweise zu bekommen und dadurch eine Lösung in dem Bereich zu finden. Ich bedanke mich an dieser Stelle für eine konstruktive Beratung dieses Themas, denn das ist wichtig. Gerade auch bei uns vor Ort in den Kommunen muss das Geld zielgerichtet ankommen und angewandt werden. Vielen Dank an dieser Stelle.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! In der Tat beraten wir über einen sehr wichtigen Gesetzentwurf. In der Rede eben ist tatsächlich die notwendige Klarheit vielleicht noch nicht so ganz mit rübergekommen.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie von der CDU sich vielleicht auch zu den vier Punkten positionieren, die angesprochen worden sind. Konkret soll dieser Gesetzentwurf tatsächlich vier wichtige Förderlinien des Landes – und damit insbesondere die Kommunen, weil dort die Arbeit stattfindet und die, die diese Bereiche bearbeiten – weiter stärken.
Da haben wir zunächst die örtliche Jugendförderung. Meine Kollegin Kathi Engel hat das schon ausgeführt. Diese konnten wir seit 2014, wenn wir da einfach noch mal zurückschauen, von damals 11 Millionen Euro bereits auf 17 Millionen Euro im Jahr 2022 erhöhen. Dass wir die Mittel in der örtlichen Jugendförderung dringend brauchen, ist, glaube ich, deutlich geworden – nicht nur coronabedingt, sondern weil Jugendarbeit ganz klar auch Zukunftsarbeit ist und weil wir hier Perspektiven aufzeigen müssen und die notwendige Unterstützung bieten wollen. Mit dem vorliegenden Haushalt 2023 wollen wir diese Summe noch einmal auf 17,4 Mil
lionen Euro aufstocken. Der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt und zur Debatte steht, soll im Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetz diese Summe – also die 17,4 Millionen Euro – als Mindestsumme verankern, damit klar ist, dass diese Summe immer mindestens zur Verfügung steht und vor Ort eben nicht gebangt werden muss, ob das eine oder andere Angebot tatsächlich stattfinden kann.
Damit erhalten die Landkreise und auch die kreisfreien Städte zukünftig eine gesetzlich garantierte finanzielle Unterstützung für die vor Ort organisierte Arbeit. Viele kennen das vielleicht: Die Jugendarbeit wird ja in Form der Jugendförderpläne organisiert, wenn ich es so nennen darf, das heißt, vor Ort wird mit Trägern und mit kommunalen Mandatsträgerinnen gemeinsam immer wieder überlegt, welche Träger diese wichtigen Aufgaben übernehmen. Das betrifft sowohl die Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit, aber auch – ein ganz wichtiges Thema – den Kinder- und Jugendschutz. Da hoffe ich natürlich auch auf Ihre Zustimmung aus der CDU. Ich interpretiere einfach mal Ihre Diskussionsbereitschaft so, als ob Ihnen das auch genauso wichtig ist.
Dann haben wir den ganzen Themenbereich „Schulsozialarbeit“. Auch hier wollen wir die im Haushaltsentwurf 2023 enthaltene Summe für die Schulsozialarbeit in Höhe von 26,13 Millionen Euro als gesetzliche Untergrenze im Gesetz verankern. Das Ziel ist, noch verlässlicher sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern zu können. Mit Blick auf die 2,4 Millionen Euro im Jahr 2013 kann man feststellen, dass bei der Summe, die ich eben genannt habe, eine Verzehnfachung schon ein echter Qualitätssprung ist. Trotzdem sind wir leider immer noch davon entfernt, sagen zu können, dass wir an jeder Schule einen Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin fest angestellt haben; dahin wollen wir natürlich kommen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können aber jetzt mehr als 400 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit einstellen und das kann sich aus unserer Sicht sehen lassen. Auch da denke ich, dass man eigentlich nur zustimmen kann.
Der dritte Bereich, den dieses Gesetz berührt, sind die überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendförderplans. Der neue Landesjugendförderplan, der von 2023 bis 2027 geht, wurde bereits in einem sehr guten Miteinander von Landespolitik, Verwaltung und Trägern der Jugendhilfe erarbeitet und auch im Landesjugendhilfeausschuss beschlossen. Jetzt soll die finanzielle Basis insbesondere für die überregionale Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die außer
schulische Jugendbildung, die Jugendbildungsstätten und die Kinder- und Jugenderholung besser abgesichert werden. Deshalb schlagen wir ganz konkret vor, die im Gesetz verankerte Mindestsumme für den Landesjugendförderplan von 3,8 Millionen Euro auf 4,8 Millionen Euro zu erhöhen und die im Haushaltsentwurf 2023 damit auch vorgesehene Summe tatsächlich ins Gesetz zu übernehmen.
Das Vierte ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“, bei dem wir den Kommunen mit vielfältigen Maßnahmen – ich nenne ein paar Beispiele: die Dorfkümmerinnen, die Wohnberatung, die Seniorenbüros, die Freiwilligenagenturen und auch die Vermittlungsbüros – helfen wollen. Auch Mehrgenerationenhäuser, die Thüringer Eltern-Kind-Zentren, die Familien- und Seniorenlotsen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Um all das besser absichern zu können, wollen wir die im Familienförderungssicherungsgesetz verankerte Summe von 10 Millionen Euro auf 14,42 Millionen Euro anheben.
Sie sehen, das sind tatsächlich Steigerungen, aber wir meinen, die müssen wir uns im wahrsten Sinne des Wortes leisten, weil Familien, weil Kinder und Jugendliche leider in den letzten zweieinhalb Jahren viel zu oft die Leidtragenden waren und im wahrsten Sinne des Wortes zu kurz kamen.
Wie geht es jetzt weiter? Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Unser Ziel ist, dass wir die Beratungen zügig gestalten und möglichst mit dem Inkrafttreten des Landeshaushalts auch schon zu den neuen Regelungen kommen. Zu klären ist insbesondere die Frage, ob es uns gelingt, wie in anderen Bereichen – wie bei dem Erwachsenenbildungsgesetz und bei dem Gesetz über Schulen in freien Trägerschaft – auch zu einer sinnvollen Dynamisierung der Ansätze zu kommen. Wir jedenfalls halten das für geboten und sind aber auch auf Anregungen aus den Anhörungen gespannt. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass wir federführend in den Bildungsausschuss überweisen und der Sozialausschuss mitberaten soll. Die CDU möchte jetzt gern noch im Haushalts- und Finanzausschuss dazu beraten. Dafür wären wir nicht so offen, sondern meinen, dass das in den Fachausschüssen gut aufgehoben ist. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Baum aus der Parlamentarischen Gruppe der FDP.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Ein spannendes Thema, die Kinder- und Jugend- und auch die Familienförderung – das gehört ja da immer auch mit dazu, denn wo es Kindern und Jugendlichen gut geht, geht es den Familien hoffentlich auch gut –, die zu verbessern ist – das ist, glaube ich, durchaus ein gemeinsames Anliegen in diesem Haus und grundsätzlich findet das Ansinnen hier auch Anklang. Gerade in der Jugendarbeit ist eine gute finanzielle Ausstattung sowohl für die schulinterne Unterstützung durch Schulsozialarbeiter, aber eben auch durch die Träger der örtlichen Jugendarbeit relevant, damit wir jungen Menschen mit schwierigen Startbedingungen im Leben Chancen geben und sie dabei unterstützen können, ihren eigenen Weg zu finden.
Jetzt haben wir es bei dem vorliegenden Gesetz mit einem Gesetzentwurf zu tun, den wir in einer ähnlichen Form schon mal vor zwei Jahren hatten, den wir immer öfter mal haben und wo wir uns als FDP immer so ein bisschen winden müssen, weil wir Mindestsummen in Gesetzen festschreiben. Und was das am Ende macht: Es wird also für jeden folgenden Haushaltsgesetzgeber – das sind entweder wir oder es gab eine Wahl dazwischen, dann ist das jemand anderes – festgelegt, wieviel Geld in diesem Bereich mindestens ausgegeben werden soll. Und man kann sich sicher auf eine Mindestsumme verständigen. Was dann in unseren Augen keinen Sinn macht so richtig, ist, die dann jedes Jahr zu erhöhen, weil dann brauchen wir keine Mindestsumme, sondern dann können wir einfach den Haushalt ins Gesetz werfen.
Das ist so der grundlegende Kritikpunkt, den wir an der Sache hatten und auch immer noch haben, weil eine gute Jugendarbeit immer auch daran geknüpft werden muss, was denn am Ende tatsächlich erreicht wird. Und man hat noch keine gute Jugendarbeit gemacht bzw. noch keinen Qualitätssprung gemacht, wie Frau Rothe-Beinlich das ausgedrückt hat, wenn man die Summe verzehnfacht, die man reinsteckt,
sondern es geht durchaus um die Frage: Was kommt denn hinten bei raus? Also was haben wir denn erreicht? Und als wir vor zwei Jahren über dieses Thema „Schulsozialarbeit“ gesprochen haben, hatten wir in dem Gesetz auch drinstehen, dass alle zwei Jahre eine Evaluation erfolgen soll, was mit den Mitteln passiert ist und was erreicht werden konnte – vor zwei Jahren. Es wäre jetzt al
Was haben die Mittel die letzten Jahre verbessert und was sind überhaupt Indikatoren – und die Frage stellt sich bei der Jugendarbeit durchaus –, nach denen wir erfolgreiche Jugendarbeit messen?
Das sind unsere Kritikpunkte zu dem Thema – also einmal die Festsetzung im Gesetz und dann jedes Jahr ändern, immer gerade das, was man gerade im Haushalt erreicht hat. Das ist gerade mit Blick auf eine völlig unsichere Finanzsituation des Freistaats schwierig. Das Zweite: Outcome vor Input. Es geht um die Frage: Was kommt am Ende dabei raus? Und das fehlt mir bei dieser Debatte viel zu häufig.
Wir diskutieren das gerne im Bildungsausschuss, gern im Sozialausschuss, von mir aus auch im Haushalts- und Finanzausschuss. Uns ist durchaus bewusst, dass es für die Träger immer eine schwierige Situation ist, in den Kommunen sicherzustellen, dass sie die Jugendarbeit gewährleisten können, wenn sie nicht ganz genau wissen, wie viele Mittel sie zur Verfügung haben. Und ich weiß, dass diese Gesetzgebung immer ein Vehikel dazu ist. Aber vielleicht müssen wir dann mal grundlegend darüber sprechen, wie wir eine stabile Finanzierung von kinder-, jugend- und familiengerechter sozialer Infrastruktur, wie es hier im Gesetzestitel steht, gewährleisten können.
Wir freuen uns auf den Austausch in allen Ausschüssen – das sage ich für meine Kollegen gleich mit. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Ja, der Slogan, auf den man es sozusagen im Kern bringen kann, liebe Kollegin Baum, ist: Bei der Jugend spart man nicht.