chen jetzt – gemäß der Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer soeben hier vorn – weiter mit dem Tagesordnungspunkt 2.
Ich darf jetzt hier um Ruhe bitten. Es handelt sich um die Abstimmung der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mit dem bis soeben amtierenden, sitzungsleitenden Präsidenten. Da sind auch bitte Sie jetzt ruhig. Ich bitte jetzt hier auf allen Seiten um Ruhe, sonst unterbreche ich die Sitzung – wenn Sie unbedingt hier heute Abend noch viel Spaß haben wollen.
Dann erteile ich Ihnen jetzt einen Ordnungsruf. Er hat darum gebeten. So, meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung. Wir treffen uns um 18.00 Uhr wieder hier. Bis dahin haben Sie sich bitte beruhigt.
Sicherstellung und Weiterent- wicklung regionaler Gesund- heitsstrukturen – Initiierung ei- nes Modellprojektes zur Ver- sorgungsplanung Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2056 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5402 -
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Stange.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu dem Antrag der Fraktion bzw. der Gruppe der FDP in der Drucksache 7/2056 – „Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungs-
planung“: Durch den Beschluss des Landtags in der 54. Sitzung am 22. Juli 2021 wurde der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 16. September 2021, in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2021 sowie in seiner 39. Sitzung am 11. November 2021 sowie in der 41. Sitzung am 9. Dezember 2021 und in der 48. Sitzung am 28. April 2022 beraten. In der 39. Sitzung am 11. November 2021 hat der Ausschuss eine mündliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss möchte durch die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags dokumentieren. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Stange. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der etwas größeren Aufregung nun zu einem Antrag, der sachorientiert ist, der leider keine Mehrheit gefunden hat, aber ein zentrales Problem in unserer Gesundheitslandschaft vor allem hier im Land adressiert,
nämlich die grundsätzliche Frage, wie wir unsere Gesundheitsstrukturen in diesem Land zukünftig gestalten wollen. Und das ist, glaube ich, jedem bewusst, dass wir erhebliche Probleme in unserer Gesundheitsstruktur haben. Er ist nicht nur, aber vor allen Dingen geprägt durch den Fachkräftemangel bei den Ärztinnen und Ärzten, bei den medizinisch Tätigen, bei den Pharmazeuten und auch bei dem medizinischen Personal in Gänze. Er ist aber vor allen Dingen auch dadurch geprägt, dass wir in diesem Land viele Jahre lang, auch unter Rot-Rot-Grün, keine Strukturplanung erleben konnten. Es ist Aufgabe des Landes, unter anderem über den Landeskrankenhausplan bedarfsadäquate, wirtschaftliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertig versorgende Gesundheitsstrukturen sicherzustellen. Davon kann leider nicht mehr die Rede sein. Wir haben mit diesem Antrag einen Versuch gewagt, das, was man im Allgemeinen unter gesundem Menschenverstand versteht, in die Politik zu übertragen.
Wenn du Versorgungsstrukturen planst, dann schaue dir bitte an, über was du redest. Welchen Bedarf hast du denn in den Regionen und wie soll dieser Bedarf tatsächlich versorgt werden? Und wir wissen doch, die Bedarfe ändern sich, weil sich die Bevölkerungszusammensetzung – Stichwort „demografischer Wandel“ –wandelt. Eine älter werdende Bevölkerung hat einen anderen Versorgungsbedarf als eine jüngere Bevölkerung. Auf gut deutsch: Wir haben einen höheren ambulanten als einen stationären Versorgungsbedarf. Das führt zur absurden Situation, weil das Land eben seiner Planungsverantwortung seit Jahren nicht gerecht wird, dass wir Häuser in wirtschaftlicher Schieflage haben, weil sie mit Strukturen versorgen, für die es faktisch keinen Bedarf gibt. Das merkt jeder Krankenhausgeschäftsführer daran, wenn er Ende des Jahres mit den Kolleginnen und Kollegen der Krankenkassen nicht nur über Budgets verhandelt, sondern vor allen Dingen die Abrechnungen über die Bedarfe des Vorjahres bespricht. Das sind die sogenannten Ambulantisierungsfälle, also die Fälle, die im Krankenhaus erbracht worden sind, aber da eigentlich nicht hingehören.
Ich habe eben davon gesprochen: Handele klug, dann kommt vielleicht auch etwas Kluges am Ende dabei heraus. Deswegen haben wir hier vorgeschlagen: Lasst uns doch bitte eine Studie machen und genau das übereinanderlegen, was viele Expertinnen und Experten seit Jahrzehnten fordern, nämlich ambulanten und stationären Versorgungsbedarf übereinanderzulegen und aus diesen Erkenntnissen abzustrukturieren, welche Versorgung ich in den Einzelbereichen brauche. Ad eins, ist abgelehnt. Das ist jetzt übrigens eines der zentralen Kritikpunkte am aktuellen Prozess des Landeskrankenhausplans, dass es nämlich keine Zahlen, Daten und Fakten gibt. Zweitens ist die Frage: Was machen wir denn eigentlich mit den Gesundheitsstandorten, die vielleicht dauerhaft keine Wirtschaftlichkeit mehr im Bereich des Krankenhauses oder einer originär stationären Versorgung ergeben? Auch da haben Expertinnen und Experten schon vorgedacht. Es gibt subsidiäre Strukturen, die Gesundheitsstandorte erhalten, und zwar so, dass in der Region die Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden können.
Das sind die sogenannten Modellvorhaben, die wir gefordert haben. Da gibt es einige in anderen Bundesländern. In Brandenburg gibt es ein erfolgreiches, es gibt eines in Sachsen, es gibt verschiedene weitere auch in Hessen. Auch da haben wir gesagt: Die sogenannten IGZ oder die ASZ, lasst uns diese Strukturen ansehen. Das war im Übrigen
Der letzte Punkt ist tatsächlich das, was aktuell auch in Berlin diskutiert wird: Wir brauchen, wenn wir die Dinge zusammen tun und zusammen denken, natürlich auch einen Leistungskatalog, der ambulante und stationäre Versorgung absichert, und zwar nach einem einheitlichen Preiskatalog, damit sich die Sektoren eben tatsächlich öffnen, die Sektorengrenzen überschritten werden, damit man Patienten tatsächlich im System bedarfsadäquat steuern kann und es dort keinen Wettbewerb gibt, wo Wettbewerb nicht gut ist. Und, meine Damen und Herren, auch das ist abgelehnt worden und das Dilemma haben wir jetzt. Wir haben einen aufgeblähten Prozess der Landeskrankenhausplanung, der – so unsere Vermutung und Befürchtung – nicht zu einem Ergebnis führen wird.
Dazu haben wir Ihnen des Weiteren einen Antrag vorgelegt, der sich quasi wie eine Leistungsbeschreibung für eine Ausschreibung zu einem solchen Gutachten liest, wie das in anderen Bundesländern ebenfalls bereits gemacht wurde: NRW, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern. Ich hoffe sehr, wenn Sie diesen Antrag ablehnen, dass Sie wenigstens dem anderen zustimmen. Um diesen ist es schade, denn hier hätten wir tatsächlich in Thüringen Neuland beschreiten können, und das wäre bitter nötig gewesen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Babette Pfefferlein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, lieber Herr Montag, vor einem Jahr haben wir ja schon mal darüber gesprochen und ja, in der Anhörung kam auch raus, Ihr Antrag hat eine gewisse Relevanz, aber ist leider an die falsche Adresse gerichtet mit dem Thema mit dem Modellprojekt. Grundsätzlich haben Sie eben viele richtige Sachen gesagt und wir sind ja auch gerade in Thüringen im Prozess mit der Zukunftswerkstatt Krankenhaus, wo gerade die Probleme, die Sie auch richtig beschreiben, diskutiert werden, und wir sind uns da an vielen Stellen sehr, sehr einig. Aber mit dem Modellprojekt, so wie Sie es hier beschreiben, ist es halt nicht zur Einigung gekommen.
Aber grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, wir sind in einem Prozess, gerade jetzt auch in Thüringen, was uns auch vor große Herausforderungen stellt, was die medizinische Versorgung anbelangt, dass wir flächendeckend eine gute Versorgung brauchen. Und da geht es eben nicht nur um Krankenhäuser, sondern auch um die ambulante Versorgung, und das ist für uns Grüne besonders wichtig, dass es da auch eine gute Verzahnung gibt für die Zukunft und dass wir vor allen Dingen vor Ort auch mit den kommunalen Parlamenten, mit den Menschen vor Ort die Gespräche führen, damit wir da auch wirklich in dieser Legislatur noch zu einem Ergebnis kommen.
Ich habe ja vor einigen Monaten eine – wie ich finde – gute Veranstaltung gehabt mit dem Titel „Zukunft der Gesundheitsversorgung in Thüringen“ und es fand ein guter fachlicher und fairer Austausch statt. Und ich finde, diese Veranstaltung müsste es viel öfter geben in diesem Format, dass halt die Menschen zusammenkommen und diskutieren, aber ich will auch in Richtung Landesregierung sagen, dass mit der Zukunftswerkstatt sich auch wichtige Personen jetzt regelmäßig treffen. Es gibt ja auch im Januar dazu die Abschlussveranstaltung, wo die Ergebnisse präsentiert werden. Ich glaube, da sind wir schon ein großes Stück weitergekommen in Thüringen.
Wie gesagt, den Antrag, den wir hier heute diskutieren, lehnen wir ab, aber das hat nichts damit zu tun, dass wir grundsätzlich dieses Thema nicht für wichtig empfinden. Wir werden dieses Thema weiter diskutieren, vor allen Dingen, dass wir eine gute medizinische Versorgung in der Stadt und auf dem Land in Thüringen haben. Das ist ein wichtiges Anliegen – nicht nur für uns, ich darf jetzt hier für die Koalition sprechen für diesen Antrag. Aber für den Antrag, den wir heute hier diskutieren, gibt es leider von unserer Seite eine Ablehnung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Abgeordneter Zippel.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich den vorliegenden Antrag der FDP mit zwei Worten beschreiben müsste, würde ich sagen: „Ja, aber.“ Ja, weil die Grundtendenz des Antrags erst einmal richtig ist. Die Ambulantisierung
wie auch die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung können enorme Kostenersparnisse für das Gesundheitssystem bringen, und zwar ohne einen Qualitätsverlust der Gesundheitsversorgung zu bewirken.
Und jetzt kommt das Aber: Der Adressat dieser Vorschläge ist einfach der falsche. Strukturelle Reformen wie diese müssen aus dem Bundesgesundheitsministerium kommen, wo sie auch richtigerweise in den letzten Jahren vorangetragen wurden. Eine Modellregion in Thüringen umzusetzen, wäre zwar ein eleganter Weg, die Themen „Ambulantisierung“ und „Sektorenübergreifende Versorgung“ voranzubringen, ohne in Bundeskompetenzen einzugreifen, allerdings verweise ich hier auf unseren Antrag „Garantiert gut versorgt – medizinische Leistungen in ganz Thüringen sicherstellen“. Nach meiner Ansicht haben wir dort einen umfassenderen Ansatz gewählt, der auch Digitalisierung und den ländlichen Raum in den Blick nimmt.
Ein weiteres Aber: Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Grundlage des Antrags der CDU-Fraktion „Garantiert gut versorgt […]“ haben wir eine Zukunftswerkstatt zur innovativen Krankenhausplanung ins Leben gerufen. Diese verfolgt auch jene Ziele weiter, welche die FDP in ihrem Antrag beschreibt. Deshalb wäre es schlicht nicht zielführend, diese Planung durch eine herausgegriffene Gesundheitsregion zu zerstückeln.
Sie sehen also, wir kommen als Fraktion zu einem ambivalenten Urteil über den Antrag. Der Antrag ist zwar inhaltlich nicht falsch, allerdings ist er in dieser Form überflüssig. Wir können dem Antrag guten Gewissens weder zustimmen noch ihn ablehnen, konsequenterweise werden wir uns deshalb enthalten. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Herr Montag, Ihre Analyse war gut. Sie hatten viele gute Ideen und haben auch in vielen Dingen recht, aber der Dreh- und Angelpunkt der meisten Probleme im deutschen Gesundheitswesen, so auch in Thüringen, sind die Fragen der Finanzierung und der Personalausstattung. Das Thema wird regelmäßig von allen Beteiligten thematisiert. Solange diese
essenziellen Voraussetzungen nicht von den Verantwortungsträgern in der Gesundheitspolitik – in der Gegenwart, aber auch für die Zukunft – geregelt werden, bewegen wir uns immer wieder im Kreis. Es wird versucht, aus dem planwirtschaftlich entstandenen Mangel mit kleinen Korrekturen die Versorgung zu verbessern. Das gelingt aber nicht, wenn die sprichwörtliche Decke, an der alle ziehen, zu kurz ist. Da helfen auch Modellprojekte wenig.
In der ersten Lesung des Antrags der FDP habe ich dieses grundlegende Problem bereits thematisiert: Die Kliniken sind chronisch unterfinanziert. Das bestätigt auch die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. in der Anhörung, Zitat: „Sollten sich allerdings die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser nicht nachhaltig verbessern, droht auch in Thüringen ein Krankenhaussterben mit einschneidenden Folgen für die wohnortnahe Versorgung, nicht nur im stationären Bereich.“
Auf Bundesebene wurden die Bundes-KV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft durch den Gesetzgeber beauftragt, ein gemeinsames Gutachten zur Weiterentwicklung des ambulanten Leistungskatalogs in Auftrag zu geben. Die im FDP-Antrag unter II.3 geforderte Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs ist somit nicht parallel in Thüringen erforderlich, das meint zumindest die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen in der schriftlichen Anhörung. Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen weist ebenso darauf hin, dass trotz des hohen Innovationspotenzials der neuen Technologien die Telemedizin auf absehbare Zeit den direkten Arzt-Patienten-Kontakt nur in Einzelfällen ersetzen kann. Telemedizinische Angebote ersetzen nicht den Arzt vor Ort. Zu Recht vermutet die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, dass strukturelle und digitale Veränderungsprozesse auch nur mit einer Investitionsbereitschaft und Zusage des Freistaats Thüringen gelingen können. Eine berechtigte Frage stellt sich obendrein: wie die langfristige Finanzierung der laufenden Betriebskosten nach Beendigung von Modellprojekten, wie beispielsweise das von der FDP vorgeschlagene, durch den Freistaat erfolgen soll. Schon jetzt kommt die Landesregierung nicht ihren grundlegenden finanziellen Verpflichtungen nach. Die Landesärztekammer Thüringen begrüßt eine sektorübergreifende Planung der Leistungserbringung. Das gemeinsame Landesgremium in Thüringen kann nach § 90a SGB V sektorübergreifende Ansätze planen und Empfehlungen an den Landeskrankenhausplanungsausschuss und den Zulassungsausschuss abgeben. Leider musste die Landesärztekammer konstatieren, dass diese Möglichkeit bisher nicht von der Landesregierung genutzt wurde. Aus
Sicht der Landesärztekammer ist daher politische Aufgabe, ein Modell zu schaffen, wie notwendige ambulante Facharztleistungen, die zuvor im Krankenhaus erbracht wurden, geplant und neu finanziert werden. Die bloße Umwandlung eines kleinen Krankenhauses in ein ambulantes Facharztzentrum ist sonst weder finanzierbar noch vereinbar oder umsetzbar mit den bereits vor Ort tätigen ambulanten Fachärzten. Noch einmal auf die Situation der ambulanten Fachärzte eingehend wiederhole ich die Forderung, die leistungsfeindliche Budgetierung endlich abzuschaffen. Machen Sie sich im Bund dafür stark!