Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke erst einmal für die Vorlage des Berichts. Ich bin mir auch nahezu sicher, dass alle den Bericht aufmerksam gelesen und studiert haben. Wir haben es ja auch schon gehört, am 1. März 2019 ist das Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in Kraft getreten. Ich danke an dieser Stelle auch schon einmal allen Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Jahren mit der Umsetzung des Gesetzes befasst waren und die entsprechenden Dokumentationen auch vorgenommen haben.
In der Beteiligtentransparenzdokumentation werden alle an einem Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags oder der Thüringer Landesregierung mitwirkenden natürlichen und juristischen Personen erfasst. Damit soll das Ziel verfolgt werden, im Bereich Gesetzgebung mehr Transparenz zu schaffen und unter anderem auch der Korruption entgegenzuwirken. Wenn es heute darum geht, die Wirkungsweise und die Ergebnisse zu bewerten, so sind insbesondere die Darstellung unter Punkt F, nämlich Bewertung, Handlungs- und Änderungsempfehlungen, von besonderem Interesse. Dabei kommt man zu dem Fazit, dass das Gesetz und die auf dessen Grundlage betriebene Dokumentation sich grundsätzlich bewährt haben, dass das Beteiligtentransparenzdokumentationsge
setz auf eine breite Akzeptanz seitens der dokumentationspflichtigen Beteiligten als auch der interessierten Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb Thüringens stößt und dass kein Rückgang der Bereitschaft zur Beteiligung an schriftlichen Anhörungsverfahren zu erkennen ist. Anschließend wird auch noch erklärt, wie ausführlich das Interesse anderer Landtage und Wirtschaftsvertreter an dem Gesetz ist. Die Bewertung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes könnte letztlich nicht lobenswerter ausfallen. Daher wird auch im Moment kein Handlungs- und Änderungsbedarf – zumindest an dieser Stelle – gesehen. Was mir aber fehlt, ist natürlich ein Stück weit die intensivere kritische Blickrichtung, insbesondere, weil bereits in den Beratungen des Gesetzentwurfs im Jahr 2019 auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen wurde. Stattdessen wird lediglich darauf verwiesen, dass es diese Bedenken gab, die dann im Endeffekt auch wohl im Wesentlichen berücksichtigt wurden. Das ist so zum Ausdruck gebracht. Angesichts der geäußerten Bedenken im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens – und ich erinnere da an die verfassungsrechtlichen Ausführungen des vormaligen Abgeordneten Scherer – hätte ich mir dann doch ein bisschen eine intensivere Beschäftigung auch mit dieser Thematik zumindest in diesem Bericht gewünscht – aber sei es drum. Es findet auch in dem Bericht eine Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Belangen statt. Das ist dann zumindest auch Bestandteil dieses Berichts.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht wegleugnen lässt sich, und das gehört natürlich auch dazu, wenn wir allumfassend über den Bericht reden, dass festgestellt wird, dass die Pflege und die Verwaltung der Datenbank mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand ausgeführt wird. Am Ende kommt man auf eine dargestellte Wochenarbeitszeit von insgesamt 49 Wochenarbeitsstunden in den unterschiedlichsten Bereichen und Referaten. Hinzu kommt natürlich auch noch der erhebliche Mehraufwand in den Geschäftsstellen der Ausschüsse. Der Gesetzentwurf hat also wie erwartet eine Vielzahl von Verwaltungshandeln nach sich gezogen und zumindest, das muss man hier sagen, erfüllt er natürlich seinen Zweck, aber auf der anderen Seite wird dem immer wieder ausgerufenen Ziel des Abbaus der Demokratie damit dann wohl nicht entgegengewirkt. Aber sei es drum. Augenblicklich gibt es ja hinsichtlich parlamentarischer Transparenz weitere Gesetzesinitiativen, die bereits in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden sind. Herr Korschewsky hat darauf schon hingewiesen. Für die dortige Behandlung ist dieser Bericht natürlich nunmehr ebenso eine wichtige und auch aussagekräftige Grundlage, wenn es um die Frage
geht, inwiefern weitere Regelungen erlassen werden sollen bzw. wie sich die Erfahrungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung gestalten werden. Das soll es eigentlich gewesen sein. Ich bedanke mich natürlich nochmals für die Berichterstattung und für die Auswertung und danke für die geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht zu Beginn noch einmal trotzdem ein kurzer historischer Abriss zu dem Gesetz. Als wir das 2019 erarbeitet und eingeführt haben, war es ein Novum in der Bundesrepublik. Es gab auch hier im Thüringer Landtag schlicht und ergreifend keinen legislativen Fußabdruck. Seitdem haben sich viele andere Bundesländer an unserem Gesetzentwurf und an unserem Gesetz ein Beispiel genommen und ähnliche Regelungen eingeführt. Trotzdem – und das kann man, glaube ich, auch mit Stolz sagen – hat Thüringen einen Spitzenplatz bei der Transparenz und das auch tatsächlich verbrieft zum Beispiel durch Transparency. Ich glaube, dass das etwas ist, womit wir hier als Thüringer Landtag sehr zufrieden sein können.
Trotzdem gibt es einige Evaluationsergebnisse, auf die würde ich gern noch mal eingehen. Sie zeigen, dass es ein gutes Gesetz ist, das sich grundsätzlich bewährt hat, dass der Abschreckungseffekt, der im Gesetzgebungsverfahren vermutet wurde, dass es also keine oder mangelnde Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren geben könnte, nicht besteht, dass sich auch die Befürchtung, die die CDU zum Beispiel in der Debatte noch eingebracht hat, dass es ein Bürokratiemonster werden könnte, nicht bewahrheitet hat und dass in der Praxis aufgetauchte Anwendungsprobleme unproblematisch gelöst werden konnten.
Solche Anwendungsfragen sind auch nicht unüblich, gerade weil es eben ein neues Gesetz war ohne Vergleichsmöglichkeiten und bestimmte Vorgänge schlicht und ergreifend auch erst eine gewisse parlamentarische Praxis und parlamentarische Übung brauchen.
Doch gibt es trotzdem ein recht großes Interesse auch von außerhalb. Zum Beispiel erlauben statistisch erhobene Zugriffszahlen zumindest einen groben Einblick in die Nutzung und zeigen auch, dass diese Zugriffszahlen stetig wachsen und auch von Beteiligten selbst gut angenommen werden, weil auch die damit gut dokumentieren können, wie sie sich in die parlamentarische Arbeit einbringen und das auch tatsächlich für sie selber ein Aushängeschild ist.
Änderungsbedarf im engen Sinne wird daher am Gesetz nicht gesehen. Ich möchte an der Stelle trotzdem noch mal darauf hinweisen, dass wir hier im parlamentarischen Verfahren zwei Gesetzentwürfe haben, die sich auch noch mal mit Transparenzmaßnahmen in der Lobbyarbeit beschäftigen – einer auch von uns. Was ich mir wünschen würde, ist, dass wir die in den nächsten Wochen und Monaten beraten, sodass wir in Ergänzung oder quasi als Konglomerat zu diesem Gesetzentwurf eine gute Ergänzung finden, die unsere parlamentarische Arbeit weiter transparenter und damit auch nachvollziehbarer macht für die Menschen, für die wir die machen, nämlich für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Gruppe der Bürger für Thüringen Frau Abgeordnete Bergner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Heute möchte ich die Abgeordneten loben, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Es ebnet den Weg zu mehr Bürgernähe. Der Name „Thüringer Beteiligtentransparenzgesetz“ ist zwar unaussprechlich und auf das erste Hören hin unverständlich. Dabei geht es um eine einfache Sache. Wer die Gesetzgebung beeinflussen will oder beeinflusst, soll das nicht in Hinterzimmern machen, sondern im Licht der Öffentlichkeit. Einfach, aber keineswegs selbstverständlich. Natürlich sind mit dem zum 1. März 2019 eingeführten Transparenzdokumentationen nicht die Probleme ungleichgewichtiger Lobbyeinflüsse auf Regierung und Parlament gelöst – schon gar nicht die umgekehrte Richtung. Wem hören Regierung und Parteien zu? Wurden in der Coronakrise Stimmen von Wissenschaftlern oder kompetenten Bürgern, die die massiven Grundrechtseinschränkungen für
Ich halte es für zwingend notwendig, dass ein solches Gesetz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch gelebt wird. Warum ich das betone, möchte ich Ihnen erläutern. Die Landesregierung berief während der Coronakrise einen wissenschaftlichen Beirat, der nicht demokratisch gewählt wurde. Welche Lobbygruppen stecken hinter den Mitgliedern? Schauen wir jetzt auf die Veröffentlichungen der Landesregierung, so finden wir die Notiz, dass es einen Beirat gibt und welche Aufgaben er hat. Da fehlt schon die Transparenz, wer Mitglied des Beirats ist. Dann findet man Empfehlungen des Beirats, aber nicht, wer und mit welchen Argumenten sie ausgesprochen wurden, von Protokollen der Sitzungen ganz zu schweigen. Und es gibt Protokolle zu den Beratungstreffen, die unter dem Namen „Eulengremium“ liefen. Diese konnte ich nicht finden. Dann frage ich mich, wieso die Landesregierung gegen ihr noch in der letzten Legislatur erschaffenes Gesetz verstößt. Oder versteckt sie sich dahinter, dass mündliche Äußerungen nicht transparent gemacht werden müssen?
Die Transparenz ist umso wichtiger, da sich jetzt zunehmend herausstellt, dass von der Regierung Fehlentscheidungen getroffen wurden, die es jetzt aufzuarbeiten gilt. Deshalb besteht hier nach wie vor Handlungsbedarf. Es stellt sich die Frage: Ist das Gesetz in diesen Punkten noch lückenhaft oder liegt hier ein klarer Gesetzesverstoß vor? Ich frage mich: Wie stellen wir sicher, dass dieses Gesetz auch eingehalten wird? Wie erfahren die Bürger und wir Abgeordneten davon, wenn dem nicht so ist? In Fällen der Landesgesetzgebung kann die Beteiligungsdokumentation helfen, verzerrte Einflüsse aufzuklären und schrittweise zu überwinden, so es konsequent angewendet wird. Wir Bürger für Thüringen ermutigen alle, die Dokumentation in diesem Sinn als Stachel zu mehr Demokratie zu nutzen.
Denn das hier evaluierte Gesetz ist fortschrittlich, wird teils bundesweit als vorbildlich angesehen. Es ist mehr als ein Lobbyregister. Es werden nicht
nur Akteure, Auftraggeber und Finanzierung etwa von Gutachtern offengelegt, sondern ein legislativer Fußabdruck soll dokumentiert werden, Einflüsse von Vertretern eigener oder fremder Interessen auf den Prozess der Entscheidung jedes einzelnen Gesetzes. Insgesamt denke ich, dass das Transparenzdokumentationsgesetz weiter in Kraft bleiben soll und es nach den hier aufgezeigten Lücken ggf. weiterentwickelt werden sollte. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt hat Frau Dr. Bergner zu Beginn ihrer Rede ein Lob ausgesprochen in Richtung all derjenigen, die das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz auf den Weg gebracht haben. Liebe Frau Bergner, dieses wäre nur halb so vergiftet, wenn Sie zumindest erfasst hätten, worum es in diesem Gesetz tatsächlich geht.
Denn, das muss ich Ihnen leider so sagen, dokumentationspflichtig sind schriftliche Äußerungen, wie beispielsweise Stellungnahmen und Anregungen, die sich auf ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung beziehen – leider nicht mehr und auch nicht weniger.
Genau deshalb werde ich am Ende meiner Rede auch noch mal zu dem Schluss kommen, warum es leider mitnichten ein Lobbyregister ist, warum wir dieses zusätzlich ergänzend einfordern und warum wir trotzdem in Thüringen in gewisser Weise stolz sein können, als erstes Bundesland ein solches Transparenzbeteiligungsdokumentationsgesetz auf den Weg gebracht zu haben – auch wenn es einen unaussprechlichen Titel hat; da sind wir uns einig, Frau Dr. Bergner.
Erst mal will ich sagen: Auch wir freuen uns, dass die Bewertung des Berichts so positiv ausgefallen ist – es wird kein akuter Änderungsbedarf gesehen – und dass durch das Gesetz auch das von uns verfolgte Ziel erreicht worden ist: Transparenz bei Gesetzgebungsprozessen herzustellen und damit die Demokratie zu stärken.
Ich will es noch mit ein paar Zahlen unterlegen: In der laufenden Legislatur wurden bis zum 31. Juli 2022 bereits 149 Gesetzentwürfe mit 1.249 Beteiligungsvorgängen im Register dokumentiert, was hauptsächlich – zu 86 Prozent – schriftliche Anhörungen waren. Erfreulich ist, dass der Transparenzwille der Einflussnehmenden hoch ist. Dass das nicht so ist, war eine große Befürchtung von einigen, die damals nicht zugestimmt haben. 69 Prozent haben ihr Einverständnis gegeben, dass ihr schriftlicher Beitrag im Register veröffentlicht wird, nur 24 Prozent sprachen sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Beiträge aus. Das waren übrigens spannenderweise überwiegend die kommunalen Spitzenverbände, die nicht wollten, dass das veröffentlicht wird. Das müssen die Spitzenverbände erklären, warum, das habe ich bis heute nicht verstanden.
Erfreulich ist auch, dass immer mehr Bürgerinnen auf das Register zugreifen. Im Jahr 2020 waren es 2.677 unterschiedliche Besucherinnen bei insgesamt 6.024 Besuchen, im Jahr 2021 schon 3.338 unterschiedliche Besucherinnen bei insgesamt 14.037 Besuchen. Uns zeigt das: Da gibt es noch jede Menge Potenzial und auch – ich sage mal – Aufforderung an uns Abgeordnete, das Transparenzregister noch bekannter zu machen, denn wir haben mit der Einführung der Beteiligtendokumentation in Thüringen tatsächlich etwas Besonderes auf den Weg gebracht. Das allererste Mal – meine Kollegin Lehmann hat das gesagt – wurde in Deutschland das Modell des legislativen Fußabdrucks durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben. Vergleichbares gibt es bisher nur in Berlin, in Kraft seit dem 4. November 2021.
Transparency International hat unseren Vorstoß dann auch – Knut Korschewsky hat es schon erwähnt – mit Platz 1 im deutschlandweiten Lobbyranking quasi gekrönt. In diesem Jahr sind wir leider nur noch Platz 2, weil nämlich der Bundestag inzwischen auch ein Lobbyregister eingeführt hat. Das zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, durch die Herstellung von Transparenz Akzeptanz für die politische Arbeit zu schaffen und unsere Demokratie nachträglich zu stärken. Aber – das will ich ganz deutlich sagen, da bin ich ganz bei Knut Korschewsky – wir sollten endlich einen weiteren Schritt gehen und ein verbindliches Lobbyregister auf den Weg bringen, denn das gibt es bisher nicht.
Rot-Rot-Grün hat dafür bereits im Mai 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und dieser befindet sich nach den erfolgten Anhörungen im zuständigen Justizausschuss. Mit unserem Vorschlag geht es uns darum, politische Einflussnah
me auf staatliche Entscheidungen offenzulegen – in Ergänzung zum legislativen Fußabdruck. Unser Gesetzentwurf enthält – das fanden wir auch wichtig, wir erinnern uns alle an die Maskendebatten etc. – verschärfte Regelungen für Abgeordnete bezüglich Nebeneinkünften, Nebentätigkeiten und Spenden.
Lassen Sie mich noch mal zusammenfassen: Die Evaluierung hat gezeigt – und da schaue ich auch in Richtung CDU und AfD, die es in der letzten Legislatur ganz falsch fanden, einen solchen Vorschlag auf den Weg zu bringen –, dass die anfänglichen Befürchtungen und die Skepsis gegenüber zu viel Transparenz haltlos waren; so habe ich auch die Rede von Herrn Schard verstanden. So hat beispielsweise die Dokumentationspflicht gerade nicht davor abgeschreckt, sich an gesetzgeberischen Vorhaben zu beteiligen, ganz im Gegenteil.
Und nun hoffe ich, dass alle demokratischen Fraktionen und Gruppen in diesem Haus einen weiteren Schritt wagen und mit uns das Lobbyregister auf den Weg bringen. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer Demokratie und das Lobbyregister würde es ermöglichen, Strukturen der Einflussnahme transparent zu machen und so Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Aber dahin ist es noch ein Stückchen Weg und ich hoffe, den gehen wir auch noch gemeinsam. Vielen herzlichen Dank, auch noch mal für den Bericht an die Landtagspräsidentin.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstes erhält Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.
Er verzichtet, das ist sehr vorbildlich von ihm. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt auch auf einen Redebeitrag verzichtet. Dann schaue ich ins Rund: Es gibt keine weiteren Redebeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt, abstimmen werden wir an dieser Stelle auch nicht. Deswegen schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir treten jetzt bis 21.35 Uhr in eine Lüftungspause ein. Danach rufen wir den Tagesordnungspunkt 79 auf.