Das Wort erhält zunächst der Abgeordnete Kowalleck für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 29. September 2022 und in seiner 60. Sitzung am 4. November 2022 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es kam zu folgender Beschlussempfehlung des Ausschusses: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:
2. In Artikel 5 Nr. 7 erhält in Buchstabe a Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Beamte wegen der Entfernung seiner ständigen Familienwohnung vom Dienstort an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft, so gilt Satz 1 auch für den Weg zwischen der Familienwohnung und der Dienststelle sowie für den Weg zwischen der Familienwohnung und der Unterkunft.“
Meine Damen und Herren, ich habe schon erwähnt, dass wir eine entsprechende Anhörung durchgeführt haben. Der Gesetzentwurf wurde von den Anzuhörenden grundsätzlich begrüßt, insbesondere die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse und die Erhöhung der Ausbildungsentgelte. Die kommunalen Spitzenverbände sahen keine weiteren Einwände bzw. Bedenken. Der Beamtenbund und die Steuergewerkschaft sowie der Lehrerverband verwiesen auf die Problematik der amtsan
gemessenen Alimentation und die damit verbundenen Klagen. Der DGB und die Gewerkschaft der Polizei sowie der Beamtenbund verwiesen weiterhin auf die Versorgungsempfänger und die Auszubildenden hinsichtlich einer Einmalzahlung der Coronaprämie und deren Übertragung. So weit verschiedene Stellungnahmen der Anzuhörenden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Kießling das Wort.
Einen wunderschönen guten Tag! Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, die Notwendigkeit des heute hier zu beratenden Mantelgesetzes ist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 im Verfahren 2 BvL 4/18 zurückzuführen. Hier wurde dem Besoldungsgesetzgeber aufgegeben, die Entwicklungen der Lebensverhältnisse zu beachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich in gebotenem Umfang anzupassen. Um diese notwendige kontinuierliche Anpassung geht es hier nun in diesen 111 Seiten der Drucksache 7/6292. Ich möchte jetzt nicht, wie im Haushalts- und Finanzausschuss üblich, Seite für Seite durchgehen, denn wir haben noch 80 Tagesordnungspunkte heute. Aufgrund der Tarifergebnisse und der Verständigung in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 29. November 2021 auf die Anpassungen und Entgelterhöhungen im öffentlichen Dienst der Länder ist nun gemäß Thüringer Besoldungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetz eine Anpassung um 2,8 Prozent notwendig zum 01.12.2022, da das Gericht auch auf das Problem einer Missachtung des Alimentationsgebots und auch des Abstandsgebots hingewiesen hat. Auch ergaben sich unter anderem Anpassungen bei den Familienzuschlägen, Anpassungen bei der Telearbeit und dem geltenden Dienstunfallschutz. Ein Beispiel für die Anpassung im Mantelgesetz ist die Erweiterung des Unfallschutzes – so wurde dieser nun auch für die unmittelbaren Wege zwischen der Arbeitsund Dienststelle bzw. Wohnort und dem direkten Umweg, um sein Kind in fremde Obhut zu geben oder aus fremder Obhut abzuholen, erweitert, was von uns als AfD-Fraktion auch sehr begrüßt wird. Diese Neuregelung in § 26 Abs. 2 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes wird sicherlich auch
Der Änderung der sprachlichen Formulierung zur Klarstellung bezüglich der Fahrten zwischen Familienwohnung und Unterkunft gleichermaßen der Fahrten zwischen Familienwohnung und Dienststelle in Vorlage 7/4427 vonseiten Rot-Rot-Grün kann zugestimmt werden von unserer Seite aus.
Entlastung bei den steigenden inflationsbedingten und hausgemachten Energie- und sonstigen Kosten erfahren auch die Beamtenanwärter mit 50 Euro ab dem 1. Dezember 2022 in den Anwärtergrundbeträgen.
Auch die Anpassung der Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung und der Erschwerniszulageverordnung mit den Erhöhungen der Beträge ist zu begrüßen.
Die Korrekturen im Thüringer Altersgeldgesetz gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf sind insoweit nachvollziehbar, jedoch die Änderung in § 16 Abs. 1 eben nicht. Hier soll das Wort „Mitgliedstaat“ durch die Worte „anderer Mitgliedstaaten“ ersetzt werden. Gemeint ist damit, dass Deutschland als EU-Mitgliedstaat bei dieser Regelung des Altersgeldes ausgeschlossen werden soll. Diese Regelung bezieht sich auf freiwillig ausscheidende Beamte, welche ihre Dienstzeit oder ihren Dienstsitz in Deutschland haben und nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in Deutschland weiterarbeiten. Diese sollen nun gegenüber jenen schlechtergestellt werden, welche in einem anderen Mitgliedstaat der EU weiterarbeiten oder arbeiten möchten. Der Grund für die Einführung eines Altersgeldes auf Bundesebene war unter anderem, dass der sich aus der Nachversicherung der Rentenversicherung ergebende deutlich geringere Rentenanspruch als Hemmnis für die Mobilität und Flexibilität der Bediensteten erwiesen hat. Es sollten die mit der Nachversicherung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile abgebaut werden, welche der Europäische Gerichtshof im Juli 2016 festgestellt hatte. Diese Nachteile wurden mit der Gesetzesänderung im Thüringer Landtag in der Drucksache 7/3300 vom 10. Mai 2021 mit Rechtswirkung zum 01.11.2021 abgestellt und somit wurde dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs entsprechend Genüge getan. Doch nun soll diese Rückwirkung entsprechend rückwirkend für ehemalige Thüringer Beamte auf Lebenszeit des Landes, der Gemeinden, der Landkreise und anderer Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für ehemalige Richter auf Lebenszeit des Landes, die ab dem 13. Juli 2016 und vor dem 1. November 2021 den
Antrag, aus dem Beamten- oder Richterverhältnis entlassen zu werden, gestellt haben, teilweise wieder geändert werden. Dieser Personenkreis soll nun rückwirkend ausgeschlossen werden, sofern er in Deutschland war und in Deutschland geblieben ist und auch hier weiterarbeitet und eben nicht in ein EU-Ausland gegangen ist, um entsprechend zu arbeiten. Dies widerspricht dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auch dem Rückwirkungsverbot.
Daher hat die AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/6649 einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/6614 gestellt, mit dem Hintergrund, diese rückwirkende Änderung nicht durchzuführen und somit die Änderung mit den Wörtern „einem anderen Mitgliedstaat“ ersatzlos zu streichen. Diese Änderung betrifft einen kleineren Kreis der Antragsteller. Mit Annahme unseres Änderungsantrags würden dann unnötige Klagen gegen den Freistaat vermieden werden können. Ich bitte und appelliere daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Im Übrigen möchte ich hier zum Schluss noch mal anmahnen, ein vernünftiges, zukunftsgewandtes Personalentwicklungskonzept vonseiten der Landesregierung zu verfolgen, was auch mit einem Stellenabbaupfad einhergehen sollte, statt mit einem stetigen Stellenaufwuchs, den wir uns jetzt wieder im Haushalt 2023 ansehen können. Das ist auch regelmäßig die Mahnung des Landesrechnungshofs von Thüringen, dort genauer hinzugucken. Auch appelliere ich hier, die Kosten der Pensionen mit im Blick zu behalten, denn die Pensionslasten sind auch vom Steuerzahler zu tragen. Allein die Mehrkosten aus diesem Gesetz, was wir heute beschließen wollen, betragen ca. 59 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023 für das Land und etwa geschätzte 6 Millionen Euro jährlich für die Kommunen.
Dem Gesetzentwurf mit den vielen Veränderungen, was ich gerade kurz skizziert hatte, stimmen wir natürlich zu, bis auf – wie gesagt – unseren Änderungsantrag. Da bitte ich entsprechend um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil es hier kurz Unruhe gab, nur die Information, dass wir nach diesem Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 73 aufrufen, noch vor der Mittagspause. Dann fahren wir weiter fort in der Tagesord
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer live und auch an den Bildschirmen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetz regeln wir heute die zugesicherte und verfassungsgemäß notwendige Übertragung der Tariferhöhung von 2,8 Prozent ab Dezember dieses Jahres auf die Beamtenbesoldung. Das betrifft sowohl die Grundgehälter als auch die Zulagen, und weiterhin werden damit auch kinderbezogene Familienzuschläge nach oben angepasst. Mit der Besoldungsanpassung entstehen dem Land ab 2023 zusätzliche Kosten im Landeshaushalt in Höhe von rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Erneut stellt sich der Freistaat damit seiner Verantwortung für eine gerechte und faire Entlohnung seiner Bediensteten. Die regelmäßigen Besoldungsanpassungen sind entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Neben der Tarifentwicklung sind Nomina-Löhne, Verbraucherpreisindex, internes Abstandsgebot und der Bund-LänderVergleich der Besoldung maßgeblich. Gerne wird der fortwährende, vom Bundesverfassungsgericht implementierte Anpassungsbedarf zur verfassungsangemessenen Alimentation von Kritikern genutzt, um den Eindruck zu erwecken, dass das Besoldungsrecht nicht richtig durchdacht oder unzureichend wäre. Im Gegenteil, die Landesregierung ist in der Pflicht, die verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen, und dieser Aufgabe kommt sie auch nach. Auch wenn das bedeutet, dass wir zukünftig eventuell noch öfter über das Besoldungsgesetz beraten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, neben den Besoldungsanpassungen finden sich viele kleine Verbesserungen und Anpassungen im Gesetzentwurf. Mit der neuen Zulage für Fachleiter für die Pädagogikausbildung an den Studienseminaren wird eine weitere Regelungslücke geschlossen, die Entschädigung der Gerichtsvollzieher wird überarbeitet und Beamten der Steuerfahndung soll das gleiche Kleidergeld gewährt werden wie ihren Kollegen bei der Kriminalpolizei. Der Gesetzentwurf liegt heute bis auf kleine redaktionelle Änderungen wie in der ersten Lesung vor. Das hat Herr Kowalleck schon vorgetragen. Wir werden natürlich der pünktlichen Tarifanpassung für unsere Beamtinnen und Beamten zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich einen ganz herzlichen Dank an unsere Beamtinnen und Beamten vorausstellen, denn Sie wissen alle, gerade die vergangenen beiden Jahre haben auch insbesondere die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltung vor besondere Aufgaben gestellt, und jetzt auch mit den aktuellen Aufgaben des Ukraine-Krieges wird das natürlich nicht viel anders, sondern die Herausforderungen werden größer. Ich denke, es ist auch wichtig, hier an dieser Stelle aus Sicht des Landtags Danke zu sagen für die in den letzten Jahren geleistete Arbeit. Das ist auch ein Ansatz, den wir weiterverfolgen müssen, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten entsprechend entlohnen. Wir befinden uns gerade mit der freien Wirtschaft in einem Wettbewerb. Ich hatte das auch in der Berichterstattung gesagt, da ist es insbesondere wichtig, dass auch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse erfolgt. Die Landesregierung hat hier gehandelt und wir stimmen daher dem Vorgehen so zu. In den vergangenen Jahren bzw. in der Vergangenheit war das nicht immer selbstverständlich. Deshalb haben die Anzuhörenden die Vorgehensweise begrüßt, auch mit der Erhöhung der Ausbildungsentgelte. Das ist ein wichtiges Vorgehen, das uns auch in den nächsten Jahren begleiten wird. Ich habe ja vorhin gesagt, dass das Thema der amtsangemessenen Alimentation für die verschiedenen Anzuhörenden ein besonders wichtiges Thema war. Ich selbst habe als Abgeordneter verschiedene Anfragen an die Landesregierung in den vergangenen Monaten gestellt, weil es auch ein Thema ist, das uns zukünftig weiterhin beschäftigt. Das wurde auch an dieser Stelle bereits gesagt und die Finanzministerin hatte bei der Einbringung des Gesetzes schon gesagt, dass es da auch eine entsprechende Vorlage gibt. Die hat uns als Parlament erreicht. Gerade mit Blick auf die Alimentation sind das hohe Beiträge, die uns im Haushalt und in der Haushaltsberatung beschäftigen und das ist ein Thema, das uns gerade auch als Parlament in Zukunft beschäftigen wird.
Ich möchte hier an dieser Stelle auch noch insbesondere auf die Entwicklung im Hinblick auf das Personal eingehen. Wir hatten in der vergangenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses insbesondere die verschiedenen Personalfragen, von der Entwicklung der Personalkosten bis hin zu den Kosten der Pensionen, betrachtet. Das wird
uns auch weiterhin beschäftigen und ich habe eben auch die Ergänzungsvorlage zum Haushalt angesprochen. Das sind natürlich auch Beträge, die weiterhin im Haushalt berücksichtigt werden müssen. Wir haben vor einigen Jahren, was die Personalkosten angeht, die 3-Milliarden-Grenze gerissen. Das zeigt schon, dass hier besondere Herausforderungen für uns als Land bestehen.
Insbesondere darf man aber auch nicht nur die Personalkosten betrachten, sondern wir müssen eben auch sehen, wie wir zukünftig Nachwuchs für die Landesverwaltung anwerben. Dazu gehört ebenso ein Gesundheitsmanagement und die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Hier werden wir auch weiter dranbleiben. Wir als CDU haben insbesondere mit Blick auf ein Personalentwicklungskonzept unsere Vorstellungen dargelegt und werden da auch weiter in der Diskussion bleiben. An sich wurden schon viele Punkte genannt, die der vorliegende Gesetzentwurf enthält. Uns ist es, wie gesagt, wichtig, dass diese zeitund inhaltsgleiche Übertragung erfolgt und dass auch die Anregungen, die von den Anzuhörenden kamen, berücksichtigt werden. Das wird uns weiter beschäftigen.
Wir werden dem Gesetzentwurf so zustimmen und werden natürlich auch weiterhin, was die Personalentwicklung im Land angeht, unsere Vorschläge einbringen. Danke schön.
Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die Besuchergruppe auf der Tribüne. Damit Sie der Debatte gut folgen können: Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 31 und wir debattieren über die Anpassung der Besoldung und Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, also quasi um deren Löhne und versorgungsrechtlichen Vorschriften.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die übervolle Tagesordnung unserer Plenarsitzung und auch die Tatsache, dass schon einiges hier gesagt wurde, was ich jetzt nicht im Detail wiederholen möchte, werde ich meine Rede kurzhalten, aber ein paar grundlegende Schlaglichter auf den Gesetzentwurf dann doch legen wollen.
Eine Beamtin oder ein Beamter geht keiner Erwerbstätigkeit nach; er oder sie dient und wird auch nicht bezahlt, sondern besoldet. Korrekt gesagt, wird ein Beamter oder eine Beamtin für den Dienst vom Dienstherrn amtsangemessen alimentiert. An dieser Stelle wird schon klar, dass ein Vergleich zwischen Beschäftigten, also angestelltem Personal, und verbeamtetem Personal nicht einfach ist. Bei Angestellten wird das Gehalt in den Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt, dabei wird auch gern mal mit dem Verhandlungshilfsmittel Streik unterstützt. Bei Beamten ist Streik ausgeschlossen. Hier muss der Arbeitgeber, also der Dienstherr, die Höhe der Besoldung selbst festlegen. Dabei muss er allerdings verfassungsrechtliche Vorgaben befolgen und die Amtsangemessenheit beachten. Dies verdeutlicht aber auch die Verantwortung des Dienstherrn und in der Folge auch die Verantwortung von uns allen hier in diesem Rund. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das tun wir einmal mehr mit diesem Gesetzentwurf. Wir handeln sachgerecht und verantwortlich. Dafür danke ich auch der Landesregierung, und mit diesem Gesetzentwurf folgen wir im Prinzip genau diesem Ansatz.
Wir haben den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten, das wurde ja auch schon angesprochen, und wir haben uns darauf verständigt, die 2,8 Prozent, die die Angestellten mehr bekommen, auch für Beamtinnen und Beamte geltend zu machen, heißt, ab dem 01.12. wirksam werden zu lassen. Auch die Anwärterbezüge werden analog denen von den Auszubildenden angepasst und somit um 50 Euro monatlich erhöht. Ohne diese sogenannte zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses wäre eine Zustimmung der Fraktion Die Linke auch gar nicht möglich gewesen. Aber ein vollständiger Inflationsausgleich, wie vom tbb in der Anhörung angesprochen, kann und soll diese heutige Gesetzesänderung nicht sein.
Meine Damen und Herren, das Gesetz hat ja bekanntlich mehr zu bieten als 2,8 Prozent Alimentationserhöhung. Ich bin in der ersten Lesung bereits darauf eingegangen und möchte das hier nicht noch einmal im Detail wiederholen. Das Funktionsamt, zum Beispiel für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Lehrerausbildung, das Kleidergeld für Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder und nicht zuletzt die Regelung über Wegeunfälle beim Homeoffice sind Zeugnis einer klugen und vorausschauenden und vor allem gerechten Politik von Rot-RotGrün – und ja, all das zusammen spiegelt sich in erheblichem Maße in diesem und auch in allen folgenden Landeshaushalten wider. Auch das ist eine Konsequenz der Übernahme von Verantwortung eines Dienstherrn. Ich danke ausdrücklich der für –
und erlauben Sie mir, das so zu sagen – Alimentation, Kleidergeld und Wegeunfälle zuständigen Ministerin für diese sehr gute und vor allem im Sinne der Beamtinnen und Beamten zügige Vorlage und dem für all diese Dinge zuständigen Ausschuss hier in diesem Haus. Gerade erst in der letzten Sitzung im Haushalts- und Finanzausschuss letzte Woche sind wir zur genannten Beschlussempfehlung gekommen, dafür bedanke ich mich und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank. Als Nächstes steht auf meiner Redeliste Abgeordneter Kemmerich, den ich aber gerade nicht – nein? Dann Abgeordnete Bergner für die Gruppe der BfTh.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und ihm zugestimmt. Das ganze Thema der Beamtenbesoldung hatte in der Vergangenheit auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt und ich erinnere auch an eine Anhörung im Petitionsausschuss. Wie schon mehrfach von mir dargelegt, ist eine angemessene und auskömmliche Beamtenbesoldung nicht nur eine gesetzlich abgesicherte Forderung, sondern auch eine wesentliche Grundlage für ein funktionierendes Staatswesen, bis hin in die Landkreise und Kommunen. Doch damit ist auch ein Kernproblem beschrieben, das auch im vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst ist. Der Fokus dieses Gesetzes liegt in der den jeweiligen Besoldungsgruppen angemessenen Besoldung. Was unberücksichtigt bleibt, ist die Verteilung dieser Stellen auf Verwaltung und auf operativen Dienst. Was will ich damit sagen? Wir erleben seit Jahren einen stetigen Aufwuchs im administrativen Bereich. Die Zahl der unbesetzten Stellen im operativen Bereich wächst ebenfalls ständig an. Aber gerade diese Stellen sind es, die nah an den Menschen sind und die besonders wichtig sind. Ob es Polizisten, Lehrer, Richter oder Feuerwehrleute sind, hier wird ständig dem Anspruch hinterhergelaufen. Warum ist das so? Es liegt auch an der Besoldung, natürlich, denn im operativen Bereich werden durchweg die Stellen schlechter bezahlt als im administrativen, denn die höheren Besoldungsgruppen sind den Verwaltungen vorbehalten. Wer also ein entsprechendes Einkommen anstrebt, wird früher oder später auf einer solchen Stelle landen, auch wenn er vielleicht lieber mit den Menschen vor Ort arbeiten würde.
Wenn ich das im Ausschuss anspreche, höre ich immer, dass es sicher nicht anders geht, weil es gesetzlich so geregelt ist. Aber Gesetze kann man ändern und auch Bundesgesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Wir müssen neu denken, wir müssen innovativ sein und dazu gehört auch der Mut, alte Zöpfe mal abzuschneiden.
Wir brauchen Kennzahlen, aus denen ablesbar ist, dass zum Beispiel drei Viertel der Menschen im operativen und ein Viertel der Menschen im administrativen Bereich arbeiten. Diese Verhältnisse sollten unter Einbeziehung der Betroffenen und von Fachleuten erarbeitet werden. Dafür braucht es aber den politischen Willen, ein gutes Konzept und entsprechende innovative Ideen. Nun wird die Landesregierung sicher sagen, dass sie mit der geplanten Klausurtagung zum Personalentwicklungskonzept die Weichen richtig gestellt hat. Das dem HuFA vorgestellte Konzept lässt allerdings daran zweifeln.
Ich würde mich freuen, wenn meine ausgeführten Gedanken Sie inspirieren, gute, moderne Lösungen für die Zukunft zu finden. Wir Bürger für Thüringen stehen gern für konstruktive Gespräche zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.