Protokoll der Sitzung vom 10.11.2022

das, was Hartz IV in den letzten Jahren nicht geschafft hat. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich mache nur den Hinweis, dass ich auch bei anderen Redezeiten zu diesem Tagesordnungspunkt großzügiger war, deswegen brauche ich keine Hinweise darauf, dass die Redezeit zu Ende ist. Ich glaube, wir bekommen das hier vorn hin.

Jetzt habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Minister Hoff zu Wort gemeldet.

(Abg. Dittes)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben, lieber Kollege Voigt, aus „Die Brüder Karamasow“ von Fjodor Dostojewski zitiert. Ich darf mit einem Zitat antworten – und ich glaube, das spiegelt Ihre Rede sehr gut wider –: „Ich habe mich wohl schon tausendmal über die Fähigkeit des Menschen gewundert, das höchste Ideal neben der niedrigsten Gemeinheit in einer Seele hegen zu können, und beides mit vollkommener Aufrichtigkeit.“

Ich denke, das trifft Ihre Rede und den Umgang mit den sozial Schwachen in unserer Gesellschaft sehr.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wenn Sie hier in dieser Rede schon Dostojewski zitieren, dann möchte ich vielleicht mit einem etwas näherliegenden Zitat herangehen, denn Sie sprechen ja implizit denjenigen – der Abgeordnete Dittes und andere Redner sind darauf schon eingegangen –, die im Leistungsbezug sind, ab, ehrlicher Arbeit nachzugehen.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein, das habe ich nicht gesagt!)

(Unruhe CDU)

Sie hatten Ihre Redezeit, jetzt habe ich meine Redezeit. Ich habe Ihnen zugehört und jetzt hören Sie zu! Das ist das Prinzip von Rede und Gegenrede, lieber Herr Abgeordneter. Sie haben in Ihrer Rede nachweisbar für alle, nachlesbar für alle, die das Protokoll lesen werden, differenziert zwischen ehrlichen Arbeitnehmern und denjenigen im Leistungsbezug.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit haben Sie diejenigen, die im Leistungsbezug sind, als arbeitsscheu, als faul diskreditiert. Das schlägt tausenden Menschen in diesem Land ins Gesicht. Ich möchte deshalb an einen Politiker Ihrer Partei hier in Thüringen erinnern, nämlich Ihren früheren Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der zum solidarischen Bürgergeld sagte: Der Erfolg des Arbeitszwangs hat sich beim Thema Erntehelfer gezeigt. Ich bin skeptisch. Die Menschen sind nicht faul, wir vertrauen auf die Menschen, wir glauben, dass es eine Bereitschaft gibt, etwas zu leisten. – Dieser Glaube ist Ihnen als CDU offensichtlich völlig abgegangen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn Sie meinen, dass ausschließlich Sanktionen, Zwang den Menschen motiviert, zur Arbeit zu gehen. Und da sage ich: Da haben wir ein signifikant anderes Bild vom Menschen in unserem Land und es wäre schön, wenn wir in den nächsten Monaten der politischen Diskussion in diesem Land wieder dazu zurückkommen würden.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Un- glaublich, das ist unglaublich!)

Meine Herren, ich wiederhole mich in dieser Debatte. Herr Abgeordneter Dittes, Entschuldigung, es ist wirklich äußerst anstrengend, wenn Sie Dialoge hier über die Bänke führen, wenn hier vorn jemand redet. Vielleicht verlegen Sie das. Es gibt nicht mehr genug Redezeit, aber vielleicht reißen Sie sich jetzt ganz kurz zusammen und wir hören dem Minister Hoff zu und wenn noch Redezeit da ist, können Sie sich noch mal zu Wort melden. Ansonsten bitte ich Sie einfach, sich ein bisschen zu mäßigen.

Wir haben uns über die Unterschiede im Verständnis derjenigen, die häufig in diesem Leistungsbezug sind und unverschuldet darin sind, schon verständigt. Ludwig Ehrhard fasste das, was Dieter Althaus mal thematisiert hatte, in den Begriff: Ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin. – Das, was jetzt als Bürgergeld diskutiert wird, ist – darüber haben wir gestern Abend schon gesprochen – tatsächlich keine Revolution im Sozialstaat, das ist die Umsetzung von Bundesverfassungsrecht. Aber es ist auch die Rückkehr zu dem, was von Ludwig Ehrhard formuliert wurde: Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin! Das ist die Grundlage nicht nur unserer sozialen Marktwirtschaft, sondern auch des der sozialen Marktwirtschaft zugrundeliegenden Sozialstaatsprinzips. Insofern bringt das Bürgergeld nach Jahren – ich habe das gestern auch schon so gesagt – des Hartz-IV-Elends tatsächlich wieder ein Stück weit Respekt und soziale Absicherung in die Grundsicherung und in die Arbeitsaufnahme zurück.

Vergegenwärtigen wir uns noch mal: Es gab und gibt – und die Debatte hat das heute hier in einzelnen Redebeiträgen, insbesondere einem, sehr stark gezeigt – eine soziale Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfängern. „Abhartzen“ ist als ein Synonym für arbeitsscheues Verhalten und für die Stigmatisierung vermeintlich Arbeitsscheuer verwendet worden. Ich habe den Begriff „arbeitsscheu“ deshalb hier in die Diskussion eingebracht, weil es eine Tradition dieses Nach-unten-Tretens gegenüber den Armen gibt und dies ist pervertiert worden auch in diesem Begriff der Arbeitsscheue.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern ist die von Anfang an radikale Kritik an den Instrumenten der Sanktionen das Eingeständnis, dass diese Sanktionsmechanismen falsch und unwirksam waren – Dieter Althaus hat in dem Zitat, das ich verwendet habe, alles dazu gesagt –, sich bewiesen. Insofern sage ich auch: Natürlich geht uns als dem linken Teil der Landesregierung die Reduktion der Sanktionen nicht weit genug. Aber dass sie stattfindet, ist wichtig. Und es ist wichtig, dass das Recht auch der Ärmsten in diesem Land, beim Bundesverfassungsgericht Gehör zu finden und dort auch recht zu bekommen, Ausdruck unserer Demokratie ist. Auch dies gehört zu dem, was wir beim Bürgergeld diskutieren, dazu. Die CDU lehnt ab, dass sich Menschen, die in den Bürgergeldbezug eintreten, in den ersten zwei Jahren keine Sorge um ihr Erspartes machen müssen – und Herr Abgeordneter Dittes hat deutlich gemacht, worum es sich dabei handelt: selbstorganisierte private Altersvorsorge, das, wofür hier häufig eingetreten wird –, dass sie sich darum keine Gedanken müssen, sondern sich darauf konzentrieren, darum bemühen können, in die Erwerbsarbeit zu kommen, aus der sie voll umfänglich finanziert werden.

Natürlich werden Anreize für Beschäftigungsaufnahme gesetzt. Der seit Oktober 2022 geltende Mindestlohn von 12 Euro führt bei 37,5 Stunden zu einem Bruttoeinkommen von rund 1.800 Euro, das sind ca. 1.350 Euro netto, damit spürbar über der Anhebung von Regelbedarf und Erwerbstätigenfreibeträgen. Ich weiß aber noch, wer hier im Thüringer Landtag vehement gegen die Einführung der Mindestlöhne diskutiert und gesagt hat, dass es dieses Instrument nicht geben soll, gegen die Erhöhung der Mindestlöhne argumentiert hat. Ich sage auch ganz deutlich, Mindestlohn ist eine Krücke. Was wir wollen, sind Tariflöhne, Flächentarif, starke Tarifpartner, darum geht es.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da sage ich natürlich auch, man kann gegen Zuwanderung – wie die AfD das macht – argumentieren. Es bleibt falsch, es war falsch, es wird auch in der Zukunft falsch sein. Aber kein einziges Wort zur Stärkung der Tarifparteien zu finden und darüber nichts zu sagen, das zeigt auch den Wert, den die Partei der AfD beispielsweise dem Instrument starker Gewerkschaften und der Tarifbindung gibt. Das halte ich für falsch.

Falsch ist auch die Aussage im Antrag der CDU, dass nur Grundleistungsempfänger bzw. Bürgergeldempfänger von Kosten für Schulmaterialien, Verpflegung in Schule, Kindergartenbeiträgen etc. entlastet werden. Das erhalten alle, die Kinderzuschläge- und Wohngeldberechtigte sind ebenfalls.

Ich will einen letzten Satz sagen, weil das auch – ich hatte das gestern schon gesagt – auf Anträge Bezug nimmt, die wir im Bundesrat gestellt haben. Wir wollen, dass die Jobcenter im Haushalt des Bundes nicht gekürzt werden. Die brauchen stattdessen mehr Geld, um die Aufgaben, die mit dem Bürgergeld verbunden sind, zu machen. Darin besteht eine wesentliche Aufgabe, da sehe ich eine Riesendiskrepanz und ich gehe davon aus, dass wir in der Bundesratsstellungnahme zum Haushalt auch noch einmal auf diesen Sachverhalt hinweisen werden.

Herr Kollege Aust, auf der einen Seite der CDU zu erklären, warum ihr Antrag von vorn bis hinten falsch ist, um dann zu sagen, dass die einzige logische Konsequenz Ihres Redebeitrags sei, dem Antrag der CDU zuzustimmen, ist das, was Sie in Ihrem Sprech sonst „die Politspielchen der Altparteien“ nennen. Willkommen im Club!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es jetzt noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten?

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Hier! – Wie viel habe ich noch?)

Herr Abgeordneter Aust hat noch 8 Sekunden. Da lohnt es fast nicht, vorzukommen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag kommen. Bitte.

Frau Präsidentin, ich würde namentliche Abstimmung beantragen.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Gut. Ich habe keine Ausschussüberweisung wahrgenommen, das heißt, wir stimmen direkt über den Antrag ab und es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich würde die Schriftführerinnen bitten, die Namenskarten einzusammeln. Bitte achten Sie wie immer darauf, dass Sie nur eine Karte einwerfen, auf der Ihr eigener Name steht.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimmkarte einzuwerfen? Gibt es noch jemanden, auf den wir warten? Nein. Dann würde ich die Abstimmung schließen und wir zählen das hier schnell noch aus, bevor wir dann in die Mittagspause eintreten.

Wir haben das Ergebnis. Es sind 86 Abgeordnete zu Sitzungsbeginn da gewesen. Es wurden 81 Stimmen abgegeben, davon sind 39 Jastimmen und 42 Neinstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 1).

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit beende ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt 73. Wir treten ein in eine Mittagspause bis 13.55 Uhr. Danach machen wir weiter mit den Wahlen und der Fragestunde im Anschluss. Einen guten Appetit!

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf und kommen vereinbarungsgemäß zum Tagesordnungspunkt 13

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 -

Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6628 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Jens Cotta.

Der zweite Wahlgang für heute ist Tagesordnungspunkt 16

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6630 -

Wie Sie wissen, hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/6630 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter René Aust.

Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um eine zweite Wahlwiederholung bzw. eventuell auch weitere zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen.

Hierzu wäre eine Aussprache möglich. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Dann kommen wir bereits zu den Wahlvorgängen. Die Wahlvorschläge zu übrigen möglichen Wahlen waren nicht eingegangen, deswegen wurden dann auch die Tagesordnungspunkte 14, 15, 17, 18 und 19 von der Tagesordnung abgesetzt.