Protokoll der Sitzung vom 10.11.2022

Zu Frage 4: Eine konkrete Einschätzung der Auswirkungen des Baus von Windenergieanlagen im Vorranggebiet „Stürzlieder Berg“ in Hessen ist nicht möglich, da die Genehmigungsunterlagen nicht vorliegen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der vorangegangenen Mündlichen Anfrage in der Plenarsitzung am 14. Juni 2019 hingewiesen.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Dr. König.

Frau Staatssekretärin, erstmal vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so, dass das öffentliche Interesse an der Errichtung von Windkraftanlagen gerade in Hessen höher bewertet wird als der Schutz des Kulturdenkmals der Burgruine Hanstein. Ist das richtig?

Eine präzise Antwort auf diese Frage reichen wir nach.

Ich hätte noch eine Nachfrage, und zwar haben Sie gesagt, dass Sie keinen Einfluss haben, weil das natürlich auf der hessischen Seite errichtet wird. Aber ich hatte ja auch nachgefragt gehabt in Frage 2, ob es seit 2019 Veränderungen gegeben hat, also seit die Stellungnahme des Landesdenkmalamts abgegeben wurde, ob es noch mal Verschiebungen, Reduzierungen gab an der Windkraftanlage oder ob die genauso, wie sie 2019 geplant wurde, umgesetzt wird.

Auch dazu reichen wir noch mal eine präzise Antwort nach.

Weitere Fragen aus der Runde? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Walk in Drucksache 7/6565.

Besten Dank, Frau Präsidentin.

Verletzte Teilnehmer und verletzte Polizeivollzugsbeamte bei Versammlungslagen in Thüringen

Weiterhin finden jede Woche in mehreren Thüringer Städten sogenannte Spontankundgebungen, Flashmobs und Spaziergänge mit jeweils mehreren hundert Teilnehmern statt. Viele dieser Versammlungen werden nicht bei den zuständigen Ordnungsbehörden angemeldet. Dies stellt die Thüringer Polizei jeweils vor besondere Herausforderungen bei der Bewältigung der Einsatzlagen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der oben genannten Versammlungen – auch im Hinblick auf nicht friedlich verlaufene Versammlungen – fanden seit Beginn des Jahres statt?

2. Wie viele Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte mit wie vielen verletzten Beamten waren seit Beginn des Jahres bei den oben genannten Einsatzlagen zu verzeichnen – bitte nach Art und Schwere der Verletzung gliedern –?

3. Wie viele Teilnehmer der Versammlungen wurden dabei durch Einsatzkräfte der Thüringer Polizei verletzt – bitte neben der Gliederung nach Art

und Schwere der Verletzung auch die Anzahl der Fälle angeben, bei denen es in Folge zu Strafanzeigen oder Beschwerden gegen Polizeivollzugsbeamte kam –?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Bewältigung der Einsatzlagen durch die Thüringer Polizei?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Seit Beginn des Jahres 2022 wurden insgesamt 2.412 Versammlungen polizeilich begleitet. Von diesen Versammlungen waren ca. 78 Prozent nicht angemeldet.

Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen waren insgesamt 16 Angriffe bzw. Widerstandshandlungen zu verzeichnen. Zur Anzahl der dabei verletzten Polizeibeamtinnen und ‑beamten können keine validen Aussagen getroffen werden. Lediglich aus den Einsatzdokumentationen zu den jeweiligen Versammlungslagen ist eine Anzahl von 34 verletzten Beamtinnen und Beamten recherchierbar. Ob es sich dabei letztendlich um Verletzungen handelte, welche in ihrer Art und Weise die Qualität eines Dienstunfalls aufweisen, geht aus diesen Dokumentationen nicht hervor. Das Vorliegen eines durch die nachgeordneten Behörden angezeigten Dienstunfalls bildet wiederum die Grundlage für eine valide Beantwortung der aufgeworfenen Fragen. Ein Zusammenhang, ob die den Verletzungen zugrundeliegenden Handlungen den in Rede stehenden Versammlungslagen jeweils zuzuordnen ist, ist jedoch auf Grundlage dieser Erfassung nicht herzustellen.

Zu Frage 3: Hierzu liegen keine gesonderten statistischen Erfassungen vor. Weiterhin gilt, dass diesbezügliche Vorfälle grundsätzlich Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen, Grundrechten der informellen Selbstbestimmung und des Weiteren vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschulds

vermutung von weiteren nachstehenden Angaben abgesehen.

Ich komme zu Frage 4: Die Landespolizeiinspektionen werden hinsichtlich der aktuellen Entwicklung fortwährend sensibilisiert. Weiterhin wird ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Versammlungsbehörden sichergestellt. Die Sicherstellung ist nach wie vor, unangemeldete Versammlungen durch Anmeldung bei den zuständigen Behörden planbar zu machen und dadurch in formalisierte Abläufe zu bringen. Die Einsatztaktik der Polizei in Versammlungseinsätzen im Allgemeinen und bei Coronaprotesten im Besonderen war und ist immer auf Deeskalation gerichtet. Zur Umsetzung dieser Einsatzleitlinie sind Polizistinnen und Polizisten angehalten, polizeiliche Maßnahmen wie stets ruhig und besonnen, aber mit der notwendigen Konsequenz durchzuführen. Die Beachtung der Einsatzgrundsätze dient der Erhöhung der Akzeptanz des polizeilichen Handelns, insbesondere natürlich in Stress- und Paniksituationen. Dennoch ist es natürlich weiterhin notwendig, dass Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Entschlossenheit zu verhindern sind und im besten Fall frühzeitig unterbunden werden. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden dabei offensiv, konsequent und beweiserheblich sowie niedrigschwellig verfolgt. Diese Vorgehensweise entspricht einem abgestuften Stufenkonzept der Landespolizeidirektion, das eigens aus Deeskalationsgründen und zur versammlungsfreundlichen Gestaltung erstellt wurde. Abschließend ist festzuhalten, dass für die Thüringer Polizeibeamtinnen und –beamten durch die ungewöhnlich hohe Anzahl an zu bewältigende Versammlungslagen – ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1 – die Einsatzbelastung in den letzten eineinhalb Jahren enorm angestiegen ist. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass den Beamtinnen und Beamten dafür unser Dank gilt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Walk.

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung. Ich habe jetzt noch mal eine Nachfrage. Meine Frage zu 2. lautete, wie viele verletzte Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der Einsatzlagen festzustellen sind. Jetzt haben Sie geantwortet 34, aber so genau weiß man es nicht, weil dafür die Anzahl der gemeldeten Dienstunfälle entscheidend ist. Können Sie mir die Anzahl der gemeldeten Dienstunfälle im Zusammenhang mit

Einsatzlagen und damit verbundenen verletzten Polizeivollzugsbeamten mitteilen oder nachreichen?

Kann ich mitteilen. Nach Prüfung der vorliegenden Dienstunfallmeldungen zum Stichtag 31. Oktober – wir können jetzt nur in die Vergangenheit gucken – dieses Jahres 2022 wurden bisher im laufenden Jahr 2022 103 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im Einsatz bzw. im Dienst bei der Durchführung von Polizeivollzugsdienst oder kriminalpolizeilichen Aufgaben verletzt gemeldet.

Dazu noch mal eine Frage: Das war die Gesamtzahl der verletzten Kolleginnen und Kollegen, aber nicht bezogen ausschließlich auf meine Anfrage in Einsatzlagen.

Genau. Das ist genau der Punkt, den ich versucht habe, in der Frage 2 deutlich zu machen, ist quasi Kausalität und Korrelation, der Dienstunfall ist erfasst, aber in welchem konkreten Zusammenhang er sich ereignet hat, ist nur im Rahmen dieser von mir genannten 34 Beamten recherchierbar.

Okay, danke.

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Herr Mühlmann.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe auch eine Frage und zwar auch zu der Frage 2. Sie sprachen von Angriffen und dem stehen ja Ermittlungsverfahren im Hintergrund oder besser gesagt, daraufhin gab es ja mutmaßlich Ermittlungsverfahren, die Sie auch in der Zahl genannt hatten. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden als politisch motivierte Kriminalität eingeordnet, und falls ja, welchen Phänomenbereichen wurden diese dann zugeordnet?

Ich habe in der Frage 3 ja ausgeführt, dass es aufgrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen noch keine weiteren Ausführungen dazu geben kann.

(Staatssekretärin Schenk)

Er hat sich auf Frage 2 bezogen.

Auf Frage 2 habe ich dargestellt, wie viele verletzte Beamtinnen und Beamte es gibt und habe nichts zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung gesagt, sondern habe mich darauf bezogen, dass es Dienstunfälle gibt, die für versicherungsrechtliche Maßnahmen relevant sind. Aber zur Einordnung in politisch motivierte Kriminalität, rechts, links kann ich noch nichts sagen.

Wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie gesagt, dass es soundso viele Verfahren gibt und aufgrund dessen soundso viele Verletzte.

Ja, genau.

Um diese Verfahren geht es mir.

Okay. Aber ich kann Ihnen zu Einordnungen, in welche Phänomenbereiche das gehört, noch nichts sagen wegen laufender Ermittlungen.

Können Sie das nachreichen, das hat ja mit den Ermittlungen nichts zu tun, in welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität, wenn es so denn überhaupt politisch motivierte Kriminalität ist, das denn eingeordnet wurde? Also können Sie das nachreichen?

Ich habe dargestellt in Frage 2, dass es eben nicht möglich ist, ganz exakt nachzuweisen im Rahmen der Fragestellung von Herrn Abgeordneten Walk, wann sich welcher Unfall unter welchen Motivationen dargestellt hat. Wenn wir darüber Erkenntnisse haben, können wir Ihnen die gern noch einmal anlassbezogen nachreichen.

Also können Sie es nicht, okay.

Das ist Ihre Interpretation meiner Ausführungen.

Es obliegt uns nicht, das zu kommentieren. Deswegen kommen wir jetzt, wenn keine weiteren Fragen gestellt werden, zum nächsten Fragesteller. Herr Abgeordneter Reinhardt mit der Drucksache 7/6566.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Kindertagespflege in Thüringen

Die Kindertagespflege ist eine weitere Ergänzungsform der Kinderbetreuung in Thüringen. Durch die auf Bundesebene angekündigten Gesetzesänderungen gibt es nun auch im Bereich der Thüringer Kindertagespflege einige Bewegungen und neue Fragestellungen. Durch die örtliche Zuständigkeit der Jugendämter für die Kindertagespflege werden mögliche Entscheidungsspielräume unterschiedlich interpretiert.

Ich frage daher die Landesregierung: