Protokoll der Sitzung vom 11.11.2022

(Ministerin Karawanskij)

2022, in seiner 34. Sitzung am 17. März 2022 und abschließend in seiner 41. Sitzung am 4. November 2022 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, unter anderem mit dem Justizprüfungsamt, dem Thüringer Referendarverein e.V., dem Thüringer Richterbund, dem Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, der Rechtsanwaltskammer Thüringen, dem Deutschen Anwaltsverein Landesverband Thüringen und dem Gemeinde- und Städtebund.

Der Ausschuss kam in seiner abschließenden Beratung am 4. November 2022 zu seiner fünfseitigen Beschlussempfehlung mit zahlreichen Änderungen, die ich jetzt hier nicht verlesen werde, die Sie aber alle in der Beschlussempfehlung finden, und empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zum Gesetz. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Frau Dr. Martin-Gehl für die Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Thüringer Justiz braucht gut ausgebildeten Nachwuchs, der die Lücken schließt, die demnächst durch eine Welle von Pensionierungen entstehen. Deshalb sollen künftige Juristinnen und Juristen motiviert werden, schon ihre Ausbildung in Thüringen zu absolvieren, um im Idealfall dann auch in Thüringen in der Thüringer Justiz zu bleiben. Diese Erkenntnis war ein Schwerpunkt der Stellungnahmen der im Ausschuss zum Entwurf des Juristenausbildungsgesetzes Angehörten, die sich vor diesem Hintergrund durchweg für die Wiedereinführung der Verbeamtung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ausgesprochen haben. Thüringen war bekanntlich das letzte Bundesland, das 2016 die bis dahin bestehende Regelung zur Verbeamtung im Rechtsreferendariat abgeschafft hat. Inzwischen haben einige Bundesländer – so Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen – eine Kehrtwende vollzogen und die Verbeamtung wieder eingeführt, um die Ausbildungsstandorte attraktiver zu machen und qualifizierten Nachwuchs anzulocken, wie es in den offiziellen Begründungen heißt. Da sich auch Thüringen dieser Entwicklung nicht verschließen kann, ist die Wiedereinführung der Verbeamtung von Rechtsreferendarinnen und Rechts

(Vizepräsidentin Henfling)

nommen. Sind das Gegenstimmen? 2 Enthaltungen von der Gruppe Bürger für Thüringen.

Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5550 in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung der eben abgestimmten Beschlussempfehlung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die AfD-Fraktion, die Bürger für Thüringen und die Fraktion der CDU. Damit ist aus meiner Sicht der Gesetzentwurf so angenommen.

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der CDU, die Gruppe der BfTh und die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 23

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorberei- tungsdienst (Thüringer Juris- tenausbildungsgesetz – Thür- JAG –) Gesetzentwurf der Landesregie- rung - Drucksache 7/4753 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucher- schutz - Drucksache 7/6638 -

ZWEITE BERATUNG

Zunächst erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

Ich darf aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz berichten. Es geht um das Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst. Durch den Beschluss des Landtags in seiner 73. Sitzung am 4. Februar 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 11. März

referendaren quasi unumgänglich und soll daher durch den vorliegenden Änderungsantrag wieder in das Thüringer Juristenausbildungsgesetz aufgenommen werden. Anlehnend an die Verfahrensweise in Sachsen soll es künftig auch in Thüringen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ein Wahlrecht geben, ob sie das Referendariat im Beamtenstatus auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren wollen. Ungeachtet dessen ist eine finanzielle Gleichstellung aller Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vorgesehen, unabhängig davon, in welchem Status sie in der Ausbildung stehen. Damit wird eine Benachteiligung derjenigen vermieden, die nach ihren Voraussetzungen dieses Wahlrecht nicht ausüben können, also das Referendariat von vornherein nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchlaufen können.

Neben der Verbeamtung wird auch die in dem Änderungsantrag vorgesehene Verbesserung von Gebührenregelungen als Standortvorteil für Thüringen angesehen. Insoweit sieht der Änderungsantrag auch finanzielle Entlastungen vor. Wer am Ende des Referendariats die bestandene Abschlussprüfung zur Notenverbesserung wiederholen möchte, musste dafür bisher 500 Euro Gebühren zahlen. Diese Gebühr wird nunmehr auf 200 Euro abgesenkt und liegt damit weit unter den in anderen Bundesländern zu zahlenden Beträgen, die zwischen 500 und 800 Euro liegen. Eine Ausnahme bildet insoweit lediglich Bayern, wo völlige Gebührenfreiheit besteht, das möchte ich zumindest an dieser Stelle einmal erwähnen.

Was die Gebühren für das Verfahren des Widerspruchs gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen anbelangt, sieht der Änderungsantrag nunmehr auch eine moderate Lösung vor. Insoweit werden künftig einheitlich 40 Euro für erfolglose Widersprüche erhoben. Dass ursprünglich hier 2.250 Euro als oberste Gebührengrenze bestimmt waren, ist zu Recht als abschreckend kritisiert worden.

Ob sich die geschilderten Maßnahmen tatsächlich als Standortvorteile realisieren werden, das wird sich aber erst erweisen müssen. Sicher wird es Bewerberinnen und Bewerber um ein Referendariat geben, die allein wegen des Beamtenstatus nach Thüringen kommen und die sonst einen anderen Ausbildungsplatz gewählt hätten. Aber ob dies eine größere Zahl „kluger Köpfe“ betrifft, muss dahingestellt bleiben. Ich habe gewisse Zweifel, weil der Beamtenstatus nicht das Entscheidende, nicht das alleinige Kriterium für die Attraktivität des Referendariats sein dürfte.

Wie komme ich darauf? Bewerberinnen und Bewerber nehmen zuweilen erhebliche Wartezeiten für

Referendarplätze ohne Beamtenstatus in Kauf, etwa in Hamburg, obwohl sie zum Beispiel in Thüringen die Ausbildung sofort und sogar mit höherer Bezahlung beginnen könnten. Auch die Höhe der Ausbildungsvergütung ist damit offenbar nur bedingt als Standortvorteil geeignet, denn – machen wir uns nichts vor – wer sich des Geldes wegen für einen Ausbildungsstandort entscheidet, wird nach allgemeiner Lebenserfahrung nach beendeter Ausbildung diesen Standort dann auch wieder verlassen und dort seine berufliche Karriere weiterverfolgen, wo es dann auch mehr Geld gibt.

Warum sage ich das? Ich sage das, weil die Gewinnung gut ausgebildeter Juristinnen und Juristen für die Thüringer Justiz weitaus mehr erfordert, als eine attraktive Referendarausbildung. Die Frage nach dem „Was kommt danach?“ ist ebenso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger, denn damit verbinden sich berufliche Lebensentscheidungen. Ich sage das auch deshalb, weil Thüringen insoweit noch einiges zu tun hat, um zu verhindern, dass die mühevoll gewonnenen Referendarinnen und Referendare dann als Volljuristinnen und Volljuristen in die freie Wirtschaft, in renommierte Großkanzleien oder in die Justiz anderer Bundesländer abwandern. Als Stichwort möchte ich dazu die nur langsam vorangehende Digitalisierung nennen, die entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsbedingungen in der Justiz hat, die ein wichtiges Kriterien für Bleibeentscheidungen für unseren juristischen Nachwuchs sein dürften.

Ein heißes Eisen ist insoweit auch die Besoldung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Ist diese in Thüringen „angemessen, attraktiv und wettbewerbsfähig“ im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht hierfür aufgestellten Grundsätze? Man wird sich diese Frage immer wieder stellen müssen. Denn: Mit einer etwa verfassungsrechtlich gerade noch zulässigen Mindestbesoldung lässt sich schwerlich erfolgreich um qualifizierten Nachwuchs werben.

Kurzum: Die Wiedereinführung der Verbeamtung im Rechtsreferendariat und die Absenkung von Gebühren sind ein wichtiger Schritt zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für die Thüringer Justiz. Aber diesem Schritt müssen unbedingt weitere folgen.

Einen weiteren Regelungskomplex des Änderungsantrags möchte ich noch ansprechen: die Gründe, die zu einer Versagung der Zulassung zum Referendariat führen und korrespondierend damit zu einer Entlassung aus dem Referendariat. Während in dem Gesetzentwurf nur die zwingenden Versagungsgründe genannt sind, werden mit dem Änderungsantrag im Sinne der Rechtsklarheit und zur

(Abg. Dr. Martin-Gehl)

Wahrung des Bestimmtheitsgebots nun sämtliche Versagungsgründe in das Gesetz aufgenommen, gestaffelt nach zwingenden Gründen und nach Gründen mit eingeschränktem und solchen mit weitem Ermessensspielraum. Einer der erwähnten zwingenden Gründe ist besonders hervorzuheben, ein Grund, der mir besonders wichtig ist. Er lautet wörtlich, ich zitiere: „Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen, […] die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit dieser Regelung werden schon in der Juristenausbildung wichtige Weichen gestellt, die verhindern, dass Verfassungsfeinde zu Volljuristinnen und Volljuristen ausgebildet werden und dann in hervorgehobenen Positionen unseren Rechtsstaat repräsentieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Übrigens haben nicht nur Thüringer Verwaltungsgerichte, sondern auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof diese Regelung bereits angewandt, die sich bisher schon nahezu wortgleich in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung fand, nämlich im Kontext des übergeordneten Verfassungsrechts. Im Falle eines für das Referendariat in Thüringen abgelehnten Bewerbers wegen seines Engagements für die Partei „Der III. Weg“ und frühere Tätigkeiten in anderen rechtsextremistischen Organisationen führt das Gericht in der Begründung seines Beschlusses vom 24.02.2021 aus, dass es sich verbietet, ich zitiere: „Bewerber, die darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, in die praktische Ausbildung zu übernehmen. Die in [dem Konstitutionsprinzip der] Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schließen es aus, dass der Staat seine Hand dazu leiht, diejenigen auszubilden, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgehen.“ Dem ist, so meine ich, nichts hinzuzufügen.

(Beifall DIE LINKE)

Alles in allem möchte ich ausdrücklich um Zustimmung für die Annahme des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung werben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Schard für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, man könnte jetzt fast sagen, das Beste kommt zum Schluss, als Jurist sei mir das gestattet. Aber ich denke, dass wir uns auch in aller gebotenen Konzentration mit diesem – aus meiner Sicht – doch sehr wichtigen Punkt noch auseinandersetzen können.

Ja, Frau Dr. Martin-Gehl hat es angerissen bzw. auch noch mal wiederholt: Das vorgelegte Gesetz hat die Ausbildung der Juristen in Thüringen zum Inhalt. Die Ausbildung in Thüringen gliedert sich in zwei Abschnitte. Das erste ist der universitäre Abschnitt mit dem Studium an der Universität und dem Ersten Staatsexamen als Prüfung. Darauf aufbauend gibt es dann das Referendariat mit verschiedenen Stationen in der Praxis und dann natürlich auch das Zweite Staatsexamen. Bisher gab es natürlich auch schon ein Juristenausbildungsgesetz in Thüringen – mit manchmal vergleichbaren Regelungen und manchmal fehlten da noch ein paar Regelungen. Das hat dann zum Teil in Thüringen die JAPO, die Ausbildungsprüfungsordnung, mit weiteren Normen übernommen, die heben wir jetzt richtigerweise auf Gesetzesebene – bzw. auf Vorschlag des Ministeriums. Was dabei früher nicht berichtigt wurde oder bisher nicht berücksichtigt wurde, war die abgeschaffte Verbeamtung auf Widerruf der Referendare. Das hatte der Regierungsentwurf nicht zum Inhalt. Um die Juristenausbildung wieder attraktiv zu machen, hat die CDU-Fraktion deshalb mit ihrem damaligen Änderungsantrag die Wiedereinführung der Verbeamtung zur Abstimmung gestellt. Ich denke, aus Vernunftgründen haben andere Fraktionen oder die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen auch mit zugestimmt bzw. sich dem einfach dann angeschlossen oder wir haben dann auch einen neuen eingebracht.

Frau Dr. Martin-Gehl, ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass die Ausbildung nicht das allein Seligmachende an der ganzen Sache ist, um am Ende Justizberufe in Thüringen attraktiv zu machen. Sie haben auch recht, dass wir hier auch ein großes Delta in der Verwaltung haben, in der Rechtsprechung. Wir haben aber heute lediglich die Juristenausbildung zum Gegenstand. Ich denke, dass mit dem Punkt, das Referendariat ein Stück weit attraktiver zu machen, zumindest ein Schritt unternommen wird, um am Ende nicht nur zu hoffen, sondern natürlich auch alles in Bewegung zu setzen, damit wir wieder eine gute – oder damit wir überhaupt eine gute – Juristerei in Thüringen gewährleisten können. Ich hoffe, dass die Bedeutung einer qualitätsvollen und effektiven Justiz in allen Bereichen natürlich auch hier im Hause allen bewusst ist.

(Abg. Dr. Martin-Gehl)

Ja, eine qualitätsvolle Rechtsprechung, eine qualitätsvolle Justiz und auch eine qualitätsvolle Anwaltschaft braucht natürlich ausreichenden, leistungsfähigen und qualifizierten Nachwuchs. Dabei geht es natürlich auch darum – das hat Frau Dr. MartinGehl auch dargestellt –, in der Attraktivität für gute Köpfe nicht hintenanzustehen. Das ist – denke ich – das Wichtige und das Referendariat ist dabei – das sagte ich auch – nicht das einzige Mittel und das einzige Fundament, aber es ist ein zumindest mit prägendes.

Ein ganz kleiner Blick zurück ins Jahr 2015/2016, da gab es die Abschaffung des Referendariats mit der Verbeamtung. Die Thüringer Richterverbände hatten damals auch gewarnt, dass das zum Absinken der Zahl der Referendare führen wird. Dieser Hinweis damals hat sich bedauerlicherweise realisiert. Das wird nicht der einzige Punkt gewesen sein, aber auch mit dazu beigetragen haben. Dementsprechend ist natürlich auch die Zahl der Referendare und Referendarinnen in Thüringen tendenziell gesunken bzw. auch teilweise stagniert.

Es zeigt sich also, dass die Einführung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses auch unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität der Juristenausbildung in Thüringen nicht ganz richtig war. Und angesichts der großen Anzahl der Ruhestandseintritte in der Justiz, in der öffentlicher Verwaltung in den nächsten Jahren, kommt dem natürlich noch mehr Bedeutung hinzu. Das heißt, durch die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs ist dem natürlich Rechnung zu tragen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Attraktivität auch und insbesondere der juristischen Ausbildung in Thüringen zu steigern und den erheblichen Problemen bei der Nachwuchsgewinnung entschieden entgegenzutreten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen Abgeordnete, ich bin froh, dass der Gesetzentwurf in dieser geänderten Form von der Mehrheit der Ausschussmitglieder mitgetragen wird und nun auch nach ein bisschen Stillstand seinen Weg endlich wieder in das Plenum gefunden hat. Der Gesetzentwurf ist ein zentraler Baustein, um die Attraktivität der Juristenausbildung in Thüringen wieder zu erhöhen. Die Justiz und die öffentliche Verwaltung gewinnen den Nachwuchs eben in erster Linie aus den Absolventen des Zweiten Staatsexamens in Thüringen. Und je mehr Personen den Vorbereitungsdienst hier in Thüringen absolvieren, desto größer ist dann ein Stück weit – hoffentlich – der Kreis der potenziellen Bewerber. Der Vorbereitungsdienst ist nicht zuletzt auch für die Referendare eine Gelegenheit, die Justiz und die öffentliche Verwaltung in Thüringen kennenzulernen und aus

dieser Erfahrung heraus auch die Entscheidung für einen Eintritt in den öffentlichen Dienst zu treffen.

Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern zeigt die Tendenz zur Wiedereinführung der Verbeamtung der Referendare zum Beispiel in MecklenburgVorpommern – auch das ist gesagt worden – und auch in Hessen ihre Wirkung. Die Wiedereinführung der Verbeamtung der Referendare ist deshalb aus meiner und aus unserer Sicht erforderlich, um die Attraktivität unseres Standortes zu erhöhen.

Neben der Verbeamtung – und auch dazu ist schon viel von meiner Vorrednerin gesagt worden – ist aber auch ein weiterer Attraktivitätspunkt im Umgang mit Wiederholungsprüfungen zu nennen. Bisher waren die Regelungen zur Wiederholung der staatlichen Prüfung zur Notenverbesserung lediglich in den §§ 29 bis 53 der JAPO normiert. Mit diesem Gesetzentwurf werden die entsprechenden Normen und Regelungen auch in das Gesetz aufgenommen. Neu ist, dass der, der die staatliche Pflichtfachprüfung oder die zweite Staatsprüfung bei erstmaliger Ablegung in Thüringen bestanden hat, sie dann auch zur Verbesserung der Prüfungsnote einmal im gesamten Umfang wiederholen kann. Das war beim zweiten Examen bisher auch immer der Fall. Beim ersten Examen ging das nur für die schnellen Studenten, das heißt, die ihr Examen im sogenannten Freischuss bis zum 9. Semester abgelegt hatten. Das erkennt die Entscheidungsfreiheit der Studenten und Referendare dann auch über die Wiederholung und Geltung des Prüfungsergebnisses an. Natürlich wird durch diese neue Regelung zur Wiederprüfung auch das juristische Fachwissen verbessert, vertieft und aus meiner Sicht die Qualität der Aspiranten, die das dann auch in Anspruch nehmen, unter Umständen auch erhöht, weil die Wiederholung aus Eigenmotivation heraus ein besseres Ergebnis erzielen sollte und sich gegebenenfalls intensiver mit dem Stoff befasst wird und das natürlich dann auch seine Wirkung zeigt.

Wir setzen mit der Neuregelung – und das abschließend auch zur Wiederholung der Prüfung – einen weiteren klaren Attraktivitätspunkt in Thüringen, weil nicht viele – einige zwar, ja, aber nicht viele – andere Bundesländer diese Regelung auch vorhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf liegt eine Rechtsgrundlage vor, die Thüringen in Sachen Standortnachteilen wieder mehr Attraktivität verleiht und uns auch wieder ein Stück anschließen lässt. Dies hat die juristische Ausbildung in unserem Land nach meiner Ansicht auch nötig. Den Nachwuchsschwierigkeiten werden wir natürlich im Bereich der Thüringer Justiz, der

Verwaltung, der Anwaltschaft somit auch entschlossener entgegenwirken als bisher. Deshalb bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung zum Gesetz. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat sich Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet.