Protokoll der Sitzung vom 11.11.2022

Zu 1.: Seit 2016 wurde eine Bürgerenergiegenossenschaft in die Realisierung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien einbezogen. Es handelt sich um die Verpachtung von zwei Dächern in der Liegenschaft Kranichfelder Straße 1 in Erfurt. Der seit 2014 mit einer Energiegenossenschaft in dieser Liegenschaft bestehende Pachtvertrag wurde 2019 um die genannten zwei Dächer erweitert.

Zu 2.: Gemäß dem Landtagsbeschluss „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ vom 2. September 2016 sowie dem darauf aufbauenden Umsetzungskonzept der Landesregierung sind alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie und ausgelegt auf den Eigenverbrauch nachzurüsten sowie bei allen Neubauten Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Die Vorgabe „in Eigenregie“ schließt die direkte Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften grundsätzlich aus. Nach der Planung der Photovoltaikanlagen ist die Bauleistung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bau

leistungen (VOB) und dem Thüringer Vergabegesetz in der Regel öffentlich auszuschreiben.

Zu 3.: Das Umsetzungskonzept zum Landtagsbeschluss „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ wäre neu zu fassen. Allerdings lassen die umfangreichen Erfahrungen aus den vor 2016 abgeschlossenen Pachtverträgen sowie die Umsetzung des 2019 erweiterten Pachtvertrages für die Liegenschaft Kranichfelder Straße 1 in Erfurt vermuten, dass die Reaktivierung des Pachtmodells zu keiner signifikanten Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien beitragen würde. Wesentliche Hemmnisse für den Photovoltaikausbau sind vielmehr die begrenzten Kapazitäten in der Industrie und im Handwerk, aber auch gestörte Lieferketten sowie der Attraktivitätsnachteil im Bereich der öffentlichen Hand.

Und zu 4.: An den Antworten zu den in Fragen 2 und 3 geschilderten Gegebenheiten vermag auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz nichts zu ändern. Insofern können sich auch durch das EEG 2023 keine Änderungen bzw. Verbesserungen ergeben.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank für die Antworten. Liegen denn aktuell Anfragen von Bürgerenergiegesellschaften vor, bestimmte Dachflächen zu nutzen? Und wie gehen Sie damit um? Ich habe verstanden, dass Sie da eine Änderung vornehmen müssen. Aber meines Wissens gibt es durchaus ein gesteigertes Interesse aus dieser Richtung, solche Flächen zu nutzen. Da wäre meine Frage, ob es dann nicht tatsächlich auch sinnvoll wäre, die Leute mit einzubeziehen. Das eine ist aus meiner Perspektive völlig zu Recht, ja, das mag kompliziert sein, aber es geht auch darum, eventuell Energiewende auch Bürgerinnen und Bürgern nah und mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen zu planen.

Ich habe jetzt keine Erkenntnisse, ob es da bei uns Anfragen gab. Das würde ich aber noch mal eruieren und Ihnen nachreichen. Und zum zweiten Teil bin ich natürlich ganz bei Ihnen: Wenn wir tatsächlich eine Aussicht hätten, durch solche Kooperati

(Abg. Henfling)

onsmodelle schneller voranzukommen, dann kann das nur im Interesse der Landesverwaltung sein.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Nachfrage durch Frau Abgeordnete Dr. Bergner.

Mich würde interessieren, wie viele Quadratmeter Dachfläche der landeseigenen Immobilien aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit Photovoltaik ausgestattet sind.

Das reiche ich nach, das kann ich Ihnen jetzt nicht aus dem Kopf sagen.

Aber Sie reichen das bitte nach?

Natürlich.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/6609.

Sehr geehrte Präsidentin!

Politisch motivierte Kriminalität in Fretterode

In ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/6334 nahm die Landesregierung bereits zum Teilbereich „Links“ der Politisch motivierten Kriminalität in Fretterode, Landkreis Eichsfeld, Stellung – Drucksache 7/6419 vom 4. Oktober 2022 – und bezifferte zwei Straftaten in den Jahren 2010 bis 2022. Dazu ergeben sich weitere Nachfragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- wurden zwischen den Jahren 2010 und 2022 im 176 Einwohnerinnen-Ort Fretterode registriert, bitte nach Delikten und Jahresscheiben darstellen?

2. Welche weiteren Aktivitäten – Veranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte etc. – der rechten Szene wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden zwischen den Jahren 2010 und 2022

im 176 Einwohnerinnen-Ort Fretterode bekannt, bitte jeweils darstellen?

3. Welche weiteren Aktivitäten – Veranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte etc. – der linken Szene wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden zwischen den Jahren 2010 und 2022 im 176 Einwohnerinnen-Ort Fretterode bekannt, bitte jeweils darstellen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss der Fraktion Die Linke zur Politisch motivierten Kriminalität in Fretterode beantworte ich wie folgt.

Zunächst die Antwort zu Frage 1: Für die Jahre 2010 bis 2022 wurden folgende Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts - bekannt: Für das Jahr 2010 ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Strafgesetzbuch) und ein Mal Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch); für das Jahr 2012 ein Mal Gewaltdarstellung (§ 131 Strafgesetz- buch); für das Jahr 2014 ein Mal Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) ; für das Jahr 2016 ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Strafgesetzbuch und ein Mal Volksverhetzung; für das Jahr 2018 ein Mal Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 Strafgesetzbuch und ein Mal Beleidigung (§ 185 StGB); für das Jahr 2019 ein Mal Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch; für das Jahr 2020 ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Strafgesetzbuch) und für das Jahr 2021 ein Mal Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) und ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch).

Die Antwort zu Frage 2 lautet wie folgt: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Veranstaltungen im Sinne des Versammlungs- und Ordnungsbehördenrechts aus den Jahren 2010 bis 2014 vor. Für die Jahre 2015 bis zum 31.10.2022 wurden folgende Aktivitäten bekannt: Am 12.02.2015 fand eine rechtsextremistische Musikveranstaltung statt, am 28.03.2015 eine Jahreshauptversammlung des sogenannten Schutzbundes für das deutsche Volk, am 08.11.2018 eine

(Staatssekretär Weil)

Vortragsveranstaltung, am 09.05.2019 ein Kameradschaftsabend, am 01.01.2020 eine Privatfeier sowie am 13.02.2020 eine Musikveranstaltung, am 03.10.2020 eine Privatfeier der Arischen Bruderschaft, am 27.02.2021 ein Treffen regionaler Rechtsextremisten, am 10.07.2021 eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Zweiten Weltkrieges, am 02.12.2021 eine Vortragsveranstaltung und am 27.02.2021 eine Musikveranstaltung. Zu den Veranstaltungen in Fretterode für das Jahr 2022 liegen Erkenntnisse im mittleren einstelligen Bereich vor. Aus Geheimschutzgründen muss ich hier aber unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaates Thüringen von weiteren Angaben absehen.

Die Antwort zu Frage 3 lautet wie folgt: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage.

Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Bedeutet das, dass im Zeitraum, in dem das Innenministerium noch durch die CDU besetzt war, die Aktivitäten der rechten Szene in Fretterode nicht erfasst wurden?

Diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht seriös beantworten, weil mir in der Kürze der Zeit zwar diese Zuarbeiten gegeben wurden, ich aber keine Informationen dazu bekommen habe, warum in den Jahren 2010 bis 2014 keine Angaben gemacht wurden.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Könnten Sie das gegebenenfalls nachliefern – das bitte jetzt nicht als Frage 2 verstehen.

Das kann ich machen.

Frage 2: Haben Sie eine Erklärung, wie es dazu kommt, dass angesichts der Antwort auf Frage 3 –

dass keine Erkenntnisse zu Veranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte etc. der linken Szene bekannt sind, also keine statistischen Angaben gemacht werden können –, ein Thüringer Polizeibeamter im sogenannten Fretterode-Prozess, der in Mühlhausen stattgefunden hat, ausgesagt hat, dass es verständlich ist – ich zitiere jetzt nicht, sondern gebe vom Wortsinn her wieder –, dass sich die Familie Heise kontinuierlich angegriffen fühlt, weil ständig Personen der linken Szene und Veranstaltungen der linken Szene vor ihrem Haus stattfinden würden?

Sehen Sie es mir nach, der ganze Verhandlungskontext, in dem diese Aussage getroffen wurde, ist mir natürlich nicht präsent.

Das war der Angriff auf die Journalisten.

Was jetzt konkret in der Verhandlung gesprochen wurde, was Richter und Staatsanwälten etc. gefragt haben, das ist mir nicht präsent. Deswegen fällt es mir jetzt auch relativ schwer, Ihre Frage zu beantworten. Aber die Zahlen, die ich Ihnen vorgetragen habe, sprechen natürlich ihre eigene Sprache.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/6615, die durch Frau Abgeordnete Baum gestellt wird.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Schulschließungen und Unterrichtsausfall aufgrund von Personalmangel an Thüringer Schulen

In den letzten zehn Jahren traf eine kontinuierlich sinkende Lehrerschaft auf eine stagnierende Schülerzahl. Dies resultierte insbesondere in eine Verschlechterung der Lehrer-Schüler-Relation infolge eines Aufwuchses der Klassengrößen. Aufgrund des beginnenden Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Lehrerpool werden sich die Personalprobleme nun intensivieren. Über 700 Stellen sind unbesetzt, Schulstunden – insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern –

(Staatssekretär Götze)

fallen aus oder werden als Selbstlernstunden genutzt. Schulen müssen eine Abwägung zwischen der Vorbereitung der Abschlussklassen und der Beschulung in unteren Stufen treffen. Externe Effekte wie ein hoher Krankenstand verschlimmern die Situation zusätzlich und können zu einer kompletten Einstellung des Unterrichts führen.