Protokoll der Sitzung vom 11.11.2022

fallen aus oder werden als Selbstlernstunden genutzt. Schulen müssen eine Abwägung zwischen der Vorbereitung der Abschlussklassen und der Beschulung in unteren Stufen treffen. Externe Effekte wie ein hoher Krankenstand verschlimmern die Situation zusätzlich und können zu einer kompletten Einstellung des Unterrichts führen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stunden sind nach Kenntnis der Landesregierung im letzten und im derzeitigen Schuljahr aufgrund von Personalmangel ausgefallen?

2. Wie viele Schulen mussten aufgrund von Personalmangel im letzten und im derzeitigen Schuljahr temporär geschlossen werden?

3. Welche Maßnahmen empfiehlt die Landesregierung Schulen, die aufgrund eines Personalnotstands den Ausfall von Unterrichtsstunden oder eine vollständige Schulschließung erwägen?

4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Personalnotstand an von Unterrichtsausfall und Schulschließung betroffenen Schulen jetzt kurzfristig zu lindern?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, stellvertretend Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Baum, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: An den Schulen in staatlicher Trägerschaft wurde nachfolgender Unterrichtsausfall durch nicht vorhandene Fachlehrer erfasst. In der Erhebungswoche vom 26.09. bis 30.09. sind 11.939 Unterrichtsstunden ausgefallen. In der Erhebungswoche vom 02.05. bis 06.05. – jeweils 2022 – sind 7.712 Unterrichtsstunden ausgefallen. In der Erhebungswoche vom 22.11. bis 26.11.2021 sind 8.790 Unterrichtsstunden ausgefallen. Und in der Erhebungswoche vom 04.10. bis 08.10.2021 sind 9.053 Unterrichtsstunden ausgefallen. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Schularten würde ich Herrn Präsidenten gern für das Protokoll überreichen.

Zu Frage 2: Im letzten und derzeitigen Schuljahr wurden aufgrund von Personalmangel keine Schulen geschlossen.

Die Fragen 3 und 4 würde ich gern zusammen beantworten. Sowohl die Schulen als auch die zuständigen staatlichen Schulämter und das TMBJS bemühen sich beharrlich darum, die Voraussetzungen für einen planmäßigen Unterricht zu schaffen. Schulschließungen aufgrund von Personalmangel sind aktuell in Thüringen nicht angezeigt. Die derzeit für alle unbefriedigende Situation der Unterrichtsabsicherung an den Thüringer Schulen versucht die Landesregierung gemeinsam mit allen an guter Schule Interessierten nachhaltig zu verbessern. Gemeinsam mit allen beteiligten Gruppen soll eine optimale Umsetzung der Thüringer Rahmenstundentafeln erreicht werden. Seit Beginn der Legislatur wurden die Einstellungszahlen für Lehrerinnen und Lehrer konsequent erhöht. Darüber hinaus wurde die Einstellungssystematik umgestellt. Jede frei werdende Stelle kann seit 2018 nachbesetzt werden. Einstellungen können inzwischen ganzjährig vorgenommen werden.

Leider kommt es in Thüringer Schulen dennoch immer wieder zu Unterrichtsausfällen in verschiedenen Fächern. Gründe für den Unterrichtsausfall sind unter anderem Erkrankungen, Mutterschutz und Elternzeiten von Lehrerinnen und Lehrern sowie ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für spezifische Regionen und Fächer. Im bundesweiten Wettbewerb um die besten Lehrkräfte gilt es deshalb, möglichst viele Lehrkräfte davon zu überzeugen, in Thüringen zu bleiben oder nach Thüringen zu kommen. Aus den genannten Gründen wurde unter anderem die Verbeamtung von Lehrkräften wieder eingeführt sowie mit einer Image- und Informationskampagne für den Lehrerberuf geworben. Darüber hinaus wurde der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf geöffnet, um die Chance auf Stellenbesetzungen in Mangelfächern zu erhöhen.

Dennoch wird die Unterrichtsabsicherung auch in den kommenden Jahren das bestimmende Thema sein. Für alle Schularten werden weiterhin so viele Lehrkräfte benötigt wie noch nie, insbesondere für Bedarfsfächer und in ländlichen Regionen. In Bezug darauf will die Landesregierung mit Sonderzuschlägen für neu verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer zusätzliche Anreize schaffen, sodass diese verstärkt in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten tätig werden. In der Praxis werden noch folgende Maßnahmen ergriffen: Schulleitungen und Vertreter der staatlichen Schulämter werben noch aktiver um geeignete ehemalige Lehrkräfte im Ruhestand – zum Beispiel über das Programm „Grau macht schlau“ oder unter Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand. Studierende werden angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen neben ihrem Studium zu gewinnen. Besonders erfolgreichen Lehramtsanwärte

(Abg. Baum)

rinnen und -anwärtern wird angeboten, den Stundenumfang ihres Praxiseinsatzes an den Schulen zu erhöhen. Lehrerinnen und Lehrer werden um ein solidarisches Miteinander über die Schularten hinweg gebeten. Sie werden dort zum Einsatz kommen müssen, wo der Bedarf am größten ist, das wird Abordnungen – auch schulartübergreifend – einschließen. Pädagogische Assistenzkräfte sollen künftig an staatlichen Schulen in Thüringen eingesetzt werden können. Begonnen wird in einer Pilotphase mit Schulen, an denen eine hohe Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund unterrichtet werden. Pädagogische Assistenzkräfte erteilen keinen Unterricht, sie unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht und in anderen Lern- und Übungssituationen. Weitere Maßnahmen zur Unterrichtsabsicherung werden derzeit noch hausintern abgestimmt.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Wolf. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Sozialministerin, ich will Sie jetzt nicht unnötig quälen, aber vielleicht geben das Ihre Zahlen her. Sie haben jetzt eben den Unterrichtsausfall in Stunden benannt, man muss das aber immer ins Verhältnis zu den Gesamtstunden setzen. Haben Sie dazu Angaben auf Ihrem Zettel stehen? Ich habe mal nachgesehen, ich finde dazu auch Zahlen. Das wäre dann das Interessante: Wie viel Prozent von der Gesamtstundenanzahl sind denn ausgefallen? Die absolute Anzahl ist ja nur eine Aussage.

Die Frage verstehe ich sehr gut, die hat sich für mich auch gestellt. Ich konnte leider in der Kürze der Zeit diese Gesamtstundenzahl nicht nachfragen, aber würde das als Nachfrage mitnehmen und Sie darüber noch mal unterrichten – also die Gesamtstundenzahl und ob man prozentual auf die Jahresscheiben sehen kann, wie viel Unterrichtsausfall das tatsächlich bedeutet.

Gibt es eine weitere Frage?

Dann stelle ich es mal als Frage, damit klar wird, was ich meine. Nach dem Statistischen Informationssystem Bildung – Herr Tischner, Sie können doch gern fragen – ist 2021/2022 die Gesamtstundenanzahl bei 317.000, da sind dann natürlich 11.000 Stunden einzuordnen – ich habe jetzt die genaue Zahl nicht mehr im Kopf. Könnte das in etwa so in dem Bereich liegen?

Das könnte in dem Bereich liegen, aber – wie gesagt – ich würde Ihnen anbieten, dass wir Ihnen die konkreten Zahlen noch mal nachreichen.

Gut, vielen Dank.

Es gibt noch eine Nachfrage der Fragestellerin.

Ich nehme an, Sie geben es weiter, dann gibt es die Antwort vielleicht dazu. Zwei Fragen: Einmal, im Verhältnis zu dem, was ausgefallen ist, wie viele Stunden sind denn planmäßig gestrichen worden? Das wäre noch mal eine zusätzliche Frage.

Die würde ich auch sehr gern mitnehmen wollen.

Eine zweite Frage ist: Wissen Sie, ob das Ministerium bzw. die Landesregierung dazu im Gespräch mit Schulen ist, auch mit den Elternvertretern, Schülervertretern, die momentan mit ihrer Sorge über den Ausfall öffentlich aktiv werden, sei es über Banner an der Schule etc.?

Ich weiß, dass das Bildungsministerium einen sehr breiten Beteiligungsprozess in allen Bereichen führt und dort, wo Probleme sind, auch entsprechende Gespräche geführt werden. Was da konkret an Gesprächen in den letzten Monaten stattgefunden hat, kann ich Ihnen natürlich nicht genau sagen, aber da werden wir Ihnen sicherlich auch noch mal eine Auskunft geben. Vielleicht wäre das aber auch et

(Ministerin Werner)

was, was man dann im Ausschuss noch mal beantworten könnte.

Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Dr. Bergner in der Drucksache 7/6616. Bitte, Frau Abgeordnete.

Danke, Herr Präsident.

Bonuszahlung für Thüringer Beschäftigte des Pflege- und Gesundheitswesens für die Arbeit in der Coronapandemie

Für die Mehrbelastung der Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitswesen hat die Bundesregierung im Juni 2022 den Betrag von 1 Milliarde Euro für Bonuszahlungen zur Verfügung gestellt. In einigen Thüringer Pflegeeinrichtungen wurden nach mir vorliegenden Berichten ungeimpfte Mitarbeiter von dieser Bonuszahlung ausgeschlossen. Eine entsprechende Vorgehensweise wird auch seitens des Arbeitgeberverbands Pflege befürwortet und damit begründet, dass ungeimpfte Mitarbeiter eine Gefährdung für die Bewohner in Pflegeheimen darstellen. Da es jedoch mittlerweile erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Impfung in Bezug auf den Fremdschutz gibt, die auch vom Robert KochInstitut bestätigt wurden, ist diese Begründung nicht stichhaltig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es Vorgaben seitens der Landesregierung, ungeimpfte Mitarbeiter von Bonuszahlungen auszuschließen und wenn ja, warum?

2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass ungeimpfte Mitarbeiter geringeren beruflichen Belastungen ausgesetzt gewesen sind als geimpfte Mitarbeiter?

3. Wie hoch war der Krankenstand 2021 und 2022 in Thüringer Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nach Kenntnis der Landesregierung jeweils von geimpften und ungeimpften Mitarbeitern – bitte die Zahlen quartalsweise für die Jahre 2021 und 2022 auflisten –?

4. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass ungeimpfte Mitarbeiter ebenfalls diesen Bonus erhalten, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Sozialministerium, Frau Ministerin Werner.

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte gern die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Der Anspruch auf den Pflegebonus ist bundesgesetzlich in § 150 a SGB XI geregelt. Der GKV-Spitzenverband hat in seinen FAQ zur Umsetzung der Pflegebonusfestlegungen nach § 150 a Abs. 7 SGB XI vom 20.09.2022 hierzu zur Fragestellung in Ziffer 16 präzisiert, dass Beschäftige, die zum 30. Juli 2022 nicht in der Pflegeeinrichtung tätig waren, weil ihnen gegenüber vom Gesundheitsamt ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, weil sie nicht ihrer COVID-19Immunitätsnachweispflicht nach § 20 a IfSG nachgekommen seien, keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Coronapflegebonus haben. Im Umkehrschluss haben auch ungeimpfte Beschäftigte einen Anspruch, solange kein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen ist. Seitens der Landesregierung existieren keine abweichenden Vorgaben. In Einzelfällen sind im Rahmen der Bearbeitung durch die Pflegekassen Pflegeeinrichtungen bekannt geworden, die ungeimpfte Beschäftigte vorerst ausgeschlossen hatten, dann aber nachgemeldet haben. Ob dies aus Unwissenheit geschah oder andere Gründe eine Rolle spielten, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung sind ungeimpfte Beschäftigte keiner geringeren beruflichen Belastung als geimpfte Beschäftigte ausgesetzt.

Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Informationen zum Krankenstand in Thüringer Pflegeund Gesundheitseinrichtungen vor. Solche Daten werden nur erhoben, wenn die Versorgung in der Einrichtung akut gefährdet ist.

Zu Frage 4: Hierzu verweise ich auf die Beantwortung auf Frage 1: Es ist eine gesetzliche Vorgabe.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch den Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/6619. Bitte, Herr Abgeordneter.

(Ministerin Werner)

Vielen Dank, Herr Präsident.

Kinder und Jugendliche mit Fluchtbiografie in den Kindergärten und Schulen in Thüringen