Protokoll der Sitzung vom 11.11.2022

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Doch, Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, das Thema ist auch in anderen Bundesländern aktuell, zum Beispiel Rheinland-Pfalz. Dort will man das eigentlich

nicht machen, Windkraftanlagen in Biosphärenreservaten, weil man die Aberkennung fürchtet. War das schon mal Thema bei der Umweltministerkonferenz und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht auswendig sagen. Da müsste ich noch mal nachfragen. Wird Ihnen nachgereicht.

Vielen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/6623. Bitte, Herr Abgeordneter Montag.

Die Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förderung von Forschung und Innovation in Thüringen

Mit dem EFRE-Förderprogramm werden zwei Hauptziele verfolgt: Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze – Stärkung des Arbeitsmarkts und der regionalen Wirtschaft – sowie europäische territoriale Zusammenarbeit – Stärkung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Die EFRE-Ausgaben werden schwerpunktmäßig für die in der Strategie festgelegten Prioritäten verwendet. Im Jahr 2021 trat die EU in einen neuen mehrjährigen Programmplanungszeitraum ein. Die Vorschriften, die für EFRE im Zeitraum 2021 bis 2027 gelten, finden sich in einer Verordnung über EFRE und den Kohäsionsfonds, einer Verordnung über besondere Bestimmungen für das Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit. In diesen Verordnungen wurden die zwei bisherigen Ziele des EFRE beibehalten: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum sowie europäische territoriale Zusammenarbeit. Außerdem konzentrieren sie sich thematisch weiterhin auf folgende Hauptprioritäten: Förderung von Innovation, digitaler Wirtschaft und kleinen und mittleren Unternehmen durch eine Strategie für intelligente Spezialisierung sowie eine grünere, CO2-arme Kreislaufwirtschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann starten die Thüringer EFRE-Fördergramme beispielsweise zur Förderung von Forschung und Innovation?

2. Woran liegt es, dass in der seit dem Jahr 2021 laufenden EU-Förderperiode nach Kenntnis des

(Staatssekretär Dr. Vogel)

Fragestellers noch keine Fördermittel beantragbar sind?

3. Ist es richtig, dass die Programmierung des Onlinetools der Thüringer Aufbaubank zur Beantragung der EFRE-Förderung noch nicht beauftragt ist?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Herr Staatssekretär Feller, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die drei Fragen der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag für die Landesregierung zusammenhängend wie folgt:

Um Anträge in den einzelnen Förderbereichen stellen zu können, müssen zunächst Förderrichtlinien veröffentlicht werden und in Kraft treten. Bereits jetzt sind in der Forschungstechnologie und Innovationsförderung – FTI-Förderung – drei der geplanten fünf Förderrichtlinien in Kraft. Für die verbleibenden zwei Richtlinien werden derzeit die Antragsmöglichkeiten für Förderinstrumente geschaffen. Verzögerungen haben sich leider durch die verspätete Veröffentlichung der EU-Verordnung und die damit verbundene späte Bewilligung des Thüringer EFRE-Programms durch die EU-Kommission am 01.06.2022 ergeben. Aktuell stehen zwar über die alte FTI-Richtlinie noch EFRE-Mittel für die Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. Unabhängig davon konnte in der Verbundförderung Mitte September 2022 mit Stichtag zum 01.11.2022 ein erster Call gestartet werden. Ebenso wurde ein Call für die Maßnahme „Geräteausstattung für Forschungsvorhaben“ erfolgreich gestartet und auch schon abgeschlossen. Fördermittel sind also bereits für verschiedene Maßnahmen des aktuellen EFRE-Programms beantragbar.

Neben den vorgenannten Punkten ist eine Antragstellung unter anderem für folgende Maßnahmen möglich: Förderung der forschungsbezogenen Infrastruktur, Förderung von Kunst und Kultur, InnoInvest, Verbesserung des Hochwasserschutzes und Gefahrenabwehr an Gewässern erster Ordnung, Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Fließgewässer an Gewässern erster Ordnung. Die Antragstellung erfolgt über das Thüringer Förderportal, die Beauftragung der Programmierung des Portals ist dementsprechend erfolgt. Der Vertragsabschluss war am 31.08.2021.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage für heute in der Drucksache 7/6627, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Hoffmann.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Weitere Fragen zu den geplanten Stromtrassen SuedOstLink und SuedLink

Zu einem Bericht des „Mitteldeutschen Rundfunks“ vom 1. November 2022 und im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3592 ergeben sich weitere Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die im Bericht genannten Entschädigungen für Grundstückseigentümer vor?

2. Ist der Vorhabenträger bzw. der Stromnetzbetreiber zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet für den Fall, dass Leitungen durch Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete verlaufen, und wenn nicht, warum?

3. Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen für die Trasse SuedOstLink in Thüringen stattfinden, sofern die Antwort auf die Frage 2 ja lautet?

4. Beabsichtigt die Landesregierung inzwischen eine zweite Klage gegen den Trassenverlauf von SuedLink zu erheben – siehe Antwort auf Frage 6 der genannten Kleinen Anfrage?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete Hoffmann, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Praxis schließt der Vorhabenträger mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag ab. Für die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen gibt es darüber hinaus auch Rahmenvereinbarungen, welche die Übertragungsnetzbetreiber mit einigen Landwirtschaftsverbänden getroffen haben. Für Erdkabel kommt es in aller Regel nicht

(Abg. Montag)

zu einem Eigentumswechsel, sondern sie werden direkt über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ermöglicht. Aktuell befinden sich die Vorhabenträger zu dem Thema mit den Verbänden, aber auch mit einzelnen Eigentümern im Austausch.

Zu Frage 2: Die Vorhabenträger TransnetBW und 50Hertz sind dann zu Kompensationsmaßnahmen verpflichtet, wenn es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft handelt. Nicht jede, meist kurzfristige Beeinträchtigung ist im rechtlichen Sinne als erheblicher Eingriff anzusehen. Für die beiden Vorhaben SuedLink und SuedOstLink ist derzeit absehbar, dass es erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft geben wird, die zu kompensieren sind. Dies gilt unabhängig von der Lage in einem Schutzgebiet wie beispielsweise Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. Hier gelten parallel die in den Verordnungen enthaltenen Regelungen zu dem jeweiligen Schutzgebiet. Daraus können gegebenenfalls weitere Auflagen erwachsen.

Zu Frage 3: Den Vorhabenträgern sind seitens der oberen Naturschutzbehörde, der Kreise und Kommunen etc. Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen unterbreitet worden. Diese werden derzeit von den Vorhabenträgern ausgewertet. Eine Zusammenstellung der seitens der Vorhabenträger geplanten Kompensationsmaßnahmen liegt der oberen Naturschutzbehörde als zuständiger Naturschutzbehörde derzeit noch nicht vor.

Zu Frage 4: Hierzu kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt mitteilen, dass in Anbetracht der gegenwärtigen Energiekrise die Landesregierung aktuell dabei ist, künftige Versorgungsszenarien und einzelne Energieinfrastrukturen unter den geänderten Voraussetzungen in den Blick zu nehmen und Handlungsmöglichkeiten abzuwägen. Sobald der Planfeststellungsbeschluss bei dem von Ihnen angesprochenen Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes dem SuedLink zugestellt wird, werden die Fachbehörden des Freistaats Thüringen diesen Verwaltungsakt prüfen und aufgrund der Ergebnisse eine fachlich begründete Entscheidung zur Klageerhebung vorbereiten.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Wir haben jetzt im Rahmen der Fragestunde fünf weitere Mündliche Anfragen nicht abarbeiten können. Diese sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut den Tagesordnungspunkt 13 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben:

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 -

Abgegebene Stimmen: 76, ungültige Stimmen: 0, gültige Stimmen: 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht erreicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6297 - dazu: Digitales Thüringen jetzt! – Prioritäten setzen, anpacken, umsetzen Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6564 -

Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Freitagnachmittag, das Interesse ist leider überschaubar, aber das Thema, glaube ich, ist so wichtig, dass wir ihm unbedingt große Aufmerksamkeit widmen sollten. Ich hoffe, liebe Zuschauer auf der Tribüne, dass noch weitaus mehr dieser Diskussion folgen und den Dingen, die wir daraus folgern müssen.

Zuletzt am Wochenende habe ich für meinen Sohn – damit sich keiner aufregt, der ist knapp zwei Meter groß, hat Schuhgröße 49, deshalb musste ich über den Online-Handel gehen – online Schuhe bestellt, weil die nun mal aufgrund hoher Bewegungstätigkeit verschlissen waren. Wir haben die Schuhe ausgesucht, mit der Kreditkarte bezahlt. Wenige Zeit später bekamen wir per Mail den Bestellstatus

(Staatssekretär Dr. Vogel)

angezeigt, bekamen angezeigt, dass die Sendung unterwegs war, eine Tracking-Nummer wurde mitgeteilt. Am nächsten Tag konnten wir in der Poststation – wir machen keine Werbung – unter Vorhaltung eines QR-Codes zur Öffnung einer Tür diese Schuhe abholen.

Wie sieht die Praxis aus, wenn man in dem Governmentstore Thüringens/Deutschlands shoppen geht? Schon die Authentifizierung ist ein großes Problem. Es gibt kein Unternehmenskonto.

(Zwischenruf Dr. Schubert, Staatssekretär: Doch!)

Ich kenne nur Privatkonten. Aber wir diskutieren das ja gerade. Zahlmethoden gibt es nicht, es gibt keinen Zugriff auf Paypal oder Kreditkarten. Und dass mir die nachgefragte Dienstleistung per Tracking übersandt wird – wir haben eben schon über Pass- und Meldewesen gesprochen –, gibt es auch nicht. Ich habe diese Woche das Beispiel zitiert, wie schön es wäre, darüber nachzudenken, dass bei Ablauf eines Dokuments, das ich behördlich verlängern lassen muss, mir die Behörde ein freundliches Schreiben schicken würde mit dem Hinweis: Ihr Pass läuft aus, sehr geehrter Herr Kemmerich, wählen Sie, ob die Daten noch stimmen, wählen Sie, ob Sie ein neues Bild haben möchten. Wenn ich beides verneine, schickt man mir ein Dokument, das dem alten ähnlich ist, nur mit einer neuen Gültigkeit. Wenn ich es bejahe, schicke ich die elektronischen Daten entsprechend zurück, finde sodann das Produkt – diesen Pass – in einem elektronischen Postkasten, bezahle es online, und schon haben viele Leute Wege, Aufwand und Zeit gespart.

Herr Staatssekretär Schubert, wir diskutieren das ja gern. Ich komme nicht umhin zu sagen, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ein Desaster ist. Im fünften Jahr des Gesetzes sind die Bürger und Unternehmer immer noch auf dem Weg zu Behörden, ziehen Wartemärkchen, kommen wiederholt in die Bürgerhäuser und Bürgerservicestellen, um nicht nur Anträge zu stellen, sondern auch um am Ende das Produkt – den Pass oder die Zulassung – abzuholen. Insofern ist die Bilanz digitaler Transformation – ich rede hier von Transformation im fünften Jahr – nicht nur erschreckend, nein: Sie ist kaum messbar und damit an Peinlichkeiten eigentlich nicht zu überbieten. Es geht jetzt gar nicht nur gegen Thüringen. Es ist deutschlandweit ein Desaster. Aber es wäre eine tolle Sache zu zeigen: Thüringen ist da besser. Das sollte unser Anspruch sein.