Protokoll der Sitzung vom 14.12.2022

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – Herzlich willkommen! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer entschuldigt: Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Herr Ministerpräsident Ramelow – aber nur zeitweise, denn er sitzt ja gerade hier –, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter zeitweise und Herr Minister Maier.

Die Einladung zu diesen Plenarsitzungen liegt Ihnen in einer Neufassung vor. Hintergrund ist, dass die zweite Beratung zum Landeshaushalt 2023 und zu den diesen begleitenden Initiativen nach einer Verständigung im Ältestenrat vom gestrigen Tag nicht wie ursprünglich geplant am Donnerstag und Freitag durchgeführt wird, sondern in einer Sitzung des Landtags am Donnerstag, dem 22. Dezember 2022, um 9.00 Uhr. Diese Verständigung hat auch zur Folge, dass in dieser Sitzungswoche nur zwei Plenarsitzungen stattfinden, mithin eine heute und eine morgen. Zu weiteren Einzelheiten führe ich noch im Zusammenhang mit den Hinweisen zur Tagesordnung aus.

Unsere Plenarsitzungen werden aus Infektionsschutzgründen weiterhin gegen 11.00 Uhr und gegen 16.00 Uhr für eine jeweils 20-minütige Lüftungs- und Erholungspause unterbrochen. In der gestrigen Sitzung des Ältestenrats wurde abgesprochen, dass die heutige und die morgige Plenarsitzung eventuell ausnahmsweise länger als bis gegen 18.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr andauern kann. Als äußere Grenze wurde dabei für heute der parlamentarische Abend bestimmt, auf den ich gleich noch zu sprechen kommen werde und der gegen 20.00 Uhr beginnen soll.

Wichtig für den Infektionsschutz ist schon auch nochmals der Hinweis, dass weitere Lüftungs- und Erholungspausen nach jeweils drei Stunden Beratungsdauer durchgeführt werden, wenn wir also länger in den Abend hinein tagen. Ich bitte Sie, dar

an zu denken, dass die Lüftungs- und Erholungspause hier in diesem Hause ohne Aufreißen von Fenstern und Türen nur dann wirksam durchgeführt werden kann, wenn der Plenarsaal währenddessen personenleer ist. Also gehen Sie dann bitte alle raus.

Der Ältestenrat hat für Frau Dana Peuckert, Moderatorin und Journalistin für „Oscar am FreitagTV“ und für Herrn Benjamin Linke, Kameramann beim Fernsehen des „MDR Thüringen“ gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt.

Wie schon angesprochen, findet im Anschluss an die heutige Plenarsitzung ein parlamentarischer Abend statt, zu dem Sie durch die Landesgruppe Thüringen des Verbands kommunaler Unternehmen und den Verband Thüringer Wohnungsund Immobilienwirtschaft eingeladen sind. Der parlamentarische Abend soll gegen 20.00 Uhr beginnen.

Jetzt kommen wir zur Tagesordnung. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.

Die Tagesordnungspunkte 1 a) bis d), das ist das Haushaltsverfahren, werden nächste Woche Donnerstag, also am 22. Dezember 2022, aufgerufen. Das heißt, dass sowohl die Generalaussprache, die Aussprache zu den Einzelplänen und die Schlussrunde als auch die Abstimmungen am Donnerstag stattfinden sollen.

Zum Tagesordnungspunkt 1 a) wird ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6888 elektronisch bereitgestellt und verteilt.

Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21, 24, 26 und 27 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen.

Nachdem zu den Tagesordnungspunkten 22, 23 und 25 keine Wahlvorschläge eingegangen sind, gehe ich davon aus, dass die Punkte 22, 23 und 25 als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das ist der Fall. Gestatten Sie mir zu der im Tagesordnungspunkt 25 vorgesehenen Wahl den Hinweis, dass bereits in den vergangenen Plenarsitzungen darauf hingewiesen wurde, dass der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vorausgestellt hat, dass eine unvollständige Besetzung des Wahlausschusses nicht so schick ist. Da ich aber gerade schon festgestellt habe, dass der Ta

gesordnungspunkt ohne einen Wahlvorschlag bisher geblieben, gehe ich davon aus, dass ich den weiteren Hinweis auch nicht zu verlesen brauche, denn wir haben keinen Wahlvorschlag und dann können wir die Wahl in diesem Plenum nicht durchführen.

Die Fragestunde – Tagesordnungspunkt 28 – soll morgen während der Auszählung der Stimmen zu den Tagesordnungspunkten 21, 24, 26 und 27 aufgerufen werden. Die Fragestunde – das ist auch vereinbart worden – soll nicht länger als eine Stunde dauern.

Die Fraktionen und die Parlamentarischen Gruppen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu verhandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird.

Erlauben Sie mir bitte den Hinweis, dass Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlangt, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände oder ihre Zusammenschlüsse grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, bevor aufgrund eines Gesetzes allgemeine Fragen geregelt werden, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen.

Im Hinblick auf das vorgesehene verkürzte Gesetzgebungsverfahren rege ich an, zu dem Gesetzentwurf heute im Anschluss an die Aktuelle Stunde die erste Beratung und morgen nach dem Tagesordnungspunkt 8 die zweite Beratung durchzuführen. Damit hätte die Öffentlichkeit einen weiteren Tag Gelegenheit, sich mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs vertraut zu machen. Gibt es dazu Widerspruch? Den sehe ich nicht, dann können wir so verfahren.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 14 und 19 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Ich möchte jetzt noch einmal kurz darauf zurückkommen, dass im Vorfeld dieser Plenarsitzung vereinbart worden war, dass bestimmte Punkte ohne Aussprache durchgeführt werden. Das betraf auch die Anträge der AfD in den Tagesordnungspunkten 13, 17, 18. Ich möchte noch einmal nachfragen, ob es dabei bleibt, dass diese Tagesordnungspunkte von Ihnen zurückgezogen bleiben, Herr Braga.

Ja, also nicht ohne Aussprache, sondern dass wir darum bitten, diese Tagesordnungspunkte in der Plenarsitzung im Januar/Februar zu behandeln.

Gut. Ich wollte nur fragen, weil wir eine veränderte Lage haben.

Der Ältestenrat hat für die Tagesordnungspunkte 4, 5, 6, 7 und 12 angeregt, die Möglichkeit zu prüfen, auf eine Aussprache zu verzichten. Das ist – wenn ich das richtig mitbekommen habe, auch weitgehend inzwischen so geschehen; das sehen wir dann beim Aufruf der Tagesordnungspunkte.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir eben genannten Hinweise widersprochen? Nein – Entschuldigung, Herr Montag.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens der FDP möchte ich beantragen, den Tagesordnungspunkt 2 – Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes in Drucksache 7/5567 – auf die nächste Plenarsitzung zu verschieben. Das ist dann die Februar-Sitzung.

Also, die Gruppe der FDP beantragt, dass dieser Punkt von der Tagesordnung dieses Plenums genommen werden soll. Möchte jemand dagegenreden – formal oder gar nicht? Dann lasse ich über das Begehren der FDP, diesen Punkt zu vertagen, abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung herunterzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen.

Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP …

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir müssen doch nicht abstimmen!)

Wie bitte? Ich stimme doch ab,

(Unruhe AfD)

weil Herr Montag beantragt hat, den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung heute zu nehmen.

(Unruhe AfD)

Worin besteht jetzt das Problem?

(Vizepräsidentin Marx)

Die Frage, die sich stellt, ist, warum abgestimmt werden muss, wenn das Gesetz doch von der Gruppe selbst stammt.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also, da gibt es ja auch einen zugrundeliegenden Gesetzentwurf, und deswegen ist das ein verbundener Tagesordnungspunkt. Ich lasse jetzt noch mal darüber abstimmen. Wer zustimmt, dass der Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung genommen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, die Fraktionsmitglieder der CDU, die Mitglieder der Gruppe Bürger für Thüringen und die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Stimmenthaltungen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dem Anliegen entsprochen und der Tagesordnungspunkt 2 wird damit auch ins nächste Jahr verschoben.

Gibt es jetzt noch weitere Meldungen, Widersprüche, Anregungen zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann ist die Tagesordnung jetzt mit dieser einzigen Änderung festgestellt, und damit können wir loslegen mit der inhaltlichen Abarbeitung der heutigen Tagesordnung, das heißt mit den Aktuellen Stunden, und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30

Aktuelle Stunde

Die Fraktionen der CDU und der AfD sowie die Parlamentarischen Gruppen der FDP und der Bürger für Thüringen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und jede Parlamentarische Gruppe hat in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema, die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema.

Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Praxissterben in Thüringen verhindern – Erhalt einer garantiert guten Gesundheitsversorgung vor Ort“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6781 -

und das Wort erhält für die antragstellende Fraktion als Erster Herr Abgeordneter Zippel von der CDUFraktion, bitte schön.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Finger sind noch etwas kalt von der Demo, die wir gerade draußen erlebt haben. Wir standen draußen gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Berufsverbänden, die vor dem Landtag demonstriert haben, Berufsverbände der Haus- und Fachärzte, der Zahnärzte, der Apotheker und der Physiotherapeuten, deren gemeinsame Botschaft lautet: Die ambulante Versorgung der Bevölkerung ist in Gefahr. Das ist keine Übertreibung, das ist bereits bittere Realität, und das sehen wir in vielen Gegenden Thüringens jeden Tag.

(Beifall CDU)

Mediziner gehen in Rente, sie finden keine Nachfolger, die Praxis schließt. Und wo sich die Arztpraxis aus dem Dorf zurückzieht, folgt die Apotheke meist einige Jahre später. Das liegt zum einen an der demografischen Entwicklung, aber auch an einem politischen Problem. Und dieses politische Problem lässt sich hier in diesem Haus wie folgt zusammenfassen: Die Landesregierung schläft. Die Landesregierung schläft bei der Nachwuchsgewinnung. 2020 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, die Zahl der Studienplätze für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie an der Uni Jena zu erhöhen. Dieser Beschluss ist immer noch nicht vollständig umgesetzt.

Und vor allem der Neubau des Pharmazeutischen Instituts kommt nicht voran, ganz abgesehen davon, dass er nun nicht mit der notwendigen Erhöhung an Studienplätzen stattfinden soll. Auch darüber müssen wir diskutieren.

Wo wir beim Schlafen sind: Die Landesregierung schläft auch bei der Umsetzung der Haus- und Facharztquote,

(Beifall CDU)

ebenfalls 2020 vom Landtag beschlossen mit dem Ziel, unseren Nachwuchs stärker an Thüringen zu binden. Aber: Der Gesetzentwurf der Landesregierung lässt immer noch auf sich warten.