Protokoll der Sitzung vom 14.12.2022

Gusy von der Universität Bielefeld zitieren. Er sagt in seiner Zuschrift: „Ob dabei die Besonderheiten der politischen Zusammensetzung des Landtags, nämlich im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Fraktionen im Plenum, eine Rolle spielen, ist keine verfassungsrechtliche Frage. Insbesondere mögliche Schwierigkeiten bei der Findung der für die Wahl nun vorgesehenen Zwei-Drittel-Mehrheit können der Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission entgegenstehen. Und da die Abgeordneten bei ihrer Wahlentscheidung frei sind, kann auch nicht gewährleistet werden, dass alle Fraktionen entsprechend ihrer Stärke“ – so, wie das der Gesetzentwurf ja vorsieht – „wirklich in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sind.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, keine Frage, grundsätzlich begrüßen wir den vorliegenden Regelungsvorschlag, weil das erforderliche Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nun mal eine der höchsten Legitimationen für ein solches gewähltes Gremium ist. Aber schon die bisherige Regelung – das ist Fakt – zeigt doch, dass selbst bei der aktuellen Regelung, nämlich der einfachen Mehrheit nach d‘Hondt, enorme Schwierigkeiten bei den Gremienbesetzungen auftreten. Wir haben uns das mal von der Landtagsverwaltung zuarbeiten lassen: Allein bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission wurden 57 Wahlgänge durchgeführt, die erfolglos waren, soweit es die Vertreterinnen und Vertreter der AfD-Fraktion betraf.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit einer Neuregelung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes muss gewährleistet sein, dass Landtagsabgeordnete, die geeignet sind – darauf kommt es an – in ihrer Lebenserfahrung und ihrer Persönlichkeit, die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes für das Parlament übernehmen. Im Innen- und Kommunalausschuss letzte Woche habe ich für meine Fraktion deshalb deutlich gemacht, dass es für uns eigentlich eine weitere mündliche Anhörung geben sollte. Jetzt haben wir einen gewissen Zeitdruck, der Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch, so wie ich ihn eben erläutert habe. Ich hätte mir auch vorstellen können, dass wir uns noch mal eine Synopse anschauen, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Unabhängig davon habe ich die Bedenken vorgetragen. Deswegen wird sich meine Fraktion bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir brauchen eine Entscheidung, haben Sie ge- rade gesagt, und dann enthalten Sie sich, Herr Walk?)

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich bin wirklich einigermaßen schockiert darüber, dass wir in diesem Thüringer Landtag in ein Mediationsverfahren gehen, in dem sich bis auf eine Fraktion alle darin einig sind, dass wir eine Änderung im Verfassungsschutzgesetz zur Parlamentarischen Kontrollkommission vornehmen. Kern dieser Vereinbarung war es schon vor einem halben Jahr, dass wir die PKK mit einer Zweidrittelmehrheit wählen, und jetzt, kurz vor nackig, fällt der CDU-Fraktion auf, dass das ein Problem ist. Ich muss ehrlich sagen, ich weiß nicht, ob Sie es im letzten halben Jahr nicht geschafft haben, miteinander darüber zu reden, aber schräg finde ich das schon, und mit Verantwortungsübernahme hat das im Übrigen auch nichts zu tun.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, es hat nichts – Herr Walk, es hat nichts mit der Anhörung zu tun. Wir haben doch hier nichts neu erfunden. Wir übernehmen eine Regelung, die es in Nordrhein-Westfalen schon längst gibt, und diejenigen, die sich zu der Anhörung zurückgemeldet haben, die haben gesagt, dass der Gesetzentwurf im Kern so in Ordnung ist. Sie wollten Leute noch mal anhören, die schon mitgeteilt haben, dass sie gar keine Zeit haben, angehört zu werden. Was genau soll denn mehr dabei rauskommen, wenn wir noch mal eine mündliche Anhörung gemacht hätten? Wir haben uns im Kern auf eine Zweidrittelmehrheit verständigt, und jetzt, wo wir das Gesetz auf dem Tisch liegen haben, sagen Sie „Ach hupps, nein, sorry, finden wir doch irgendwie nicht so gut.“ Sorry, aber ich habe keine Ahnung, wie Sie – das hat weder was mit konstruktiv noch mit Opposition hier irgendwie sinnvoll was zu tun. Warum haben Sie denn dann keinen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung im Ausschuss gestellt? Warum sagen Sie dann einfach, ja, sorry, nein, machen wir nicht mehr mit, enthalten wir uns? Nein, wirklich, Herr Walk, ich habe kein Verständnis dafür. Ich verstehe es einfach nicht.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir haben ei- nen Antrag auf mündliche Anhörung gestellt, und ihn dann zurückgezogen!)

(Abg. Walk)

Aber was hätten Sie denn in der mündlichen Anhörung noch anderes herausfinden wollen? Das verstehe ich einfach nicht.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Der Mediator ist …!)

Aber der Mediator hat doch einen Vorschlag gemacht. Der Mediator hat den Vorschlag gemacht, dass wir mit der Zweidrittelmehrheit eine Parlamentarische Kontrollkommission wählen. Und darauf haben wir uns verständigt in einer Runde. Glauben Sie denn, der Mediator kommt dann und sagt, ach nein, ich finde es jetzt doch nicht mehr so eine gute Idee? Das ist doch Quatsch, Herr Walk. Das ist doch einfach Quatsch.

Wie auch immer, ich versuche jetzt hier noch mal ganz kurz – ich habe gerade schon gesagt, wir orientieren uns an Nordrhein-Westfalen, wir erfinden hier nichts Neues. Wir haben die Anhörungsergebnisse, also das, was uns auch noch mal in der Präzisierung rübergegeben wurde von den Anzuhörenden, dem haben wir auch Rechnung getragen, haben da auch Konkretisierungen vorgenommen, und zwar haben wir eine Regelung dazu eingefügt, wie mit den nach den derzeitigen Regelungen bereits gewählten Mitgliedern umzugehen ist. Das hat Herr Walk schon erwähnt. Die werden dann ihre Mitgliedschaft verlieren, wenn alle fünf Mitglieder neu gewählt sind. Zudem wurde das Inkrafttreten am Tag der Verkündung noch mal eingefügt. Wir haben auch in § 25 Abs. 1 im Ergebnis der Anhörung noch eine Konkretisierung vorgenommen. Wir haben klargestellt, dass die Zweidrittelmehrheit sich auf die Mitglieder des Landtags insgesamt bezieht und natürlich auch Gruppen regierungstragend sein könnten.

Herr Walk hat in der ersten Lesung auch angesprochen, dass die Mitglieder der ParlKK ihren Fraktionsvorsitzenden berichten dürfen. Herr Walk hat in der ersten Lesung auch noch mal betont, dass dies auch für die Gruppensprecherin gelten müsste. Ich will nur daran erinnern, dass das Verfassungsgericht uns ausdrücklich mitgegeben hat, dass das Parlament bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Mitwirkungsbefugnisse jedoch nicht verpflichtet ist, einer Gruppe all diejenigen Rechte zu gewähren, die einer Fraktion zustehen. So sehen wir das hier in diesem Punkt auch. Wir sind der Meinung, dass das an der Stelle nicht notwendig ist. Zudem sieht auch unsere Geschäftsordnung in der Regelung zu vertraulichen Sitzungen in § 78 Abs. 6 nur die Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden vor. Auch die Gruppen selbst haben dies nicht angesprochen. Es gab auch von den Gruppen im Innenausschuss dazu keinen Änderungswunsch. So viel zum Gesetz.

Ich habe jetzt gerade schon noch was zu der Position der CDU gesagt. Das ist uns ja schon im Innenausschuss letzte Woche dann tatsächlich aufgefallen. Ich finde das wirklich schwierig. Wir haben hier versucht, ein Problem zu lösen, was wir seit vielen Monaten hier auf dem Tisch liegen haben. Wir hatten dazu eine gemeinsame Verständigung. Sie weichen jetzt von dieser Verständigung ab. Sie haben sich schon im Innenausschuss mehrheitlich dazu, also Sie haben sich enthalten. Das kann man ja, glaube ich, so klar sagen. Ich habe jetzt verstanden, das werden Sie jetzt auch hier tun. Das finde ich äußerst schwierig und bedenklich, weil wir von dem Kern, über den wir uns geeinigt haben...

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Von wem sprechen Sie denn da? Wer hat sich denn geeinigt?)

Das ist genau das Problem, Herr Walk. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer saß mit uns in einer Runde.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir haben uns doch nicht geeinigt!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Ich finde es wirklich krass. Ich will nur noch mal festhalten, das Ergebnis des Mediationsverfahrens ist ja auch schriftlich festgehalten. Der Mediator hat einen Vorschlag gemacht. Und diesem Vorschlag haben Sie zugestimmt. Und wenn das keine Einigung ist, dann weiß ich es auch nicht.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir haben ge- sagt, wir besprechen den Vorschlag in der Fraktion!)

Aber, Herr Bühl, das reiht sich ja alles ein in das, was wir hier in den letzten Wochen erleben, mit Ihrer Art und Weise, Pseudopolitik zu betreiben. Sie machen hier nur Schaufenster, Sie wollen hier keine Verantwortung übernehmen. Und das finde ich höchstproblematisch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie gefährden damit tatsächlich hier die Arbeitsfähigkeit eines Parlaments, und das tun Sie aus purem Opportunismus. Das ist wirklich richtig unterirdisch. Das tun Sie jetzt hier wieder. Ich bitte Sie einfach nur noch mal, ganz kurz in sich zu gehen und noch mal ganz kurz zur Vernunft zu kommen und sich die Frage zu stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, eine funktionierende Parlamentarische Kontrollkommission zu haben, anstatt hier wieder irgendetwas zu tun, was auch immer Sie sich davon versprechen. Ich verstehe es nicht. Mit sinnvoller

Politik hat es auf jeden Fall nichts zu tun. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Henfling. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Aha, Herr Kollege Braga, Sie haben das Wort für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, bereits zur ersten Beratung dieses Gesetzes am 22. September hatte ich im Wesentlichen drei Aspekte dieses legislativen Vorhabens kritisiert.

Erstens: Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Ursache für dieses Gesetz die Tatsache sei, dass die Kandidaten meiner Fraktion zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, für die der AfD-Fraktion aufgrund ihrer Größe das Vorschlagsrecht nach der bisherigen Fassung des Verfassungsschutzgesetzes zusteht, keine Mehrheit im Landtag finden konnten – das hat Herr Kollege Walk auch ausgeführt –. 23 verschiedene Personen, Mitglieder dieses Landtags, standen auf Vorschlag meiner Fraktion zur Wahl. In nahezu 70 Wahlgängen, nicht nur knapp über 55, sondern fast 70 Wahlgängen fand kein Kandidat eine Mehrheit. Ich habe daran erinnert, dass der Verfassungsgerichtshof in Weimar bereits in der Entscheidungsuntersagung der Konstituierung der unvollständigen Kommission dem Landtag als durchaus bemerkenswert deutlichem Wink mit dem Zaunpfahl mitgeteilt hatte, dass weder der Verweis auf das Mehrheitsprinzip noch auf das freie Mandat des Abgeordneten es rechtfertige, geeigneten Kandidaten die Wahl zu versagen, nur weil sie als vermeintlich außerhalb des demokratischen Spektrums stehende politische Gegner begriffen werden, und dass, wenn die anderen Fraktionen gleichwohl die Wahl verweigerten und die Kommission einseitig besetzen, sie missbräuchlich verfahren würden, wie es auch das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hatte. Denn die Freiheit des Mandats, wonach die Abgeordneten des Landtags nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden seien, befreie eben nicht von der verfassungsrechtlichen Bindung, das Recht der Fraktion auf Zugang zu sämtlichen parlamentarischen Gremien zu respektieren. Die Mehrheit dieses Landtags verhalte – damals habe ich das festgestellt – und verhält sich nach wie vor, also

objektiv feststellbar, rechtswidrig und das Gesetz sei nichts anderes als der Versuch, eine aktuelle rechtswidrige Praxis der Ausgrenzung meiner Fraktion im Gesetz festzuschreiben. Man wolle also das Recht, also eine bisherige rechtswidrige Praxis an die gesetzgeberische Realität anpassen, was an und für sich bereits legislatives Unrecht ist und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.

(Beifall AfD)

Ich hatte zweitens darauf hinwiesen und kritisiert, dass der Versuch unternommen wurde, dieses Gesetz als Ergebnis des vermeintlich unabhängigen Mediationsverfahrens darzustellen, ganz so, als ob hier ernsthaft von einer Mediation in der Sache gesprochen werden könnte. Das wurde ja hier soeben vom Rednerpult wieder versucht. Die Bemühungen des Mediators in allen Ehren, ich bin ihm sehr dankbar für seine Arbeit, aber eine Mediation – das hatte ich damals zur ersten Lesung bereits gesagt – ist die unparteiische Beratung und Vermittlung zwischen den Interessen verschiedener Akteure zur Bewältigung eines Konflikts. In Fragen der Auslegung materiellen Rechts wird man sich selten zur Zufriedenheit aller Beteiligten verständigen können. Aber wenn eine Streitpartei, nämlich die Mehrheit dieses Hauses, im Konflikt keinen einzigen Schritt, keine einzige Bewegung unternimmt, von ihrer verhärteten Position abzurücken, und die Position der benachteiligten anderen Streitpartei – in diesem Fall meine Fraktion – gar nicht verändert, nicht einmal berührt wird, dann kann nicht ernsthaft von einer Mediation, einer ausfüllenden Vermittlung die Rede sein.

(Beifall AfD)

Es ist vielmehr die als externe und deshalb als vermeintlich unabhängige Beratung getarnte Institutionalisierung des Unrechts.

(Beifall AfD)

Und ich hatte drittens erklärt, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, dass das Gesetz auch schlicht ungeeignet sei, das Problem zu lösen. Die Antragsteller hätten offenkundig übersehen – und dabei bleibe ich –, dass wir hier im Landtag gerade die Ausnahmesituation leben, die eine solche Änderung, wie sie beabsichtigt ist und sie durchgeführt werden soll, zur massiven Schwächung der Opposition hier im Hause führt, nicht nur jetzt, sondern auch für die Zukunft, denn im Verfassungsschutzgesetz soll zukünftig lediglich festgehalten werden, dass die parlamentarische Opposition im Landtag im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen – und es wurde jetzt ergänzt der Hinweis auf die parlamentarischen Gruppen des Landtags – im Gremium vertreten

(Abg. Henfling)

sein muss. Gerade die laufende Legislaturperiode zeigt doch aufgrund diverser Entwicklungen oder lässt zumindest die Frage zu, meine Damen und Herren, was nun eigentlich regierungstragend und was nun eigentlich Opposition ist. Diese Dichotomie existiert aus meiner Überzeugung nicht mehr, und das meine ich wirklich ohne jede Polemik in Richtung der CDU. Sie behaupten immer wieder von sich selbst, Opposition zu sein, sich als Opposition zu verstehen. Diejenigen aber, meine Damen und Herren, die einem Ministerpräsidenten den Weg in die Staatskanzlei ebnen, die Regierung durch Zustimmung zu entscheidenden Gesetzen auch bewusst im Amt halten und Bemühungen um eine Neuwahl aktiv hintertreiben, diese also mit aller Kraft verhindern, die können nun kaum als nicht regierungstragend bezeichnet werden, als Opposition.

(Beifall AfD)

Das ist keine Opposition, meine Damen und Herren. Es hatte sich also – so meine Feststellung im September bei der ersten Lesung, vor einigen Wochen also – in diesem Hause eine De-factoMehrheit gefunden, gebildet, wovon aber nur eine knappe Minderheit der Mitglieder dieses Hauses tatsächlich die Regierungsmitglieder stellt. Es stellt sich also sehr akut die Frage: Was ist eigentlich und wer ist eigentlich die Opposition? Das Gesetz überlässt es jedenfalls den Mitgliedern dieses Hauses, diese Einteilung zu unternehmen, und zwar in eine staatstragende, in eine genehme, eine akzeptierte vermeintliche Opposition einerseits und eine unangenehme, eine ungewollte und eine daher kurzerhand als staatsfern, staatsfeindlich usw. eingestuft ungewollte Opposition einzuteilen.

Ich kam daher im September – und kann es auch hier heute wiederholen – zum Fazit, dass dieses Recht diesem Landtag schlicht nicht zusteht. Dieses Recht steht dem Souverän zu, dem Wähler, und die Zusammensetzung des Landtags soll auch über die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission entscheiden im Verhältnis zum Ergebnis der Wahl und eben nicht nach beliebigem Verfahren, in dem die parlamentarische Opposition oder die vermeintliche Opposition zu beteiligen sei.

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Ausschussberatung, die hat dieses Gesetz nicht verbessert, sie hat das Gesetz im Zweifel noch verschlechtert und weitere Unklarheit gestiftet, nämlich die bloße Erwähnung der parlamentarischen Gruppen, zu deren Stärke gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen die Opposition im Gremium zu beteiligen sei, die erzwingt geradezu die Auslegung im Wortlaut, dass parlamentarische Gruppen automatisch dem Lager der re

gierungstragenden Fraktionen zugerechnet werden. Das ist also auch eigentlich nicht gewollt, aber das ergibt sich aus der Auslegung im Wortlaut des neuen Gesetzestextes.

Ungeachtet der Tatsache, dass die regierungstragenden Fraktionen – die richtige Bezeichnung wäre vielmehr: die Fraktionen, deren Mutterparteien die Mitglieder der Landesregierung stellen – hier im Hause keine Mehrheit haben, werden sie es bei der wörtlichen Auslegung des Gesetzes in der Parlamentarischen Kontrollkommission durchaus haben können, die Mehrheit dort. Das Gesetz ist also ungeeignet. Es erreicht nicht einmal das von den antragstellenden Fraktionen gewünschte Ergebnis und ich empfehle daher dringend die Ablehnung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das wünscht sie nicht. Dann Herr Abgeordneter Montag.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht noch etwas zum Wortbeitrag der jetzt amtierenden Präsidentin, eben aber noch Abgeordneten, die hier gesprochen hat. Ich habe das, was Sie bezüglich Herrn Abgeordneten Bühl gesagt haben, anders in Erinnerung. Generell – ich will jetzt hier nicht über interne Sitzungen sprechen –, aber auch die Frage eines Ergebnisses, eines gemeinsamen Ergebnisses, dass das vielleicht nicht zu 100 Prozent zugetroffen hat, sieht man jetzt schon daran, dass dieses Gesetz nur drei Fraktionen eingebracht haben.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Weil Sie sich verweigern, Herr Montag!)

Liebe Frau Lehmann, es wird ja sicherlich die Möglichkeit geben, irgendwann auch noch mal historisch bedingt da Protokolle auszuwerten. Sondern das war anders gedacht und es hat sich auch niemand verweigert, Frau Lehmann, auch der langen Debatte nicht, auch dem Vorschlag nicht. Es ist schon interessant, wie sich hier manche Erinnerungen in wenigen Wochen doch einzutrüben scheinen.