Protokoll der Sitzung vom 14.12.2022

men? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht.

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das kann ich auch nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wenn Herr König vorbereitet ist, rufe ich noch Tagesordnungspunkt 6 auf. Dann rufen wir den Tagesordnungspunkt 6 noch auf

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6558 - korrigierte Fassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6848 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. König aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind ja jetzt kurz vor Weihnachten, wie die Jungfrau zum Kinde komme ich, glaube ich, auch zu der Berichterstattung, weil ich in dem betreffenden Ausschuss nicht anwesend war. Aber das ist manchmal so. Als vorbildlicher Abgeordneter guckt man sich dann die Tagesordnung an und sieht, dass man Berichterstatter ist.

(Beifall im Hause)

Also, letzter Tagesordnungspunkt heute: Das Betreuungsorganisationsgesetz ist relativ kurzfristig in die parlamentarische Beratung eingebracht worden. Durch den Beschluss des Landtags in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 10. November 2022 und in seiner 55. Sitzung am 8. Dezember 2022 beraten und

(Abg. Bergner)

ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es wurden unter anderem befragt die LIGA der Wohlfahrtsverbände, aber auch die Betreuungsvereine, der Landesverband der Betreuungsvereine, die Stellungnahmen abgegeben haben, und die kommunale Ebene auch mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringer Landkreistag. Die Stellungnahmen haben zu intensiven Diskussionen im Ausschuss geführt und der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich mit positivem Votum dem Landtag zugeführt. Herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Mir liegen jetzt keine Redebeiträge vonseiten der Abgeordneten vor. Herr König, Sie sind trotzdem nicht gemeldet. Sie können gerne auch noch sprechen, das ist gar nicht das Problem. Ja, nein, vielleicht! Aber Herr Montag möchte. Dann hat Herr Montag erst mal das Wort.

Also, wie ihr seht, die kleinen Gruppen sind auf alle Eventualitäten vorbereitet, haben auch die Reden zum richtigen TOP zur richtigen Zeit.

(Beifall Gruppe der BfTh)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein paar Anmerkungen zum Gesetz. Es ist eines derer, die – das muss man wirklich deutlich sagen – im Schnellverfahren durchgepeitscht worden sind

(Zwischenrufe aus dem Hause: Schweinsga- lopp!)

oder Schweinsgalopp. Das ist natürlich nie gut in einem Verfahren, sich im parlamentarischen Prozess einem solchen Zeitdruck zu unterlegen, weil wir dann gar nicht dazu kommen, die geäußerte Kritik – beispielsweise derer, die wir ja angehört haben, wie die kommunalen Spitzenverbände – aufzugreifen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Deswegen haben Sie das Spielhallengesetz zurückgezogen?)

Wir haben es nicht zurückgezogen. Ich weiß, Herr Schubert, es ist manchmal komplex, so parlamentarische Abläufe zu verstehen.

(Beifall Gruppe der BfTh)

Aber verschieben ist nicht zurückziehen, aber ich helfe Ihnen gern. Ich habe ja gehört, in Gera finden Stadtratssitzungen mit Auswirkungen statt, die dann vielleicht nicht so sein sollten.

Also – er hat stattgefunden mit sieben Leuten. Also, gut.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der hat eben nicht stattge- funden!)

Ich will vielleicht mal bei dieser Frage bleiben und tatsächlich die Frage aufwerfen, die die Landkreise hier auch gestellt haben, nämlich dass die Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Betreuungsbehörden finanziell abgebildet sein muss. Um das aufzufangen, will das Land nun 80 Prozent statt bislang 50 Prozent der Finanzierung der Betreuungsvereine übernehmen. Natürlich ist die Auffassung des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds sowie des Landkreistags, dass das nicht genug ist, sondern sie fordern eine 100-prozentige Finanzierung. So ganz abwegig ist diese Forderung nicht, auch wenn wir sie häufig und immer wieder hören und bei allen Themen. Aber wenn wir Aufgaben übertragen, dann müssen wir natürlich dafür sorgen, dass die Kommunen dafür auch entschädigt werden, damit sich nicht die örtlichen Gegebenheiten für Aufgaben, die von einer ganz anderen Ebene kommen, potenziell weiter verschlechtern.

Also, zwei Dinge noch mal. Die Frage ist, ist die Finanzierung durch das Land ausreichend? Das sehen wir nicht so. Und natürlich der Schweinsgalopp, den wir hier an den Tag gelegt haben – auch das gilt es aus unserer Sicht zu kritisieren. Deswegen bleibt es für uns bei einer Enthaltung, auch wenn wir natürlich sehen, dass die notwendige Regulatorik hier durch das Land geschaffen werden müsste. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Als Nächstes erhält für die CDU-Fraktion Abgeordneter König das Wort.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, das ist jetzt einfacher als die Berichterstattung. Das wäre auch ohne Zettel gegangen.

(Beifall CDU, Gruppe der BfTh)

Ich glaube, die zentralen Kritikpunkte hat Kollege Montag schon angesprochen. Das war zum einen der zeitliche Ablauf, das haben wir leider des Öfteren hier – wenn wir an das Heilberufegesetz denken, wo erst ein Gesetz beraten wird, dann wird es beschlossen, dann kriegt man schon wieder eine neue Novellierung vorgelegt. Das haben wir jetzt beim Kindergartengesetz, also man hat bei vielen

Gesetzen – gerade als Oppositionspartei – wenig Zeit zu diskutieren und auch die Gesetzentwürfe zu hinterfragen.

Ein ähnlicher Fall ist hier beim Betreuungsorganisationsgesetz, hier muss zum 01.01. umgesetzt werden. Jetzt gibt es seit einem halben Jahr die bundesgesetzlichen Vorgaben, und deswegen hätte man es wenigstens in zwei oder drei Monaten zeitlich diskutieren können. Wir haben nun mal die zeitlichen Abläufe, das können wir nicht ändern.

Wir haben uns dazu bereiterklärt, auf ein schnelles Verfahren zu gehen – das haben wir auch getan –, die schriftliche Anhörung beschlossen, und genau die Kritikpunkte, die Herr Montag genannt hat, sind auch unsere Kritikpunkte. Also wir hätten uns eine weiterführende Diskussion gewünscht, wie es mit der Ausfinanzierung aussieht. Jetzt die Beteiligung des Landes an Personal- und Sachkosten von 80 Prozent, 20 Prozent bleiben bei den Kommunen. Das stellt natürlich für die kommunale Ebene auch eine Belastung dar.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber sie wollen 80 Prozent aus dem Haushalt streichen!)

Herr Dittes, in anderen Bundesländern ist es nicht 80/20. Es gibt auch andere Varianten. Und über die hätten wir …

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: 50:50!)

Die gibt es auch, man muss ja nicht immer die negativen nennen. Man kann für die Gemeinden auch mal die positiven nennen. Also von daher sollten wir das mit in Betracht ziehen.

Wir konnten darüber nicht intensiv diskutieren. Deswegen gibt es von uns auch keine Zustimmung zu dem Betreuungsorganisationsgesetz. Und ja, es wird trotzdem durchgehen. Das machen wir, um einfach auch – wir haben auch die Stellungnahmen der Betreuungsvereine gelesen, die natürlich die Novellierung begrüßen, weil sie Rechtssicherheit bekommen, weil sie auch bessere Bedingungen für ihre Arbeit bekommen. Deswegen werden wir uns …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie wissen, dass wir das vor genau zwei Tagen besprochen haben?)

Wir werden uns enthalten. Das habe ich eben schon gesagt. Genau, wir werden uns enthalten wegen der Betreuungsvereine vor Ort. Trotzdem kritisieren wir das Verfahren, und auch die Finanzierung, wie hier finanziert wird. Und Herr Dittes, wenn hier mehrere dagegen stimmen – Sie haben

keine Mehrheit –, dann geht das nicht durch, und das wollen wir nicht. Deswegen müssen wir aber trotzdem Kritik äußern und wir wollen dem nicht im Weg stehen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie wissen, dass wir das vor genau zwei Tagen besprochen haben?)

Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung verzichtet auch auf einen Redebeitrag.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6558 in korrigierter Fassung in zweiter Beratung. Gibt es hier Jastimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, Frau Bergner und die CDU-Fraktion. – Können Sie vielleicht einfach, wenn wir abstimmen, den Mund ganz kurz halten, denn es ist schwer, sich zu konzentrieren. Ich muss hier gleichzeitig gucken. Es wäre ganz wundervoll, wenn ganz kurz Ruhe sein könnte.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Nein, wir sind noch nicht fertig. Und dass Sie das nicht gemerkt haben, liegt vielleicht daran, dass Sie die ganze Zeit reden. –

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf.