Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

Zudem wurden in den Jahren 2015 bis 2021 beim Landesverwaltungsamt insgesamt 19 Zulassungen zur Prüfung zum/zur geprüften Meisterin bzw. Meister für Bäderbetriebe beantragt. Alle Prüfungsteilnehmenden haben die Fortbildungsprüfung bestanden. Für die Jahre 2022 und 2023 wurde jeweils ein weiterer Antrag auf Prüfungszulassung gestellt.

Ich habe schließlich bereits eingangs darauf hingewiesen, dass der Landesregierung aus dem Vollzug der gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen der BäderOBVO keine Erkenntnisse zum Grund organisatorischer Entscheidungen von Gemeinden für Schließungen oder verkürzte Öffnungszeiten vorliegen, sodass für das Jahr 2022 nicht mitgeteilt werden kann, ob Bäder hiervon gerade wegen fehlenden Personals betroffen waren.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, soweit im Antrag der FDP unter seiner Ziffer II nunmehr konkrete Anpassungen der BäderOBVO gefordert werden, möchte ich mich auf folgende Anmerkungen beschränken:

Zu 1.: Die Regelungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BäderOBVO fordern nicht, dass die Badeanstalten vom selben Rechtsträger betrieben werden müssen und stehen mithin kommunaler Zusammenarbeit nicht im Wege.

Zu 2.: Eine um Zugangszeiten und Entfernungen erweiterte Klarstellung würde die Kooperationsmöglichkeiten im Einzelfall weniger flexibel ausgestalten, als es den Beteiligten derzeit möglich ist. Kernpunkt ist hierbei die Erreichbarkeit von nicht anwesenden Fachkräften, damit diese entscheiden können, ob ihre Anwesenheit notwendig ist und es gegebenenfalls ausreicht, der Hilfskraft eindeutige Handlungsanweisungen zu erteilen.

Zu 3.: Ich vermag keinen Vorteil darin zu erkennen, wenn eine Fachkraft in die örtliche Aufsichtsorganisation nicht eingebunden ist. Der als Alternative vorgeschlagene Dritte müsste seinerseits entsprechend fachlich befähigt sein, anderenfalls bedürfte es schon aus Haftungsgründen auch weiterhin der fachkräftebegleitenden Umsetzung eines lediglich zugelieferten Organisationskonzepts.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht die einfache Redezeit zur Verfügung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags auch gewünscht wird. Wer wünscht die Beratung dieses Antrags, des Sofortberichts? Die wird gewünscht, okay. Dann haben wir ein ausreichendes Quorum und ich eröffne die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich auch die Aussprache zu Nummer II des Antrags und erteile als erstem Redner das Wort Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe mir Mühe, nicht die gesamte Redezeit auszuschöpfen, weil ich eigentlich mit der Sitzungsleitung in wenigen Minuten dran bin. Aber ich will schon, Herr Staatssekretär, doch noch mal darauf eingehen: Den staatlichen Eingriff gibt es ja in Form der ordnungsbehördlichen Verordnung, die Sie selber angesprochen haben. Das Problem, um das es uns geht, ist nicht die Frage der ohne Zweifel mangelhaften finanziellen Ausstattung der Kommunen. Die Frage, um die es uns ausdrücklich nicht geht, ist das gezielte Einsparen einer Fachkraft für Bädertechnik aus Kostengründen. Sondern die Frage, um die es uns geht, ist die Verfügbarkeit von Fachkräften für Bädertechnik, und die ist das Problem.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und dies wird zunehmend, nicht nur in einzelnen Bädern, sondern flächendeckend ein Problem werden, das haben wir auch damals aus eigener kommunaler Praxis durch Zuschriften, Telefonate aus dem gesamten Land erfahren. Deswegen bitte ich wirklich darum, dass wir uns ernsthaft hier um eine gemeinsame Lösung bemühen. Ich will gern zugestehen, dass wir sicherlich mit unserem Antrag nicht den Stein der Weisen haben, aber ich werbe darum, dass wir im Ausschuss um eine gemeinsame fachliche Lösung ringen, dass wir uns Gedanken machen, wie es besser funktionieren kann.

(Staatssekretär Götze)

Ich will noch mal kurz erläutern, was der eigentliche Punkt ist: Der eigentliche Punkt ist, dass diese ordnungsbehördliche Verordnung, die man aus meiner Sicht sehr flexibel und auch bäderfreundlich verstehen kann, teilweise durch Behörden ausgelegt wird. Ich erinnere mich an einen Behördenvertreter, der sich hingestellt und gesagt hat, er legt das so aus, als wäre es ein Bäderkomplex, wo mal die Fachkraft für Bädertechnik vom Schwimmbecken rüber in die Sauna geht. Genau darum geht es nicht. Und aus Ihren Ausführungen, Herr Staatssekretär, zum Thema „Flexibilität“ entnehme ich, dass Sie ja durchaus eigentlich das Ziel haben, dort mehr Handlungsmöglichkeiten zu erreichen, mehr Chancen für kommunale Betreiber und auch Vereine, die im Benehmen mit Kommunen Bäder betreiben, dort Möglichkeiten einzuräumen. Deswegen halte ich auch die Ausschussdebatte wirklich für notwendig.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich sage es noch einmal: Es geht nicht um die Finanzen, sondern es geht um die Verfügbarkeit von Fachkräften für Bädertechnik und es geht darum, dass wir ausdrücklich, wenn dafür gesorgt ist, dass durch Rettungsschwimmer die Sicherheit in dem Bad gewährleistet ist, auch durch Rettungsschwimmer, die möglicherweise wie in einzelnen Beispielen auch durch ehrenamtliche Kräfte noch mal zusätzlich verstärkt werden, die sich um die Dinge drum herum kümmern, dass wir da klar und deutlich auch unseren Willen zum Ausdruck bringen, dass durch Rufbereitschaft von Fachkräften für Bädertechnik, die in einer angemessenen Entfernung erreichbar sind, dieser Betrieb auch weitergehen kann. Denn es geht immerhin nicht nur um irgendein Freizeitvergnügen, sondern es geht darum, dass unsere Kinder – und jetzt sage ich mal als Großvater –, auch unsere Enkelkinder weiterhin ordentlich schwimmen lernen können. Das halte ich auch aus Sicherheitsaspekten für einen ganz wichtigen Fakt.

Das ist in der Debatte immer so, wenn man an Mitarbeiter in Schwimmbädern denkt, dann denkt man an Bademeister – ich weiß als Laie auch gar nicht so genau, was damit alles verbunden ist – und man denkt auch an Rettungsschwimmer, aber diese Fachkraft für Bädertechnik, die von der Ausbildung her vor allem dazu da ist – ich sage es jetzt einmal salopp und vereinfacht –, die Schwimmbadchemie zu bedienen, das ist die Krux und das sind die Leute, die vor allem fehlen. Es fehlen sicherlich auch Rettungsschwimmer, aber da gibt es viele, die das im Nebenamt machen. Bei uns im Landkreis gibt es im Gymnasium in der Kreisstadt einen sehr toughen Sportlehrer, der dafür sorgt, dass Schüler

eine entsprechende Ausbildung machen und sich dort einen ordentlichen Ferienjob verdienen können. Dort ist es möglich, Lösungen zu schaffen. Sicherlich kann man mit der Rufbereitschaft nicht alle Probleme lösen, aber man ist zumindest in der Lage, die Probleme abzumildern und abzufedern. Das ist auch unser Ziel hier mit diesem Antrag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen werben wir so dringend in dieser Angelegenheit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Der Betrieb von Bädern, die ja meist kommunale Betriebe sind, gehört – das haben Sie richtig gesagt, Herr Staatssekretär – zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen, und natürlich klemmt es da auch manchmal finanziell. Aber ich sage noch einmal, es geht nicht darum, die Ausgabe einzusparen, sondern es geht darum, einfach aufgrund des Mangels an Fachkräften zu einer ordentlichen Lösung zu kommen, denn das örtliche Bad hat erheblich etwas mit der Lebensqualität der Menschen vor Ort zu tun und es hat vor allem auch etwas mit Sport zu tun. Es hat etwas damit zu tun, dass vor allem junge Menschen, manchmal aber auch reifere in der Lage sind, schwimmen zu lernen. Da geht es auch um Lebenserhalt und Lebensrettung. Deswegen sind wir als Freie Demokraten der Auffassung, es dürfen den Kommunen dort keine Steine in den Weg gelegt werden. Ich habe auch dem entsprechenden Mitarbeiter der Verwaltung, dessen Position ich angedeutet habe, gesagt, unsere Aufgabe als Politik und Verwaltung ist es, nicht nach Wegen zu suchen, wie man etwas verhindert, sondern nach Wegen zu suchen, wie es gehen kann, wenn Probleme da sind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Deswegen ist in unseren Augen gerade § 2 Abs. 2 Nr. 2 der ordnungsbehördlichen Bäderverordnung ein Punkt, den man, glaube ich, noch etwas nachschärfen und besser regeln kann. Sie haben recht, es sollte eine gewisse Flexibilität bleiben, aber es sollte auch zum Ausdruck kommen, dass es der klare Wille des Ministeriums, der Behörden des Ministeriums, auch des Landtags ist, diese Flexibilität zu ermöglichen, dass man mit pragmatischen Mitteln nicht auf Sicherheit, auf den Schutz von Gesundheit verzichtet, aber Möglichkeiten klar und deutlich definiert. Darum geht es, diesen Weg zu ermöglichen.

Diese Möglichkeit der Rufbereitschaft besteht, aber sie ist in einigen Gebieten immer wieder mit Diskussionen verbunden, mit Unklarheiten in der Anwendung, in der Auslegung. Teilweise führt es dann eben nicht dazu, dass sich etwa ein bockbeiniger

Bürgermeister auch mal 5.000 Euro Strafe androhen lässt, sondern teilweise führt es dazu, dass auch Leute kneifen und sagen: Stopp, das tue ich mir jetzt nicht an.

Deswegen noch einmal, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein wirkliches Werben dafür, dass wir miteinander im Ausschuss nach Wegen suchen, wie man das vielleicht etwas schärfen, wie man das klar und deutlich definieren kann, damit den Menschen im Land geholfen wird, damit wir eine Chance haben, trotz der Probleme, die bestehen in Bezug auf Fachkräfte für Bädertechnik, entsprechend den Weg zu öffnen, damit Kommunen und auch Vereine, die Bäder betreiben, die Chance haben, das auch zu tun. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Walk für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße ganz besonders zwei junge Damen auf der Besuchertribüne. Eben beim Pensionsbericht war es schwierig, aber jetzt bei dem Thema können Sie, glaube ich, mitreden, Sie gehen bestimmt auch gern ins Schwimmbad. Ich hoffe, dass Sie auch schon schwimmen können, denn darum geht es heute auch.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was für eine Frage!)

Das ist nicht selbstverständlich.

Die Gruppe der FDP beschreibt in ihrem Antrag zu Recht, dass der Fachkräftemangel auch vor Thüringen nicht Halt macht. Ich zitiere noch mal aus der Antragsbegründung, die zutreffend ist: „Während Prognosen zufolge in den nächsten zehn Jahren deutschlandweit bis 830.000 Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt bleiben, sind die Auswirkungen des Fachkräftemangels in Thüringen bereits an vielen Stellen sichtbar.“ Die FDP-Gruppe beschreibt im vorliegenden Antrag zudem auch zutreffend, dass davon auch die Badeanstalten nicht unberührt bleiben, die sich zumeist in kommunaler Hand befinden; Herr Staatssekretär ist auch darauf eingegangen. Freizeitbäder mussten in den letzten Jahren ihre Öffnungszeiten bereits teils erheblich kürzen, teilweise auch tageweise schließen. Deswegen ist es berechtigt, dass die FDP außerdem darauf abstellt, dass nun auch die steigenden Energiepreise

erschwerend hinzukommen. „Das Aufrechterhalten des Badebetriebs als“ – klar – „freiwillige Aufgabe“ – das haben wir jetzt wiederholt gehört – „der Kommunen ist [somit in der Tat] zunehmend gefährdet, nicht zuletzt auch wegen des zusätzlichen Problems eines erheblichen Investitionsstaus und nicht ausreichender Finanzierung der Thüringer Kommunen.“

Die von der FDP-Gruppe beschriebenen Probleme sind uns bekannt und auch mehr als bewusst. Nicht ohne Grund haben wir auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsberatung zwei ganz konkrete Anträge und Vorschläge eingereicht, die dabei helfen sollen, den kommunalen Investitionsstau abzubauen und darüber hinaus auch Eigenanteile für Fördermaßnahmen zu generieren. Ich will noch mal unsere zwei Vorschläge konkret benennen: Erstens das sogenannte Kleine-Kommunen-Programm in Höhe von 45 Millionen Euro, sprich: 300 Euro für die ersten 250 Einwohner einer Kommune. Das Geld kommt an.

(Beifall CDU)

Zweitens die Schaffung eines Kommunalen Investitionsfonds – ich will es noch mal sagen: Die Drucksache 7/6819 lohnt sich zu lesen – ab 2024 mit einem Volumen von 100 Millionen Euro. Beide Vorschläge sind eingereicht und liegen nun auf dem Tisch. Der Landtag hat es jetzt in der Hand, auch darüber positiv zu befinden.

Ich möchte, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch mal darauf hinweisen, dass ich für meine Fraktion bereits im Sommer 2020 ein Förderprogramm für kommunale Freibäder angeregt habe. Aber wir wissen heute auch, dass dieses Förderprogramm nicht zustande kam. Ich glaube, der Tenor der damaligen Initiative mit der Überschrift „Investitionen in unsere Bäder sind gut angelegtes Geld“ stimmt auch heute noch.

Letztlich kommen wir über das Programm für kleine Gemeinden in den vergangenen Jahren auch dazu, dass die Kommunen wieder mehr Geld in die Hand bekommen. Das obliegt ihnen, so ist das Programm angelegt: Diejenigen, die vor Ort sind, wissen am besten, wo sie das Geld gebrauchen können. Das ist der Ansatz der CDU. Beispielsweise könnten diese Gelder auch für die Bäder Verwendung finden.

Wir wissen aber auch, dass in der Vergangenheit etwa 17 Millionen Euro durch die Thüringer Kommunen für Betrieb und Erhalt für ihre Badeanstalten ausgegeben wurden. Auch das ist wahr: Die kleinen kommunalen Freibäder waren in Zeiten von Corona und in Zeiten steigender Kosten gern ge

(Abg. Bergner)

nutzte Ausweichmöglichkeiten. Ich glaube, Kollege Bergner und jetziger Präsident hat es auch angesprochen. Das waren dankbare Ausweichmöglichkeiten für die entgangenen Urlaubsreisen, da hat man dieses Angebot auch gern angenommen. Außerdem – das will ich auch noch mal betonen – ist es für die touristische Entwicklung Thüringens als Reiseland von besonderer Bedeutung, wenn man hier auch absteigen kann, um ins Freibad zu gehen.

Ich will die Gelegenheit an dieser Stelle gern nutzen, mich bei allen Ehrenamtlichen zu bedanken, ohne die ein solcher Betrieb überhaupt nicht mehr möglich wäre, wenn wir daran denken, dass sogar Kurstädte in Thüringen – Bad Tabarz – das Bad nur noch deswegen aufrechterhalten können, weil es ein Verein übernommen hat. Das ist eine tolle Sache, das kann man nur loben: Ein Verein übernimmt die komplette Verantwortung für das Bad in der Kurstadt Bad Tabarz. Das muss man lobend erwähnen und wertschätzen.

Nicht zuletzt wollen wir nicht vergessen, dass die Schwimmbäder nach wie vor Orte sind, an denen Kinder überhaupt erst lernen zu schwimmen.

Damit komme ich zum Abschluss. Herr Staatssekretär, danke für den Sofortbericht. Unabhängig davon bin ich beim Kollegen Bergner: Ich glaube, es macht Sinn, bei diesem wichtigen Thema, das uns auch am Herzen liegt – ich denke, ich konnte das deutlich machen –, dass wir im Ausschuss weiterberaten, wie wir dort gute Lösungen hinbekommen. Nicht alles hat mit Finanzen zu tun, das hat Kollege Bergner schon gesagt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Walk. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete Güngör zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauende und Zuhörende, die FDP hat sich in ihrem Antrag auf den zunehmenden Personalmangel in den Thüringer Schwimmbädern bezogen und ausgeführt, dass sich die Lage auch im Zuge der Coronapandemie noch mal verschärft hat. Das ist korrekt, das ist nicht neu, dennoch aktuell. Allerdings werden die von ihr angebrachten Lösungen weder das Problem nachhaltig verbessern noch beseitigen. Bäder offenzuhalten als kommunale Aufgabe sei zunehmend gefährdet, heißt es im Antrag – ich zitiere –, „nicht zuletzt auch wegen […] nicht

ausreichender Finanzierung der Thüringer Kommunen.“ Bei den Summen, die im Haushalt für unsere Kommunen eingestellt sind, ist diese Aussage doch etwas fragwürdig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kommunen haben in den Coronakrisenjahren 360 Millionen Euro erwirtschaftet und 2023 werden die Kommunen so viel Geld haben wie nie zuvor. Ich bin mir sicher, dass sie das Geld dann auch in diese wichtige kommunale Aufgabe stecken werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)