Wer meinen letzten Satz intellektuell verarbeitet hat, erkennt, dass es im Jahr 2022 alternative Möglichkeiten der Informationsgewinnung gibt. Man ist nicht mehr allein auf den Staatsfunk oder die Tageszeitung angewiesen. Eine der angesprochenen Zeitungen, nämlich der „Tagesspiegel“, lieferte uns übrigens kürzlich die Zahlen zum Willen der Bürger. Hierzulande wollen demnach 38 Prozent die Abschaffung und 37 Prozent die Zusammenlegung von ARD und ZDF. Nur ein Viertel plädiert für die Beibehaltung des aktuellen Systems. Noch verheerender wird die Tendenz, wenn man das jüngere Publikum befragt, die Mediennutzer von morgen und übermorgen. Es ist ein Fakt: Das biologische Ende von ARD und ZDF in Bezug auf das Publikum ist statistisch errechenbar. Laut der AGF-Videoforschung in Zusammenarbeit mit der GfK ist der durchschnittliche Zuschauer im ersten Halbjahr 2022 beim ZDF 65 Jahre alt und bei der ARD 64. In Echtzeit können wir gerade miterleben, wie eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt kollabiert, nämlich der rbb. An jeder Ecke dieser Anstalt zeigen sich Korruption, Vetternwirtschaft, irrwitzige Vorteilsnahmen und ein Komplettversagen der Aufsichtsgremien.
Nun könnte man meinen, dass sich solcherlei Gebaren nur auf eine Sendeanstalt beschränkt. Auch hier wurden wir längst eines Besseren belehrt. Während es beim rbb vorrangig um monetäre Verfehlungen geht, glänzt der NDR mit inhaltlichen Übertretungen. So ist in der FAZ die Rede von einem politischen Filter und einem Klima der Angst beim NDR. An dieser Stelle wird es schwierig. Statt politischem Filter erwartet der Beitragszahler politische Neutralität, denn das ist der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: sachliche, unvoreingenommene Berichterstattung.
Wenn man in diesem Punkt nicht mal mehr den Anschein von Vorurteilsfreiheit erzeugen kann, hat sich das System überholt.
Auch der MDR hat seine Schlagzeilen: Zu nennen wären da ein Betrugsskandal beim Kinderkanal oder Vetternwirtschaft in Sachsen-Anhalt, eine irrwitzige Pension von stolzen 4,6 Millionen Euro für die MDR-Intendantin. Der MDR erweckt inzwischen den Anschein eines Pensionsfonds mit angeschlossener Sendeanstalt.
Fragt man sich nun, welche Rolle die Rundfunkräte bei alledem spielen, sieht man allgemeines Schulterzucken. Aber wen wundert es? Wurden doch die Rundfunkräte auch dank dieses Parlaments durch die große Afghanistan-Koalition auf Linie gebracht. Die wirkliche Opposition als Kontrollinstanz wurde entfernt. Dafür haben wir jetzt regierungsnahe Umwelt-, Migrations- und LGBTQ-Verbände im Gremium der Rundfunkräte. Es ist exakt das Gegenteil von dem passiert, was das Verfassungsgericht gefordert hat: Statt Staatsferne zu etablieren, hat man Regierungsnähe installiert.
Vielen von Ihnen gefällt natürlich nicht, was ich hier ausführe, aber die Augenwischerei muss ein Ende haben. Große Teile der Politik haben sich mit den Zuständen in den Sendeanstalten arrangiert, dem System, das ganz im Sinne der politischen Agenda von Rot, Grün, Schwarz und Gelb arbeitet. Und weil das so ist, hat man anlässlich der zahllosen Skandale zwar immer wieder davon gesprochen, dass jetzt endlich etwas geändert werden müsse, aber letztendlich hat man alles beim Alten belassen. Soll die Rede von grundsätzlichen Reformen nicht hohle Phrase bleiben, so muss man langsam einmal den ersten Schritt gehen und wagen und das abgewirtschaftete und korrupte Rundfunksystem auf eine neue Grundlage stellen. Eine Chance hierzu und einen entsprechenden Handlungsdruck bietet die Kündigung der geltenden Medienstaatsverträge, die wir im vorliegenden Antrag vorschlagen. Eine solche Kündigung bietet die Chance für einen Neustart auf der Grundlage der längst laufenden Debatte um Grundsätze, Normen und Finanzierungsmöglichkeiten eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der mehr ist als Regierungsrundfunk, eines Rundfunks, der insbesondere die Pluralität der politischen Auffassungen in der Gesellschaft fair widerspiegelt, eines Rundfunks, der sich nicht als staatsbürgerliche Erziehungsagentur versteht, und eines Rundfunks, der nicht durch zahlreiche institutionelle Beziehungen regierungsabhängig und hörig ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Cotta. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Blechschmidt zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir reden heute wieder einmal über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, jenes Mediensystem, das nach dem Zweiten Weltkrieg als Antwort auf Gleichschaltung aller Medien, als Antwort auf Propaganda und politische Beeinflussung begründet wurde und welches seitdem den öffentlichen Auftrag hat, ein inhaltlich wie finanziell unabhängiges, vielfältiges Medienangebot zu schaffen, was auch höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht in den zurückliegenden Jahrzehnten immer wieder bestätigt wurde.
Unabhängig vom Antrag sage ich aber in aller Deutlichkeit: Auch wenn wir gerade in der jüngsten Zeit einige Fortschritte zur Kenntnis nehmen konnten, gehen die Reformen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht weit genug – zum Beispiel Programmauftrag oder Spitzengehälter. Also es gibt nach wie vor beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einiges zu tun. Dieser Reformprozess, der eingeläutet worden ist, ist noch nicht zu Ende und nach unserer Auffassung auch nicht gescheitert, wie im Antrag der AfD formuliert worden ist.
Meine Damen und Herren, ein öffentlich ausgewogenes Programm besteht aus Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung, denn das ist nicht nur eine zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gleichsam auch wichtige Voraussetzung, um breite Teile der Bevölkerung zu erreichen und – wie von mir schon angesprochen – als öffentlich-rechtlicher Rundfunk die entsprechenden gesellschaftlichen Aufgaben zu übernehmen und auszufüllen.
Der Antragsteller hingegen zeigt mit seinen Vorschlägen immer wieder, was er von einem vielfältigen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit gut informierten Bürgerinnen und Bürgern hält: nicht so viel, um nicht zu sagen gar nichts. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Minimalprogramm von zensierter Information, Bildung und Kultur beschränken will – und nichts anderes sind die 10 Prozent volumenreduzierter Programmvorschläge der AfD –, der verkennt, welche Meinungs- und Zielgruppenrelevanz Unterhaltungsprogramme haben, denn auch darin werden aktuelle, relevante Zusammenhänge aus Gesell
schaft, Geschichte und Politik integriert, aufbereitet und dem Publikum vermittelt. Dazu gehören auch Themen wie alternative Familien- und Lebensentwürfe, Migration oder Umweltschutz. Wie gesagt, wer das nicht will, will eine andere, vielleicht polnische oder ungarische Medienlandschaft. Dies wollen wir nicht.
Wir dürfen hier auch nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Begriffe wie Ausgewogenheit und Vielfalt verunglimpft werden. Wenn man zum Beispiel eine Talkshow organisiert, bedeutet Vielfalt, einen öffentlichen Diskurs zu organisieren, der unterschiedliche Meinungen auf der Basis gesicherter Fakten repräsentiert, und nicht – wie aktuellen Beispielen und Vorgängen zu entnehmen ist –, vermeintliche Vielfalt zu schaffen, indem man jemanden einlädt, der Putins Vernichtungskrieg verharmlost, Fakten über den Ukrainekrieg verzerrt oder den Klimawandel leugnet.
Zwar muss auch Minderheiten- und Außenseitermeinungen Raum eingeräumt werden, dem Zuschauer darf aber kein medial verzerrtes Gefühl falscher Mehrheiten in der Gesellschaft vermittelt werden.
Meine Damen und Herren, während die AfD hier auf der einen Seite eine vermeintliche Vielfalt fordert, um alle oder zumindest ihre Gruppen der Gesellschaft anzusprechen und abzubilden, fordert sie auf der anderen Seite, wie gesagt, ein Zusammenstreichen des Gesamtetats der Sender und Programme auf 10 Prozent. Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, jetzt mal vorstellen, ich nehme mir eine Fernsehzeitung und bastle mir ein Programm von 10 Prozent aus den dort vorhandenen Angeboten zusammen, werde ich sicher auch etwas Zufriedenstellendes finden. Aber wie viele von Ihnen würden wohl die gleiche Sendung aussuchen? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Vielfalt auch im Programmangebot, in Anzahl und Breite, ganz zu schweigen vom Internetauftritt. Stattdessen soll auch das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett abgeschafft werden, dessen Ausbau in den letzten Jahren eine wichtige Forderung der demokratischen Parteien gewesen ist und auch bleibt. Gerade öffentlich-rechtliche Informationsangebote sollen zeitlich unbegrenzt, kostenlos und auf aktuellem Stand der Technik im Internet bereitgestellt werden. Denn auch der öffentlich-recht
liche Rundfunk muss sich wandelnden Medienkonsumgewohnheiten anpassen und die Zuschauer dort abholen, wo sie sind, auch und gerade junge Menschen.
Meine Damen und Herren, ohne Zweifel gibt es sowohl bei Programmen als auch bei Online-Angeboten noch zahlreiche Einspar- und Synergieeffekte, die durch die Sender aufzuspüren und umzusetzen sind. Ich glaube aber deutlich gemacht zu haben: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen keinen derartigen finanziellen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen, die sie daran hindern, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Denn in unserer Verantwortung liegt es, einen Rahmen vorzugeben, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk frei entfalten kann und kein Korsett erhält, so wie es der Antrag der AfD vorsieht, in welchem er sich langsam und mit zunehmender Zeit zur Bedeutungslosigkeit erstickt. Wir müssen also besonders dann, wenn wir berechtigte Effizienz einfordern, gleichzeitig dafür sorgen, dass zum Beispiel Spitzengehälter von Intendanten und Führungspersonal beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem vernünftigen Verhältnis zu den Rechten und Möglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich der freien Mitarbeiterinnen bestehen und gezahlt werden können.
Meine Damen und Herren, es ist bitter, dass erst in Anknüpfung der Skandale bei rbb und BR eine beschleunigte Debatte in der breiten Öffentlichkeit stattfindet. Jetzt gilt es, diese Entwicklung zu nutzen und zeitnah nachhaltige Reformen unter Mitwirkung der Aufsichtsgremien umzusetzen. Denn die sind existenzielle Grundlagen für den Erhalt und die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit eine wichtige Säule unserer Demokratie und Gesellschaft. Schließlich ist der öffentlichrechtliche Rundfunk trotz aller berechtigten Kritik für die mediale Teilhabe und Grundversorgung der Gesellschaft in Deutschland notwendig.
In diesem Sinne ist es unsere Aufgabe, Sorge dafür zu tragen, dass Rundfunkfreiheit und Rundfunkautonomie der Anstalten bewahrt werden. Der von der AfD hier angeführte Antrag, der auf dem Parteiprogramm vom „Grundfunk“ basiert, ist das Gegenteil. Es wäre ehrlich, wenn die Partei einfach zugeben würde, dass sie die Vielfalt der Programme ablehnt und die freie Presse abschaffen will. Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Antrag ist deshalb entschieden abzulehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Herrgott zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag greift die AfD zum wiederholten Male in die Mottenkiste ihrer alten Feindbilder, die wir hier im Hohen Haus nun mit aller Regelmäßigkeit ertragen müssen und die für uns – egal welche Nummer der Antrag hat – keine Überraschung mehr ist. Zum wiederholten Male beziehen Sie sich auf die Abschaffung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und seine verfassungsrechtlich abgesicherte Beitragsfinanzierung.
Meine Damen und Herren, das ist nicht innovativ, das ist nicht neu. Das ist einfach das Gleiche wie in jedem Jahr, so ähnlich wie Weihnachten kommt auch so ein Antrag von Ihnen wieder. Wir können damit umgehen und werden …
Meine Damen und Herren von der AfD, der Titel Ihres Antrags ist schon ein Widerspruch an sich. Sie sprechen von grundlegenden Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig wollen Sie aber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich die Finanzierungsgrundlage nehmen. Wer in Ihren Anträgen nach Lösungsmöglichkeiten sucht, findet darin nichts, abgesehen von den gesamten Ablehnungen, außer den Punkten, die nicht mehr gehen sollen: keine Beiträge, keine Werbeeinnahmen – ansonsten keine Antworten und keine praktikablen Lösungen. Das ist im Sinne eines Grundfunks und Ihres Grundantrags natürlich ebenso grundlegend dünn.
Wir müssen das ertragen, aber im Gegensatz zur AfD ist für uns als CDU der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein wichtiger Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Er ist unverzichtbar für eine freie, umfassende und individuelle Meinungsbildung der Bevölkerung. Denn nur ein starker, finanziell unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk garantiert in Zukunft eine korrekte, umfassende, neutrale und unabhängige Berichterstattung über sämtliche gesellschaftsrelevanten Themen sowie die Erfüllung eines Grundversorgungsauftrags in den Bereichen Information, Kultur,
Bildung und Unterhaltung. Und das will ich mal ganz deutlich sagen: „Russia today“ ist keine Abbildung eines grundsätzlichen Angebots. Und das, was Sie hier als Grundfunk bezeichnen, funktioniert in der Praxis leider nicht, weil das keine Vielfalt ist, sondern das ist Einfalt. Aber das kennen Sie ja ein Stück weit aus Ihrem eigenen Programm.
Deswegen müssen wir aber trotzdem die Debatte hier führen. Denn ein gemeinwohl- und nicht gewinnorientierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig. Er soll die Angebote aller Sparten und Bereiche vorhalten, die nicht unbedingt nur einem breiten Publikum gerecht werden müssen, sondern in ihrer Vielfalt auch Einzelinteressen abzubilden haben – aber nicht nur die Einzelinteressen der Kollegen der AfD. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wesentliche Voraussetzung für eine starke Medienlandschaft und existiert neben vielfältigen privaten Anbietern, der ohne Quotenorientierung und wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsichten seine Angebote unterbreitet. Für den Medienstandort Thüringen ist er existenziell. Und, meine Damen und Herren von der AfD, das müssen Sie sich auch anhören: Ihr Vorhaben, das Sie hier in diesem Antrag ausbreiten, ist ein Vorhaben, das Thüringen als Medienstandort erheblich gefährden würde, vielleicht sogar zerstören. Deshalb sollten Sie, bevor Sie solche Anträge einreichen, zunächst einmal überlegen, was am Ende des Tages das Ergebnis Ihrer Anträge ist. Von seriöser Politik zu sprechen, ist hier weit entfernt.
Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, haben wir auch einen kritischen Blick auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk, gerade im Zusammenhang mit den aktuell aufgedeckten Fehlentwicklungen, aber auch bei dem Stand der Erledigung seiner Hausaufgaben mit dem Ziel einer Strukturoptimierung und damit einer Entlastung des Beitragszahlers. Hier sehen wir als CDU nach wie vor noch viel Luft nach oben. Wir vertreten die Auffassung, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Entwicklung einer transparenten und nachvollziehbaren Fehlerkultur selbst entscheidend dazu beitragen muss, für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Nicht zuletzt entscheidet über diese öffentliche Akzeptanz auch die Höhe bzw. die Steigerung und Absenkung des Rundfunkbeitrags. Hier erwarten die Beitragszahler vor allem in der sie zunehmend belastenden Wirtschafts- und Energiekrise auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutliche Anstrengungen und belastbare Ergebnisse im Sinne einer sparsamen Arbeitsweise und Kostenoptimierung der vorhandenen Strukturen.
gen, die zu einer klaren Definition des Rundfunkauftrags, zu transparenten, effizienten Strukturen sowie zur Stabilität bzw. Absenkung des Rundfunkbeitrags beitragen. Daher haben wir im Zusammenhang mit den aktuellen Fehlentwicklungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk – der rbb wurde heute schon vielfach genannt – und der Vorlage des Entwurfs zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag eigene, konkrete und vor allem zielführende Vorschläge im Rahmen eines umfänglichen Positionspapiers vorgelegt, unter anderem die Forderung nach mehr Eigeninitiative und Reformwillen bei den Rundfunkanstalten bei ihrer Strukturoptimierung, nach einer Schwerpunktsetzung auf Information, Bildung, Kultur und eben nicht auf Unterhaltung à la Florian Silbereisen, nach einer regelmäßigen Evaluation und Überprüfung des Rundfunkauftrags und seiner Erfüllung, nach einer gerechten regionalen Verteilung seiner Ressourcen, nach einer Nutzung tatsächlich vorhandener Spielräume für Einsparungen durch schlankere Strukturen, mehr Transparenz und eine Begrenzung von Tochtergesellschaften durch Fusion von kleineren Sendeanstalten nach dem Vorbild des Mitteldeutschen Rundfunks sowie eine Vermeidung paralleler Sendeangebote von ARD und ZDF. Hier hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich eine Reihe von Hausaufgaben zu machen, aber auch durch mehr Kooperation und eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben zum Beispiel in den Bereichen der Berichterstattung bei kulturellen und sportlichen Großereignissen, der Mediathek oder bei der Auslandsberichterstattung sowie durch ein deutliches Zurückfahren des bisherigen Aufwands für den Erwerb von Sportrechten. Das Prinzip, wonach neue Aufgaben zum Beispiel im Online-Bereich nur durch Einsparungen an anderen Stellen zu refinanzieren sind, ist konsequent umzusetzen. Nach Ablauf der aktuellen Beitragsperiode muss ab 2025 ein auf bedarfssenkenden Maßnahmen und einer freiwilligen Selbstverpflichtung basierendes Beitragsmoratorium eingeleitet werden.
Meine Damen und Herren, das war jetzt nur ein kursorischer Überblick über die von der CDU aufgemachten Forderungen und Vorstellungen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt und vor allem zukunftsfest gemacht werden kann, ohne dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ständigen Kostensteigerungen und Beitragserhöhungen in Verbindung gebracht werden muss. Ausführlicher werden wir das hier noch im Rahmen der bevorstehenden Debatte zum Dritten Medienstaatsvertrag erläutern und auch beraten. Ich erwarte zwar keine konstruktiven Vorschläge von Ihrer Ecke hier drüben; Sie werden sicherlich das Gleiche wieder vortragen wie
Mangels Ideen, liebe Kollegen von der AfD, für eine konkrete wirkliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Beitragszahler, lieber Herr Blechschmidt, lieber Herr Herrgott! Es ist schade, dass Sie meine Rede noch nicht gehört haben. Denn das, was Sie erwidern wollten, entspricht ja nicht dem, was ich jetzt sage.
Nichts fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk so sehr wie eine Debatte über sich selbst. Und die Politik versucht, der Debatte aus dem Weg zu gehen. Aber wir müssen diese Debatte führen, und zwar hier. Ich hatte es in meiner Einbringungsrede bereits angerissen, warum eine Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks zwingend geboten ist. Aber lassen wir ausufernde Gehaltszahlungen, horrende Pensionszusagen, Korruptionsvorwürfe, Vetternwirtschaft und Spesenrittertum beiseite und stellen uns die entscheidende Frage: Ist uns das Programm einen Milliardenbeitrag wert? WDR-Fernsehdirektor und Wahlstatistikgesicht der ARD, Jörg Schönenborn, nannte die Rundfunkbeiträge vor knapp zehn Jahren eine Demokratieabgabe. Aber was haben bitte schön 215 Millionen für die Übertragungsrechte der Fußball-Weltmeisterschaft, Millionen für Schlagershows, Herzschmerz-Telenovelas, Karneval- und Quizsendungen mit dieser Demokratieabgabe zu tun? Nichts.